Die Anklage gegen die beschuldigte NSU-Haupttäterin Beate Zschäpe steht auf wackligen Beinen. Es besteht der begründete Verdacht, dass Beweise in ihrer Wohnung und im Wohnmobil der toten Uwe Mundlos (UM) und Uwe Böhnhardt (UB) untergeschoben wurden. Darüberhinaus sicherte die Polizei zwar bei den NSU-Tatorten verdächtige DNA und Fingerabdrücke – die passen jedoch nicht zu denen des Trios. Daher stützt sich die Anklage stark auf Zeugen, die UB oder UM gesehen hätten. Aber auch hier schaut es schlecht für die Version der Bundesanwaltschaft aus.
Kriminalhauptkommissar Rainer Grimm, Bundeskriminalamt (BKA), war einer der Ermittler der “EG Ceska”. Im Bundestag-Ausschuss sagte er: Bei “den wenigen Hinweisen aus der Bevölkerung …
… sei nie von „rechten Erscheinungstypen die Rede gewesen“. Neben den fehlenden Bekennerschreiben sei das einer der Gründe dafür gewesen, warum das Bundeskriminalamt (BKA) bis zur Enttarnung des NSU im November 2011 nie in Richtung Rechtsterrorismus ermittelt habe. „Uns haben harte Fakten gefehlt, um ein solches Motiv belegen zu können“. (Bundestag)
Mehr Informationen über die Phantombilder und Hintergründe der Verbrechen finden Sie im folgendem Artikel: “NSU-Opfer wurden vor Hinrichtung bedroht“.
Peer Stolle ist ein Anwalt der Nebenklage im münchner NSU-Prozess. Seine Zwischenbilanz “So ist es auf jeden Fall nicht gewesen ” veröffentlichte das Magazin “Analyse und Kritik” am 16.12.14. Darin beschreibt er “aus den Augen der NSU-Nebenklage”, inwieweit und warum das Trio Uwe Böhnhardt (UB), Uwe Mundlos (UM) und Beate Zschäpe durch den Prozess den Taten überführt worden wäre.
Ceska-Mordserie
Stolle sieht die Schuld von UB und UM bestätigt, weil an “fünf Tatorten” Fahrradfahrer gesehen wurden, deren Beschreibung “im wesentlichen” mit der “Statur und dem Aussehen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überein” stimmen würden. (funke)
Außerdem geht die Anklage davon aus, dass UB und UM von einer Überwachungskamera aufgenommen worden wären. Im Jahr 2004 hätten sie in der kölner Keupstrasse eine Nagelbombe gezündet. In den Aufnahmen sind die Bombenleger zu sehen – beispielsweise schiebt einer das Fahrrad in die Keupstraße. Auf dem Gepäckträger befand sich ein Koffer mit der Bombe.
Diese Aufnahmen zeigten Anwälte der Nebenklage manchen Zeugen, die verdächtige Radfahrer sahen. Die Zeugen antworteten, dass die Größe und Statur der Bombenleger dieselbe wäre, wie die der Radfahrer. Dies wertete dann die Nebenklage als Beweis, dass UM und UB auch die Ceska-Schützen gewesen wären.
Um diese Darstellung zu überprüfen, wird das Erscheinungsbild von UB und UM dargestellt.
Erscheinungsbild
Laut der Obduktionsberichte war UB, geb. 1977, 183 Zentimeter groß und wog 76,4 Kilogramm. UM, geb. 1973, war 1,78 cm groß und 73,1 Kilogramm schwer. (welt) Sie waren austrainiert, schlank und athletisch. Während der Mordserie war UB zwischen 22 und 29 Jahre alt, UM zwischen 26 und 34 Jahre.
Fotos und Videos, die während dieser Zeit gemacht wurden, belegen, dass beide Männer kurz geschorene Haare, fast Glatzen, mit angedeuteten sogenannte “Geheimratsecken” hatten.
“Der Montagebau-Unternehmer Peter S. (…): „Der Guido und der Jörg hätten schon eine große Ähnlichkeit mit den beiden Personen Mundlos und Böhnhardt aus der Thüringer Zelle. Es seien eben Glatzköpfe gewesen.“
Die Haarfarbe war dadurch kaum zu erkennen. Sie wäre bei Mundlos dunkelblond und bei Böhnhardt dunkelbraun gewesen.
Quelle: youtube
Quelle: strafakte
Quelle: youtube
Von anderen Verdachtsmomenten bei den restlichen fünf Tatorten ist in der Bilanz nichts zu lesen. Die Ankläger haben hier offenbar keine Zeugenaussagen, die UB oder UM irgendwie belasten könnten.
Welche vier Tatorte der Ceska-Mordserie gemeint sind, erwähnt Stolle nicht. Doch ließ sich der ehemalige Chef der Sonderkommission (Soko) “Bosporus” Wolfgang Geier näher aus. Seine Soko versuchte erfolglos, die Mordserie aufzuklären. Geier nannte dem Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) des Bundestages die vier Tatorte, wo Radfahrer gesehen worden wären.
“Einen letzten Punkt, den ich noch vortragen möchte, ist die Geschichte zu den Fahrradfahrern.
Insgesamt wurden in vier der neun Fälle Fahrradfahrer im Zusammenhang mit der Tatausführung gesehen. Dies war in den Fällen 1 – Simsek in Nürnberg -, 4 – Kilic in München -, 6 – Yasar in Nürnberg – und 8 – Kubasik in Dortmund.
Bis zum Fall 6 – Yasar in Nürnberg – wurden dabei nur sehr allgemeine und teils voneinander abweichende Beschreibungen – die keinen Ermittlungsansatz, zum Beispiel durch Phantombilder, erbrachten. Auch ein möglicher Bezug der jeweiligen Radfahrer zum konkreten Tatgeschehen war fraglich.”
Im folgenden werden die Zeugenaussagen der vier Ceska-Tatorte beleuchtet.
Enver Simsek, 1999
Der Zeuge Bu. fuhr mit seinem Sohn am Blumenstand von Herrn Simsek vorbei. Dabei hörten sie “metallische, harte Schläge”. Ihnen “seien zwei Männer in Radlerkleidung aufgefallen, die schnell weggingen.” Die Zeugen sahen jedoch keine Fahrräder. Dem Vater wurden Aufnahmen aus der Keupstraße vorgelegt. Er bestätigte die Ähnlichkeit mit den von ihm beobachteten Radfahrern!
“Er habe nicht gesehen, wohin. Die Männer seien um die 20 Jahre alt gewesen, vielleicht auch älter, hätten sehr kurze Haare gehabt und einer habe, soweit er sich erinnere, ein Basecap aufgehabt. (…)
Götzl hält Bu. vor, dass er ausgesagt habe, das Besondere bei den beiden Männern sei gewesen, dass sie kein Fahrrad dabei gehabt hätten. Bu. bestätigt, es sei dazu nichts zu erkennen gewesen. (…)
“Nach zwei Unterbrechungen kann sich der Zeuge die Bilder – Standfotos aus einem Video aus der Keupstraße, auf denen zwei Männer zu sehen sind, einer mit Fahrrädern – am Richtertisch anschauen. er kann jedoch nur ungefähr die Größe bestätigen.”
Sein Sohn konnte die Beobachtung mit der Fahrradkleidung “nicht bestätigen”.
“Er habe nicht viel gesehen, weil er auf dem Beifahrersitz gesessen habe, aber er habe die Männer auf 25 bis 30 Jahre geschätzt.” (nsu-watch)
Für den leitenden Ermittler in diesem Mordfall, Albert Vögeler, ist es nicht belegt, dass diese Zeugen tatsächlich Radfahrer sahen. Denn es ..
“… sei bei den beiden Personen (…) nicht sicher gewesen, ob sie tatsächlich mit dem Fahrrad unterwegs oder wegen der Hitze mit einer kurzen Hose bekleidet gewesen seien.”(nsu-watch)
Habil Kilic, 2001
Der leitende Ermittler in diesem Fall war Josef Wilfling. Er schilderte, dass zwei Zeuginnen zwei Radfahrer gesehen hätten.
“Die Beschreibungen seien bei beiden Zeuginnen nahezu identisch gewesen, eine genauere Beschreibung der Radfahrer habe nicht vorgelegen. Es habe sich laut den Aussagen um junge, sportliche Männer im Alter zwischen 18 und 30 gehandelt. Sie hätten gewirkt wie Kurierfahrer. Es sei dann nach den Fahrzeugen gefahndet worden. Nach den Radfahrern sei öffentlich als Zeugen gefahndet wurden, es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass es sich um die Täter handelte. (nsu-watch)
In der Ermittlungsakte steht, dass die Radfahrer dunkelhaarig gewesen wären.
“… zwei Anwohnerinnen (…) Beobachtungen zu Fahrradfahrern gemacht” hätten. “Frau M. sah zwei junge, dunkelhaarige Männer (…) vorbeifahren. Frau Sch. bemerkte zwei junge Männer, die (…) vom Tatort weg, davonfuhren. (…)
Frage: Wie war die Haarfarbe der Personen?
Antwort: Beide hatten richtig schwarze Haare.” (fatalist)
Eine dieser Zeuginnen, Frau M., ist inzwischen verstorben. Die zweite Zeugin, Frau Sch., betonte in ihrer Aussage im NSU-Prozess, dass die Radfahrer weder UB noch UM gewesen wären. Die Männer hätten anders ausgesehen.
“Sie führt aus, die Männer seien zwischen 22 und 26 Jahre alt und dunkelhaarig gewesen. Sie hätten kurze Haare gehabt und eigentlich sehr gepflegt ausgeschaut. Sie hätten schwarzen Radldress getragen. Dann hätten sie sich erst die Mütze angezogen und Radlerhandschuhe. Einer habe einen Rucksack gehabt, sie könne aber nicht mehr sagen welcher. Bei denen, “die gezeigt werden” könne sie sich nicht erinnern, dass die so ausgeschaut hätten. Besonders bei dem kleineren, die Ohren habe sie nicht gesehen.(…)
Die Männer seien unterschiedlich groß gewesen. Sie habe den Eindruck gehabt , dass das Osteuropäer seien, nicht so wie man sich deutsche Menschen vorstelle. Die Männer hätten “hohe Wangenknochen” gehabt.
Der kleiner Mann sei ihr älter vorgekommen und er habe auch nicht so große Ohren gehabt. Götzl möchte wissen, mit welchen Bildern sie das verglichen habe. Sch. antwortet, mit den Bildern aus den Medien, die seien das nicht gewesen.” (nsu-watch)
Die Nebenklage legte der Zeugin keine Aufnahmen aus der Keupstrasse vor.
Phantombild:
Ismail Yasar, 2005
In diesem Mordfall gibt es zwei Zeugenaussagen.
Waltraud N. wartete um 9.52 in ihrem Auto in der Nähe von Yasars Dönerladen und bemerkte “zwei schwarz gekleidete junge Männer” und “Räder”, denkt noch, “die machen vielleicht eine Radtour.”
”Einer der beiden Männer sah durch ein Fenster in die Bude hinein, der andere habe weiter weg am Straßenrand gestanden. Mit diesem Mann hatte sie Blickkontakt.”
Die Männer wären vom Typ her stark gebräunte Südländer gewesen und hätten schwarze Haare gehabt. Ein Mann könnte auch statt schwarzer Haare ein Käppi aufgehabt haben.
“Bei dem Mann, mit dem sie Augenkontakt gehabt habe, habe sie keine Frisur in Erinnerung, die Haare seien schwarz gewesen. Der andere Mann habe schwarze Haare oder ein “Käppi” gehabt, sie habe keine Erinnerung.”
Als weiterfährt hört sie Schüsse. Einer hatte …
“… braune Augen und ein fein geschnittenes Gesicht”, “starken Bartwuchs, aber keinen Bart”, “vielleicht einen Dreitagebart, und sei stark gebräunt gewesen.” “vielleicht 1,80m groß gewesen.” “vom Typ her Südländer”.
Im Prozess identifiziert sie weder UB noch UM!
“Bei den Lichtbildvorlagen habe sie immer gesagt, dieser Typ Mensch sei es gewesen, aber wirklich erkannt habe sie nie wen. Sie kenne Bilder von Mundlos und Böhnhardt aus der Presse, bestätigt sie auf Frage von Götzl. Bei der letzten Vernehmung habe sie der Polizei gesagt, am nächsten komme Mundlos der Person, der am Straßenrand stand. Aber sie habe nicht sagen können, “der war’s”. (nsu-watch)
Auch hier verzichtete die Nebenklage darauf, Aufnahmen der Keupstraße vorzulegen.
Phantombild
Etwas später, zwischen 10:05-10:15, kam die zweite Zeugin Beate K. am Stand vorbei. Sie bemerkte auch zwei Radfahrer, die jedoch komplett anders aussahen. Statt Südländer wären es Nordländer gewesen. Sie hörte keine Schüsse.
Sie sah, wie einer dem anderen “etwas in einer Plastiktüte in den Rucksack gesteckt” hätte. Sie waren …
“”groß und dünn”, “einer habe abstehende Ohren gehabt; sei seien schwarz gekleidet gewesen, mit Rucksack und Käppi auf.” “Von der Hautfarbe seien sie eher nicht südländisch gewesen: Wenn sie sie einordnen müsse, würde sie sie in eine nördlich Region einordnen, weil sie ein wenig blass gewesen seien.”
Anhand der Angaben von Beate K. wurden zwei Phantombilder erstellt. Ähnlichkeiten zu Mundlos und dem jugendlichen Böhnhardt sind vorhanden, jedoch fehlen die stark abstehenden Ohren bei Böhnhardt.
Befragt zu dieser Ungereimtheit sagte Beate K. im Prozess aus, dass sie bei ihrer damaligen Vernehmung dieses Merkmal angeben hätte. Sie könne es sich nicht erklären, warum das Phantombild keine abstehenden Ohren zeigt.
Versteckter Text/Bild
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Eine weitere Ungereimtheit ist, dass ihr Phantombild einen Mann mit vollem dunklen Haupthaar zeigt, nicht die fast-Glatze mit “Geheimratsecken” von UB. Das obige Foto von UB stammt aus seiner Jugendzeit, als er noch volles Haar hatte. Er war jedoch zum Zeitpunkt des Mordes mindestens 8 Jahre älter (ca. 28 Jahre).
Im münchner NSU-Prozess identifizierte Beate K. UB und UM! Jedoch wurden ihr bei der Polizei zuerst Zeitungsausschnitte mit Bildern von UB und UM gezeigt, erst dann sollte sie sie anhand Wahllichtbildvorlagen “identifizieren”! Das ist Zeugen-Manipulation der übelsten Sorte.
“RA Klemke, Verteidiger von Wohlleben, fragt, ob er es richtig verstanden habe, dass K. bei der ersten Vernehmung im Jahr 2011 zunächst der Zeitungsausschnitt mit den Bildern von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gezeigt worden sei und dann die Wahllichtbildvorlagen. K. bestätigt das.”
“Nach der Verhaftung habe sie auf vorgelegten Fotos die zwei Männer erkannt, deren Namen sie sich nicht merken könne. Nach einer Pause nennt sie die Namen Böhnhardt und Mundlos. Anhand der Fotos, die auch “über die Bildschirme flatterten”, habe sie gesagt, das seien die beiden, die sie gesehen habe.” (nsu-watch)
“Götzl geht auf Differenzen in den verschiedenen Aussagen K.s zu den Lichtbildern ein. Es geht darum, welche Person es sei, die den Gegenstand in den Rucksack gepackt habe. Am 25. November 2011 habe sie diesbezüglich von der Person 2 [fremde Person] gesprochen und am 29. November 2011 von der mittleren Person [Böhnhardt] auf dem Zeitungsausschnitt. K. sagt, ihr seien sehr viele Bilder vorgelegt worden, sie sich sicher den zweiten erkannt zu haben. Götzl fährt fort, sie sei auch damals damit konfrontiert worden und habe damals gesagt, wenn sie sich die Männer anschaue, dann könnten es beide gewesen sein, sie hätten wie Zwillinge ausgeschaut.”
Beate K. sagte in ihrer polizeilichen Vernehmung im Dezember 2011 aus, dass die kölner Bombenleger diegleiche Statur und Größe gehabt hätten, wie die von ihr beobachteten Radfahrer. Als sie darüber 2005 befragt wurde, war sie sich “ziemlich sicher” oder “nicht ganz sicher”.
“Nebenklagevertreter Narin fragt, ob sie „ziemlich sicher“ wörtlich benutzt habe, was K. bestätigt. Sie meine damit, so K., dass sie sich sehr sicher gewesen sein.”
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Auch Mutasam Z. sah zwei Radfahrer am Tatort und erkannte UM. Es gibt jedoch keine Phantombilder von ihm! In seiner damaligen Vernehmung sagte er noch, ein Täter hätte dunkle Haare gehabt. Daran konnte sich der Zeuge nicht erinnern, nur noch dass beide kurze Haare gehabt hätten!
“Götzl sagt, Z. habe angegeben, der zweite Radfahrer habe dunkel kurz rasierte oder geschnittene Haare gehabt. Z. sagt, er könne sich nicht erinnern, aber beide Männer hätten kurze Haare gehabt.”
