Archiv der Kategorie: NSU-“Selbst”enttarnung ab 04.11.11

Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen!

Während ich die Analyse von Kay-Uwe Hegr studierte, fiel mir ein Zitat aus einem amtlichen Dokument ins Auge. Die Linken-Abgeordnete Katharina König zitierte aus dem polizeilichen Einsatzverlaufprotokoll. Dort protokolliert die Polizei ihre Aktivitäten und Ermittlungsergebnisse:

“Aus dem Einsatzablaufprotokoll, das wir haben, das ist Band 9 LPI Gotha, geht hervor, dass um 16.28 Uhr die Waffe Arnold, nein, nicht die Waffe Arnold, sondern eine Waffe Heckler und Koch gefunden wird. Da ist aber noch nicht bekannt, wem die Waffe gehört. Da ist natürlich die Identifizierung noch nicht gelaufen usw. usf. Sind Sie sich sicher, dass Sie am Einsatzort erfahren haben, dass eine Tatwaffe, die dem Mord an Michele Kiesewetter zuzuordnen ist, gefunden wurde?

Herr Ba.:
Also spätestens vor dem Dienstende habe ich es gewusst. Entweder war es auf der Dienststelle oder halt in Stregda.”

Im Einsatzverlaufsprotokoll steht also, dass eine Waffe der Marke Heckler und Koch im Wohnmobil um 16:28 gefunden wurde. Diese amtliche Feststellung ist außergewöhnlich, aus folgenden Gründen: Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen! weiterlesen

Glaubwürdigkeitsanalyse der Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, betreffend Tatort Wohnmobil in Stregda

Kay-Uwe Hegr investierte viel Zeit in einer vergleichenden Zusammenstellung der verschiedenen Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. Er konzentrierte sich dabei auf den Tatort in Stregda, wo am 04.11.11 das Wohnmobil mit den erschossenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 12:00 zum brennen anfing. Auch anhand Tatortfotos bewertet er die Zeugenaussagen als wahr, unglaubhaft oder gelogen.

Er hat sich entschlossen, die 630-Seiten starke Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass so ein gewisser Schub in Sachen Aufklärung bewirkt wird.

“Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen”, Stand 03.01.2017

Klicken auf:

https://pastebin.com/FkaL8slr

Hinzufügung, 05.05.2017 um 12:57, persönliche Stellungsnahme von Kay-Uwe Hegr:

“Ich hatte mich keinesfalls entschlossen, diese Analyse zur Veröffentlichung freizugeben. Der unter dem Beitrag stehende Link zum Herunterladen der Arbeit wurde vielmehr von Personen eingerichtet und befüllt, welche sich meine Arbeit unter dem Bruch des Briefgeheimnisses widerrechtlich und gegen meinen Willen angeeignet haben. Ich habe diesbezüglich über einen Rechtsanwalt Strafanzeige stellen lassen.

Tatsache ist allerdings, dass es nicht in meiner Macht steht, der weiteren Verbreitung meiner Analyse im Internet Einhalt zu gebieten, nachdem diese eingescannt und durch Dritte öffentlich verfügbar gemacht wurde. Der untenstehende Link wurde von einem gewissen Bernd gepostet und von Georg lediglich unter den mich betreffenden Beitrag verschoben. Er wurde nicht von mir eingerichtet aber es ist klar, dass er an jeder beliebigen Stelle ins Netz gestellt werden kann, ohne das ich Einfluss darauf hätte.

friedensblick.de/24159/nsu-wurde-die-einzeltaetertheorie-schon-im-dezember-2005-in-auftrag-gegeben/#comment-7717

Allein der Umfang der Arbeit lässt erkennen, dass die Beschäftigung mit dem Thema für mich geradezu meditativen Charakter angenommen hat. Trotzdem kam für mich eine Veröffentlichung nicht in Frage, da ich Teile der Arbeit für unausgereift halte und die Einleitung erhebliche Mängel aufweist. Zudem halte ich das Thema wegen seines Umfangs grundsätzlich nicht geeignet, auf Blogs oder in Foren besprochen zu werden. Ich war schon 2014 der Ansicht, dass das zugrunde liegende Aktenmaterial entsprechend aufbereitet, in Papierform zurück zu den Ermittlungsbehörden geleitet werden muss, oder dass es wegen seines Umfanges in Buchform publiziert werden sollte. Schorlau und Sieker haben hier mit ihrem Nachwort zur neuen Taschenbuchausgabe „Die schützende Hand“ einen vielversprechenden Anfang gemacht.

