Staatsgeheimnis Länderstudie “COVID-Schulen” – absurd niedrige Inzidenzen – Impfung für Schüler überflüssig wie ein Kropf

Laut einem Bericht von t-online vom 26. Juli 2021, geben die Länder eine Studie zu COVID-19 an Schulen nicht heraus.

Die Begründung der Hamburger Bildungsbehörde liest sich bizarr, denn Zitat:

“Andere Bundesländer könnten verärgert darüber sein. Informationen müssten nicht herausgegeben werden, “wenn deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde”, teilt die Bildungsbehörde mit.”

Weiter heißt es bei t-online, Zitat:

“t-online hat alle Kultusministerien angefragt und um Antwort bis Montag, 14 Uhr, gebeten: Hat Ihr Bundesland Einwände gegen die Herausgabe der angefragten Informationen? Geantwortet hat bis Ablauf der Frist keines. Das Abtauchen haben die Länder offenbar untereinander vereinbart.” Zitat Ende

Gestützt auf das Hamburger Transparenzgesetz hatte ein Vater zweier Schüler die Offenlegung beantragt.

https://www.facebook.com/sichereBildung/photos/a.117319030170462/288190839749946/

Friedensblick wurden in diesem Zusammenhang Informationen zugespielt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ergebnis der COVID-Schulen-Studie vorwegnehmen. 

Demnach geht von den Schülern in Bezug auf COVID-19  nicht einmal der Hauch einer Gefahr aus und schon gar keine Gefahren, welche über den Gesundheitsgefahren  der Jahre vor 2020 liegen. Überspitzt könnte man formulieren, dass von den teilnehmenden, ausschließlich gesunden oder asymptomatischen Schülern, nicht einer auch nur einen Schnupfen hatte, welcher sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zurückführen ließe.

Dies ergibt sich aus den Daten, welche im Zuge eines Modelprojekts zwischen dem Burgenlandkreis und der Uni Halle-Wittenberg erhoben wurden und Friedensblick für den Erhebungszeitraum vom 15. März 2021 bis 16 April 2021 vorliegen.

Quelle

Nun sollte man annehmen, dass derjenige, welcher über 102 000 Schnelltests an Minderjährigen im Rahmen eines Modelprojektes mit der Uni Halle-Wittenberg durchführt, ein Interesse daran hat zu ergründen, welche Gefahr denn tatsächlich von den infizierten  Schülern für diese selbst und für deren Kontaktpersonen ausgeht.

In vorliegenden Fall war eine solche Analyse auch ohne großen Aufwand zu leisten, denn wie gezeigt, waren von 102 000 Schnelltests im Erfassungszeitraum lediglich 8 (doppelt) positiv. Deswegen war es naheliegend, in dieser Sache nochmals beim Burgenlandkreis nachzufragen, u.a. wie folgt, Zitat:

“Bei wie vielen der 8 doppelt positiv getesteten Schülern manifestierten sich im Verlauf der Quarantäne COVID-19 Krankheitssymptome?”

bzw.

“Wie viele Aufsichtspersonen/ Erziehungsberechtigte/ Haushaltsangehörige, welche entweder die Betreuung der unter 1. erfassten Schüler während der Quarantäne gewährleisteten, und/oder dauerhaft mit diesen in einem Haushalt lebten bzw. leben , erkrankten im Verlauf der gegen diese Kinder und Jugendlichen verhängten Quarantäne selbst an COVID-19?” Zitat Ende

Die vollständige Anfrage kann hier abgerufen werden.

Die Antwort des Burgenlandkreises ist indes verblüffend, Zitat:

“Diese Daten werden im Symptomtagebuch während der Quarantäne vom Patienten bzw. den Eltern des Kindes geführt und im Gesundheitsamt in der Fallakte abgelegt. Es erfolgt eine Einzelfallberatung. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht.” Zitat Ende

Die vollständige Antwort des Burgenlandkreises kann hier abgerufen werden. Die abweichenden Zahlenangaben im Bescheid beruhen auf der ursprünglich gestellten Anfrage, welche sich nur auf die Daten von Mitte bis Ende März 2021 bezog. Dieser Umstand ist jedoch für die Beantwortung der Fragen unerheblich.

