Gestern fand eine Sitzung des thüringer NSU-Untersuchungsausschusses statt. Geladen war der damalige Einsatzleiter gegen die Bankräuber von Eisenach am 04.11.11, der damalige Polizeidirektor Michael Menzel. Er ist heute Referatsleiter im SPD-geführten Innenministerium.
Menzels Ausführungen hätten viele Gelegenheiten geboten nachzufragen, da sie teilweise konträr zu seinen früheren Aussagen und den Ermittlungsakten standen. Insbesondere die SPD-Vertreter im Ausschuss beteiligten jedoch so gut wie gar nicht an der meist harmlosen Fragerei.
Die wörtlichen Zitaten basieren auf Notizen, die der Autor selbst während der Sitzung anfertigte. Es kann daher nicht für eine 100% Korrektheit garantiert werden.
Menzel bewertet seine Entscheidungen vom 04.11. nachträglich durch die Ermittlungsergebnisse bestätigt. Nachdem er in Stregda ankam, mit den Polizisten sprach und das Wohnmobil betrat, ging er von Selbstmord aus. Nur das Motiv dafür war ihm unklar.
Sein Ziel war daher, die Leichen schnellstmöglich zu identifizieren. Nach der Identifizierung ergaben die Biographien von Böhnhardt und Mundlos, dass sie tatsächlich selbstmordgefährdet waren.
Totenflecken
Nachdem der Polizeidirektor mit einer Gartenharke erst Glutnester bekämpfte, wischte er anschließend mit dem Werkzeug Brandschutt von einer Pumpgun beiseite.
Die herbeigerufene Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Mall stand in diesem Moment mit ihm im Wohnmobil. Der Hintergrund war, dass er die Pumpgun Prof. Mall zeigen wollte. Die Leiche Böhnhardts lag seitlich u.a. mit einem Arm auf der Waffe. Dies hätte zu einer Veränderung der Leichenflecken führen können. Menzel:
“(…) Hinweise zu geben, die in der Obduktion von Belang werden können: Lage der Leichen, Lage der Waffen, Lage der Waffen zu den Leichen. Aus dem Grund ist es zwingend notwendig, dass die Frau Mall auch weiß, wo, welche Waffe gelegen hat. (…) Die Waffe, die unterhalb des Körpers von Herrn Böhnhardt liegt, ist damit zu rechnen, dass da die Veränderung von Leichenflecken, Spuren am Körper, später der Gerichtsmedizin erklärt worden ist.”
“Um bei der späteren Obduktion Spuren am Körper kausal beantworten zu können, ist es notwendig in der Arbeit von der Rechtsmedizin, die Lage der Leiche vor Ort zu sehen. Sonst bräuchten die ja nicht vor Ort kommen. Und insbesondere wenn Gegenstände unter einer Leiche liegen, dann bilden sich an dieser Stelle keine Leichenflecken aus und das ist wichtig für die rechtsmedizinische Begutachtung (…).”
Die Abgeordnete Madeleine Henfling (Grüne) wies darauf hin, dass es laut Obduktionsbericht keine Veränderung der Totenflecken gab:
“Sie haben vorhin davon gesprochen, dass Sie der Prof. Mall insbesondere die Pumpgun gezeigt haben, um eine Kausalität herzustellen zwischen möglichen Leichenflecken und der Lage der Leiche am Tatort. Jetzt taucht, meines Wissens nach, diese Kausalität aber im Obduktionsbericht nicht richtig auf.”
Menzel:
“(…) Warum Frau Doktor Mall das jetzt nicht geschrieben hat, dass an den Armen keine Leichenflecken sind, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Aber das ist der Ablauf, der sich dabei erschlägt. Deswegen Frage: Wenn sie dort keine Leichenflecken hat, fragt sie, da muss was gelegen haben. Da siehst Du durch eigenes Erleben einschätzen kann, ist es natürlich für die rechtsmedizinische Stellungsnahme immer hilfreich.”
Leider fragte kein einziger Abgeordneter, warum nicht der genaue Todeszeitpunkt bestimmt wurde. Gerade Prof. Mall ist eine ausgewiesene Expertin in diesem Gebiet. Laut der Gerichtsmedizin wäre dies nicht gefordert worden.
Abtransport des Tatortes
Als er das Wohnmobil betrat, bemerkte er, dass dort viele Spuren zu sichern seien, dass es etwas größeres sein könnte. Dort jedoch, wo das Wohnmobil stand, wäre keine gute Tatortarbeit möglich gewesen. Deswegen wurde das Wohnmobil in eine Halle abgeschleppt. Tatsächlich wurden dann 40 Umzugskartons mit Beweismitteln aus dem Wohnmobil geholt. Die Spurensicherung zog sich über Wochen hin.
“Allein die Suche, habe ich ja gesagt, die Aufbereitung des Wohnmobils hat ja teilweise, zu einzelnen Komplexen, einzelnen Spurenkomplexen, Wochen gedauert.”
