Die Faktenlage deutet darauf hin, dass das Trio gezielt in den Untergrund geheimdienstlich platziert wurde. Im April 2013 will man “Ermittlerkreisen” nicht mehr ausschließen, “dass das Abtauchen der drei Neonazis im Januar 1998 vom Verfassungsschutz bewusst in Kauf genommen oder sogar forciert wurde.” (fr-online)
90er Jahre
Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe fielen bereits in 90er Jahren massiv den Sicherheitsbehörden auf – wegen rechtsextremistischer Aktivitäten (wikipedia). Daher wurde Herr Mundlos schon 1995 während seiner Bundeswehr-Zeit vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) um Informationen angesprochen, genauso Frau Zschäpe im Jahr 1996. Der Hintergrund war eine Kreuzverbrennung bei der sie anwesend war! Zschäpe wurde von der Polizei verhört, verriet sogleich ihre “Kameraden”:
“Im Juni 1996 wurden die Fotos bei Beate Zschäpe beschlagnahmt. Auf der Wache wurde sie zu der Verbrennung in Ku-Klux-Klan-Manier befragt – und verpfiff prompt 18 Kameraden. Sie schrieb die Namen mit Kugelschreiber an den Rand der Bilder.” (Spiegel)
14. April 1996, Puppentorso mit gelbem Judenstern
Siehe Friedensblick: NSU-Bomben: Kaum Spuren von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe
April 1997, Verurteilung von Herrn Böhnhardt
Böhnhardt wurde daraufhin im Jahr im April 1997 wegen Volksverhetzung verurteilt, rechtskräftig wurde das Urteil am 10. Dezember 1997: Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis. (TA) Doch “Sieben Wochen später war Böhnhardt” immer noch “nicht zum Strafantritt geladen, „geschweige denn inhaftiert“.
„Bei einer gesetzeskonformen Jugendstrafvollstreckung sollte aber ein Verurteilter innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Urteils seine Ladung in Händen halten, bei Fluchtgefahr Haftbefehl erlassen sein.“
Der Berliner Jugendrichter Helmut Frenzel widerspricht ausdrücklich …
“… dem Befund des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, der in einem Gutachten (…) geschrieben hatte, dass eine frühere Ladung „aus Zeitgründen unmöglich“ gewesen sei; es habe vor dem 26. Januar auch keine Veranlassung gegeben, „den Geschäftsgang“ zu beschleunigen. Das sei, schreibt Frenzel, „schlicht unzutreffend“. Die Verzögerung kam den Interessen der Ermittlungsbehörden entgegen.”
Frenzel vermutet, dass die Ladung zum Haftantritt und die Ausstellung des Haftbefehls behördlich mutwillig heraus-gezögert wurde.
16. Oktober 1997, Böhnhardt wird teilweise freigesprochen
“Böhnhardt gerät in Verdacht (…) Puppentorso aufgehängt zu haben. (…) Zudem wird im Juni 1996 festgestellt, dass Böhnhardt in seiner Wohnung Tonträger mit rechtsextremistischen Inhalt aufbewahrt.
Beide Sachverhalte werden am 16. Oktober 1997 in zweiter Instanz vor dem Landgericht Gera verhandelt. Hinsichtlich des Vorwurfes, den Puppentorso aufgehängt zu haben, wird Böhnhardt frei gesprochen. Im Übrigen wird er wegen Volksverhetzung zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten unter Einbeziehung einer früheren Strafe wegen Volksverhetzung verurteilt (…).”(bmi)
27.12.1997, missglückte Befragung der Verdächtigen
Als Polizisten ihre Alibis überprüfen wollten, hätten jedoch …
… Beate Zschäpe einfach “keinerlei Angaben zu ihrem Alibi” [gemacht], (…) “Herr Mundlos [wurde] nicht angetroffen”. Besonders hilflos wirkten die Polizisten bei Uwe Böhnhardt. Just als die Polizei bei ihm war, kam er in seinem roten Hyundai angefahren. (…)
Die Polizisten erkannten Böhnhardt im Auto, doch der …
… erkannte die Polizisten [auch] und – laut Panorama vorliegender Akten – “beschleunigte sein Fahrzeug so, daß eine Verfolgung im Rahmen der STVO nicht möglich war”. (NDR)
Bemerkenswerterweise war in dem Moment Böhnhardt bereits rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt (ebd.) – jedoch war kein Haftbefehl erlassen! (fr-online)
26. Januar 1998, “Entdeckung” der Bomben-Werkstatt in Zschäpes Garage
siehe “In Zschäpes Garage ist noch heute Sprengstoff”
Verbindung zum Thüringer Heimatschutz
Der Thüringer Heimatschutz – eine Geheimdienst-Operation?
1998-2001 “Zielf-Fahndung”
“Schäfer-Gutachten erhärtet Verdacht gegen Verfassungsschutz.”
Entstehen der Terror-Gruppe “NSU”
Laut Aussage des zeitweise inhaftierten Unterstützers Holger Ge. entschied das Trio dann, den bewaffneten Kampf im Untergrund als “NSU” weiterzuführen, türkischstämmige Mitbürger und Polizisten zu ermorden:
“Nach Diskussionen mit den damaligen Gesinnungsgenossen H. Ge. und W. über die nach den Vorfällen in Jena einzuschlagende politische Strategie kamen Böhnhardt, Mundlos und die Beschuldigte noch Anfang 1998 überein, sich nunmehr zu einer eigenständigen Gruppierung zusammenzuschließen, sich dabei dem gemeinsamen Ziel der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland hin zu einem an der nationalsozialistischen Ideologie ausgerichtetem System unterzuordnen und dieses Ziel künftig aus dem Untergrund heraus mit Waffengewalt weiterzuverfolgen. Den Boden für den angestrebten Systemwechsel wollten sie dadurch bereiten, dass sie durch Mordanschläge auf “Feinde des deutschen Volkes”, worunter sie in erster Linie türkischstämmige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sowie Repräsentanten der herrschenden Ordnung wie etwa Polizeibeamte verstanden, ein Klima der Verunsicherung schufen. Zur Kennzeichnung ihres Verbands wählten sie spätestens 2001 den Namen “Nationalsozialistischer Untergrund” und entwickelten ergänzend hierzu ein “Logo” in Form einer besonders gestalteten Buchstabenfolge “NSU”.” (BGH)
Diese Vorkommnisse fanden im Thüringer Verfassungsschutzbericht 1999 Eingang und auch der damalige Verfassungsschutzpräsident nahm Stellung:
“Am 10. Juni 2000 warnte der Bundesverfassungsschutz-Präsident, Heinz Fromm, vor Terroranschlägen von Rechtsextremisten in Deutschland. Er sehe im rechtsextremistischen Spektrum “Ansätze für das Entstehen terroristischer Strukturen”. Der Verfassungsschutz wisse von “Neonazis, die sich auf den bewaffneten Kampf vorbereiten”. Fromm wies in diesem Zusammenhang auf Waffen- und Sprengstofffunde in der rechten Szene hin.“ (Die Linke)
Indirekte Verfassungsschutz-Hilfe im Untergrund?
Im Jahr 1998 informierte Brandt über die Flucht von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. 1998 wurde Brandt vom Thüringer Verfassungsschutz beauftragt, dem flüchtigen Trio 2.000 Euro zu geben. Sie sollten sich gefälschte Pässen kaufen. Die offizielle Begründung: Man hätte sie aus ihrem Versteck locken wollen, und sie anschließend mit Hilfe von Brandt festnehmen. Böhnhardt konnte sich zwar Ausweise beschaffen, aber ob er die 2.000 Euro bekam ist unbestätigt, auch weil Brandt sich nicht mehr erinnern kann (BZ). Das Geld hätte Brand Andre Kapke gegeben. Doch …
“… kam es zu Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe des Geldes. So beschuldigte der inzwischen als mutmaßlicher Unterstützer inhaftierte Wohlleben seinen Freund Kapke, Spenden unterschlagen zu haben. Auch nach Darstellung des Thüringer Verfassungsschutzes ist das Geld nicht bei den Terroristen angekommen, weil ein Mittelsmann es für sich verwandt habe.” (ebd)
Es ist ungeklärt, wie sich Herr Böhnhardt einen gefälschten Personalausweis beschaffen konnte. Die Bundestagsabgeordnete, Mitglied des Untersuchungsausschusses Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) fragt dazu den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Herrn Ziercke:
Herr Ziercke, können Sie uns etwas dazu sagen, woher dieser
gefälschte Personalausweis kam, der dann zur Erlangung des echten Passes geführt hat? Woher kam er? Wie wurde er beschafft?
Nachdem sie auf diese Frage keine Antwort bekam, wiederholte der Ausschuss-Vorsitzende Wolfgang Bosbach die Frage:
“Frau Kolbe bittet noch um Beantwortung der Frage, woher der gefälschte Personalausweis zur Erlangung des Passes kam.”