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Diese beiden Identifizierungen stehen im Kontrast mit der Aussage der Zeugin Sch. vom Mordfall Kilic. Als sie die obigen Phantombilder von Beate K. in der Zeitung sah, ging sie zur Polizei. Sie sagte aus, dass die Person mit Mütze “damals im Gesicht kantiger” war. Beim zweiten Phantombild erkannte sie jedoch einen “der Radfahrer wieder. Er hatte die Haare kürzer und diese standen nach oben, wie bei einem Igel.” (fatalist) Die Zeugin Sch. sah beim Mordfall Kilic zwei Radfahrer mit schwarzen Haaren.
Mordfall Mehmet Kubasik, 4.4.2006
Janica Dz. sah vor dem Kiosk zur Tatzeit zwei Männer gehen – einer schob ein Fahrrad und hatte ein Käppi. Sie beschrieb sie gegenüber der Polizei als „Junkies oder Nazis“. Von der “Nazi”-Aussage wäre sie jedoch bei einer späteren Vernehmung abgerückt, die beiden Männer hätten “keinen rechtsradikalen Eindruck” gemacht. Im Prozess identifizierte sie weder UB noch UM.
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Auch der CDU-Obmann in U-Ausschuss des Bundestags, Clemens Binninger, fiel 2012 die unterschiedlichen Aussagen in den Akten auf. Er forderte einen Vertreter der Polizei auf, für Auklärung zu sorgen.
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Phantombild:
Die zwei Kölner Bombenanschläge
Die Videoaufnahmen der Bombenleger aus der Keupstraße sind also von großer Bedeutung, um UM und UB die Ceska-Morde nachzuweisen. Zeigen diese Aufnahmen wirklich UM und UB?
Das Bundeskriminalamt (BKA) versuchte vergeblich, die Aufnahmen anhand individueller Merkmalen im Gesichts- bzw. Kopfbereich UB und UM zuzuordnen.
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Wegen der “ungenügenden Bildqualität” und weil “ein Teil des Gesichtsbereichs durch Mütze und Brille verdeckt ist” war keine Vergleichsarbeiten möglich. (fatalist)
Ein Gutachten des LKA Nordrhein-Westfalen stellte kurz nach dem Anschlag die ungefähren Größen der gefilmten Bombenleger fest:
“Täter 1 (schiebt die Fluchtfahrräder) 1,76 – 1,77 m (inkl. Kleidung) (…) Täter 1 erscheint leicht korpulent.”
“Täter 2 (schiebt Tatfahrrad) 1,78 – 180 m (inkl. Kleidung) (…) Täter 2 ist wahrscheinlich Linkshänder.” (fatalist)
Aufgrund der Körpergröße von 1,83 ist ausgeschlossen, dass es sich um UB handelt.
Da UM 1,78 groß war, könnte es sich um ihn handeln. Der zweite Bombenleger war jedoch mitsamt Schuhe und Kappi (“inkl. Kleidung”) max. 1,80 m groß. Deswegen müssten mindestens 2-3 Zentimeter seiner Körpergröße abgezogen werden. “Täter 2” war also knapp unter 1,78 cm! Damit würde eigentlich auch UM als Tatverdächtiger ausscheiden, weil er zu groß wäre. Außerdem war UM kein Linkshänder.
Trotzdem kann mit guten Gewissen nicht 100% ausgeschlossen werden, dass es sich bei den Aufnahmen um UM handelt.
Augenzeugin Gerlinde B.
Die Zeugin Gerlinde B. sah einen der Kölner Bombenleger, als er sein Fahrrad in die Keupstraße schob. Sie bezeichnete ihn als “mediterranen Typ”. Bei “Aktenzeichen ZY” ungelöst wurde ihre Aussage im Jahr 2005 folgendermaßen dargestellt:
“Jetzt gibt es einen Hoffnungsschimmer den Täter auf die Spur zu kommen, nämlich dieses Phantombild. Angefertigt wurde es mit Hilfe einer Zeugin, die einen der Täter gesehen haben will: Mitte 20, etwa 180 groß, schlank, dunkler Teint, dunkle Augen, mediterranen Typ.“
Nach ihren Vorgaben wurde folgendes Phantombild erstellt.
Quelle: youtube
Als sie Ende 2011 im Fernsehen Aufnahmen von Uwe Böhnhardt sah, identifizierte sie ihn!
“Als ich es im Fernsehen gesehen habe, saß ich mit meinem Mann da und sagte zu ihm: “Das ist er”. (…) Der Mann, den ich im Fernsehen gesehen habe war der Mann, den ich am 09.06.2004 gesehen habe.”
