Das Internetportal “Rubikon” veröffentlichte am 15.05.17 den Artikel “Aufklärung statt Desinformation” von Wolf Wetzel. Er macht darin Werbung für das sogenannte “NSU-Tribunal”-Treffen, welches vom 17. Mai bis zum 21. Mai in Köln stattfinden wird. In dem Artikel sind einige irreführende Darstellungen enthalten, denen hiermit widersprochen wird. Folgt Wetzel einer vorgegebenen Linie, sogar gegen besseren Wissens? NSU-Tribunal in Köln: Aufklärung oder Desinformation? weiterlesen
Alle Beiträge von Georg Lehle
Kommunalwahl-Ergebnis in Maripol widerlegt angebliche von Separatisten besetzte Ost-Ukraine
Die “Progandaschau” berichtete Mitte Mai 2017 über ein neues “wording” in der Ukraine-Propaganda der öffentlich-rechtlichen Medien. Die bereits hier kritisierte ARD-Journalistin Golineh Atai ist für einen Bericht verantwortlich, der in den “tagesthemen” am 10.05.17 gesendet wurde. Ihre Botschaft: Die Ostukraine wäre von Separatisten besetzt worden. Kommunalwahl-Ergebnis in Maripol widerlegt angebliche von Separatisten besetzte Ost-Ukraine weiterlesen
“Welt” zeigte 2009 Foto von blaulackierten Bomben – Ähnlichkeit mit Keupstraßen-Bombe
Im Jahr 2009 berichtete die “welt” über die 20 ausgehobenen Waffendepots, die (nach Regierungsversion) allein der rechtsextreme und psychisch kranke Obdachlose Michael Krause angelegt hätte; ich berichtete hier und hier bereits. “Welt” zeigte 2009 Foto von blaulackierten Bomben – Ähnlichkeit mit Keupstraßen-Bombe weiterlesen
Der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss versagte bei Klärung der Dienstwaffen-Funde im Wohnmobil
Der thüringer NSU-Untersuchungausschuss war nicht in der Lage aufzuklären, ob eine der geraubten Heilbronner Dienstwaffen im Wohnmobil noch in Stregda entnommen wurde. Es erscheint, dass die Ausschuss-Vorsitzende Dorothea Marx (SPD) mit einer vorgefassten Meinung Zeugen beeinflusste, statt nach deren Handlungen und Beobachtungen zu fragen. Der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss versagte bei Klärung der Dienstwaffen-Funde im Wohnmobil weiterlesen
Gab es drei Heckler und Koch Schusswaffen im NSU-Wohnmobil?
Gestern schrieb ich über einen Eintrag im Einsatzverlaufsprotokoll, dass eine Heckler und Koch – Waffe um 16:28 im Wohnmobil gefunden wurde, die noch nicht identifiziert war. Heute lese im Wortprotokoll des thüringer Untersuchungsausschusses, dass bereits um 14:45 eine andere Heckler und Koch Pistole gefunden wurde und eine weitere um 23:11. Problem: Asserviert sind nur zwei Heckler und Koch Waffen.
Dorothea Marx (SPD):
“(…) Dann möchte ich noch mal mit den Akten diese Tatsache untermauern, dass diese erste geborgene Pistole eben auch die von dem Polizeibeamten/dem Kollegen von Frau Kiesewetter gewesen ist. Im Einsatzverlaufsbericht der Kriminalpolizeistation Eisenach vom damals – das ist das Band 8, Blatt 125 LPI Gotha, da steht noch mal drin: Am 04.11.2011, 14.45 Uhr, Frau Mi. von der Tatortgruppe übergibt an Kriminalhauptmeister Kö. eine aus dem Wohnmobil geborgene Pistole Heckler & Koch, dann kommt die Nummer. (…)”
“(…) und die Waffe, die vermeintlich oder tatsächlich auf dem Tisch gelegen hat, die dann später der Michele Kiesewetter zugeordnet worden ist, ist laut dem Einsatzverlaufsbericht am 04.11.2011 erst um 23.11 Uhr gesichert worden. Da wollte ich Sie noch mal fragen: Diese haben Sie auch entgegengenommen?
Herr Kö.:
Ja, das ist richtig.”
Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen!
Während ich die Analyse von Kay-Uwe Hegr studierte, fiel mir ein Zitat aus einem amtlichen Dokument ins Auge. Die Linken-Abgeordnete Katharina König zitierte aus dem polizeilichen Einsatzverlaufprotokoll. Dort protokolliert die Polizei ihre Aktivitäten und Ermittlungsergebnisse:
“Aus dem Einsatzablaufprotokoll, das wir haben, das ist Band 9 LPI Gotha, geht hervor, dass um 16.28 Uhr die Waffe Arnold, nein, nicht die Waffe Arnold, sondern eine Waffe Heckler und Koch gefunden wird. Da ist aber noch nicht bekannt, wem die Waffe gehört. Da ist natürlich die Identifizierung noch nicht gelaufen usw. usf. Sind Sie sich sicher, dass Sie am Einsatzort erfahren haben, dass eine Tatwaffe, die dem Mord an Michele Kiesewetter zuzuordnen ist, gefunden wurde?
Herr Ba.:
Also spätestens vor dem Dienstende habe ich es gewusst. Entweder war es auf der Dienststelle oder halt in Stregda.”
Im Einsatzverlaufsprotokoll steht also, dass eine Waffe der Marke Heckler und Koch im Wohnmobil um 16:28 gefunden wurde. Diese amtliche Feststellung ist außergewöhnlich, aus folgenden Gründen: Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen! weiterlesen
Macron wird versuchen, den deutschen neoliberalen “Erfolgskurs” nachzumachen
In Frankreich wird sich die wirtschaftliche Situation vieler Bürger weiter verschlechtern. Der von den Franzosen selbst gewählte neue Präsident Emmanuel Macron wird neoliberale Reformen durchführen, wahrscheinlich mithilfe der sogenannten “Schock-Therapie”. Das heißt, dass möglichst alle sozialpolitischen Einschneidungen gegen den Mittelstand und Geschenke für die Superreichen gleichzeitig durchgesetzt werden. Macron wird versuchen, den deutschen neoliberalen “Erfolgskurs” nachzumachen weiterlesen
Glaubwürdigkeitsanalyse der Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, betreffend Tatort Wohnmobil in Stregda
Kay-Uwe Hegr investierte viel Zeit in einer vergleichenden Zusammenstellung der verschiedenen Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. Er konzentrierte sich dabei auf den Tatort in Stregda, wo am 04.11.11 das Wohnmobil mit den erschossenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 12:00 zum brennen anfing. Auch anhand Tatortfotos bewertet er die Zeugenaussagen als wahr, unglaubhaft oder gelogen.
Er hat sich entschlossen, die 630-Seiten starke Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass so ein gewisser Schub in Sachen Aufklärung bewirkt wird.
“Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen”, Stand 03.01.2017
Klicken auf:
Hinzufügung, 05.05.2017 um 12:57, persönliche Stellungsnahme von Kay-Uwe Hegr:
“Ich hatte mich keinesfalls entschlossen, diese Analyse zur Veröffentlichung freizugeben. Der unter dem Beitrag stehende Link zum Herunterladen der Arbeit wurde vielmehr von Personen eingerichtet und befüllt, welche sich meine Arbeit unter dem Bruch des Briefgeheimnisses widerrechtlich und gegen meinen Willen angeeignet haben. Ich habe diesbezüglich über einen Rechtsanwalt Strafanzeige stellen lassen.
Tatsache ist allerdings, dass es nicht in meiner Macht steht, der weiteren Verbreitung meiner Analyse im Internet Einhalt zu gebieten, nachdem diese eingescannt und durch Dritte öffentlich verfügbar gemacht wurde. Der untenstehende Link wurde von einem gewissen Bernd gepostet und von Georg lediglich unter den mich betreffenden Beitrag verschoben. Er wurde nicht von mir eingerichtet aber es ist klar, dass er an jeder beliebigen Stelle ins Netz gestellt werden kann, ohne das ich Einfluss darauf hätte.
friedensblick.de/24159/nsu-wurde-die-einzeltaetertheorie-schon-im-dezember-2005-in-auftrag-gegeben/#comment-7717
Allein der Umfang der Arbeit lässt erkennen, dass die Beschäftigung mit dem Thema für mich geradezu meditativen Charakter angenommen hat. Trotzdem kam für mich eine Veröffentlichung nicht in Frage, da ich Teile der Arbeit für unausgereift halte und die Einleitung erhebliche Mängel aufweist. Zudem halte ich das Thema wegen seines Umfangs grundsätzlich nicht geeignet, auf Blogs oder in Foren besprochen zu werden. Ich war schon 2014 der Ansicht, dass das zugrunde liegende Aktenmaterial entsprechend aufbereitet, in Papierform zurück zu den Ermittlungsbehörden geleitet werden muss, oder dass es wegen seines Umfanges in Buchform publiziert werden sollte. Schorlau und Sieker haben hier mit ihrem Nachwort zur neuen Taschenbuchausgabe „Die schützende Hand“ einen vielversprechenden Anfang gemacht.
Nicht in Abrede stellen möchte ich, dass Blogs und Foren im Internet einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings steht das nicht im Widerspruch zum oben Gesagten. Sollte jemand Fragen oder Anregungen haben, kann er mich gern über kayuwehegr@eclipso.de kontaktieren.”
So reagieren Vollgeld-Befürworter und Blogger auf Bundesbank-Stellungsnahme
Im April 2017 veröffentlichte die deutsche Bundesbank eine Stellungsnahme zur Kernforderung der sogenannten “Vollgeld-Initiative”, Sichtguthaben zu 100% mit Bargeld zu decken. Es gibt verschiedene Stellungsnahmen im Netz. Eine besondere Rolle spielt dabei die sogenannte Fristentransformation. Darunter versteht man folgendes: Banken verleihen Geldvermögen auf Sichteinlagen an Krediteure. Die Sichteinlagen sind kurzfristig abrufbar, die Kredite werden jedoch erst mittel- und langfristig zurückgezahlt. So reagieren Vollgeld-Befürworter und Blogger auf Bundesbank-Stellungsnahme weiterlesen
Deutsche Bundesbank distanziert sich von Vollgeld
Im April 2017 äußerte sich die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht kritisch zum sogenannten “Vollgeld”. In der Schweiz wird es voraussichtlich 2018 eine Volksabstimmung über die Kernforderung der Vollgeld-Initiative geben, Sichtguthaben zu 100% mit Zentralbankgeld zu hinterlegen, siehe “Vollgeld-Initiative“. Deutsche Bundesbank distanziert sich von Vollgeld weiterlesen