Teil 1) Analyse von Dokumenten des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages

Der Bundestag setzte Ende 2015 einen zweiten Untersuchungsausschuss ein, der 2017 seinen Abschlussbericht veröffentlichte. 2018 veröffentlichte der Bundestag im Internet 94 Anlagen, etwa Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA) und Wortprotokolle der Ausschuss-Sitzungen, die ein Licht auf die Arbeit des Parlaments werfen. Es wurde klar:

Obwohl die Abgeordneten über den Verdacht der Beweismittel-Manipulation in Wohnmobil und Zwickauer Wohnung detailliert informiert wurden, auch über den Verdacht der Ermordung der (angeblichen) NSU-Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, war es nie die Absicht des Ausschusses, das Konstrukt “NSU” grundsätzlich in Frage zu stellen. Vielmehr verstanden die Abgeordneten ihre Arbeit darin, vielbeschworenen “Verschwörungstheorien” die Grundlage zu entziehen.

Ich habe mir die Mühe gemacht und sämtliche 94 Anlagen gelesen und werde in den kommenden Tagen auf verschiedene Ungereimtheiten hinweisen, die bis heute nicht aufgelöst wurden. Es gibt jedoch einige neue interessante Aussagen von Polizeibeamten und Staatsanwälten, die der offiziellen Darstellung widersprechen und die Ungereimtheiten auflösen könnten. Diese Hinweise werde ich in den kommenden Tagen vorstellen, da sie im Abschlussbericht des Ausschusses nicht entsprechend gewürdigt wurden.

Während des Lesens wird immer wieder klar, dass die Bundestagsabgeordneten parteiübergreifend voreingenommen waren: Ihr während Sitzungen immer wieder beschworenes Ziel war, Verschwörungstheorien “den Boden zu nehmen”, “vorzubeugen”, “zu entkräften”, “auszuschließen”: 

“Armin Schuster (…) (CDU/CSU):

Unsere Aufgabe ist es, Herr Heimann, natürlich auch als Untersuchungsausschuss, Verschwörungstheorien den Boden zu nehmen; deswegen fragen wir auch.” (Anlage 4 – 13. Sitzung, Protokoll 17.03.2016, S. 34)

“Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das ist mir jetzt klar geworden. Vielen Dank noch mal dafür, Herr Lenk. Weil meine Zeit eigentlich schon um ist und der Vorsitzende mir noch eine Frage gestattet – mehr habe ich auch gar nicht -, möchte ich die gerne noch stellen.

Wir sind ja auch hier im Untersuchungsausschuss unterwegs, weil wir ja auch möglichen Verschwörungstheorien irgendwie Vorbeugen wollen oder vielleicht vorhandene Verschwörungstheorien irgendwie entkräften wollen. Und was ja auch immer im Raum steht, ist ja: Sind die Waffen möglicherweise nachträglich im Brandschutt platziert worden? – Ich sehe an Ihrem Gesichtsausdruck, Sie haben mit dieser Frage schon gerechnet –”

“Also, was ich wissen will, ist einfach: Die thermischen Beschädigungen an den Waffen: Stimmen die mit den Gegebenheiten vor Ort überein, oder haben die mit den Gegebenheiten vor Ort übereingestimmt? Ja, was können Sie mir dazu sagen, auch dazu, dass eine Waffe kurz nach dem Brand und den Löscharbeiten schon stark verrostet ist und so? Wenn Sie mir dazu vielleicht etwas erklären könnten, was Verschwörungstheorien möglicherweise entkräftet.”(Anlage 2 – 8. Sitzung, Protokoll, 18.02.2016, S. 50)

Frank Tempel (DIE LINKE):

Letzte Frage eigentlich dann dazu: Wurde zumindest im Nachhinein – – Wir fragen ja auch genau nach, warum bestimmte Beweismittel mehr oder weniger beschädigt sind. Wurde mit Ihnen da als Experten dann von den – und wenn ja, von welchen anderen Kommissariaten – zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen zu den Beweismitteln? Es sind ja genug Verschwörungstheorien im Umlauf. Also, da muss ja dann auch in der Ermittlungsarbeit irgendwann mit Ihnen als Experten vor Ort dann gesprochen werden.” (ebd, S. 64)

“Wobei meine Fragen sich jetzt eher weniger auf das Wohnmobil beziehen, sondern durchaus an Ihre Fragen, Herr Vorsitzender, anschließen. Herr Menzel, vorweg möchte ich noch mal sagen: Es geht ja – das wird manchmal missverstanden in Untersuchungsausschüssen – nicht darum, mit dem Wissen von heute rückwirkend zu entscheiden, ob die eine oder andere Maßnahme – Zelt oder Abtransport – in jedem Fall richtig war, sondern wir haben in erster Linie die Aufgabe, nicht das, was Gerichte machen, zu klären, sondern offene Fragen zu klären, Missverständnisse zu klären, aber auch Verschwörungstheorien auszuschließen.

