Am 25. April 2007 verlor die Polizistin Michèle Kiesewetter (MK) ihr Leben, als sie in Heilbronn eingesetzt gewesen war. Jahrelang untersuchte ich den Mord, aufbauend auf Polizeiakten aus dem Internet und Protokollen von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Das Ergebnis meiner Nachforschungen ist, dass aufgrund des „Staatswohles“ die Ermittlungen fehlgeleitet werden, bis heute. Ihr wahrer Einsatz wird vertuscht, damit auch ihre Mörder.
Ich veröffentlichte in meinen Blog verschiedene Auszüge meines Buches, für das ich keinen Verlag fand: Nach meiner Hypothese gab es zur Tatzeit in Tatortnähe einen zweiten BMW-Streifenwagen. MK und ihr Partner Martin Arnold (MA) mussten neben dem Streifenwagen hinknien, als Ihnen Unbekannte in die Köpfe schossen.
Angesichts des heutigen Jahrestages behandel ich einen Aspekt, den ich bisher ausgespart habe. Die Neuigkeit ist, dass MK ihren Dienstwagen, den sie am Vormittag nutzte, mit diesem zweiten Streifenwagen am Tatort tauschen wollte. Sie wurde an einem Streifenwagen erschossen, mit dem sie vorher nicht unterwegs war.
Auf dem ersten Blick erscheint diese Hypothese unglaublich. Laut Aussagen von Kollegen waren aber die Bereitschaftspolizisten „eigentlich immer mit zwei 5er BMW-Streifenwagen in Heilbronn“1. Außerdem trafen sich die zwei Streifenwagen am späteren Tatort: Noch wenige Tage vor dem Mord sah der Anwohner Devinder S. am Trafohaus „sogar 2 Polizeiautos nebeneinander“2. Kiesewetters Kollegen Jochen S., Natascha K. sowie Cecille R., Dominik H. bestätigten, dass sie am 19. April am exakt gleichen Ort pausten, wo sechs Tage später der Überfall sich ereignete. Natascha K. war „noch deutlich in Erinnerung, dass wir dort genauso parkten, wie später die Michèle Kiesewetter und der Martin Arnold.“3
Am 23. April fand außerdem ein „Besetzungswechsel im Opferfahrzeug“ statt. Als Jessica B. (BFE 522) darauf angesprochen wurde, konnte sie „lediglich angeben, dass es bei den Kollegen um die Beamten [Thomas] K. und R. handelte. Aus welchem Grund wir diesen Fahrzeugwechsel durchführten, kann ich heute nicht mehr angeben.“4 Es wäre „viel los“ gewesen. Sie wurden „häufig hin und her geschickt“. Dies könnte ihnen das Leben gerettet haben, da „wir keine Zeit hatten uns irgendwo hinzustellen oder Pause zu machen.“
Dieser Artikel vergleicht anhand kriminaltechnischer Analysen, DNA, Fingerabdrücke, den offiziellen und meinen alternativen Tatablauf.
Es werden zwei Möglichkeiten diskutiert:
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Nach behördlicher Darstellung waren Michele Kiesewetter (MK) und Martin Arnold (MA) den ganzen Tag als Fahrerin und Beifahrer in dem BMW-Streifenwagen mit dem Kennzeichen GP-3464 unterwegs. Als sie um 14:00 angegriffen wurden, saßen sie im Wagen, um eine Pause zu machen.
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Gemäß meiner Hypothese fuhren MK und MA mit dem Streifenwagen (Kennzeichen GP-3471) zum Trafohaus, um dort einen Fahrzeug- und Besatzungswechsel mit dem anderen BMW-Streifenwagen, Kennzeichen GP-3464, durchzuführen. Die beiden BMW trafen sich am vereinbarten Ort, dem Trafohaus. Die Besatzung des zweiten Wagens entfernte sich nach dem Fahrzeugtausch mit Kiesewetters alten Wagen vom unmittelbaren Tatort. In der Zeit musste sich MK neben der geöffneten Fahrertüre hinknien, Arnold neben der geöffneten hinteren Türe der Beifahrerseite, mit erhobenen Händen. Dann kam es zu den Schüssen.