In den Quarantänebescheiden werden den Schülern bzw. deren Eltern nämlich verpflichtende Auflagen wie folgt erteilt, Zitat:

“Bis zum Ende der Quarantäne muss Ihr Kind:

  • zweimal täglich Körpertemperatur messen
  • täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten  und Kontakten zu weiteren Personen führen” Zitat Ende

Und zwar aus folgendem, eigentlich nachvollziehbaren Grund, welcher in den Quarantänebescheiden ebenfalls benannt wird, Zitat:

“Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um festzustellen, ob sich das Ansteckungsrisiko realisiert hat und damit tatsächlich das Risiko einer Weiterverbreitung des Erregers in der Bevölkerung besteht, ….”

Der Staat droht also seit über einem Jahr damit, dass Kinder bei Nichtbefolgen der Anordnungen in gesonderten Einrichtungen isoliert werden. Derselbe Staat macht u.a. “Symptomtagebücher” für die Kinder zur Pflicht, welchen er auf Grundlage der Quartantänebescheide die Grundrechte abschneidet. Im Weiteren  behauptet dieser Staat, die vorgenannten Anordnungen seien notwendig um festzustellen, ob von den auf diese Weise eingesperrten Kindern tatsächlich eine Gefahr im Sinne der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 ausgeht.

Und wenn es dann konkret zu werden droht, die Aufklärung des Sachverhalts also nicht nur geboten, sondern mit Leichtigkeit und ohne jeden größeren Aufwand zu leisten wäre, dann verhöhnt derselbe Staat seine jüngsten Bürger und deren Eltern mit  Aussagen wie dieser:

“Diese Daten werden im Symptomtagebuch während der Quarantäne vom Patienten bzw. den Eltern des Kindes geführt und im Gesundheitsamt in der Fallakte abgelegt. Es erfolgt eine Einzelfallberatung. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht

also nicht einmal in 8 “Fällen” im Rahmen eines Modelprojekts macht man sich die “Mühe”, gründet damit die Basis, um zehntausende gesunde Kinder auch weiterhin einsperren zu können.

Natürlich wäre das weitaus mildere und deswegen gebotene Mittel, über die tatsächliche Gefährdung durch angeblich oder tatsächlich SARS-CoV-2-postiv getestete Kinder, eine gesonderte Statistik zu führen. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Schutz des Kindeswohls, sondern auch daraus, dass der Staat über ein Jahr Zeit dafür hatte, die in den Quarantäneverordnungen angegebenen Aufklärungsziele, auch in der Realität zu erforschen. 

Da hier keine Beweislastumkehr besteht, der Staat unseren Kindern die Grundrechte abschneidet und deswegen auch begründungs- und darlegungspflichtig ist, gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass von allen Schülern, welche im Burgenlandkreis am Modelprojekt teilnahmen, keiner auch nur einen Schnupfen entwickelte, welcher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zurückzuführen gewesen wäre.

Und dies führt auf direktem Weg zu der naheliegenden Vermutung, dass sich Hamburger Behörden genau aus diesem Grund weigern, die selbst erhobenen Zahlen zu veröffentlichen.  Wie man aus dem Bescheid des Burgenlandkreises vom 5. Mai 2021 ersehen kann, war eine Veröffentlichung der im Modelprojekt erhobenen Daten für den 15. Juli 2021 geplant. Meines Wissens ist diese ganzheitliche Präsentation jedoch bisher ebenfalls nicht erfolgt.

Am 7. Mai 2021 antwortete die Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Funke in dieser Sache. Aus der Antwort der Landesregierung lassen sich Rückschlüsse auf die Anzahl der teilnehmenden Schüler ziehen (Beantwortung der Frage 3a), Zitat:

“An 79 Schulen im Burgenlandkreis wurden regelmäßig Testungen mit „Lolli‐Tests“ durchgeführt. Freiwillig haben sich in der ersten Testwoche (11. KW) insgesamt 22.612 Schülerinnen und Schüler testen lassen und in der 12. KW bereits 26.138. Ab der dritten Woche sind die Testungen Zugangsvoraussetzung für den Schulbesuch gewesen.” Zitat Ende

Die Anzahl der teilnehmenden Schüler steigt also im Verlauf des Modelprojekts kontinuierlich an. Für eine grob überschlägige Schätzung der im Laufe des Modelprojekts an den Schulen des Burgenlandkreises  ermittelten Inzidenz, wird  hier die Anzahl der teilnehmenden Schüler einmal auf 25 000 pro Woche festgesetzt, wobei dieser Wert bereits ab der ersten Woche dauerhaft überschritten war. Teilt man nun die 8 festgestellten Infektionsfälle gleichmäßig auf die 4 Wochen andauernde Studie auf – also 2 Infektionsfälle pro Woche – dann ergibt sich daraus eine durchschnittliche Inzidenz von 8 in den Schulen des Burgenlandkreises, für den Zeitraum vom 15. März bis 16 April 2021.

