Oberstaatsanwältin Anette Greger: Übereinstimmende DNA an drei Tatorten wahrscheinlich verunreinigt!

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages befragte gestern Oberstaatsanwältin Anette Greger.

“Sie ist im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft seit Jahren mit der juristischen Aufarbeitung der Mordserie betraut.”

Sie bestätigte zwar, dass an den sogenannten NSU-Tatorten keine DNA des Trios Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos gefunden wurde, sondern von anonymen Personen, das wäre jedoch kein Problem; auch bei drei Tatorten mit DNA-Übereinstimmung!

“An drei unterschiedlichen Tatorten in drei unterschiedlichen Bundesländern findet sich eine bislang unbekannte DNA-Spur wieder. Sollten die Ermittler nicht zumindest dieser einen anonymen Spur nachgehen?

Gregers Antwort – ernüchternd. Sie verwies darauf, dass die Spuren verunreinigt sein könnten. Soll heißen: An den Beweismitteln könnte zwar theoretisch die DNA eines weiteren Täters haften, aber genauso gut auch die DNA eines Ermittlers.” (ARD-Blog)

Das ist eine abenteuerliche Aussage: An drei verschiedenen Tatorten. in drei verschiedenen Bundesländern, könnte ein identischer Ermittler von der Spurensicherung genommene DNA-Spuren verunreinigt haben! Das ist abwegig, da je nach Bundesland und Stadt unterschiedliche Ermittler tätig waren.

Es wurde die anonyme DNA-Spur “P 46” gefunden, an einer Socke im Wohnmobil mit den erschossenen Böhnhardt, Mundlos. Diese Spur fand sich an drei weiteren Tatorten, die jedoch nicht dem NSU zugeordnet werden:

“Andererseits geht es um eine anonyme Person. Der Dateien-Vergleich ergab einen Bezug dieser Spur zu drei Taten in Hessen, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Proff mutmaßte, dass es sich um eine Kontamination handeln könne – womöglich durch Verbrauchsmaterial, das bei den Tatortuntersuchungen verwandt und von derselben Firma geliefert wurde. Schließlich lägen die fraglichen Delikte – schwer Diebstahl und schwerer Bandendiebstahl – “inhaltlich weit auseinander” zum NSU-Komplex.” (Bundestag)

mehr Infos: 

29 NSU-Tatorte ohne DNA/Fingerabdrücke von Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt

Oberstaatsanwältin Anette Greger beschwichtigte: Die Täter hätten ja keinen körperlichen Kontakt zu den Opfern gehabt, die Tat wäre schnell abgelaufen. Deswegen könnte der Täter auch gar keine DNA hinterlassen haben.

Beim Heilbronner Polizistenmord hatten die Täter körperlichen Kontakt zu den Opfern – das musste Oberstaatsanwältin Greger zugeben, jedoch:

“Und am Rücken eines Opfers befindet sich tatsächlich auch eine anonyme DNA-Spur. Also die Spur eines bislang unbekannten Täters?

Wieder kein Einlenken der Zeugin. Kein klarer Anhaltspunkt, dass die Spur vom Täter herrühre. Im Gegenteil: „Ich bewerte die DNA-Spur am Rücken nicht als Täter-Spur“, so Greger.”

Diese Darstellung ist sachlich nicht korrekt: Im Falle von Martin Arnold entriss der Täter mit großer Kraftanstrengung die Dienstwaffe des Polizisten, der außerhalb des Autos gefunden wurde. Arnold wurde im Zuge dessen aus dem Auto gezerrt. Es kann also sehr gut sein, dass der Täter den überfallenen Polizisten am Rücken anfasste.

NSU-Enttarnung stoppte DNA-Krimi gegen Kollegen von Kiesewetter/Arnold

Auszug aus dem Ermittlungsbericht:

“Nachdem es dem Täter auf der Beifahrerseite nicht gelingt die Waffe ordnungsgemäß aus dem Holster zu entnehmen, entscheidet sich dieser dafür, zunehmend auf seine Körperkraft und Gewalt zu setzen. Mit brachialer Gewalt reißt er an Holster, Waffe und Gürtel und zerstört hierbei nicht nur den Verschlussbügel des Holsters, sondern zieht damit auch den Rumpf des Opfers A. aus dem Fahrzeug.

Es ist offensichtlich, dass die Bundesanwaltschaft nicht gewillt ist, den NSU-Komplex aufzuklären. Da die Behörde Weisungen aus dem Justizministerium unterliegt, müsste Justizminister Heiko Maas zu fragen sein, ob eine Weisung aus seinem Haus vorliegt.