Eine Verschwörungstlieorie zum Beispiel, von der ich gehört habe, ist, Sie wären unter Druck gesetzt, worden, was Aussageverhalten, was Äußerungen angeht. Also, ganz normal dann auch die Frage hier: Sind Sie jemals bezüglich Aussagen zu diesem Komplex unter Druck gesetzt worden -” (Anlage 7 – 19. Sitzung, Protokoll 11.05.2016, S. 36)

Während der Befragungen der Zeugen fiel im Ausschuss insgesamt 12x der Begriff “Verschwörungstheorien”. Damit entlarvten sich die Abgeordneten, denn es handelt sich um einen Kampfbegriff, missliebige und unbequeme Fragen von vorneherein abzuwerten. 

Vertuschungsausschuss?

Der Bundestagsausschuss ignorierte darüberhinaus gravierende Ungereimtheiten, die er hätte aufklären müssen, zum Beispiel:

Nachdem Uwe Böhnhardt 1998 in den Untergrund ging, wurde sein Handy vom 18.02.98 bis 17.03.98 abgehört, seine Gespräche aufgezeichnet. Anhand der Funkzellen war sein Standort der thüringer Polizei bekannt, trotzdem hätte er sich der Fahndung entziehen können. Dieser Sachverhalt erblickte erst im Jahr 2014 das Licht der Öffentlichkeit und wurde bis dato von keinem Ausschuss untersucht, trotzdem spielte er keine Rolle im Untersuchungsausschuss. 

Auch folgenden Sachverhalt ignorierte der Bundestags-Ausschuss: Der thüringer NSU-Ausschuss erhielt Anfang 2014 den Obduktionsbericht von Mundlos und Böhnhardt. Der Bericht entblößte eine Falschinformation der damals höchsten Repräsentanten deutscher Ermittlungsbehörden: Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamtes, und Generalbundesanwalt Harald Range. Sie behaupteten Ende November 2011 im Innenausschuss des Bundestages, dass die Obduktion Brandruß in der Lunge von Uwe Mundlos festgestellt hätte. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. 

Ignoriert wurde gleichfalls ein dubioses Treffen im Kanzleramt, am 08.11.11. Das Bundeskriminalamt präsentierte dort “Videos mit Tatortwissen und Analysen gefundener Tatwaffen”, die keinen Zweifel daran gelassen hätten, dass Rechtsterroristen für die Ceska-Mordserie und den Heilbronner Polizistenüberfall verantwortlich wären. Das Problem: Die Ceska-Mordwaffe und die sogenannten NSU-“Bekenner”filme wurden erst einen Tag später, am 09.11., im Brandschutt vor Zschäpes Wohnung gefunden. 

Alle offen zu Schau gestellte Kritiklosigkeit war jedoch verflogen, als es um (angebliche) weitere NSU-Täter ging. Parteiübergreifend waren die Abgeordneten der Überzeugung, dass es noch mehr rechtsextreme Täter als Böhnhardt/Mundlos geben müsse.

Die NSU-Ermittlungen ergaben jedoch -keine- Hinweise auf ein unerkanntes rechtsterroristisches NSU-Netzwerk. Weil die Abgeordneten den Ermittlungen offensichtlich misstrauten, fragten sie immer wieder insbesondere nach Ralf Marschner. Eine Rolle spielte dabei sicherlich die Berichterstattung der Journalisten Stefan Aust und Dirk Laabs.

Der Ausschuss beauftragte sogar mehrere Gutachter aus dem linken Milieu, die die Neo-Naziszene in den verschiedenen sogenannten “NSU-Tatorten” tiefgreifend analysierte. Auch daraus ergab sich keine heiße Spur.

Dies brachte jedoch die Abgeordneten nicht dazu, die aufgetischte Erzählung einer rechtsterroristischen NSU-Organisation zu überdenken.