Damit fühlt sich Menzel in seiner Entscheidung bestätigt, den “tatortorientierten Ansatz” zu verwerfen. Sie hätten …
“… die berechtigte Annahme [gehabt], dass wir nicht fertig werden. Dass wir hier de facto vor Ort anfangen und dann irgendwann um 17:00, 18:00 Uhr vor der Situation stehen, dass es dunkel ist und wir die Tatortarbeit abbrechen müssen. (…)
Deswegen hat man sich beraten, nicht nur mit der Tatortgruppe, sondern eben auch mit Ermittlungen, unter anderem auch mit der Rechtsmedizin und unter anderem auch mit der Fahndung und so weiter. Im Ergebnis aller dieser Informationen habe ich entschieden, dass dieses Wohnmobil so schonend wie möglich in Schrittgeschwindigkeit an diesen Verbringungsort kommt.”
Die Abgeordnete Katharina König (Linke) wies darauf hin, dass laut des Lagefilmes die Polizei um 12:48 beim Technischen Hilfswerk ein Zelt anforderte. Es stand also im Raum, die Tatortarbeit vor Ort zu machen, das Wohnmobil mit einen Zelt zu überspannen.
Aber bereits um 12:53 wird diese Anforderung offenbar rückgängig gemacht: Meldung im Lagefilm: “(…) bedingt durch Lageveränderung wurde THW 12 Uhr 56 abbestellt“. König fragte Menzel:
“Was ist denn jetzt die Lageveränderung zwischen 12:48 bzw. 12 Uhr 53 und 12 Uhr 56, dass man entscheidet jetzt doch kein THW/Tatortzelt mehr zu benötigen?
Antwort:
“Das kann ich Ihnen nach 4,5 Jahren nicht mehr genau sagen, was da konkret der Punkt war.”
Die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes wird um 12:45 angefordert, um im Wohnmobil die Spuren zu sichern. Um 13:22 beauftragte Menzel jedoch schon den Abschleppdienst. Die Tatortgruppe kam erst um 13:59 am Tatort an. Zu diesem Zeitpunkt war das Wohnmobil bereits mit Planen eingepackt, fertig zum Abtransport. Das wäre richtig gewesen, da es in das Wohnmobil hineinregnen hätte können.
Menzel verteidigte auch seine Entscheidung, den Abschleppdienst vor dem Eintreffen der Tatortgruppe zu holen, denn: Das “eine hat mit dem anderen nichts zu tun”. Der am Tatort anwesende Abschleppwagen nahm die Entscheidung der Tatortgruppe und ihm nicht voraus, das Wohnmobil abzuschleppen.
Vor dem Abtransport hätte er die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes beauftragt, sogenannte “Spheron”-Aufnahmen im Wohnmobil zu machen. Sein Ziel wäre gewesen, diese Aufnahmen dann mit den “Spheron”-Aufnahmen zu vergleichen, die anschließend in der Halle gemacht wurden.
Die Ausschuss-Vorsitzende Dorothea Marx (SPD) wies Menzel darauf hin, dass laut der Tatortgruppe keine “Spheron”-Aufnahmen in Stregda gefordert wurden “oder auch nicht gewollt” waren. Der Ausschuss hätte diese Aufnahmen aus Stregda nicht. Menzel:
“Ich möchte nicht die Aussagen von der Frau Michel kommentieren, ich will meine Aussage machen. (…) Der eigentliche Tatort ist innerhalb des Wohnmobils. Deshalb ist es für mich eine logische Entscheidung, die Aufnahmen von Innen voranzutreiben, nicht von Außen. (…) Der Auftrag ist an die Tatortgruppe gegangen. So wie mir bekannt ist, der Zeuge Hoffmann, kann da vielleicht mehr dazu sagen, die hatten auf alle Fälle den Auftrag. Ob die das dann durchgeführt haben, weiß ich nicht. Der Auftrag war in Stregda gewesen.”
Bankräuber-Bekleidung an Tankstelle gefunden?
Ein Abgeordneter fragte nach dem Einsatz von Spürhunden.
“Nach meinem Erkenntnisstand sind mindestens drei Hunde dagewesen. Fährtenhunde brauchen einen Ansatz. (…) Soweit wie ich das noch kenne, ist der Fährtenhund wohl im Bereich Stregda, Obi-Baumarkt als auch im Bereich Sparkasse als auch bei der Fundstelle der Bekleidung an der Tankstelle angesetzt worden.”
In den Ermittlungsakten ist nicht dokumentiert, dass die Bekleidung der Bankräuber an einer Tankstelle gefunden worden wäre. Ein Foto des toten Uwe Mundlos im Wohnmobil beweist jedoch, dass er komplett andere Kleidung sowie Schuhe trug als während seines (angeblichen) Banküberfalls in Eisenach.
