Der “abweichende” NSU-Abschlussbericht der linken und grünen Landtagsabgeordneten beschränkt sich darauf, die offizielle Regierungsdarstellung zu propagieren. Besonders deutlich wird dabei die Inkompetenz oder das Desinteresse der Politiker. Ich fand dafür ein weiteres gravierendes Beispiel: Uwe Mundlos hätte sich mit einer Langwaffe (Pumpgun Winchester, Gesamtlänge 1 Meter) selbst in den Mund geschossen. Eine der vielen Ungereimtheiten bei der Darstellung lautet, dass hinter ihm keine Blutspritzer vorhanden sind, obwohl er nach hinten umkippte und gegen das Bett fiel. Des weiteren warf seine Pumpgun nach dem Todesschuss noch die Hülse aus. Die “Erklärung” der Landtagsabgeordneten, sinnhaft zusammengefasst, lautet: Mundlos wäre gesessen und hätte die Langwaffe fallen lassen. Durch den Aufschlag wäre die Hülse von selbst rausgefallen.
“Mundlos repetierte sodann die Waffe und brachte sich, vermutlich in sitzender oder hockender Haltung, selbst einen tödlichen Schuss bei.3080 Die Tatsache, dass die dabei gezündete Hülse noch ausgeworfen wurde, obwohl Mundlos nicht mehr in der Lage gewesen sein kann, die Waffe zu repetieren, ist damit zu erklären, dass nach der Schussabgabe die Flinte nach unten fiel, der Pistolengriff auf dem Boden aufschlug und sich durch die Krafteinwirkung der Verschluss öffnete.Kriminaltechnische Versuche des BKA zeigen, dass dies möglich ist.3081″
Eine 1-Meter Pumgun kann nur unwesentlich nach unten fallen, wenn der Schütze sitzt oder hockt. Außerdem muss die Waffe mit dem Griff gerade nach unten fallen, aus mindestens 10 cm Höhe, damit die Schwerkraft den Verschluss öffnet.
Der Bundestagsausschuss vertrat daher eine alternative Idee: Mundlos hätte sich stehend erschossen, im Abschlussbericht steht:
“Auf den ersten Blick irritierend war, dass auch die Hülse der Patrone, die Mundlos tötete, ausgeworfen wurde. Jedoch führte das BKA den Nachweis, dass die betreffende Pumpgun auch nachladen konnte, wenn der Griff aus einer Höhe von mindestens zehn Zentimetern mit Wucht auf dem Boden aufgeschlagen und hierdurch der Verschluss zurückgegangen wäre. Dies wäre der Fall gewesen, wenn sich Mundlos im Stehen in den Kopf geschossen hätte. Hierfür sprechen sowohl das relativ senkrechte Austrittsloch im Dach des Wohnmobils über dem Leichnam Mundlos als auch die Blutspritzer auf dem Toilettendeckel der Nasszelle des Wohnmobils, die von Mundlos stammten. Nach der Beweisaufnahme steht für den Ausschuss daher fest, dass die Annahme eines BKA-Gutachtens nicht richtig sein kann, wonach Mundlos in sitzender Haltung sich erschossen haben soll. Der Ausschuss geht davon aus, dass sich Mundlos im Stehen in den Kopf schoss.”