Dass sie seine abstehenden Ohren nicht bemerkte, erklärt sie damit, dass sein Kappi sie verdeckte. Auf ihrem Phantombild verdeckt das Kappi jedoch nicht die Ohren!
“Frage: Was war an dem Gesicht am markantesten?
Antwort: Er war kein hässlicher Mensch. Abstehende Ohren sind mir nicht aufgefallen. Die Person mit den abstehenden Ohren auf dem Fahndungsfoto ist ohne jeglichen Zweifel die Person mit dem Fahrrad, die ich auf dem Weg getroffen habe. Das ich die abstehenden Ohren nicht gesehen habe, erkläre ich mir damit, dass die Person eine Kappe trug.” (fatalist)
Trotz der Identifizierung von UB bedeutet diese Aussage einen schweren Schlag gegen die Anklage. UB kann es ja wegen des Größenunterschieds nicht gewesen sein!
Der Blogger “fatalist” veröffentlichte Ermittlungsakten, die offenbar den Versuch des Bundeskrimalamtes (BKA) zeigen, die Zeugin von ihrer Aussage abzubringen. Das Ziel war offensichtlich, dass sie stattdessen UM identifiziert.
So legte das BKA der Zeugin acht Fotos von Männer mit Kappis vor. Sie solle sagen, wer dem Bombenleger am nächsten kommt. Das Unverfrorene dabei – ein Foto von UB war gar nicht dabei. Es gab lediglich ein Foto von UM!
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Ihre Antwort:
“Antwort: Nein, ich erkenne auf diesen Bildern den Täter nicht wieder.”
Trotz diesem Rückschlags gaben die sogenannten “Ermittler” nicht auf. Der Zeugin präsentierten sie weitere Fotos. Jetzt waren sogar zwei Fotos von UB vorhanden, jedoch beide Male ohne Kappi. Bei einem Foto trug UB eine Brille! Sie identifizierte ihn trotzdem. Dann stellten sie ihr sogar noch einen dritten Test: Jeweils zwei Fotos von UB und UM. Sie erkannte lediglich das Foto des jugendlichen UB (siehe Kreuzchen links neben Foto).
“Fatalist” legte diesen Skandal offen und kommentierte:
“Diese Zeugin wurde massivst manipuliert vom BKA, man hat sie beschissen nach Strich und Faden: Zuerst nur Mundlos angeboten, und dann Böhnhardt mit Brille, und ohne Basecap. Sie sollte partout Mundlos erkennen, und das klappte trotzdem nicht.”
“Fatalist” gibt weitere Beispiele der Zeugenmanipulation. Erst zeigten “Ermittler” einem anderen Zeugen Fotos des Trios. Erst danach bat man den Zeugen, das Trio anhand Fotos zu “identifizieren”: “WIE DAS BKA DIE ZEUGEN MANIPULIERTE”
Auch der Blogger Wolf Wetzel sieht kaum eine Ähnlichkeit zwischen den gefilmten Bombenlegern und UB sowie UM.
Auch wenn es sich viele wünschen würden, die Ähnlichkeit ist alles andere als signifikant! Um das sicherer einzugrenzen, gibt es zahlreiche kriminaltechnische Mittel, u.a. die Gesichtserkennung. Warum gibt es bis heute keinen einzigen Nachweis darüber, zu welchen Wahrscheinlichkeitsprognosen ein solches Programm geführt hat? Auch die Größe der Täter ließe sich sehr exakt eingrenzen, wenn man den Standort der Videokamera kennt, was hier zutrifft:
Welche Größe hatten die beiden Täter und stimmt sie mit den beiden toten NSU-Mitgliedern überein? (wetzel)
Die Zeugin Gerlinde B. könnte auch die Strategie der Nebenklage ad absurdum geführt haben, mithilfe der Videoaufnahmen UB und UM als die Ceska-Schützen zu identifizieren. Das “Foto aus dem Überwachungsvideo” der Keupstraße würde nicht die von ihr beobachtete Person (also angeblich UB) wiedergeben!
“Ich habe bei der Polizei am Samstag nach der Tat das Foto aus dem Überwachungsvideo gesehen. Da war eine männliche Person drauf. aber das war nicht die Person, die ich auf dem Fußweg getroffen habe. (…) Das habe ich ja alles schon bei der Polizei ausgesagt. Es ist dann ein Jahr später auch noch ein Phantomfoto von mir angefertigt wurden.”
