Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Ermittlungen gegen NSU-Ermittlungsleiter Michael Menzel ein

Eine Privatperson untersuchte die im Internet veröffentlichten NSU-Ermittlungsakten und zeigte den damaligen Ermittlungsleiter Michael Menzel an, Beweisemittel im Wohnmobil am 04.11.11 gefälscht zu haben. In der fahrenden Asservatenkammer lagen außerdem die erschossenen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, die seitdem als “NSU-Terroristen” vorverurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Meiningen verfasste am 24.06.16 eine besondere Einstellungsverfügung, die aufgrund ihrer mehrseitigen Länge erwähnenswert ist.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf Erklärungen, die bereits vor Jahren Michael Menzel dem damaligen NSU-Ausschuss vorbrachte. Es wird nur der Teil des Verfügungstextes wiedergegeben, der die Schusswaffe, P2000, der Polizistin Michele Kiesewetter betrifft. Sie will Michael Menzel auf dem Tisch des Wohnmobils gefunden haben. Der Magazinboden wäre durch das ausgebrochene Feuer weggeschmolzen, so dass intakte Patronen auf den schmorrenden Tisch austraten, die aber trotz der Hitze nicht von selbst losgingen. Dieses Foto zeigt den Moment:

Quelle: nsu-leaks

Die Staatsanwaltschaft stellte sich hinter diese Darstellung, mit folgender Begründung:

“So behauptet der Anzeigeerstatter, dass die Pistole (o.g. Spur 1.4.13.0) direkt im Feuer lag, dass es unmöglich sei, dass die unmittelbar neben der Pistole liegenden Patronen den Brand in praktisch “funkelnagelneuen” Zustand überstanden haben sollen, diese Patronen hätten im Feuer zünden und starke Anhaftungen von Ruß aufweisen müssen.

Tatsächlich hat der Tisch, auf dem die Waffe lag, außer am vorderen linken Rand nicht gebrannt. Im Gegenteil: die durch das Brennen der Sitzflächen rechts und links des Tisches entstandene Hitze hielt der Tisch ab. Somit schützte der Tisch die darauf liegende Waffe vor dieser von unten aufsteigenden Hitze. Nur vorn am Tisch, wo dieser selbst brannte, wölbte sich die Beschichtung der Tischfläche nach oben. Die Anlage 6 (Seite 536 des Tatortbefundberichtes) bezeichnete der Anzeigeerstatter, um nachzuweisen, dass Plastikteile der Waffe geschmolzen und angebacken seien. Stattdessen ist aber auf den Bildern zu erkennen, dass Brandschutt in Form von Kunststoff, der geschmolzen und zum Teil noch unverbrannt, auf und unmittelbar neben die Waffe gefallen ist. Dieses Material stammt nicht von der Waffe selbst. Diese Situation führte zum Verbacken dieses Materials mit der Waffe. Genau das beschreibt das Behördengutachten des Bundeskriminalamtes vom 24.11.2011 (Anlage 8 des Anzeigeerstatters):

“Die eingesandte Waffe war offensichtlich durch indirekte Brandeinwirkung stark verschmutzt und nicht funktionsfähig. Das Griffstück war insbesondere im vorderen Bereich einschließlich Abzug in einer undefinierbaren Masse aus geschmolzenem Kunststoff, Stoff und Gummi eingebettet.
..
Das aus einem POlymerkunststoff hergestellte Griffstück der eingesandten Pistole war mit einer angeschmolzenen Masse aus Kunststoff, Stoff und Gummi verbunden …
Um die Waffe zu beschießen, wurden die größeren Kunststoffanhaftungen abgebrochen …
Alle aus Metall hergestellten Waffenteile waren nur äußerlich verschmutzt und wurden nur mit Waffenöl gereinigt.”