Kriminaltechnische Untersuchung stützt alternative Tathypothese
17.1. Fingerabdrücke im Fahrzeug
Die Sonderkommission (Soko) ließ im Dachbereich und an vier Türen (innen und außen) nach Fingerabdrücken suchen. Es gab ansonsten keine Untersuchungsaufträge für Bereiche aus dem Innenbereich.
Am 29. Mai 2009 verfasste die Soko-neu einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung: Es gab zwar acht Fingerabdruck-Spuren (Kfz.18-25), davon waren aber vier Spuren (Kfz.18 bis 21) „für eine Auswertung ungeeignet“5. Im Gerichtsprozess gegen den national-sozialistischen-Untergrund (NSU) bekräftigte der Kriminaltechniker der Soko-alt Peter F., dass von den acht Fingerspuren „4 nicht auswertbar“6 gewesen wären. Ansonsten konnte lediglich eine Spur Kiesewetter zugeordnet werden: Kfz.25, „Tür hinten links, 4 cm oberhalb Türgriff, außen“7, und zwei Fingerabdrücke von Arnold (Kfz.23, 24), „neben Regenrinne, vor Blaulichtsockel“, außen, Beifahrerseite.
Im Ermittlungsbericht der Soko-neu vom 29. April 2010 steht dagegen, dass von den acht gefundenen Fingerabdrücken „letztlich 7 den Angehörigen der BFE 523 der Bereitschaftspolizei Böblingen zugeordnet wurden.“8 Sie gehörten also Kollegen aus Kiesewetters Einheit. Die vier Fingerabdrücke Kfz.18-21 waren auswertbar. Kfz.18 und 19 stammen von der Außenseite der Fahrertüre, Abdruck Kfz.20 von der Beifahrertüre, ebenfalls Außenseite. Fingerabdruck Kfz.21 wurde an der Innenseite der Beifahrerseite festgestellt: „Beifahrertür, Schlossseite, 105 cm Höhe, innen“. Welche Kollegen von der „BFE 523“ ihre Fingerabdrücke hinterließen, geben die Akten keine Auskunft. Der Abdruck Kfz.22 konnte 2010 identifiziert werden: Simon G. (BFE 522) hätte die Spur verursacht, als er am 11. April das spätere Opferfahrzeug als Beifahrer nutzte.
Vergleich
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Es gab keinen einzigen Fingerabdruck von MK und MA im Innenbereich der Türen. Dafür kann Möglichkeit 1 keine plausible Erklärung geben. Wenn die Opfer wirklich von 08:30 bis 14:00 im Auto gesessen wären, hätten sie Abdrücke hinterlassen müssen.
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Den Abdruck an der hinteren Türe, Außenseite, könnte Kiesewetter verursacht haben, als sie ihre Trinkflasche und Mütze nach hinten legte. Dafür könnte sie die hintere Tür geöffnet haben. Die Spur könnte so interpretiert werden, dass Kiesewetter den zweiten BMW-Streifenwagen übernehmen wollte.
17.2. DNA-Untersuchungsergebnisse
Die Spurensicherung suchte nach verdächtiger DNA, indem die Ermittler etwa mit Wattestäbchen die Bekleidung und das Fahrzeug abtupften, oder sie klebten Mikrospuren-Klebefolien an Beweismaterial und zogen die Folien wieder ab, um Hautschuppen, Bekleidungsfasern etc. zu gewinnen.
Der erste schriftliche Untersuchungsbericht stammt vom 04. Juni 2009. Er gibt die Untersuchungsergebnisse von 19 Wattestäbchen wieder, die an der Fahrer- und Beifahrertüre, innen und außen, am 25. und 26. April 2007 abgetupft wurden.9 Die Ergebnisse sind:
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Bei 8 Wattestäbchen gab es „keine bewertbaren Befunde – Spur nicht zuordenbar“.
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7 Stäbchen mit Mischspuren von 3 Personen: An zwei Wattestäbchen waren einzelne Bestandteile der DNA von MK, vermischt mit der DNA von zwei weiteren Personen. An der Innenkante des geöffneten Fensters der Beifahrertüre war die DNA einer unbekannten Person vermischt mit der DNA beider Opfer. An den restlichen 4 Wattestäbchen war die DNA von MA vermischt mit der DNA von zwei Personen.
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Es gab nur 2 Wattestäbchen mit DNA-Vollspuren von MK. Einmal war die DNA an der Fahrertür am Türgriff außen, und an der Türausschnittskante auf Höhe des B-Holms.
