Katastrophale Spurensicherung bei NSU-Informanten Thomas Richter alias Corelli

Seit 2014 untersuchte in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Verbrechen, für die eine rechtsterroristische Kleinstzelle namens „National Sozialistischer Untergrund“ (NSU) als Täterin festgelegt wurde. In die Zeit fiel das Ableben des Geheimdienst-Informanten Thomas Richter, der jahrelang die rechtsextreme Szene ausspionierte. Daher befasste sich der Ausschuss auch mit diesem Fall und berichtete im Abschlussbericht über die polizeilichen Ermittlungen. Sichtbar wird dadurch ein erschreckendes Ausmaß behördlichen Fehlverhaltens, Machtmissbrauchs, der nur schlecht mit Inkompetenz erklärt werden kann.

Vorgeschichte

Ende 2012 wurde der langjährige Geheimdienst-Informant Thomas Richter, Deckname „Corelli“, enttarnt. Er bestritt in Vernehmungen von einem „National-Sozialistischen-Untergrund“ (NSU) gehört zu haben. Er kam in ein Zeugenschutzprogramm. Der Geheimdienst-Beamte, der „Corelli“ führte, wollte mit ihm „in eine konspirative Wohnung an einem geheim gehaltenen Ort“ zusammenziehen.

Dieser außergewöhnliche Vorschlag erklärt das Bundesamt für “Verfassungsschutz” (BfV) nicht mit einer Gefährdungssituation von „Corelli“, sondern mit dem Verlust einer erforderlichen „Distanz und Kritikfähigkeit“ zwischen Beamten und Informanten, aufgrund der „ungewöhnlich langen Zeit des engen, persönlichen Kontaktes“.

Dieser negativen Einschätzung schloss sich der Ausschuss an, ohne den Führungsbeamten überhaupt selbst angehört zu haben. Er erhielt keine Aussagegenehmigung, vor dem Parlament aussagen zu dürfen.

„Der Zeuge Jerzy Montag hat dieses Verhalten des VP-Führers, dem das BfV eine Aussagegenehmigug für eine Vernehmung nicht erteilt hatte und der deshalb vom Ausschuss nicht vernommen werden konnte, zutreffend als „überschüssige Zuwendung“ bezeichnet.”

Ende 2013 veröffentlichte und informierte ein investigativer Blogger, der sich im Internet „fatalist“ nennt, Auszüge aus einer sogenannten “NSU-CD”. Darin enthalten waren hauptsächlich Fotos rassistischen und antisemitischen Inhalts, auch Texte. Es ergaben sich jedoch keine Bezüge zur Verbrechensserie, die dem NSU heute zugeschrieben wird. Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe werden nicht erwähnt. Gleichzeitig verdächtigte „fatalist“ Thomas Richter, bei der CD-Erstellung beteiligt gewesen zu sein. Seine Veröffentlichung fand keinen medialen oder politischen Widerhall.

Im Februar 2014 fand jedoch ein Informant eine zweite, offenbar identische “NSU-CD” und übergab sie dem Geheimdienst „Verfassungsschutz“ in Hamburg.  Ende März 2014 verbat man „Corellis“ ehemaligen Führungsbeamten den weitere Kontakt mit ihm. Der Bericht stellte den Vorgang verständnisvoll dar, wiefolgt:

„Erst Ende März 2014 riss der Zeugin Dinchen Franziska Büddefeld als Vorgesetzter des VP-Führers der Geduldsfaden, als dieser sich trotz gegenteiliger Anordnung unautorisiert als Betreuungsperson aufspielte und im Rahmen des Schutzprogramms weiterhin mit Thomas Richter kommunizierte. Er bekam nunmehr eine schriftliche Weisung, dies zu unterlassen.“

Dann überschlugen sich die Ereignisse. Das Bundesamt für “Verfassungsschutz” (BfV) wollte “Corelli” über die CD befragen, kurz darauf war er tot.

