Archiv der Kategorie: Mutm. Doppelmord Böhnhardt, Mundlos

NSU-UA Sachsen: Darstellung der Todesumstände von Uwe Mundlos realitätsfern

Der “abweichende” NSU-Abschlussbericht der linken und grünen Landtagsabgeordneten beschränkt sich darauf, die offizielle Regierungsdarstellung zu propagieren. Besonders deutlich wird dabei die Inkompetenz oder das Desinteresse der Politiker. Ich fand dafür ein weiteres gravierendes Beispiel: Uwe Mundlos hätte sich mit einer Langwaffe (Pumpgun Winchester, Gesamtlänge 1 Meter) selbst in den Mund geschossen. Eine der vielen Ungereimtheiten bei der Darstellung lautet, dass hinter ihm keine Blutspritzer vorhanden sind, obwohl er nach hinten umkippte und gegen das Bett fiel.  Des weiteren warf seine Pumpgun nach dem Todesschuss noch die Hülse aus. Die “Erklärung” der Landtagsabgeordneten, sinnhaft zusammengefasst, lautet: Mundlos wäre gesessen und hätte die Langwaffe fallen lassen. Durch den Aufschlag wäre die Hülse von selbst rausgefallen.

“Mundlos repetierte sodann die Waffe und brachte sich, vermutlich in sitzender oder hockender Haltung, selbst einen tödlichen Schuss bei.3080 Die Tatsache, dass die dabei gezündete Hülse noch ausgeworfen wurde, obwohl Mundlos nicht mehr in der Lage gewesen sein kann, die Waffe zu repetieren, ist damit zu erklären, dass nach der Schussabgabe die Flinte nach unten fiel, der Pistolengriff auf dem Boden aufschlug und sich durch die Krafteinwirkung der Verschluss öffnete.Kriminaltechnische Versuche des BKA zeigen, dass dies möglich ist.3081″

Eine 1-Meter Pumgun kann nur unwesentlich nach unten fallen, wenn der Schütze sitzt oder hockt. Außerdem muss die Waffe mit dem Griff gerade nach unten fallen, aus mindestens 10 cm Höhe, damit die Schwerkraft den Verschluss öffnet.

Der Bundestagsausschuss vertrat daher eine alternative Idee:  Mundlos hätte sich stehend erschossen, im Abschlussbericht steht:

“Auf den ersten Blick irritierend war, dass auch die Hülse der Patrone, die Mundlos tötete, ausgeworfen wurde. Jedoch führte das BKA den Nachweis, dass die betreffende Pumpgun auch nachladen konnte, wenn der Griff aus einer Höhe von mindestens zehn Zentimetern mit Wucht auf dem Boden aufgeschlagen und hierdurch der Verschluss zurückgegangen wäre. Dies wäre der Fall gewesen, wenn sich Mundlos im Stehen in den Kopf geschossen hätte. Hierfür sprechen sowohl das relativ senkrechte Austrittsloch im Dach des Wohnmobils über dem Leichnam Mundlos als auch die Blutspritzer auf dem Toilettendeckel der Nasszelle des Wohnmobils, die von Mundlos stammten. Nach der Beweisaufnahme steht für den Ausschuss daher fest, dass die Annahme eines BKA-Gutachtens nicht richtig sein kann, wonach Mundlos in sitzender Haltung sich erschossen haben soll. Der Ausschuss geht davon aus, dass sich Mundlos im Stehen in den Kopf schoss.”

NSU-Komplex: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Michael Menzel und Beamte der KPS Eisenach – aktualisiert am 24.03.19; 24.04.19 und 21.06.19

Aktuell sind im Zusammenhang mit dem NSU folgende Verfahren anhängig.

  • 227 Js 22943/17 – wegen Mordverdachts gegen Michael Menzel
  • 227 Js 9836/18 – wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord gegen einen Angehörigen der KPS Eisenach
  • 227 Js 20232/18 – wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord gegen zwei weitere Angehörige der KPS Eisenach
  • gelöscht, siehe Aktualisierung am 21.06.2019
  • gelöscht, da eingestellt, siehe Aktualisierung 24.03.19
  • gelöscht, da nicht eröffnet, siehe Aktualisierung 24.04.19
  • TH1103-021874-17/2 – Aktenzeichen einer Strafanzeige wegen Verdachts der Falschaussage gegen 12, vom Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss 6/1 vernommene Zeugen (Staatsanwaltschaft Erfurt hat bisher auf schriftliche Anfragen zur Übermittlung des dortigen Aktenzeichens nicht reagiert.