Unterstellt man einmal gedankenexperimentell, dass alle 8 Positivfälle innerhalb nur einer Testwoche auftraten, dann läge die maximale Inzidenz in dieser einen Woche bei 32, während sie in den anderen 3 Wochen bei 0 gelegen hätte.

Diese – immerhin amtlich unter wissenschaftlicher Begleitung – , an den Schulen des Burgenlandkreises festgestellten Inzidenzen,  sind jedoch geradezu absurd niedrig, wenn man einmal die amtlich bestätigte Inzidenz, außerhalb der Schulen gegenüberstellt. Der Burgenlandkreis war im Erhebungszeitraum nämlich der Landkreis mit der höchsten Inzidenz in Sachsen-Anhalt. Siehe hierhierhierhier und hier mit einem Überblick der amtlichen Inzidenzkennzahlen im Abstand von je einer Woche.

Herrschte am Beginn des Modelprojekts – 15. März – außerhalb der Schulen noch eine Inzidenz von 211, so stieg diese im Laufe des Modelprojekts kontinuierlich auf 379 am Ende der Studie – 16. April – an.

Konkret lauten die amtlichen Zahlen für den Burgenlandkreis außerhalb der Schulen – nicht durch Massentestung ermittelt!:

  • 15. März  – Inzidenz 211
  • 22. März – Inzidenz 216
  • 1. April – Inzidenz 345
  • 7. April – Inzidenz  259
  • 16. April – Inzidenz 379

während in den Schulen mit einer Massentestung an praktisch allen Schülern, lediglich eine Inzidenz von durchschnittlich 8 festgestellt wurde. Wobei erschwerend hinzukommt, dass nicht einer der positiv getesteten Schülern auch nur einen Schnupfen davontrug oder seine Eltern bzw. Aufsichtspersonen infizierte!

Aber selbst wenn jemand einen Schnupfen oder Husten davongetragen hätte, so ist nicht im Entferntesten zu Erblicken, wieso in Schulen weiterhin getestet werden sollte, wieso asymptomatische oder gesunde Schüler bei positiven Testergebnissen ihre Grundrechte entzogen werden und einer Quarantäne unterworfen werden sollten, bzw. aus welchen Gründen Schüler in- und außerhalb der Schulen überhaupt Masken tragen sollten.

Mit Infektionsschutz hat dies selbst nach den amtlich ermittelten Daten nicht das Geringste zu tun. Insofern erschließt sich auch die Begründung der Hamburger Bildungsbehörde, warum die in Hamburg in diesem Zusammenhang erhobenen Daten nicht herausgegeben werden könnten nicht, Zitat:

“Andere Bundesländer könnten verärgert darüber sein. Informationen müssten nicht herausgegeben werden, “wenn deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde”, teilt die Bildungsbehörde mit.” Zitat Ende

Zu erwarten ist vielmehr, dass alle Länder unabhängig voneinander Daten erhoben haben, welche die vorab gezeigten Ergebnisse und daraus resultierenden Schlussfolgerungen bestätigen. Denn warum sollte sich SARS-CoV-2 in Hamburger Schulen anders ausbreiten, als in den Schulen Sachsen-Anhalts, Bayerns oder NRWs?!

Den Regierungen von Bund und Ländern droht demnach ein Supergau. Es ist deswegen zu erwarten, dass der Staat alles unternehmen wird, um die Wahrheit zu unterdrücken. Letztendlich Bedarf es auch keiner weiteren Erörterung, dass die vorgelegten Zahlen eine Impfpflicht für Schüler ad absurdum führen. 

 

6 Gedanken zu „Staatsgeheimnis Länderstudie “COVID-Schulen” – absurd niedrige Inzidenzen – Impfung für Schüler überflüssig wie ein Kropf“

  1. Jetzt würde mich mal interessieren: wie sind denn die Zahlen bei den Schülern in Schweden, Florida, Texas, South Dakota,…?