Am 4. April 2014 informierte das BKA dann das BfV, dass „Corelli“ selber die CD an den V-Mann in Hamburg übergeben haben soll. Das BfV wollte daraufhin den Ex-V-Mann zu dem Vorgang befragen. Doch der beantwortete plötzlich keine Anrufe und Nachrichten mehr.
Am 7. April suchten BfV-Mitarbeiter Richter in seiner Wohnung in Paderborn auf und fanden ihn dort tot vor. „Corelli“ muss, so stellten die Rechtsmediziner fest, zwischen dem 4. und 7. April gestorben sein.“ (welt)

Die Parlamentarier versuchen in ihrem Bericht, den Vorgang wiefolgt zu beschwichtigen: Als das BfV am 04. April über Richters NSU-CD informiert wurde, war es “durchaus möglich”, dass er bereits tot war. Außerdem wäre es “möglich”, dass seine NSU-CD nichts zu tun hatte mit der rechtsterroristischen NSU. Das “NSU-Trio” könnte den Begriff “NSU” einfach nur übernommen haben.

“Da Thomas Richter in der Zeit vom 4. bis 7. April 2014 verstarb – der genaue Todeszeitpunkt konnte nicht sicher festgestellt werden -, ist es durchaus möglich, dass Thomas Richter bereits am 4. April 2014, dem Tag, als die Mitteilung über die behauptete Herkunft des Datenträgers vom LfV Hamburg beim BfV einging, nicht mehr am Leben war.”

“Nach Einschätzung des Zeugen Jerzy Montag lässt sich jedoch nicht feststellen, dass diese Wortschöpfung originär von dem NSU-Trio stammt. Möglich sei es auch, dass dieser Begriff bereits in den rechtsextremen Publikationen verwendet und von dem Trio übernommen worden ist.”

Aufgrund dieser Ungereimtheiten könnte man davon ausgehen, dass seitens der Behörden großen Wert auf ordentliche Ermittlungen gelegt wurde. Der Verdacht ist, dass eine wahrheitsgemäße Aussage des Informanten mit seiner Ermordung verhindert wurde. Statt den Fall aufzuklären, erwecken die Ermittlungen jedoch den Eindruck einer gezielten Vertuschungsaktion. Sollte ein Mord vertuscht werden?

Die sogenannten “Ermittlungen”

Am 07. April standen zwei Geheimdienst-Mitarbeiter vor der Wohnung. Ihr ehemaliger Informant machte nicht die Türe auf und reagierte seit Tagen nicht auf Kontaktaufnahmen. Sein Auto stand jedoch vor der Türe. Daher brach der Vermieter Markus Grimme die Haustüre auf. Die Türe war von innen abgeschlossen, der Schlüssel steckte.

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Thomas Richter lag tot im Schlafzimmer, um ihn herum verstreute Wasserflaschen. Die Wohnung machte einen unordentlichen Eindruck.

Am Tatort trafen die zwei Polizeibeamten KHK Ising und KOK Jakob ein. Sie ordneten die Beschlagnahme des Leichnams und den Transport zu einem Sektionsraum an, für eine Obduktion. Sie fanden „zwei Mobiltelefone und zwei Tablets“ und stellten sie sicher. Dann versiegelten sie die Wohnung.

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Es gab eine Dachluke an der Decke des Schlafzimmers, noch einen weiteren Zugang zur Wohnung.

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Am 08. April übernahm der Polizeibeamte Ralf Östermann die Ermittlungen. Er wäre nicht über die Verbindung zum NSU-Komplex informiert gewesen. Erst durch (spätere) Presseveröffentlichungen wäre ihm klar geworden, dass es sich um den NSU-Zeugen Richter handelte. Trotzdem stufte das Polizeipräsidium Bielefeld bereits am 08. April den Vorgang als  „VS – GEHEIM“ ein. 