Weitere Auskünfte können erst erteilt werden, wenn das jeweilige Verfahren eingestellt ist. (§ 353d Nr. 3 StGB) Die Veröffentlichung der Aktenzeichen und der Verfahrensgegenstände erfolgt wegen des mittlerweile auch höchstrichterlich festgestellten, erheblichen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit.

Der Blogbetreiber ist nicht Verfasser der Anzeigen!

Aktualisierung: http://friedensblick.de/31377/staatsanwaltschaft-meiningen-stellt-mordermittlungsverfahren-gegen-michael-menzel-und-michael-lotz-ein/

“Aktualisierung 24.03.2019

227 Js 2791/19 – Geschäftszeichen StA München I – 127 Js 122398/19 – gegen Götzl, Lang, Kuchenbauer, Odersky, und Feistkorn wegen Verdachts der Rechtsbeugung – am 18.03.2019 gemäß § 152 Abs. 2 StPO eingestellt. Ergänzend wurde darauf verwiesen, dass es sich bei den Ausführungen des Anzeigeerstatters um bloße Spekulationen handelt, da die schriftliche Begründung des betroffenen Urteils noch nicht vorliegt.

Der Anzeigeerstatter wird gegen den Bescheid keine Beschwerde einlegen. Denn die Begründung der Verfahrenseinstellung ist aus Sicht eines nicht näher mit dem Gesamtgeschehen befassten Juristen plausibel. Insofern wird der Sachverhalt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung gegebenenfalls erneut zur Anzeige gebracht.”

Aktualisierung 24.04.19

“Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wg. Verdachts des Parteiverrats gegen die Zschäpe-Verteidigung wurde mit Verfügung vom 11.04.2019 abgesehen.

Begründung: Keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat. Vielmehr handele es sich um den Vorwurf einer sog. Schlechtverteidigung. Diese aber sei nicht strafbar.”

Aktualisierung 21.06.2019

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen BAW Diemer wegen Verdachts der Rechtsbeugung wurde mit Verfügung vom 14.06.2019 abgesehen.

Begründung: Selbst wenn meine sonstigen Schlussfolgerungen zutreffen, ließe sich daraus nicht schließen, dass der Beanzeigte bewusst (sic!) Tatbeteiligte verschleiert hat.


Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 gegen Michael Menzel aufgrund Mordverdachts an Böhnhardt/Mundlos

Heribert Prantl fragte am 4. August 2014 in der SZ, Zitat:

Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das aufdeckt und öffentlich macht? Muss man, zumindest dann, wenn man Staatsbediensteter ist, den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt? Und wann darf man wie den Mund aufmachen und wem gegenüber?“ Zitat Ende

Folgendes Anschreiben ging am 30.05.2018 per FAX an Dr. Kai Gniffke. Es gab bis dato [01.06.2018, 17:36] keine Reaktion zu diesem an und für sich sensationellen Sachverhalt. Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 gegen Michael Menzel aufgrund Mordverdachts an Böhnhardt/Mundlos weiterlesen

Zivilstreife übersah NSU-Wohnmobil in Stregda

Im Abschlussbericht des zweiten Untersuchungsausschusses des Bundestages steht:

“Das Protokoll über eine Besprechung am 16. November 2011 der BAO Trio hält fest, dass …

„… Kollegen einer Zivilstreife, die 5-10 Minuten vor den Explosions- und Schussgeräuschen am Platz des Wohnmobils im Rahmen der Ring 30-Fahndung vorbeigefahren sind, […] angegeben [haben, Anm.], dass das Wohnmobil zu diesem Zeitpunkt noch nicht dort gestanden habe […].“400

Zu diesem Sachverhalt befragt, hat der Zeuge LKD Menzel erklärt:

„Ja, also, ich denke mal, es ist ein Wahrnehmungsfehler. Es ist
ein Wahrnehmungsfehler, weil aus der objektiven Beurteilung
der Lage, dass das Wohnmobil hinten an, ich glaube, es war ein
Chrysler gewesen, geparkt worden ist, der ja befragt worden ist
zum Parken, die Vernehmung aus dem Zeugenbereich heraus
den Zeitraum ziemlich gut einengt – – ist aus meiner Sicht diese
Aussage der Beamten Wahrnehmungsfehler, unglaubhaft.“

Nach Regierungsdarstellung hätten zwei Streifenbeamte zufälligerweise kurz darauf das Wohnmobil entdeckt. Während der Befragung sagte einer der beiden, Frank Mayer, aus, dass „wir die die Information bekommen, dass da etwas stehen soll (…).“

„Abg.Adams:
Ist das so, dass Sie vorher Ihrer Leitstelle sagen, also wir fahren jetzt in das Neubauviertel oder wir sind da fertig, fahren jetzt noch einmal in das Viertel in Stregda?
Herr M.:
Ja, wir waren vorher noch einmal auf dem PEP, also in Höltzelsroda dieses Einkaufszentrum, da hatten wir die die Information bekommen, dass da etwas stehen soll, und davon sind wir dann eben weiter rumgefahren. Direkt gesagt das wir jetzt dahin fahren haben wir nicht.
Herr Adams:
Also es kann nicht sein, dass die das vorher schon gehört hatten und dann…
Herr M.:
Nein, wir haben definitiv erst mitgeteilt, als wir es festgestellt hatten. Also vorher haben wir nicht gesagt wo wir hinfahren.“

Glaubwürdigkeitsanalyse der Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, betreffend Tatort Wohnmobil in Stregda

Kay-Uwe Hegr investierte viel Zeit in einer vergleichenden Zusammenstellung der verschiedenen Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. Er konzentrierte sich dabei auf den Tatort in Stregda, wo am 04.11.11 das Wohnmobil mit den erschossenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 12:00 zum brennen anfing. Auch anhand Tatortfotos bewertet er die Zeugenaussagen als wahr, unglaubhaft oder gelogen.

Er hat sich entschlossen, die 630-Seiten starke Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass so ein gewisser Schub in Sachen Aufklärung bewirkt wird.

“Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen”, Stand 03.01.2017

Klicken auf:

https://pastebin.com/FkaL8slr

Hinzufügung, 05.05.2017 um 12:57, persönliche Stellungsnahme von Kay-Uwe Hegr:

“Ich hatte mich keinesfalls entschlossen, diese Analyse zur Veröffentlichung freizugeben. Der unter dem Beitrag stehende Link zum Herunterladen der Arbeit wurde vielmehr von Personen eingerichtet und befüllt, welche sich meine Arbeit unter dem Bruch des Briefgeheimnisses widerrechtlich und gegen meinen Willen angeeignet haben. Ich habe diesbezüglich über einen Rechtsanwalt Strafanzeige stellen lassen.

Tatsache ist allerdings, dass es nicht in meiner Macht steht, der weiteren Verbreitung meiner Analyse im Internet Einhalt zu gebieten, nachdem diese eingescannt und durch Dritte öffentlich verfügbar gemacht wurde. Der untenstehende Link wurde von einem gewissen Bernd gepostet und von Georg lediglich unter den mich betreffenden Beitrag verschoben. Er wurde nicht von mir eingerichtet aber es ist klar, dass er an jeder beliebigen Stelle ins Netz gestellt werden kann, ohne das ich Einfluss darauf hätte.

friedensblick.de/24159/nsu-wurde-die-einzeltaetertheorie-schon-im-dezember-2005-in-auftrag-gegeben/#comment-7717

Allein der Umfang der Arbeit lässt erkennen, dass die Beschäftigung mit dem Thema für mich geradezu meditativen Charakter angenommen hat. Trotzdem kam für mich eine Veröffentlichung nicht in Frage, da ich Teile der Arbeit für unausgereift halte und die Einleitung erhebliche Mängel aufweist. Zudem halte ich das Thema wegen seines Umfangs grundsätzlich nicht geeignet, auf Blogs oder in Foren besprochen zu werden. Ich war schon 2014 der Ansicht, dass das zugrunde liegende Aktenmaterial entsprechend aufbereitet, in Papierform zurück zu den Ermittlungsbehörden geleitet werden muss, oder dass es wegen seines Umfanges in Buchform publiziert werden sollte. Schorlau und Sieker haben hier mit ihrem Nachwort zur neuen Taschenbuchausgabe „Die schützende Hand“ einen vielversprechenden Anfang gemacht.