Im Funktions- und Vergleichsbeschuss funktionierte die Pistole einwandfrei. Als Beweis bezeichnet der Anzeigeerstatter die Lichtbilder Seiten 536, 538-542 des Tatortbefundberichtes. Die Bilder der Seite 537 lässt er außer Betracht. Darauf ist die andere Seite der Waffe, also die zum Tisch zeigende Seite zu sehen. Diese Seite ist relativ unversehrt, nur vorn unterhalb des Laufes ist der verarbeitete Kunststoff angeschmolzen. Ein rotfarbenes Tuch/Serviette haftet an. Nicht einmal dieses brannte. Auch dieser Umstand kann als Indikator dafür gelten, dass die Erwärmung der Pistole nicht hoch war und diese nicht direkt im Feuer lag.

Einfügung, Friedensblick: Fotos der Kiesewetter-Waffe aus Ermittlungsakte und öffentlicher Präsentation.

Quelle: nsu-leaks

Einfügung Ende.

“In dem oben genannten Gutachten war den inneren Waffenteilen und dem Lauf der Pistole attestiert worden, dass sie sauber waren und sich in einem einwandfreien Zustand befanden. Das gilt folglich auch für die im Inneren der Pistole und noch im Magazin befindlichen Patronen.

Der Magazinboden hat sich im Verlauf des Brandes gelöst. Der aus Kunststoff gefertigte Magazinboden, der die Federkraft der Magazinfeder aufnehmen muss, konnte sich aufgrund der Umgebungswärme so erweichen bzw. so angeschmolzen werden, dass er dieser Federkraft nicht mehr standhalten konnte. Aufgrunddes vollen Magazins lag die höchstmögliche Federkraft an. Die Magazinfeder ist herausgesprungen. Da aber Zubringer, Magazinfeder und Gegenlager verbunden sind – das Gegenlager der Magazinfeder und der Zubringer fügen sich formschlüssig in das jeweilige Ende der Magazinfeder ein – nimmt die Magazinfeder den Zubringer mit, er verbleibt nicht im Magazinkörper und liegt damit nicht mehr vor den nicht mehr federbelasteten Patronen. Diese werden hierdurch nicht herausgedrückt, sondern können in Richtung Magazinboden ins Freie rollen.
Der Zeitpunkt ist nach dem Einsturz des Dachfensters eingrenzbar, denn auf den Resten des Dachfensters lag die Magazinfeder. Diese Feststellung lässt wiederum den Schluss zu, dass die Patronen zu einem Zeitpunkt aus dem Magazin ausgetreten sind, als das Dach – nach dem Einsturz des Dachfensters – bereits offen war und Rauch und Ruß abziehen konnten und sich kaum mehr weiter im Inneren des Wohnmobils ablagerten.
Laut Einsatzverlaufsbericht von KOK Lotz vom 23.02.2012 fuhr die Feuerwehr zu dem Zeitpunkt, als das Dachfenster nach innen stürzte, direkt neben das Wohnmobil und ca. zwei Minuten später sei der Brand gelöscht gewesen. Folglich müssen die Patronen nicht zwingend Rußanhaftungen aufweisen und aufgrund Hitzeeinwirkungauch nicht explodieren.”

Folgende Punkte sind kritisch hervorzuheben:

Einerseits war die Hitze auf dem Tisch nicht heiß genug, um die Patronen losgehen zu lassen und die (angebliche) Serviette anzuschmoren, aber heiß genug, um den unteren Teil des Pistolenmagazins derart zu schwächen, dass er von der Feder herausgedrückt wurde. Das Magazin besteht nicht nur aus dem außen sichtbaren gummiüberzogenen Abschluss, hier, “HK-Pro“, ist der Aufbau zu sehen.

Das eigentliche Magazin innen wird unten durch eine kleine Bodenhalterplatte abgeschlossen. Im folgenden Foto ist die Feder mit Magazinzubringerstück zu sehen, die auf der Platte sitzen. Sie drücken die Patronen nach oben in den Lauf:

Quelle: Wikipedia, Magazin, Waffentechnik

Das Bundeskriminalamt analysierte die im Wohnmobil gefundene Magazinfeder und stufte sie aber als bloßes “Elektronikbauteil” ein,  Zitat:

“Unter der Nummer 1.4.1730.0 wurden verschmolzene Reste von elektronischen Bauteilen asserviert, bei denen es sich um folgende handelt:

(…)

– 1.4.173.8 eine Metallfeder von ca. 9cm Länge und ca. 2cm Durchmesser,
– 1.4.173.9 ein ca. 6cm langes Teil einer aufgebogenen Metallfeder, (…).”