5 Gedanken zu „Oberstaatsanwältin Anette Greger: Übereinstimmende DNA an drei Tatorten wahrscheinlich verunreinigt!“

  1. Die Staatsanwältin und ihr Auftraggeber GBA interessieren sich also nicht für vorhandene Spuren zu alternativen Tätern, sondern nur für die spurenlosen „offiziellen“ Täter.
    Grund: Alternative Spuren „könnten“ verunreinigt sein – ob sie es aus irgendwelchen Gründen auch zwingend sein müssen (Nichts aus der Wattestäbchen-Affäre gelernt?) bzw. tatsächlich sind, ist dem Justizapparat offenbar schnuppe.

    Dieses „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“ (NSU wesentlich mehr oder im Kern was ganz anderes als BMZ und BMZ nur als vorgeschobene Sündenböcke) zeigt sich ja auch im Prozess, dessen Überlänge uns als Gründlichkeit verkauft wird, obwohl er Nichtigkeiten episch breit behandelt und (für den Staat) brisante Fragen blockiert oder (Bsp. Temme) in einem äußerst fragwürdigen Wohlgefallen „auflöst“.

    Neuestes Beispiel für diese Strategie: Unterlagen zu Jan W. („Der einst führende Neonazi-Aktivist aus Sachsen steht im Verdacht, den NSU unterstützt zu haben“ – insbesondere durch Lieferung einer Waffe) sollen Ende 2014 vernichtet worden sein, „bevor sie vom Bundeskriminalamt auf einen möglichen NSU-Bezug hin ausgewertet wurden“.

    Und obwohl seit Januar 2012 die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen ihn führt, das folglich nicht abgeschlossen ist. Das ihm aber ein (im Okt. 2014 natürlich gern genutztes) Aussageverweigerungsrecht als Zeuge vorm Götzl-Gericht einbrachte.
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-opfer-familien-stellen-strafanzeige-gegen-bundesanwaelte-und-lka-beamte-a-1113786.html

    Jan Werner war Führungsfigur bei Blood & Honor in Sachsen, wohin BMZ nach ihrem Untertauchen flohen. Führungskollege in Sachsen war ebenfalls Thomas Starke, zeitweiliger (?) Zschäpe-Lover und als Sprengstoff-Lieferant „Verursacher“ der Notwendigkeit fliehen und unterzutauchen. Da BMZ sich erst im Untergrund (d.h. bei Starke und Werner) radikalisiert haben sollen, ist auch viel naheliegender, dass sie dort Waffen „bestellten“ und Mordabsichten äußerten – viel naheliegender als dass sie Wohlleben mit so einem Anliegen (und Motiv-Hintergrund) behelligen wollten oder konnten.

    Denn Wohlleben blieb in Thüringen und in der „Oberwelt“ – und musste als aktiver NPD-Politiker zusätzlich davon ausgehen, dass seine Tätigkeiten und Kontakte viel nahtloser bespitzelt werden als bei „Nicht-Promis“ wie Werner und Starke.

    Werner und Starke stehen aber (noch?) nicht vor Gericht, sondern Wohlleben. Dank der Aussagen des mitangeklagten Ceska-Beschaffers Carsten Schultze, der sich damit trotz gravierender Lücken, Lügen und Selbstbelastung seine Entlassung aus der U-Haft erkaufte, darf der (nur) von Schultze als „Anstifter“ belastete Wohlleben weiterhin in selbiger schmoren.

    Schon am absurden Ruhen der Ermittlungsverfahren gegen Werner und Starke während des Prozesses gegen Wohlleben (obwohl sie beide als Alternativ-Täter dringend in Betracht kommen) zeigt sich der fehlende Wille, die beiden ernsthaft vor Gericht zu zerren. Starke war V-Mann, bei Werner besteht zumindest eine starke Vermutung. Verschwindet bei Werner das Belastungsmaterial, dann wird man sich auch bei Starke daran gewöhnen, dass nichts mehr nachkommt (eine V-Mann-Akte von ihm wurde ja schon vor längerem bereits geshreddert). Die verhandlungsmüde Öffentlichket wird akzeptieren, dass dem Endlos-Zschäpe-Wohlleben-Prozess (der sich mit drei kleinen Lichtern – aus U-Haft entlassen – schmückt), keine weiteren Prozesse folgen werden.

    Das dubiose Belangen von Wohlleben wird ebenso wie das dubiose Nicht-Belangen von Werner und Starke Anlass für mancherlei Gedanken sein, aber im übrigen folgenlos bleiben.
    Mit Ausnahme der einen Folge: Wenn schon bei der Beschafftung von 1 – 3 Waffen nichts Vernünftiges herauskommt, dann wird (fast) niemand mehr danach fragen, welche „Raumausstatter“ die Waffen-Arsenale in Wohnwagen und Wohnung geliefert haben und wann.

  2. Die Waffenarsenale sorgen ihrerseits (neben einer grotesken „Beweis“-Dichte) für Ablenkung von den „zentralen Ceska-Fragen“:

    – Warum mordete eine staatlich aufwändigst überwachte und dennoch „übersehene“ Tätergruppe (Stand 2011) in Deutschland ausgerechnet mit einer Lieblingswaffe, die zu einer für (deutsche) Geheimdienste angefertigten Mini-Serie (=Stand seit 2005) gehört?