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Die DNA von Arnold war an zwei Stellen: Einmal an der Fahrertür auf Höhe der Türausschnittskante des B-Holm, außerdem außen am Türgriff der Beifahrertüre.
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2x die unbekannte weibliche Person (uwP), das sogenannte “Phantom von Heilbronn”.
Der zweite Bericht vom 15. Juni 2009 bezieht sich auf die DNA-Untersuchungsergebnisse von 101 Wattestäbchen, die ab dem 26. April genommen wurden.10 Nochmals wurde die Fahrer- und Beifahrertüre und der Türrahmen innen und außen abgetupft, etwa die Armlehne oder die Türverriegelung:
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69x „keine bewertbaren Befunde – Spur nicht zuordenbar“.
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13x „unvollständige Mischspur mind. 3 Personen“.
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8x „unvollständige Mischspur mind. 2 Personen“.
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6x die unbekannte weibliche Person (uwP).
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2x „DNA-Konzentration zu gering“.
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Am Funkgerät, das im Ablagefach der Beifahrertüre lag, war zwar eine Blutspur, aber: Wegen zu geringer „DNA-Konzentration (…) – nicht analysiert“! Das zweite am Funkgerät abgetupfte Wattestäbchen ergab eine „unvollständige Mischspur durch mind. 2 Personen“.
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Die Gesamtanzahl der Ergebnisse ist höher als die der genommenen Wattestäbchen, weil an einem Wattestäbchen unterschiedliche DNA-Fragmente festgestellt wurden. Ein Wattestäbchen kann also zwei Ergebnisse erbringen.
An den 101 Wattestäbchen befand sich an folgenden Stellen DNA-Vollmuster der Opfer
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An den 101 Wattestäbchen befanden sich Vollmuster von MK lediglich an zwei Stäbchen, genommen vom dienstlichen Handys der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe (FEG)! Das Handy händigte die Einsatzleitung bei Einsatzbeginn aus.
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6x gab es wieder nur Mischspuren, darunter einzelne Fragmente der DNA von MK: Am Türrahmen auf Höhe der B-Säule der Fahrerseite, zweimal als Mischspur mit der DNA von zwei weiteren Personen und dreimal als Mischspur mit drei weiteren Personen.
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Ein DNA-Vollmuster von Arnold befand sich nur an einer Plastikflasche, die im Ablagefach der Beifahrertüre steckte. Außerdem war seine DNA als Mischspur am B-Holm der Beifahrerseite, ebenfalls als Mischspur mit weiteren Personen.
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Es gab an 16 Wattestäbchen Mischspuren von zwei oder drei Personen, ohne die DNA der Opfer. Zum Beispiel gab es Treffer an der Armlehne und der Türverriegelung innen.
Bewertung
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Wenn Kiesewetter und Arnold am Vormittag als Fahrer und Beifahrer mit dem Opferfahrzeug unterwegs waren, dann hätten ihre DNA-Spuren überall an den Innenseiten der Fahrer- und Beifahrertüre sein müssen. Dies ist nicht der Fall. Die Ergebnisse der DNA-Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass weder MK noch MA die Fahrer- oder Beifahrer des BMW-Streifenwagens, GP-3464, gewesen waren.
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Das Fehlen von Voll- bzw. Teilmuster weiterer Personen erstaunt. Warum gibt es nur DNA-Fragmente, Mischspuren, teilweise mit der Opfer-DNA vermischt? Kommen die Mischspuren von den Personen, die an den Umlagerungen der Opfer beteiligt waren?
Gegen Möglichkeit 2 sprechen die persönlichen Gegenstände der Opfer, die im Wagen gefunden wurden. Innerhalb des Opferfahrzeuges wurden noch am Tatort fotografiert:
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Tatortfotos zeigen zwei Dienstmützen, die den Opfern zugeordnet wurden. Während Kiesewetters Mütze auf der Rückbank lag, hinter dem Fahrersitz, war die Arnold-Mütze zwischen der Rückbank und dem Beifahrersitz eingequetscht.