3 Gedanken zu „Teil 1) Analyse von Dokumenten des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages“

  1. “Während des Lesens wird immer wieder klar, dass die Bundestagsabgeordneten parteiübergreifend voreingenommen waren: Ihr während Sitzungen immer wieder beschworenes Ziel war, Verschwörungstheorien „den Boden zu nehmen“, „vorzubeugen“, „zu entkräften“, „auszuschließen“” Zitat Ende

    Richtig wäre es zu schreiben, dass es das erklärte Ziel der Abgeordneten war und ist, eine Aufklärung des Sachverhalts zu verhindern. Statt dessen verbreiten diese Abgeordneten selbst Verschwörungstheorien mit Hilfe der gleichgeschalteten Systemmedien. Gegenöffentlichkeit bedeutet gerade nicht, sich die Parolen der Vertuscher zu eigen zu machen.

  2. Clemens Binninger bezweifelte öffentlich die Alleintäterschaft,
    http://friedensblick.de/22305/clemens-binninger-cdu-bezweifelt-taeterschaft-von-uwe-mundlos-uwe-boehnhardt/

    Da kann man natürlich beklagen, warum nur die „Alleintäterschaft“ und nicht gleich die BM(Z)-Täterschaft überhaupt. Aber bei genauer Betrachtung des gesamten Wortlauts tat er dies ja:
    „Keine DNA an den Tatorten. Kein Zeuge, der die Täter zweifelsfrei identifiziert hat. Keine Phantombilder, die so richtig passen. Eigentlich auch kein klares Selbstgeständnis.“

    Die zu beweisende Alleintäterschaft setzt die (ebenfalls erst zu beweisende) Täterschaft voraus. Und die Täterschaft erfordert Spuren, deren Fehlen Binninger ausdrücklich anprangert. Nacheinander „27 Mal nicht entdeckt zu werden“, ist weit mehr als mit Glück und Geschick erklärt werden kann – an „Tatorte(n), die so riskant sind, dass man eigentlich zu zweit keine Straftat verüben kann, weil man sonst entdeckt wird“.

    Abgeordnete sind gut beraten, wenn sie möglichst „neutral“ bzw. „loyal“ Fragen stellen und nicht einen naheliegenden Verdacht so äußern, als wäre er schon bewiesen – sie würden sich sonst angreifbar machen. Neben offenen verbalen Angriffen gibt es auch verdeckt geführte unter der Gürtellinie, wie Binninger am Beispiel seines Vorgängers als NSU-PUA-Vorsitzender, Sebastian Edathy, hautnahh erleben konnte.

    Binninger übernahm 2015 den PUA-Vorsitz und kündigte bald mal an, 2017 nicht mehr für den Bundestag kandidieren zu wollen, obwohl er beim Ausscheiden erst 55 Jahre alt war und weder Erschöpfung noch Alternativ-Karriere ersichtlich sind. Wollte er mit der verlautbarten zeitlichen Begrenzung feindlichen Bestrebungen vorbeugen? Etwa solchen wie gegen Edathy, gegen den man Belastungsmaterial ein Jahr lang gehortet hatte, um es dann im passenden Moment heuchlerisch als Neuigkeit zu enthüllen?

  3. Bei Binninger war ich mir auch am Anfang nicht so sicher. Im Endeffekt ist er aber genauso ein Verteidiger der Staatsraison, wie alle anderen auch! Auf die nachfolgende Frage gab Binninger nachstehende Antwort.
    “Glauben Sie das Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt überhaupt Täter waren?”
    “Ja, daran habe ich trotz allem keine Zweifel, denn es gibt eine Fülle anderer Beweise. Die Dienstwaffen der Polizisten, die im Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, die Blutspur von Frau Kiesewetter an der im Haus in Zwickau gefundenen Jogginghose, die Zeitungsartikel, das Video, die korrespondierenden Autoanmietungen und natürlich die im Brandschutt in Zwickau aufgefundenen Tatwaffen, um nur einige zu nennen. Aber ob Mundlos und Böhnhardt wirklich jede Tat alleine begangen haben, dabei elf Jahre lang nie erwischt wurden, nie gesehen wurden und nie Spuren hinterlassen haben, dahinter kann man schon ein großes Fragezeichen machen.”

    Also für mich genauso ein Vertuscher, wie alle anderen auch!

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