    – Warum betrachtete man die „richtigen“, urdeutschen Täter (Stand 2011) ein Jahrzehnt lang stur als Ausländer aus dem Opfer-Umfeld, obwohl man ihnen (seit 2005) eine (deutsche) Geheimdienstwaffe unterstellte?

    – Warum fand man 2006 am letzten Ceska-Tatort in Kassel neben den Spuren des hochverdächtigen Geheimdienstwaffen-Typs auch die (zunächst vertuschte) Anwesenheit eines hochverdächtigen Geheimdienst-Beamten, der trotz behaupteter Ahnungslosigkeit frühes Wissen zum Serien-Einsatz der Kasseler Tatwaffe zeigte?

    Wer solche Fragen tabuisieren will, der muss – wie die Oberstaatsanwältin – vorhandene „Alternativ“-DNA für „uninteressant“ erklären, trotz fehlender DNA des Uwe-Duos.

  3. Man muss sich hier mal den Kontrast zum “Phantom von Heilbronn” klar machen:
    Damals gab es NICHTS als eine absolut wirre DNA-Spur, schon gar kein erkennbares Motiv. Also wurde das Motiv wüst zusammenfantasiert: kleine geile Zigeunerin, die mit wechselnden Männern durchs Land zieht und für weniger als nichts Menschen umbringt. Auch solcher offensichtlicher Rassismus und Sexismus wurden wegen dieser einen DNA-Spur hemmungslos durch den deutschen Blätterwald verbreitet. Wenn eine solide Zeugenaussage einen Mann beschrieb, wurde der Mann als männlich aussehende Frau dargestellt, weil die DNA-Spur ja weiblich war (mit extremem Aufwand verifiziert!). Alle Evidenz wurde also so sehr der DNA-Spur untergeordnet, dass man nach der Feststellung einer Verunreinigung in einer einzigen DNA-Spur zu Heilbronn angeblich “2 Jahre Ermittlungsarbeit wegwerfen” musste.
    Jetzt ist es eben umgekehrt: die DNA-Spuren bedeuten gar nichts mehr, obwohl sie objektiv die wichtigste Entwicklung der Kriminalistik seit Jahrzehnten sind, sofern fachmännisch angewendet.
    Es bleibt absolut atemberaubend, mit welcher Inbrunst die obersten Ermittlungs- und Anklagebehörden In Deutschland heute das absolute Gegenteil von dem erzählen können, was sie gestern erzählt haben. Und natürlich finden sich immer jede Menge Journalisten, die den ganzen Unsinn ohne irgendeinen kritischen Gedanken ungeprüft unters Volk bringen, auf dass es an den unwissenschaftlichen und unlogischen Quark glauben möge.

    1. Ich habe große Zweifel an diesem Phantom. Warum?
      Es wurden DNA-Proben gezogen am Heilbronner Tatort, mit Wattestäbchen. Als Ergebnis kam als anonyme DNA lediglich das “Phantom” heraus.
      2009 tauchten diese Klebestreifen auf, wo DNA dran klebte. Die wurden an der Kleidung und am Fahrzeug abgezogen, wurden jedoch bis dato nicht ausgewertet. Ab 2010 gab es anonyme DNA, gleich mehrere Vollmuster, Teilmuster, auch das Phantom tauchte wieder auf.
      Ab dem Moment begann die Soko Heilbronn auch die Kollegen Kiesewetters und Arnolds zur DNA-Probe zu beten, auf freiwillige Basis! Ende dieser Kampagne war die “Selbstenttarnung des NSU”.
      Für mich zeigt dies, dass die DNA des Phantoms gezielt als Trugspur gelegt worden sein könnte, um die Ermittlungen in den Sand zu setzen.

      1. Da habe ich keine Einwände 🙂
        Der Phantomspur eine Bedeutung zuzumessen, ohne parallel und unabhängig zu klären, welche Rolle die Trägerin im Tatkomplex gespielt haben könnte, verstößt gegen jede Grundregel, wie zum Beispiel hier in einem Grundlagenbuch von 2003 dokumentiert:
        https://www.amazon.de/DNA-Analyse-Strafverfahren-Rechtliche-biologische-Grundlagen/dp/3406513727/
        Die DNA-Spur allein beweist keine Täterschaft, sie führt nur zu potenziellen Tatbeteiligten. Die umgekehrte Möglichkeit einer (zum Beispiel über Werkzeug) zum Tatort getragenen Fehlspur war 2007 bereits seit vielen Jahren jedem Kriminalisten bewusst.
        Es kann also nicht sein, dass 2 Jahre Ermittlungsarbeit einer vielköpfigen Soko weggeschmissen werden müssen, weil eine DNA-Spur sich als Verunreinigung herausstellt. Diese Geschichte war ein Ammenmärchen, eine staatliche Desinfo-Kampagne ganz großen Stils.

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