Dazu sagte Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz:
“Dazu kann ich nichts sagen.” (zgt-online)
Als das Trio im Untergrund auf der Flucht war, ließ Brandt ihnen 500 DM zukommen (Thüringer Landtag). Ein anderer V-Mann “Piato” stand mit einem Kontaktmann des Trios in Kontakt, um ihnen eine “Bums”, höchstwahrscheinlich eine Schusswaffe, zu organisieren. Es ist nicht bekannt, ob es zu einer Waffenübergabe kam (ZDF).
In einem geheim-gehaltenen Papier, in dem Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern ihr Wissen zusammen-trugen, stünde folgende Aussage eines V-Mannes: Im April des Jahres 2001 [ein Zeitpunkt, wo die NSU-Morde bereits in vollem Gange waren] wurde eine Flucht nach Südafrika diskutiert. Während Böhnhardt und Mundlos sie in Erwägung zögen und Südafrika …
„… auch als Daueraufenthaltsort anstrebten, beabsichtige Zschäpe, die nicht ins Ausland wolle, sich nach der Abreise der beiden den Behörden zu stellen“ (Focus).
Im Jahr 2002 kam es zu einem letzten Treffen zwischen den Eltern von Böhnhardt und den Dreien. Dabei teilten sie den Eltern mit, dass sie den Kontakt abbrechen und “für immer verschwinden” wollen, “endgültig” (mdr, Zeitindex 21:20). Die Eltern ahnen nichts von den [zugeschriebenen] Morden und gehen davon aus, dass sie sich ins Ausland absetzen (Zeitindex: 25:20) werden.
Ende 2001 kam die Staatsanwaltschaft Gera zum Schluss, …
“… dass den Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes die Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht nachgewiesen werden könne.” (welt)
Ab 2002 wurden die Fahndungsmaßnahmen nach dem Trio weitgehend eingestellt, obwohl ein V-Mann dem Verfassungsschutz im April 2001 eine bemerkenswerte Aussage von Ralf Wohlleben übermittelte: Die Untergetauchten benötigten kein Geld mehr, weil sie inzwischen “schon so viele Sachen/Aktionen gemacht hätten” (taz)
“Zeitraum nach 2001: Keine weiteren Hinweise auf die Flüchtigen«, heißt es im Geheimbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz lapidar.” (taz)
Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden schließlich am 15. September 2003 wegen Eintritts der Strafverfolgungsverjährung offiziell eingestellt (BGH).
Doch nach Aufhebung der Haftbefehle verhielt sich das Trio weiter konspirativ, sie verwendeten weiter eine Reihe von Tarnnamen (ebd.), ließen Urlaubsbekanntschaften nicht in ihr Wohnmobil (FR) oder Polizisten in die Wohnung (Stern):
Im Januar 2007 stießen sächsische Polizisten zufällig auf die Zwickauer Wohnung. Zwar hätten die Beamten nicht geahnt, wen sie vor sich hatten, jedoch verwickelte sich Frau Zschäpe bei ihrer Vernehmung bei der Polizei in große Widersprüche und offensichtliche Lügengeschichten. Trotzdem wurden die Beamten nicht misstrauisch (Stern).
Folgendes ist vielleicht nicht unwichtig:
– Zschäpe hatte sich in Erfurt in einen Bandidos-Prozess eingeschleust und deren Verteidiger um Rechtsbeistand gebeten; dieser hatte das den Ermittlern gemeldet, die das offenbar nicht interessierte
– könnte nicht eine zusätzliche Dimension aus dem OK-Bereich eine Rolle spielen, dass also die Taten zwar einerseits rechtsterroristischen Ursprungs sind, aber eben auch Auftragsmorde gewesen sein könnten, womit man tatsächlich im Bereich (verweigertes/r) Schutzgeld/Drogenhandel sein könnte; was “clever” wäre, um im Zweifelsfalle auf eine todeswillige (“Sieg oder Walhalla”) Tätergruppe hinzudeuten
– denkbar, dass P.P. (Paulchen Panther) und dessen Slogan in der Szene kursierte, denn s. Pro NRW, Jörg Uckermann, November 2010 in Duisburg, youtube, Ende des Videos
– ein mögliches Indiz für ein breit unterstütztes Mitwissen
– meine Deutung der Taten “nach außen”: Signaltaten, um Nachahmer zu mobilisieren
– s. B.B. (Behring Breivik)
“Ohne direkte Einflußnahme des Verfassungsschutzes über den “selbstgegründeten und finanzierten Thüringer Heimatschutz” wäre “nie zu den schrecklichen Straftaten” der rechtsextremen Terrorzelle gekommen. Diese habe nur durch “professionelle” Unterstützung zu “einer radikalen Mörderbande” werden können.”