Nicht in Abrede stellen möchte ich, dass Blogs und Foren im Internet einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings steht das nicht im Widerspruch zum oben Gesagten. Sollte jemand Fragen oder Anregungen haben, kann er mich gern über kayuwehegr@eclipso.de kontaktieren.”

Widerlegen Totenflecken Sterbezeit von Mundlos, Böhnhardt?

Gabriele Muthesius veröffentlichte im “Blättchen” am 10.04.17 eine interessante Analyse. Darin erklärt sie den Hintergrund folgender Aussage von Wolfgang Schorlau und Ekkehard Sieker:

  • “Sowohl Uwe Mundlos, als auch Uwe Böhnhardt waren wenigstens 12 Stunden vor dem offiziell angegebenen Todeszeitpunkt bereits tot.” (kontext)

Die Erklärung sind die Totenflecken bei Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Widerlegen Totenflecken Sterbezeit von Mundlos, Böhnhardt? weiterlesen

“Erweiterter Selbstmord Böhnhardt/Mundlos” – Bestand bei Polizisten Vorwissen über Ermittlungsergebnisse?

Der parlamentarische NSU-Ausschuss in Thüringen ließ sich von der Organisation “nsu-watch” wiefolgt zitieren:

 „Am 04.11.2011 kamen die Ermittler_innen zu ihrem Ergebnis, es hätte sich um erweiterten Selbstmord gehandelt. Bereits um 15:00 Uhr des selben Tages wird dieses der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.“

Erweiterter Selbstmord heißt: Mundlos erschießt Böhnhard und erschießt sich selbst anschließend. “Erweiterter Selbstmord Böhnhardt/Mundlos” – Bestand bei Polizisten Vorwissen über Ermittlungsergebnisse? weiterlesen

NSU-Tatortmanipulation? Pumpgun und Körper von Uwe Böhnhardt erscheinen verändert

Laut Darstellung der Bundesanwaltschaft hätte Uwe Mundlos seinen Freund Uwe Böhnhardt mit einer Pumpgun in den Kopf geschossen. Dann hätte er Feuer im Wohnmobil gelegt und sich schließlich mit derselben Waffe selbst erschossen. Dass die Abfolge logisch ist, darf Böhnhardts Körper natürlich nicht auf Mundlos Waffe liegen. Mundlos hätte sie ja schlecht unter Böhnhardts Körper stecken können, nachdem er sich selbst einen Kopfschuss zugefügt hatte. Tatortfotos scheinen jedoch genau dies nahezulegen. Die polizeilichen Tatortfotos stammen aus der Ermittlungsakte “Bd 4-1 9 Obj Tatbefund WoMo – Komplex 1.4.pdf – fdik.org NSU-Tatortmanipulation? Pumpgun und Körper von Uwe Böhnhardt erscheinen verändert weiterlesen

Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Ermittlungen gegen NSU-Ermittlungsleiter Michael Menzel ein

Eine Privatperson untersuchte die im Internet veröffentlichten NSU-Ermittlungsakten und zeigte den damaligen Ermittlungsleiter Michael Menzel an, Beweisemittel im Wohnmobil am 04.11.11 gefälscht zu haben. In der fahrenden Asservatenkammer lagen außerdem die erschossenen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, die seitdem als “NSU-Terroristen” vorverurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Meiningen verfasste am 24.06.16 eine besondere Einstellungsverfügung, die aufgrund ihrer mehrseitigen Länge erwähnenswert ist. Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Ermittlungen gegen NSU-Ermittlungsleiter Michael Menzel ein weiterlesen

Katharina König – Fragen zum NSU? Nein danke!

Ende Juni 2016 titelte die Zeitung “junge Welt“: “Fragen zum NSU? Nein danke!” Damit kommentierte sie die harsche Reaktion der thüringer Linken-Abgeordneten Katharina König zu den in einer Diskussionsrunde vorgebrachten Zweifeln des Krimiautors Wolfgang Schorlau und Journalisten Ekkehard Siekert, den angeblichen Doppel-Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos betreffend, der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU”. Katharina König – Fragen zum NSU? Nein danke! weiterlesen