    Denn es wird heissen “Ja, nur wegen der Massnahmen!!”

    1. Es war auch schon vor den “Maßnahmen” bekannt, dass von Schülern nur ein vernachlässigbares Infektionsrisiko ausgeht. Gibt hervorragende Datensätze darüber, insbesondere von Prof. Berner. Prof. Berner war beratend den sog. Telefon- oder Videoschaltkonferenzen zwischen Bundeskanzlerin und Ländern zugeschaltet und flog dort raus, nachdem er sich explizit gegen Schulschließungen ausgesprochen hatte. Interview ist mittlerweile hinter Bezahlschranke:

      https://www.waz.de/politik/infektiologe-kinder-sind-nicht-die-treiber-der-pandemie-id231276964.html

      Auch Prof. Stöhr verweist in diesem Zusammenhang auf Prof. Berner, aktuell in diesem Beitrag zu sehen:

      http://friedensblick.de/32012/phoenix-moderator-erscheint-satan-in-gestalt-der-wahrheit/

      Das Kinder bzw. Schüler keine “Infektionstreiber” sind, war von Beginn an bekannt. Allerdings ist dieser Umstand für die Pharmalobby und die sog. Provisions-Union hochgradig geschäftsschädigend, denn von den Kindern kann man natürlich auf das tatsächliche Infektionsrisiko der Eltern rückschließen. Das aber will der Staat unbedingt verhindern. Deswegen auch die geradezu kriminelle Debatte, über die “Durchimpfung” von Kindern und Jugendlichen.

  2. Die Stellungsnahme des Landrates: https://friedensblick.de/wp-content/uploads/2021/07/Bescheid-BGL-050521-anonymisiert-1.pdf

    Damit ist bewiesen, dass Schulen keine “Infektionstreiber” sind und Kinder / Jugendliche nicht mit Covid-19 erkranken. Warum verkünden die Politiker nicht die frohe Botschaft und befreien die Kinder von ihrer misslichen Lage? Warum wird die Masken- und Testpflicht nicht aufgehoben, sondern jetzt sollen sie sich im Gegenteil noch impfen?

    Die Bildungsministerin von Schleswig Holstein,
    Karin Prien (CDU), kündigte gerade an, dass Impfbrigaden an Schulen tätig werden, alles freiwillig. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Presse/PI/2021/Juli_2021/III_Schuljahres_Beginn.html
    Offenbar meint sie, dass das Infektionsgeschehen wegen ihrer eigenen Maßnahmen nicht stattfand: „Die Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben in den vergangenen anderthalb Jahren einen wesentlichen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet“”, betonte Karin Prien.

    Warum sich Jugendliche ab 12 impfen lassen sollen, wird nicht klar: “Weil Kinder und Jugendliche für uns alle auf so vieles verzichtet haben, müssen wir jetzt für die Kinder und Jugendlichen Verantwortung übernehmen“”, so Prien. “„Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie Solidarität gezeigt, jetzt ist es an uns Erwachsenen, Solidarität mit Kindern und Jugendlichen zu zeigen.“

    Wegen der Delta-Mutante gilt weiter Masken- und Testpflicht, außer für die geimpften Jugendlichen: „Um allen Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, bleibt es – wie vor den Sommerferien schon angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Maskenpflicht in den Innenräumen. Und es bleibt in den ersten drei Wochen dabei, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, sich zweimal in der Woche selbst testen müssen“”, sagte Ministerin Prien (…).”

    Die geimpften Kinder sitzen maskenlos im Klassenzimmer, die ungeimpften mit Masken, außerdem müssen sie sich testen lassen. Das verstößt gegen die Menschenwürde!

  3. Der Blog sciencefiles.org veröffentlicht soeben eine Analyse der Daten zum Infektionsgeschehen an den Schulen Baden-Württembergs, welche das dortige Ministerium für Kultus, Jugend und Sport für den Zeitraum vom 22. März 2021 bis zum 28. Juli 2021 erhoben hat.

    https://sciencefiles.org/2021/07/30/coronavirus-an-schulen-fast-unbekannt-baden-wurttembergische-daten-belegen-kaum-vorhandene-infektionen/

    Auch diese Daten belegen, dass an Schulen generell nur ein vernachlässigbares Infektionsrisiko existiert und symptomatische COVID-19-Fälle an Schulen praktisch kaum vorkommen.

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