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“Ob anlässlich der Besprechung am 9. April 2014 das BfV den VP-Namen des Thomas Richter, nämlich „Corelli“ nannte, und auf einen möglichen Zusammenhang mit dem NSU-Komplex hinwies, kann nicht sicher festgestellt werden. Während der Zeuge Ralf Östermann ausgesagt hat, er sei erst aus späteren Presseveröffentlichungen darauf aufmerksam gemacht worden, ist sich der Zeuge Ralf Meyer ziemlich sicher gewesen, dass das BfV diesen Zusammenhang erwähnt habe.” 

Dagegen war Oberstaatsanwalt Ralf Meyer “ziemlich sicher”, dass der Geheimdienst über die Verbindung zum “NSU-Komplex” informierte. Er leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, obwohl er keine konkreten Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt sah.

„Obgleich der Zeuge Ralf Meyer konkrete Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden und damit für ein Tötungsdelikt von Anfang an ausschloss, leitete er spätestens am 8. April 2014 mit seinem Antrag beim AG Paderborn sogar ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein.“

Die Obduktion vom 08. April ergab Hinweise auf ein diabetisches Koma durch Diabetes 1.

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Daher waren sich der leitende Polizeibeamte Östermann und Oberstaatsanwalt Meyer einig, dass Todesermittlungsverfahren „relativ zeitnah“ wieder einzustellen. Aufgrund des Obduktionsergebnisses bestand die einhellige Auffassung, dass Thomas Richter eines natürlichen Todes gestorben sei. Ein Fremdverschulden könne nicht festgestellt werden. Ein Motiv für eine Ermordung wäre nicht im Ansatz erkennbar gewesen!

„Die Zeugen Ralf Meyer und Ralf Östermann haben übereinstimmend angegeben, dass sie sich bereits nach diesem Obduktionsergebnis einig waren, dass das Todesermittlungsverfahren „relativ zeitnah“ eingestellt werden könne. Der Gedanke, Thomas Richter sei einem Tötungsdelikt zu Opfer gefallen, erschien eher abwegig, er sei erst gar nicht aufgekommen. Ein mögliches Tatmotiv sei auch im Ansatz nicht erkennbar gewesen.”

Löschantrag der Festplatten am 08. April

Am 08. April ordnete Oberstaatsanwalt Meyer die Löschung der Festplatten der Datenträger an. Zuvor sollten die Daten aber gesichert, gespiegelt werden. Diese Maßnahme begründete er mit dem Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen.

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9. April 2014, Geheimtreffen: Richter soll unter falschen Namen beerdigt werden 

Wollten die Behörden ihn einfach verschwinden lassen?

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9. April 2014: Entscheidung für “Löschung sämtlicher Daten”

“Von welcher Behörde die Initiative für die sonstigen festgelegten Maßnahmen, insbesondere die Löschung sämtlicher Daten, ausging, ließ sich nicht mit Gewissheit feststellen.”

Löschung gestoppt durch Presseberichte, Proteste der Angehörigen?

“In der Zwischenzeit erschienen u. a. am 11. und 14. April 2014 Pressemeldungen mit der Überschrift „Zeuge aus NSU-Prozess tot“. In den Presseberichten wurde näher ausgeführt, dass es sich bei dem in Paderborn-Schloss Neuhaus verstorbenen „Thomas Dellig“ tatsächlich um die ehemalige VP des BfV Thomas Richter handele. (…)
Diese Pressenachrichten erreichten auch den Bruder des Thomas Richter, Lothar Richter, in Halle / Saale. Dieser wandte sich sowohl fernmündlich – wie auch sein Bruder Bernhard – als auch schriftlich an die StA Paderborn und drückte sein deutliches Befremden darüber aus, über das Ableben seines Bruders erst aus den Medien erfahren zu haben.”

Die Löschung wäre jedoch bis Ende April noch nicht vorgenommen worden und konnte so vom Bundeskriminalamt (BKA) rechtzeitig gestoppt werden.

