Das “Volksvertreter” wie Wolfgang Schäuble die gegenwärtig ausgerufene Pandemie zum Schaden des deutschen Volkes benutzen wollen, um die Ziele ihrer im Dunkeln agierenden Auftraggeber durchzusetzen, ist ansich nichts neues. Ich hatte bereits vor einem Jahr, u.a. hier darauf hingewiesen:
http://friedensblick.de/30096/weil-wenn-die-krise-groesser-wird-wolfgang-schaeuble-im-glueck/
Neu ist indes die ungeheure Dreistigkeit, mit welcher die im Bundestag sitzenden Vertreter der Blockparteien, zusammen mit der Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten versuchen, das deutsche Volk unter Bruch internationaler Verträge auszurauben.
Es ist dem seit Jahrzehnten andauernden unermüdlichen Wirken der Herren Boehringer, Schachtschneider und Glaser zu verdanken, dass die AfD-Bundestagsfraktion in der Kürze der Zeit in der Lage war, Organklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und im Rahmen eines Eilverfahrens einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Dieser wurde am 26. März 2021 vorerst gewährt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ordnete an, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf.