Der “Spiegel” berichtet heute über einen DNA-Fund am Unterhemd des Mordopfers Enver Simsek. Dort befand sich (ein Teilmuster der) DNA des Obdachlosen Michael Krause. Über Krause berichtete ich bereits, weil es Überschneidungen zum NSU-Komplex gibt. War der Obdachlose Michael Krause Teil des NSU-Netzwerkes? weiterlesen
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Tatort-Zeugen entlasten eher Mundlos und Böhnhardt
Die Anklage gegen die beschuldigte NSU-Haupttäterin Beate Zschäpe steht auf wackligen Beinen. Es besteht der begründete Verdacht, dass Beweise in ihrer Wohnung und im Wohnmobil der toten Uwe Mundlos (UM) und Uwe Böhnhardt (UB) untergeschoben wurden. Darüberhinaus sicherte die Polizei zwar bei den NSU-Tatorten verdächtige DNA und Fingerabdrücke – die passen jedoch nicht zu denen des Trios. Daher stützt sich die Anklage stark auf Zeugen, die UB oder UM gesehen hätten. Aber auch hier schaut es schlecht für die Version der Bundesanwaltschaft aus.
Kriminalhauptkommissar Rainer Grimm, Bundeskriminalamt (BKA), war einer der Ermittler der “EG Ceska”. Im Bundestag-Ausschuss sagte er: Bei “den wenigen Hinweisen aus der Bevölkerung …
… sei nie von „rechten Erscheinungstypen die Rede gewesen“. Neben den fehlenden Bekennerschreiben sei das einer der Gründe dafür gewesen, warum das Bundeskriminalamt (BKA) bis zur Enttarnung des NSU im November 2011 nie in Richtung Rechtsterrorismus ermittelt habe. „Uns haben harte Fakten gefehlt, um ein solches Motiv belegen zu können“. (Bundestag)
Mehr Informationen über die Phantombilder und Hintergründe der Verbrechen finden Sie im folgendem Artikel: “NSU-Opfer wurden vor Hinrichtung bedroht“.
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NSU-Opfer wurden vor Ermordung bedroht!
Fallanalytiker der Ceska-Morde berichteten, “dass nahezu alle Geschädigten Tage bis Monate vor der Tat von unbekannten Personen bedroht bzw. zumindest angegangen wurden. Bei einzelnen Opfern wurde durch nahestehende Personen nach solchen Besuchen eine gewisse Wesensveränderung beobachtet.” (Sonderkommission “Bosporus”) Knüpften die (angeblichen) Todesschützen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Kontakt zu den Erschossenen? Die damaligen Ermittlungen und der NSU-Prozess ergaben keinerlei Hinweise. Die Bundesanwaltschaft bleibt trotzdem dabei, dass das Trio die Taten aus rassistischen Gründen und Hass gegen Polizisten verübte und eine “Kleinstzelle” gewesen wäre. Die Opfer wären nur deshalb ausgewählt worden, weil sie Ausländer bzw. Polizisten gewesen wären. Sie schließt kategorisch aus, dass eine kriminelle Organisation bei der Auswahl beteiligt war. War also alles nur ein großer Zufall? NSU-Opfer wurden vor Ermordung bedroht! weiterlesen