Nicht in Abrede stellen möchte ich, dass Blogs und Foren im Internet einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings steht das nicht im Widerspruch zum oben Gesagten. Sollte jemand Fragen oder Anregungen haben, kann er mich gern über kayuwehegr@eclipso.de kontaktieren.”

Institutioneller Rassismus spielte keine Rolle bei Ceska-Morden, am Beispiel des 8. Mordopfers Mehmet Kubasik

Thüringer Parlamentarier warfen Ermittlern freiwillige “Erkenntnis-Isolation” vor, weil das sogenannte NSU-Trio seit 1998 trotz Zielfahndung und Haftbefehlen nicht festgenommen hätte werden können. “Erkenntnis-Isolation” herrscht jedoch auch innerhalb der politischen Klasse. Hartnäckig werfen Politiker Ermittlern vor, sie hätten Spuren auf rechtsextremistische Täter ignoriert, wegen des in Behörden herrschenden “institutionellen Rassismus”. Stattdessen wären die Hinterbliebenen verdächtigt worden – wegen des vorgefertigten Weltbildes (angeblich) krimineller Immigranten. Anhand des vorletzten Ceska-Mordes an Mehmet Kubasik in Dortmund wird diese Darstellung in Frage gestellt und verworfen. Es wird deutlich, dass der Ausschuss die sich aufdrängenden Ungereimtheiten dagegen ignorierte.  Institutioneller Rassismus spielte keine Rolle bei Ceska-Morden, am Beispiel des 8. Mordopfers Mehmet Kubasik weiterlesen

Widerlegen Totenflecken Sterbezeit von Mundlos, Böhnhardt?

Gabriele Muthesius veröffentlichte im “Blättchen” am 10.04.17 eine interessante Analyse. Darin erklärt sie den Hintergrund folgender Aussage von Wolfgang Schorlau und Ekkehard Sieker:

  • “Sowohl Uwe Mundlos, als auch Uwe Böhnhardt waren wenigstens 12 Stunden vor dem offiziell angegebenen Todeszeitpunkt bereits tot.” (kontext)

Die Erklärung sind die Totenflecken bei Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Widerlegen Totenflecken Sterbezeit von Mundlos, Böhnhardt? weiterlesen

Erstellte Jerzy Montag dem Bundestag ein ungenügendes Gutachten über toten NSU-Zeugen Thomas Richter?

Am 06.10.14 beauftragte das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages den ehemaligen grünen Spitzenpolitiker Jerzy Montag, die Vorgänge, im Zusammenhang mit der am 07.04.2014 tot aufgefundenen V-Person Corelli, zu untersuchen. Am 05.05.2015 legte er dem Gremium, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist, seinen Bericht vor. Dort enthalten ist eine Weißwaschung der Behörden: Er als ernannter Sachverständiger stellte fest, dass “keine vernünftigen Zweifel an einem natürlichen Tod” von Thomas Richter (Corelli) bestünden. Angesichts der sich verdichtenden Hinweise auf eine Ermordung, stellt sich die Frage: Wie konnte es zu dieser Darstellung Montags kommen? Erstellte Jerzy Montag dem Bundestag ein ungenügendes Gutachten über toten NSU-Zeugen Thomas Richter? weiterlesen

Katastrophale Spurensicherung bei NSU-Informanten Thomas Richter alias Corelli

Seit 2014 untersuchte in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Verbrechen, für die eine rechtsterroristische Kleinstzelle namens „National Sozialistischer Untergrund“ (NSU) als Täterin festgelegt wurde. In die Zeit fiel das Ableben des Geheimdienst-Informanten Thomas Richter, der jahrelang die rechtsextreme Szene ausspionierte. Daher befasste sich der Ausschuss auch mit diesem Fall und berichtete im Abschlussbericht über die polizeilichen Ermittlungen. Sichtbar wird dadurch ein erschreckendes Ausmaß behördlichen Fehlverhaltens, Machtmissbrauchs, der nur schlecht mit Inkompetenz erklärt werden kann. Katastrophale Spurensicherung bei NSU-Informanten Thomas Richter alias Corelli weiterlesen

NRW-Parlamentarier auf der Jagd nach dem NSU-Netzwerk

In Nordrhein-Westfalen (NRW) untersuchte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Verbrechen, für die behördlich eine rechtsterroristische Kleinstzelle namens „National Sozialistischer Untergrund“ (NSU) verantwortlich gemacht wird. Der Ausschuss stellte kürzlich seinen Endbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Er konzentriert sich auf drei Tatorte, die in NRW liegen: Die Kölner Bombenanschläge in der Probsteigasse am 19.01.2001 und Keupstraße, 09.06.2004, sowie die Erschießung von Mehmet Kubasik in Dortmund am 04.04.2006.