Bombenanschlag Probsteigasse
Hier räumt selbst die NSU-Nebenklage ein, dass UB und UM nicht als Bombenleger in Frage kommen.
“(…) die Familie [beschreibt] den Täter als eine Person, die keinerlei Ähnlichkeit mit Mundlos oder Böhnhardt aufweist.” (funke)
Im Phantombild sind übrigens die blonden Haare erkennbar.
Heilbronner Polizistenüberfall
Die NSU-Nebenklage räumt ein, dass …
“… die Täterbeschreibungen durch die Zeuginnen sehr widersprüchlich [sind] und nur schwer miteinander in Einklang zu bringen. Allerdings wurden auch hier zwei Radfahrer gesichtet (…).”
Diese zwei Radfahrer befanden sich jedoch nicht direkt am Tatort, also beim Polizeifahrzeug, sondern standen diskutierend auf einem Radweg in der Nähe! Sie wurden von der Soko-“Parkplatz” nicht als dringende Tatverdächtige angesehen.
Im Ermittlungsberichts der Staatsanwaltschaft Heilbronn steht:
“Den Zeugen waren vor diesen Knallgeräuschen gegen 13:45 Uhr zwei Mountainbike-Fahrer aufgefallen, die auf dem parallel zu den Schienen verlaufenden Radweg gestanden und sich unterhalten hätten. Wo sich die beiden Radfahrer danach aufhielten, konnten die Zeugen nicht sagen. Sonstige verdächtige Wahrnehmungen machten sie nicht.”
Kurz vor dieser Beobachtung, um ca. 13:40 redete eine andere Zeugin mit (diesen?) zwei Radfahrern. Die Radfahrer fragten sie nach einer Essgelegenheit. Die Zeugin schickte sie daraufhin in genau die Richtung, wo kurz darauf die diskutierenden Radfahrer gesehen wurden.
“Nachdem sie den Neckarkanal überquert hatte, sei sie von zwei Radfahrern angesprochen worden, die eine Essgelegenheit gesucht hätten. Sie hätte den Beiden dann die Gaststätte Food Court empfohlen und erklärt, wie sie dort hinkommen könnten. Sollten sie die von der Zeugin erwähnte Strecke gefahren sein, so hätten sie direkt am Tatort vorbeikommen müssen. Beide Radfahrer trugen Fahrradkleidung (TShirts, Radjacken und Dreiviertelhosen), die Frau auf jeden Fall auch noch einen Helm.”
Keines der Phantombilder zeigt auch nur annährend Ähnlichkeit mit UB oder UM. Viele Augenzeugen gaben zudem an, dass manche der vom Tatort flüchtenden Verdächtigen “osteuropäisch” gewirkt und geredet hätten. Phantombilder Heilbronn:
Quelle: Ermittlungsbericht Staatsanwaltschaft Heilbronn
Banküberfälle
Maskiert hätten UM und UB 16 Banküberfälle verübt, darunter die letzten beiden im Jahr 2011 in Arnstadt und Eisenach. Als Beleg für die Täterschaft von UM und UB werden Augenzeugen angeführt. Sie hätten einen kleineren und größeren Bankräuber gesehen. Der größere wäre Linkshänder gewesen. (lichtstadt) Tatsächlich war ja auch UB größer als UM und Linkshänder. Es gibt nur eine Ausnahme:
Am 5. Oktober 2006 hätte Uwe Böhnhardt alleine die Sparkasse Zwickau überfallen. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Bankangestellten, der einen Bauchschuss erlitt. Es gibt ein Phantombild des Bankräubers, dass keinerlei Ähnlichkeit mit Böhnhart hat:
Quelle: youtube
Exemplarisch werden die letzten beiden Banküberfälle untersucht, um diese Täter-Festlegungen mit der Realität zu vergleichen.
Arnstadt
In Arnstadt schätzen die Zeugen die Bankräuber als “ca. 20 Jahre alt” ein, einer hätte dunkle Haut gehabt. Im Lagefilm der Polizei vom 07.09 steht: “zwei Täter, davon einer dunkelhäutig”.
“Bei der Bestätigung sagt das BKA: “gemischtrassig, afrikanischer Phänotyp, Mulatte.”
Das passt nicht zu den wesentlich älteren und von der Hautfarbe helleren UB und UM. Sie waren im Jahr 2011, geschätzt nach dem Geburtsdatum, 34 und 38 Jahre alt.