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Abholungen, Nachfindungen am 15. und 25. April 

Bereits am 07. April durchsuchten zwei Polizisten die Wohnung und entnahmen Beweismittel. Am 08. April wurde die Wohnung nochmals durchsucht. Die Spurensicherung hätte zwar zwei Notebooks gefunden, im Wohnzimmer und Küche, ohne sie jedoch „sicherzustellen“. Laut des parlamentarischen Berichts hätte sie die Notebooks in der Wohnung einfach liegengelassen. Es fand jedoch eine Asservierung statt, denn die zwei Gegenstände stehen im Tatortfundbericht. Die Dachluke wurde nicht untersucht.

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15. April: Abholung eines Laptops

Am 15. April holte Ralf Östermann einen der Laptops ab, den anderen ließ er weiter in der Wohnung liegen.

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Ralf Östermann sagte zwar dem Ausschuss, dass er die Wohnung anschließend wieder versiegelte, dies wird jedoch dort bezweifelt. Der Vermieter erhielt von ihm die Erlaubnis die Wohnungstüre zu reparieren und das verschmutzte Bett zu säubern.

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25. April dritte “Spurensicherung”

Am 25. April findet eine dritte Durchsuchung statt. Es tauchen weitere Datenträger auf, die “die bisher eingesetzten Kriminalbeamten offensichtlich auch übersehen hatten.”

“Früher als beabsichtigt, nämlich bereits am 25. April 2016, durchsuchten Mitarbeiter des BKA im Auftrag des GBA aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters beim BGH die Wohnräume des Thomas Richter. Dort stellten sie u. a. ein weiteres Mobiltelefon Nokia C2, vier externe Festplatten und ein Netbook (Acer) sicher, die die bisher eingesetzten Kriminalbeamten offensichtlich auch übersehen hatten.”

Fazit

Der Fall Richter zeigt mit welcher Skrupellosigkeit die Behörden vorgehen. Bis heute ist ungeklärt, ob Richter Opfer eines Mordkomplotts wurde. Dabei nannten Parlamentarier als Ziel ihrer Aktivitäten, das Entstehen von “Verschwörungstheorien” vorzubeugen.

Um die Hintergründe aufzuklären, hätte das Parlament den beteiligten Behörden und Beamten den Fall entziehen müssen. Stattdessen verlassen sich die Parlamentarier auf Beschwichtigungen der beteiligter Ministerien, Staatsanwaltschaften, Ermittler.

Offenbar fehlt bei den Abgeordneten parteiübergreifend einfach die Vorstellungskraft, dass ein tiefer Staat mit Auftragsmördern existieren könnte. Lieber verschließen die Parlamentarier die Augen, um weiter in ihrer heilen Welt zu leben. Das trifft auch auf Vertreter der Parteien “Die Linke” und “die Piraten” zu, die im Ausschuss dabei waren. 

3 Gedanken zu „Katastrophale Spurensicherung bei NSU-Informanten Thomas Richter alias Corelli“

  1. “Offenbar fehlt bei den Abgeordneten parteiübergreifend einfach die Vorstellungskraft, dass ein tiefer Staat mit Auftragsmördern existieren könnte. Lieber verschließen die Parlamentarier die Augen, um weiter in ihrer heilen Welt zu leben. Das trifft auch auf Vertreter der Parteien „Die Linke“ und „die Piraten“ zu, die im Ausschuss dabei waren. ”

    Wie hießen doch gleich die Mitglieder des Landtags NRW, die Mitglieder bei “Die Linke” sind _und_ im NSU-UA saßen?

    https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Ausschuesse/mitglieder.jsp?aus_a_nr=A32

    1. Ich habe es ausgebessert. Ich rechnete nicht damit, dass die Linken im Ausschuss nicht mitwirkten, obwohl sie im Landtag sind, sogar mit elf Abgeordneten.

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