Verbindung zum Heilbronner Polizistenüberfall
Michael Menzel sagte bei seiner ersten Ausschuss-Vernehmung, im Jahr 2014, dass die Waffe der erschossenen Polizistin Kieswetter frühzeitig im Wohnmobil gefunden wurde. Über ihre Waffennummer stand der Bezug zur Sonderkommission Parkplatz bereits am Nachmittag fest. Diese Aussage tätigte er auch im Jahr 2013 als Zeuge des NSU-Prozesses.
Jetzt im Jahr 2016 veränderte er seine Aussage:
“Ich erinnere, das LKA Baden-Württemberg, mit der ich die Absprache am 04.11., unmittelbar nach, mit der Beziehung der Waffe Arnold, wars glaub ich, ich habe damals, glaub ich, gesagt Kiesewetter, aber es war Arnold [unverständlich], habe ich die angerufen und ihnen den Informationsstand gegeben.”
Mehr Infos: NSU-Ausschuss: Ex-Polizeichef Michael Menzel verändert Aussage zur Kiesewetter-Schusswaffe
Beschlagnahmung Feuerwehr-Fotos
Aufgrund seiner Pflicht zur Spurensicherung ließ er die Fotos des Feuerwehrmannes Frank Nennstiehl beschlagnahmen. Nachträglich hätte ihm die Auswertung der Fotos Recht gegeben. Es stellte sich heraus, dass Nennstiehl lediglich 4 Fotos machte, davon wäre eines nicht zu gebrauchen gewesen. Menzel sieht sich bestätigt, dass der ganze Vorgang keine Bedeutung hat.
“Erstmal ist es ganz normaler Vorgang, dass die Polizei alle Beweismittel zur Akte, dazu ist sie verpflichtet, nach Gesetz. Es gibt also überhaupt keinen Ermessensspielraum weder für mich noch für den Kollegen [unverständlich], sondern die Bilder sind zur Akte zu nehmen.”
“Die Einsatzdokumentation von der Feuerwehr haben wir ja gesehen, wieviele Bilder das waren: 4 Stück, davon ist eins [unverständlich] … rot. Soviel Dokumentation war nicht. (…) Seine logische, für mich logische Begründung war, dass die Kamera neu ist [unverständlich] und er sie [unverständlich] nicht bedienen konnte.”
Frank Nennstiel. Ruprecht ist der vom BKA.
Sehr gut, dass Du dort warst. Ich nehme an, es war absolut ernüchternd.
Ich habe kein Verständnis für die in der Sitzung offenbarte Nicht-Informiertheit von Abgeordneten. Sie haben den Auftrag zu untersuchen, sie haben die finanziellen Mittel und Ausstattung, sich etwa durch Mitarbeiter die Informationen beschaffen zu lassen und darauf aufbauend die wichtigen Punkte anzusprechen.
Schau Dir die Fraktionsmitarbeiter an, dann weisst Du, wo die Nichtaufklärer sitzen… es ist doch nicht nur die Heike Kleffner… da tummeln sich Dutzende von Laabs und Kleffners… es ist ein durchgängiges Problem: Die wollen nicht, die dürfen auch nicht.
“Laut der Gerichtsmedizin wäre dies nicht gefordert worden.”
Das war zwangsläufig gefordert, denn Heiderstädt hat den fälligen Totenschein ausgestellt.
Der ist theoretisch und praktisch ungültig.
Heiderstädt ist verpflichtet darin den Todeszeitpunkt selber zu bestimmen. Das Abschreiben aus der Todesfallanzeige, wo zwei Streifenhörnchen mal so den Todeszeitpunkt festgelegt haben, ist unzulässig. Der Arzt hat das festzustellen. Nur er.
§ 4
Veranlassung der ärztlichen Leichenschau
(1) Jede Leiche ist zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts, der Todesart und der Todesursache von einem zur Berufsausübung zugelassenen Arzt zu untersuchen (Leichenschau).
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/;jsessionid=EAE7A3B200C6C830900306CC2C8B406A.jp12?quelle=jlink&query=BestattG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BestattGTHpP5
Ansonsten war es wohl der Tiefpunkt Erfurter Frageverweigerung. Zwei Randinformationen sind aber vielleicht noch interessant, so sie stimmen.
So hat König abermals die Zivilstreife angeführt, die 15 Minuten vor Brand keine Womo in der Straße gesehen hat. Daneben soll im Lagefilm Arnstadt stehen, das einer der Bankräuber vom Äußeren Richtung Mulatte geht … ;-)))))))
im Lagefilm der Polizei vom 7.9. steht, dass einer der 20-Jährigen Täter dunkle Haut hatte.
das BKA schreibt von gemischtrassigem Phänotyp (Mulatte)
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Georg, hast Du das gar nicht mitbekommen? Hat Frees das notiert?