Hier ist das Phantombild eines der Bankräuber:
“Die Polizei hat eine Täterbeschreibung herausgegeben. Beide Männer waren ca. 20 Jahre alt und zwischen 1,80 und 1,85 Meter groß. (…).(ta)
In Arnstadt war der kleinere Räuber untersetzt. Dies passt nicht zu UM, der einen schlanken Körper hatte. Siehe Urlaubsfoto.
Die folgende Aufnahmen sollen UM zeigen. Die Aufnahme wird fälschlicherweise als eine vom Eisenacher Tatort ausgegeben. Der Rechtshänder UM hält also die Waffe links?!?
Quelle: Handelsblatt
Auch folgendes Foto der Arnstädter Überwachungskamera soll den rechtshändigen UM zeigen, wie er die Waffe in der linken Hand hält. Der vordere Bankräuber ist sichtbar größer. Tatsächlich hält er die Waffe auch links, was für UB sprechen würde.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Eisenach
Ein Zeuge vom Banküberfall aus Eisenach sagte aus, dass einer der Bankräuber “ca. 1,75 cm groß” und “untersetzt” gewesen sei, also “nicht wirklich schlank”.(twitter) Es gibt keine Fotos der Überwachungskameras von diesem untersetzten Bankräuber. Folgendes Foto zeigt jedoch den größeren Räuber, der die Waffe nun rechts trägt. Im Gegensatz zu Arnstadt spricht das gegen UB.
Quelle: Thüringer Allgemeine
Ein Zeuge gab der Polizei zu Protokoll, dass er am 4.11.2011 gegen 8 Uhr früh ein Wohnmobil im Eisenacher Stadtteil Stregda sah. Er bemerkte darin zwei Insassen sitzen. Später standen sie rauchend auf einem Parkplatz neben dem Wohnmobil, zwei Fahrräder waren ausgeladen neben dem Fahrzeug. Der Mann hätte “schulterlange Haare” gehabt. (fatalist)
An genau dieser Stelle sah 1,5 Stunden später Egon S. wieder das Wohnmobil. Er beobachtete, wie zwei Radfahrer zum Wohnmobil radelten, die Räder einluden und wegfuhren. Der Zeuge meldete dies der Polizei.
Im NSU-Prozess identifizierte er Uwe Mundlos.
“Stutzke: „Ich hab die zwei gesehen. Waren normal gekleidet, keine Kopfbedeckung. Der erste hatte dunkelblondes Haar. Heute wissen wir, dass es Mundlos war.“ (jürgen pohl)
Auf Vorhalt von Richter Manfred Götzl, bestätigte er, die Radfahrer nicht genau gesehen zu haben. Er war zu weit weg-gestanden, um ein Phantombild erstellen zu können.
“Götzl mit einem weiteren Vorhalt aus der gleichen Vernehmung: „Würden Sie die beiden Männer wiedererkennen? Wären Sie in der Lage die Personen so zu beschreiben, dass man ein Phantombild erstellen könnte?“
Stutzke: „Nein.“
Götzl: „Sie sagten aber heute, Sie hätten Mundlos erkannt? Wie bringen Sie das in Einklang?“
Stutzke: „Das Bild ist ja auch erst 8 bis 14 Tage später veröffentlicht worden.“ (ebd)
Versteckter Text/Bild
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Das ist keine Ausnahme:
Auch die anderen Phantombilder passen nicht, etwa die nach einem Raubüberfall auf einen Supermarkt in Chemnitz, am 18.12.98, veröffentlicht wurden:
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Wohnmobil-Anmietungen
Das Trio hätte eine Vielzahl von Wohnmobilen angemietet, um ihre Terror-Serie durchzuführen. Die Vermieter der Wohnmobile erkennen jedoch nicht UB oder UM wieder, sondern den Mitangeklagten Holger Ge.
Phantombilder:
Versteckter Text/Bild
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Soll jeder für sich selbst entscheiden, ob an diesem Bildvergleich etwas dran ist:
https://www.youtube.com/watch?v=ZNlyBADDu3M
Der Typ rechts außen auf den Phantomzeichnungen sieht so ein wenig aus wie Putin.Nicht das man ihm am Ende das alles anhängt.
Ich bin jeden Tag Rad gefahren, jeden Tag konnte man mich auf einem Rad sehen; ich gebe es zu, ich war es, an allen Tatorten, weil ich zu den Zeitpunkten Radfahrer war, sogar beruflich, scheiße, ich bin überführt, aber was habe ich für ein Glück, es gibt Sündenböcke, da bin ich ja ausm Schneider.