Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel und KHK Michael Lotz ein

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte bereits am 30. Dezember 2020 bzw. am 7. Januar 2021, die Einstellung der Mordermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten Michael Menzel (Az.: 227 Js  22943/17) und Michael Lotz (Az.: 227 Js 9836/18) in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verfügt. Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an mich wurden aber zeitlich verzögert am 5. und 10. Februar 2021 erstellt, sodass ich erst jetzt davon  Kenntnis erhalten habe.

Ich hatte die Einstellung der Ermittlungsverfahren seit längerem erwartet. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist dann aber doch bemerkenswert.  Deutlich wird auch, dass ich Herrn Menzel im Gegensatz zu Herrn Lotz nicht wegen Mordes angezeigt hatte. Damit stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft diesen (Anfangs)Mordverdacht zuerst selbst bejaht, ein solches Verfahren dann über 3 Jahre als Mordermittlungsverfahren offenhält, und schließlich mit einer Begründung schließt, welche sowohl die ursprünglich in 2017 vorgetragenen Verdachtsgründe, als auch die (objektiven und damals neuen) Tatsachen aus Mitte 2018 mit keinem Wort erwähnt.  Denn das was ursprünglich 2017 zur Strafanzeige gegen Herrn Menzel geführt hatte, war zwar offensichtlich geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Mordes zu begründen. Aber aus Sicht der neuen, objektiven und leicht nachvollziehbaren  Tatsachen aus 2018, handelte es sich dabei nur noch um ein feines Details bzw. um ein belastendes Indiz unter Vielen, welches für sich genommen sicher keine Grundlage für die weitere Offenhaltung dieser Mordermittlungsverfahren über das Jahr 2018 hinaus gerechtfertigt hätte. 

Mit anderen Worten sah die Staatsanwaltschaft selbst einen Anfangsverdacht wegen Mordes gegen Michael Menzel gegeben, und eröffnete zu meiner Verwunderung ein Mordermittlungsverfahren, obwohl ich dieses Delikt ausdrücklich nicht benennen wollte,  Danach hält die Staatsanwaltschaft dieses Mordermittlungsverfahren 3 Jahre offen und stellt dann mit einer Begründung ein, welche mit keinem Wort darauf eingeht, warum der von der Staatsanwaltschaft selbst unterstellte Anfangsverdacht für Mord im konkreten Sinne der Strafanzeige nicht zutreffen sollte.  

Insofern erscheint es also naheliegend zu vermuten, dass politische Erwägungen diese taktischen Entscheidungen beeinflusst haben könnten. Tatsächlich ist es so, dass man mit dieser Art Universaleinstellungsbegründung praktisch jede Strafanzeige in Sachen NSU zurückweisen könnte, ohne überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

Trotzdem ist es eine Tatsache, dass ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft selbst der Wille zur Aufklärung vorhanden gewesen sein muss. Sonst hätte man dort nicht solche Verfahren eröffnet und über 3 Jahre gegen einen der höchsten Beamten Thüringens offengehalten. Insofern bin ich der Staatsanwaltschaft dankbar.

Hier die Einstellungsvefügungen:

StA Mei Einstellung Menzel

StA Mei Einstellung Lotz

 

 

8 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel und KHK Michael Lotz ein“

  1. Es handelt sich um eine Wiederholung der seit Jahren bekannten Darstellung. Die haben sich keine große Mühe gemacht. Die beiden Einstellungsverfügungen sind identisch im Wortlaut, bei der Verfügung bei Menzel ist ein Absatz mehr vorhanden. Das hätten die Dir auch vor 3 Jahren zuschicken können. Was hat die Staatsanwaltschaft jahrelang gemacht, die Anzeigen einfach auf dem Schreibtisch liegen lassen?

    1. Ja eben.

      Das Absurde ist ja, dass genau diese Begründung auf den Ermittlungen der ehemaligen Beschuldigten Menzel und Lotz fußt. Also das ist schon regelrecht kurios, weil ich dem Menzel Mord ja garnicht vorwerfen wollte, weil mir das in 2017 doch zu ungeheuerlich und unverhältnismäßig erschien, und es dann die Staatsanwaltschaft selbst getan hat. Ich meine 3 Jahre sind doch ein lange Zeit dafür, dass man damals garnichts erst hätte eröffnen müssen – mit genau derselben Begründung.

