Im Untersuchungsbericht des NSU-Ausschusses des Bundestags steht:
(…) ursprünglich (wegen Sitzung der G 10-Kommission) ab dem 10. Mai 2000 geplante G 10-Maßnahmen gegen Quelle 2045, Mario Brehme, Schultze und K. sollen vorverlegt werden. „Sollte dies nicht klappen wird das LKA Thüringen eine kurzfristige Maßnahmen nur gegen den, so vom LfV Thüringen nicht genannten, Verbindungsmann vom Terzett nach Thüringen, Carsten Schultze, beantragen.“ (S. 394)
Dies ist eine Aussage von großer Reichweite: Genau in dieser Zeit führte das Landeskriminalamt Thüringen (LKA) “keine richtige Zielfahndung” (Friedenblick) nach dem untergetauchten “Terzett” Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe durch. Unbemerkt hätte so im Jahr 2000 Carsten Schulze das Trio mit der Ceska-Schusswaffe beliefern können, mit der es sogleich eine langjahrige Mordserie startete.
Im Schäfer-Bericht (Friedensblick) wird über die fehlgeschlagene Fahndung berichtet. Doch stehen dort keine Hinweise, dass Zielfahnder über den Verbindungsmann des Terzett Carsten Schulze informiert wurden. Deren Abhöraktionen, Beschattungen, Video-Überwachungen und Verhöre richteten sich nicht gegen ihn, sondern gegen Ralf Wohlleben.
15.03.1999: Quelle 2045 teilt mit, dass sich Wohlleben beschattet fühle und er ein Gespräch mit Carsten Schulze führte, “der angibt, nunmehr telefonischen Kontakt zum TRIO zu haben, da sich Wohlleben zu beobachtet fühle (…).”. Kommission: “Nach Aktenlage erfolgt keine Information an das TLKA.” (ebd)
Dass Carsten Schulze vom Verfassungsschutz nicht als Terzett-Verbindungsmann dem LKA Thüringen genannt wurde, könnte daran liegen, dass es seinen Informanten schützen wollte. Es gibt dafür weitere Anhaltspunkte (Friedensblick).
Die neue Erkenntnis ist aber, dass über Schulze das LKA Thüringen schon 2000 Bescheid wusste. Doch informierte das Amt nicht seine eigene Zielfahnder im Haus. Wollte das LKA seine eigene Zielfahnder sabotieren? Es gibt weitere Anhaltspunkte für ein flächendeckendes polizeiliches Thüringer Staatsversagen. (Friedensblick)