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Fotos zeigen auch zwei Plastikflaschen. Die fotografierte 1 Liter Flasche, die freihändig Kiesewetter zugeordnet wurde, steht in keiner Asservatenliste und ist verschollen. Ein Tatortfoto zeigt sie aufrecht auf der Fußablage des Rücksitzes stehen. Sie lehnte zwar gegen den Sitz, fiel aber nicht um. Stellte die Flasche Kiesewetter so hin, als sie um 13:55 den Wagen übernehmen wollte? Die Flasche wäre während einer Fahrt schnell umgekippt. Die DNA von MA befand sich an einer leeren Plastikflasche, die in einem Fach in der Beifahrertüre steckte. In einem anderen Tatortfoto ist auf einmal diese Flasche dort nicht mehr zu sehen.
Persönliche Gegenstände, die in keinen Tatortfotos zu sehen sind:
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Drei zusammengeballte Einkaufstüten der „Kamps“-Bäckerei, Kiesewetters Notizbuch, Geldbörse und Zigarettenschachtel. Diese Gegenstände wurden erst Tage später aus dem Auto geholt. Am 27. April kam das dienstliche FEG-Handy zum Vorschein. Lagen diese Sachen ursprünglich im BMW-Streifenwagen, Kennzeichen 3471, mit dem sie vorher unterwegs war? Räumten Unbekannte später ihre persönlichen Gegenstände von einem Wagen zum anderen um?
Ergebnisse des Schmauchgutachtens
Meine Hypothese deckt sich mit den Resultaten der Schmauchuntersuchung: Wenn die Angreifer seitlich in das Auto gefeuert hätten, und die Opfer auf den Sitzen saßen, dann hätte an beiden Türrahmen und/oder an den Nackenstützen Schmauch sein müssen. Das ist allerdings nicht der Fall: Dort gab es kein Schmauch. An der Bekleidung Arnolds sehr wohl – daher handelte es sich bei ihm um einen Nahschuss. Bei Kiesewetter befand sich nur an ihrer rechten Hand drei und an der linken Hand vier Schmauchteile. Der Befund kann durch den glatten Kopfdurchschuss und die erhobenen Hände erklärt werden. Bei Arnold war Schmauch nur an der rechten Hand, offenbar weil die Kugel in seinem Kopf abgelenkt wurde und daher nicht an der linken Hand vorbeiflog.
Mögliche Auflösung der Ungereimtheit rund um das private Handy Kiesewetters
Laut Kriminalpolizisten der Polizei Heilbronn befand sich Kiesewetters private Handy nicht am Tatort. Es wurde allerdings dort von ihrem Einheitsleiter Thomas B. durch Anruf um 15:35 identifiziert. Davor wurde es per SMS angeschrieben. Es wählte es sich aber in die Funkzelle „Europapark“ ein. Nach meiner Hypothese wurde es dann zum Tatort zurückgebracht. Höchstwahrscheinlich vergaß MK ihr privates Handy im alten Streifenwagen beim Fahrzeugwechsel. Der Streifenwagen befand sich also nach dem Polizistenmord im Bereich Europapark.
1Polizeiordner (O.) Nummer 11, S. 257, A. a. 14.10.10
2O. 4-2, S. 86, A. a. 26.04.07
3O. 11, S. 497, A. a. 27.10.10
4O. 9, S. 497, A. a. 06.10.10
5Ordner (O.) 13, Seite (S.) 88, Bericht vom 29.05.09
6NSU-watch, 75. Verhandlungstag, 16.01.14, https://www.nsu-watch.info/2014/01/protokoll-75-verhandlungstag-16-1-2014/
7Vgl. O. 13, S. 72
8O. 2, S. 109, Ermittlungsbericht vom 29.04.10: „Im Rahmen der Finger Spurensicherung konnten zunächst 8 daktyloskopische Spuren auf dem Dachbereich des Dienstfahrzeugs gesichert werden, von denen letztlich 7 den Angehörigen der BFE 523 der Bepo Böblingen zugeordnet wurden.“
9O. 26, S. 86, Untersuchungsbericht vom 04.06.09
10O. 26, S. 116, Untersuchungsbericht vom 15.06.09
Zwei Männer hätten sie zu Hause aufgesucht und ihr geraten, sich an „bestimmte Dinge“, die im Zusammenhang mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter stünden, nicht zu erinnern. Dies sagte eine Frau vor dem Untersuchungsausschuss 2014 in Erfurt aus. Die Zeugin ist selbst Polizistin und gehörte nach eigenen Angaben vor rund zehn Jahren zum privaten Umfeld der ermordeten Kiesewetter.
An den genauen Ablauf des Besuchs konnte die Zeugin sich nicht erinnern. Die beiden Männer hätten sich ausgewiesen, es sei ihr jedoch entfallen, als was. Angezeigt habe sie den Besuch nicht.
Diese Info vertieft der SPIEGEL nicht weiter, sondern lässt gleich im nächsten Satz folgen:
„Die Zeugin deutete an, dass es im weiteren Verwandtenkreis Kiesewetters Kontakte in rechte Kreise gegeben habe.“
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-zeugin-berichtet-von-bedrohung-a-957921.html
Damit wird der Eindruck erweckt, die zwei Besucher könnten auch „aus rechten Kreisen“ gekommen, was natürlich absurd ist.
Verbrecher zeigen keinen Dienstausweis, höchstens einen falschen – und nur z.B. gegenüber einem leichtgläubigen alten Mütterchen, das mit dem Enkeltrick überrumpelt werden soll.
Gegenüber einer Polizistin böte so ein (Verbrecher-)Verhalten deutlich mehr Risiken als Nutzen.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-zeugin-berichtet-von-bedrohung-a-957921.html
Und wenn eine Polizistin und zudem Kiesewetter-Bekannte dann auch noch auf die Anzeige der dubiosen Besucher verzichtet, zeigt dies überdeutlich:
Sie hat den Besuchern ihre amtliche Funktion als echt abgenommen und wir haben keinen Grund, was anderes zu glauben.
Die Anmerkung der SPD-Politikerin Dorothea Marx, Vorsitzende des Untersuchungsausschusses („Die Aussage der Zeugin bringt die These, dass der Mord an Kiesewetter eine reine Zufallstat war, ins Wanken.“)
… klingt wichtig, macht aber (falls der SPIEGEL beim Zitieren nichts Wichtiges weglässt) um die eigentliche Hammer-Nachricht einen kaum zu übersehenden großen Bogen:
die naheliegende Verwicklung des Staatsapparats.
Heilbronn ist anders als andere (vermeintliche) NSU-Tatorte.
Zeugen werden eingeschüchtert oder verbrennen unter äußerst dubiosen, fast absurden Umständen – so dubios oder absurd wie die anschließenden Todes-Ermittlungen. Fast möchte man glauben, die unnötig absurden Umstände wären die eigentliche (inszenierte Droh-)Botschaft solcher Zeugen-Morde und die Morde wirken vielleicht nicht nur unecht, sondern könnten es auch sein (z.B. als getarnter Einstieg des vermeintlich Toten in eine neue Identität im Rahmen eines Zeugenschutz-Programms).
Der rätselhafte Tod des 18-jährigen Arthur Christ im Januar 2009 (die Leiche lag neben dem ausgebrannten Auto) blieb ungeklärt (Suizid oder Fremdverschulden?), als bereits nach 10 Monaten die Ermittlungen eingestellt wurden.
Anderswo wollen fruchtlose Ermittlungen nicht enden (Rebecca in Berlin) oder Cold Cases werden nach 25 Jahren trotz winzigster Erfolgshoffnungen nochmals ausgepackt (wie vielfach auch im Südwesten) – Arthur Christ jedoch verwandelte sich in rekordverdächtig schnellen 10 Monaten von der Brandort-Leiche zum quasi brandneuen Cold Case.
https://www.stimme.de/archiv/region-hn/heilbronn-brandleiche-arthur-christ-polizei-raetselhafter-tod-von-18-jaehrigem-bleibt-ungeklaert-art-1699016
Der 21-jährige Florian Heilig aus dem Landkreis Heilbronn verbrannte 2013 in seinem Auto – nur wenige Stunden bevor ihn der Staatsschutz über Neonazis in der Region befragen wollte.
Rasch als Suizid zu den Akten gelegt, musste man anderhalb Jahre später den Fall wieder aufrollen:
Die Spurensicherung hatte doch glatt mehrere Gegenstände im Auto übersehen, darunter eine Pistole und eine Machete!
Sachen gibt’s!
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.nsu-zeuge-florian-h-staatsanwaltschaft-nimmt-ermittlungen-wieder-auf.91905bd8-e3d3-41e5-ba2e-9118abeb018a.html