      Ich bin aber dankbar dafür, denn das sagt natürlich viel darüber aus, ob an den Vorwürfen was dran ist oder nicht.

  2. Trotzdem Respekt für die geleistete Arbeit und den damit verbundenen Zeit- und Geldeinsatz!
    Gibt es denn, nachdem das Verfahren nun wie zu erwarten war eingestellt wurde, von ihrer Seite auf diesem Blog, zu gegebener Zeit, irgend einen Hinweis oder Kommentar zur möglichen Motivlage der beiden Herren?

    1. Danke für Ihre freundlichen Worte. Die Verfahrenseinstellung samt Begründung lässt das Ganze jetzt zu einer runden Sache “reifen”. Ich werde überlegen, welche Art der Veröffentlichung die Effektivste ist.

  3. Lieber Herr Hegr,

    auch wenn mich das Ergebnis in doppelter Weise nicht überrascht, weil:
    – ich es für völlig ausgeschlossen halte, daß Lotz und Menzel ein Tötungsdelikt begangen haben
    – und selbst wenn es einen ernstzunehmenden Tatverdacht gäbe, die Einstellung vermutlich in gleicher Weise erfolgt wäre,

    gibt es dennoch keinen Grund, der Staatsanwaltschaft Meiningen gegenüber dankbar zu sein. Es ist schlicht ureigenste Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, bei Offizialdelikten eigeninitiativ zu ermitteln, auch ohne ihren Strafantrag.

    Diese Dankbarkeit offenbart ein Mißtrauen gegenüber der Strafverfolgung, daß Sie sich ja seit Jahren bemühen als “unangebracht” darzustellen und: Dankbarkeit ist eine Kategorie obrigkeitsstaatlichen Denkens.

    Das ist keine Herabsetzung Ihrer intensiven Bemühungen, nur ein Hinweis, wie sehr selbst in so einem Lob die eigene “wahre” Einschätzung der Zustände durchscheint.

    1. Hallo lieber brain freeze,

      da sitzen Sie offenbar einem Denkfehler auf. Sie schreiben, Zitat:

      “auch wenn mich das Ergebnis in doppelter Weise nicht überrascht, weil:
      – ich es für völlig ausgeschlossen halte, daß Lotz und Menzel ein Tötungsdelikt begangen haben” Zitat Ende

      Das wird immer wieder gern übersehen, obwohl ich es nun schon dutzendmal erläutert habe und obwohl das auch aus der Einstellungsbegründung Menzels deutlich wird. Nochmal, nicht ich habe den wegen Mordes angezeigt, sondern die Staatsanwaltschaft selbst hat das Mordermittlungsverfahren zu meinem Erstaunen eröffnet und über 3 Jahre geführt. Ich bin dann bei Lotz der Auffassung der Staatsanwaltschaft gefolgt.

      Ihre weiteren Spekulationen bezüglich der Ursache meiner Dankbarkeit gegenüber der Staatsanwaltschaft und meiner Einschätzung der herrschenden Zustände lasse ich mal unkommentiert so stehen. Das ist ein freier Blog und jeder darf seine Meinung sagen. Gibt keinen Grund da verstimmt zu sein.

      1. Eben das meinte ich ja, daß es auf Ihre Anregungen/Anzeigen gar nicht ankam, wenn sich für die StA der Tatverdacht eines Tötungsdeliktes ergab – und insofern auch keine Dankbarkeit in irgendeiner Form angezeigt ist. Auch dann, wenn der Strafantrag von Ihnen gekommen wäre, hätte die StA einfach nur ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.

        Ich meine das gar nicht böse, es zeigt nur, in welchen obrigkeitsstaatlichen Vorstellungen, gegen die wir ankämpfen, wir manchmal dennoch unbewußt gefangen sind.

        Warum die StA diese seltsamen Mordermittlungen aufnahm und nach drei Jahren mit Begründungen einstellte, die sich auch auf Ermittlungsergebnisse der verdächtigen Beamten bezogen, ist eine gute Frage. Politischer Druck wäre sicher eine Erklärung, eine andere mglw., daß die Aufnahme dieser Ermittlungen wegen eines unrealistischen, “überzogenen” Tatvorwurfs, die eben deshalb vorauss. eingestellt werden würden, Menzel und Lotz trotzdem einen gewissen Schutzstatus bei Aussagen in Untersuchungsausschüssen oder beim OLG verleihen sollten und damit die gesamte mutmaßl. Verschwörung von juristischer Seite her abdecken?

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