Magazinzubringerstück, Platte und aufgeweichtes Abschlussstück sind nicht im Asservatenverzeichnis zu finden, auch in den Tatortfotos sind sie nicht zu sehen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Version Menzels stimmt. Aber sie ist unwahrscheinlich. Warum?

Bei den in der Zwickauer Brandwohnung gefundenen Waffen waren Patronen losgegangen, aber der Magazinboden nicht weggeflogen. In den Akten steht beispielsweise über die 3. Waffe, Walther Mod. PP: “(1 Hülse mit Geschoss im Auswurf verklemmt. Magazin eingeführt, gefüllt) Unterladen. Patronen durch die Brandtemperatur ausgelöst.”

Der Gleiche passierte bei der zuerst gefundenen Waffe, der Radom:

Dort flogen die Magazinböden trotz des Feuers nicht weg, aber Patronen gingen los. Im Wohnmobil wäre der Brand einerseits so heiß gewesen, dass der Magazinboden wegflog, aber andererseits so schwach, dass keine Patrone losgingen.

10 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Ermittlungen gegen NSU-Ermittlungsleiter Michael Menzel ein“

  1. “Einerseits war die Hitze auf dem Tisch nicht heiß genug, um die Patronen losgehen zu lassen und die (angebliche) Serviette anzuschmoren, aber heiß genug, um den unteren Teil des Pistolenmagazins derart zu schwächen, dass er von der Feder herausgedrückt wurde. ” Zitat Ende

    Die Serviette ist brandgeschädgt, allerdings nur von oben. Die Pistole ebenso. Die Hauptschäden sind oben zu besichtigen während die Tischplatte tatsächlich schützt. Sieht man auch sehr schön beim Monitor, wo bedeutend höhere Temperaturen geherrscht haben müssen. Die Bodenplatte des Monitors ist aber vergleichsweise intakt geblieben. Ich finde die Darstellung der Staatsanwaltschaft zumindest bedenkenswert.

    Das Zubringer, Feder und Gegenlager verbunden sind, erklärt möglicherweise einiges. Allerdings liegt die Feder blank unten, ohne Zubringer und Gegenlager. Kann man nicht beurteilen, ohne die Teile mal tatsächlich in den Händen gehabt zu haben. Ein Waffenmeister könnte hier weiterhelfen.

    Das der Tisch selbst nicht gebrannt hat, bzw. nur an der linken vorderen Ecke, ist zumindest nicht abwegig. Man muss schauen, ob es aussagekräftige Fotos gibt, welche das Gegenteil beweisen.

    Immerhin sehe ich hier zum ersten Mal den Versuch einer ordentlichen Erklärung durch die Staatsanwaltschaft. Das ist auf jeden Fall anzuerkennen.

  2. Die Erläuterung der Staatsanwaltschaft liest sich plausibel. Und wohltuend sachlich im Vergleich zum polemischen und apodiktischen Ton beim AK NSU…

    Das klärt natürlich noch nicht, welche Waffe da liegt, warum die Magazinfeder(?) als Elektronikbauteil eingestuft wurde etc. Zum Nachweis einer Beweismittelfälschung taugt dieser Aspekt insgesamt aber sicher nicht.

    1. Wie man es sieht. Das mit dem Schmelzen und Verbrennen sehe ich auch nicht so verbissen. Es kann auch harmlose Gründe dafür geben, dass die Patronen nicht gezündet haben.

      Doch insgesamt taugt die ganze Episode sehr wohl zum Nachweis der Beweismittelfälschung.

      Menzel hat ausgesagt, dass die Patronen neben der Pistole von ihm als Polizeipatronenidentifiziert worden sind.
      Das ist jedoch falsch.
      Die S&B-Patronen (zu erkennen am roten Siegellach auf dem Zündhütchen) sind keine Polizeipatronen.
      In BW und in Thüringen wird die PEP (Polizeieinsatzpatrone) der Fa. MEN verwendet. Die hat keinen roten Klecks auf dem Boden.