Kurze Frage: Wir bzw. der Vater von Uwe Mundlos haben festgestellt, daß der THS eine originäre Kreation des Thüringer Verfassungsschutzes war. Aber auch Siegfried Mundlos ist davon abhängig, was ihm die Behörden und die Medien erzählen. Gibt es also Belege, daß die beiden Uwes tatsächlich irgendeinen Mord begangen haben, oder wird ihnen lediglich postum eine vorhandene ungeklärte Mordserie bzw. ein Polizistenmord (Dönermorde und Anschlag auf Heilbronner Polizeistreife) in die Schuhe geschoben, um Altfälle damit zu entsorgen und vor allem das gewünschte Szenario einer allgemeinen rechtsextremen Bedrohung zu erzeugen?
Es ist noch zu früh auszuschließen, dass Mundlos und Böhnhardt -keinen- der Morde verübten. Ich gehe davon aus, dass sie teilweise involviert waren. Ich bin gespannt auf die Anklage-Erhebung des Generalbundesanwaltes gegen Frau Zschäpe.
Zur Vorgeschichte würde ich gern einen Aspekt anbringen, der m.E. den ganzen Plot in Frage stellt.
Der SPIEGEL meldete am 04.09.2012, V-Leute im “Thüringer Heimatschutz”: “Spitzel bespitzelt Spitzel”,
“Der THS war bis 2001 das mitgliedsstärkste, militanteste, dichteste Neonazi-Netzwerk in Thüringen. Wasserdicht war es nicht: Zwischen 35 und 45 von ihnen sollen den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern Informationen aus der Szene gesteckt haben. Damit wäre etwa jedes vierte THS-Mitglied V-Mann, Spitzel oder Informant gewesen. Das ergibt sich aus internen Berechnungen der Untersuchungsausschüsse von Bundestag und Landtagen, die sich mit dem “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) beschäftigen, wie die “Thüringer Allgemeine” berichtete. Szenekenner waren bislang von etwa zehn Spitzeln in den THS-Reihen ausgegangen.
Diese etwa 40 Personen haben teilweise nur kurze Zeit als Spitzel gearbeitet, manche nur ein Jahr lang. “Dennoch war die Organisation von Spitzeln durchsetzt”, konstatiert Martina Renner, Vizechefin des Thüringer Untersuchungsausschusses und Innenpolitikerin der Links-Fraktion.”
Wenn von einer 120…160 Mitglieder starken Organisation 40 irgendwie mit den Inlandsgeheimdiensten verbandelt sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ohne Kenntnisnahme der Geheimdienste eine Terrorzelle ausgründet: Null. “Null” ist hier kein Synonym für “gering”, sondern meint tatsächlich Null. Sollte sich wirklich eine Terrorgruppe ausgegründet haben, dann haben die Geheimdienste davon erfahren. Was anderes lässt die Logik nicht zu.
Zu diskutieren wäre die Schlussfolgerung. M.E. kommen vernünftigerweise nur zwei Varianten kommen in Frage:
Variante 1:
Es gab einen NSU, der vom Verfassungsschutz gedeckt wurde.
Variante 2:
Es gab keinen NSU.
Zumindest der Fall Holger G. kommt zum Abschluss. Kriminaloberkommissar Martin G. ist der letzte Ermittler, der zu einer Vernehmung von Holger G. befragt wird. Der Angeklagte ist beschuldigt, das mutmaßliche Terrortrio in drei Fällen mit Pässen und anderen Dokumenten unterstützt zu haben. Auch soll er im Auftrag des ebenfalls Angeklagten Ralf Wohlleben eine Pistole an Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geliefert haben. Zu Beginn des Prozesses hatte G. eine Erklärung verlesen, in der er die Taten einräumte – von einer terroristischen Gesinnung der drei will er jedoch nichts gewusst haben. Zu Beginn des Prozesses hatte G. eine Erklärung verlesen, in der er die Taten einräumte – von einer terroristischen Gesinnung der drei will er jedoch nichts gewusst haben.”
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-09/nsu-prozess-ende-sommerpause