Es wird deutlich, dass die Parlamentarier parteiübergreifend, der seit dem 22. November 2011 geltenden Marschroute folgen: Damals beschloss der Bundestag einstimmig, dass die Täter aus Fremdenhass handelte Neo-Nazis gewesen wären. Diese Theorie steht jedoch auf wackligen Beinen. NRW-Parlamentarier auf der Jagd nach dem NSU-Netzwerk weiterlesen

Wurde wirklich die polizeiliche Dienstwaffe von Martin Arnold im NSU-Wohnmobil gefunden?

Eventuell gibt es im thüringer NSU-Untersuchungsausschusses folgende Idee, das Chaos, welche der zwei geraubten Heilbronner Polizeiwaffen zuerst im Wohnmobil gefunden wurde, zu erklären:

  • Es befand sich die Dienstwaffe des Polizisten Martin Arnold im Wohnmobil. Sie wurde gegen 14:30 durch die Tatortgruppe entnommen,  ihre Waffennummer wurde um 16:20 abgefragt, Ergebnis: Dienstwaffe von Martin Arnold. Geraubt beim Heilbronner Polizistenüberfall. Dies wurde dem Einsatzleiter Michael Menzel mitgeteilt. Er meldete den Fund einer Waffe mit Bezug zum Überfall den Kollegen nach Baden-Württemberg. Da beim Heilbronner Polizistenüberfall auch Michele Kiesewetter überfallen wurde, und sie verstarb, entwickelte sich daraus eine Kommunikationspanne. Entweder Menzel kommunizierte falsch oder die Baden-Württemberger und Thüringer gleichfalls verstanden die Meldung derart, dass es sich bei der gefundenen Dienstwaffe um die von Kiesewetter handelte.

“… das Missverständnis mit der Waffenfindung erklärt sich ganz einfach, weil mit Findung der Waffe Arnold gemeldet wurde: „Waffe aus Polizistenmord Kiesewetter“ gefunden.” (aus “persönliche Diskussion mit Dorothea Marx, Vorsitzende des thüringer NSU-Untersuchungsausschusses)

Stattdessen würde ich eine alternative Erklärung anbieten. Wurde wirklich die polizeiliche Dienstwaffe von Martin Arnold im NSU-Wohnmobil gefunden? weiterlesen

Geraubte Heilbronner Polizei-Dienstwaffen im NSU-Wohnmobil – hatte Polizeichef Menzel Vorwissen?

Teil der erzählten Geschichte über die sogenannte “Selbstenttarnung des NSU” ist, dass die angeblichen Bankräuber Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zwei polizeiliche Dienstwaffen in ihrem “Fluchtauto”, ein Wohnmobil, mitnahmen. Am 04.11.11 hätten sie dort einen “erweiterten Selbstmord” begangen, so dass der damalige Einsatzleiter Michael Menzel eine der Dienstwaffen im Wohnmobil entdeckte und seine Baden-Württemberger Kollegen benachrichtigte, die ab dem 05.11.11 bei der Spurensicherung und den Ermittlungen aktiv teilnahmen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die unterschiedlichen Darstellungen, chronologisch und namentlich sortiert, welche der Dienstwaffen zuerst gefunden worden wäre, die den überfallenen Heilbronner Polizisten Michele Kiesewetter und Martin Arnold geraubt wurden.  Geraubte Heilbronner Polizei-Dienstwaffen im NSU-Wohnmobil – hatte Polizeichef Menzel Vorwissen? weiterlesen

“Erweiterter Selbstmord Böhnhardt/Mundlos” – Bestand bei Polizisten Vorwissen über Ermittlungsergebnisse?

Der parlamentarische NSU-Ausschuss in Thüringen ließ sich von der Organisation “nsu-watch” wiefolgt zitieren:

 „Am 04.11.2011 kamen die Ermittler_innen zu ihrem Ergebnis, es hätte sich um erweiterten Selbstmord gehandelt. Bereits um 15:00 Uhr des selben Tages wird dieses der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.“

Erweiterter Selbstmord heißt: Mundlos erschießt Böhnhard und erschießt sich selbst anschließend. “Erweiterter Selbstmord Böhnhardt/Mundlos” – Bestand bei Polizisten Vorwissen über Ermittlungsergebnisse? weiterlesen