      Davon abgesehen, die Pistole auf dem Tisch ist keine H&K P2000.

      1. “Davon abgesehen, die Pistole auf dem Tisch ist keine H&K P2000.”

        Nur eine Meinung, oder optisch abgeleitet?
        Von der sieht man weniger wie von der Badwaffe. Aber auch die Badwaffe mag niemand au Grund des Fotos einordnen. Immerhin schwebt über ihr die Saga einer P10.

        Theoretisch gehe ich mit dir mit. Denn wer eine Pistole 12.45 Uhr findet und sie bis 23 Uhr liegen lässt, der wartet auf was. In der Regel auf die Pistole, die dann gezeigt werden kann.

        1. „Davon abgesehen, die Pistole auf dem Tisch ist keine H&K P2000.“

          Nur eine Meinung, oder optisch abgeleitet?

          Zieh Dir einfach aus dem Netz ein paar Fotos von der H&K P2000. Insbesondere welche, wo die Griffunterseiten gut zu sehen sind. Die Unterschiede springen ins Auge.

          +

          „Keine polizei- oder behördentypischen Patronen? Weiß ich nicht. Falls dem so ist: Naja, dann hat er sich halt „getäuscht“.

          Zieh Dir aus dem Netz ein paar Bilder von der PEP von MEN.
          Der Patronenboden der S&B-Munition sieht auf den ersten Blick erkennbar anders aus als der der PEP von MEN.
          Bei der PEP ist nur ein schmaler Streifen von rotem Ringfugenlack.
          Die Sellier&Bellot hat den auf den ersten Blick sichtbare großen roten Klecks unten.

      2. Keine polizei- oder behördentypischen Patronen? Weiß ich nicht. Falls dem so ist: Naja, dann hat er sich halt “getäuscht”.

        Keine P2000? Gibt es da einen Beleg? Falls das so ist: s.o.

        Beweismittelfälschung weist Du dem Menzel so niemals nach. Da müssen wir was anderes finden. Ich denke, dieser Ansatz ist ne Sackgasse.

  3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Version Menzels stimmt. Aber ich halte sie für unwahrscheinlich. Warum?

    In der Zwickauer Wohnung wären laut “fatalist” bei den ersten drei Waffen Patronen losgegangen. In den Akten steht: “Eine Hülse mit Geschoss im Auswurf verklemmt. Magazin eingeführt.”


    Ich kann nicht erkennen, dass bei den Zwickauer Waffen der Magazinboden durch die Hitze weggeflogen wäre! Aber im Wohnmobil war der Magazinboden weg, aber keine Patrone ging los.

    1. Jeder hat zum Thema eine eigene Realität. Bedingt durch Lebenserfahrung, politischer Einstellung, kriminalistischem Wissen usw., sieht der Laie eben was er sehen will. Ich fass mir da zuerst an meine Nase.

      Die Staatsanwaltschaft liefert hier eine ernsthafte Erklärung. Auch sind wir nicht in der Lage, durch Gutachten das Gegenteil zu beweisen, weil diese Gutachten nicht die Anforderungen der Staatsanwaltschaft erfüllen. Kein Gutachter darf in Deutschland irgend so ein larifari-Gutachten erstellen, sondern es muss immer exakt der Verwendungszweck bzw. der Bezugspunkt im Gutachten festgelegt sein. Deswegen kann man zwar an der Erklärung der Staatsanwaltschaft herumnörgeln, aber dies hat keine Relevanz. Die haben ordentlich geantwortet, so wie das der Bürger erwarten darf. Mehr kann man nicht verlangen.

      Außerdem sind damit die anderen Auffälligkeiten ja nicht vom Tisch. Denn das Tagen unzähliger Untersuchungsausschüsse im Lande und 4 Jahre Zschäpe-Prozess zeigen doch, das hier selbst von offizieller Seite garnichts geklärt ist.

      1. Richtig. Das meinte ich damit als ich schrieb, dass dieser Aspekt nicht geeignet ist, um Fälschungen zu beweisen. Da findet sich anderes…

    2. Das Konstruktionsjahr der Waffen wird dir viel über die verwendeten Materialien verraten. Dort findest du den entscheidenden Unterschied.

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