Kay-Uwe Hegr investierte viel Zeit in einer vergleichenden Zusammenstellung der verschiedenen Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. Er konzentrierte sich dabei auf den Tatort in Stregda, wo am 04.11.11 das Wohnmobil mit den erschossenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 12:00 zum brennen anfing. Auch anhand Tatortfotos bewertet er die Zeugenaussagen als wahr, unglaubhaft oder gelogen.
Er hat sich entschlossen, die 630-Seiten starke Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass so ein gewisser Schub in Sachen Aufklärung bewirkt wird.
“Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen”, Stand 03.01.2017
Klicken auf:
https://pastebin.com/FkaL8slr
Hinzufügung, 05.05.2017 um 12:57, persönliche Stellungsnahme von Kay-Uwe Hegr:
“Ich hatte mich keinesfalls entschlossen, diese Analyse zur Veröffentlichung freizugeben. Der unter dem Beitrag stehende Link zum Herunterladen der Arbeit wurde vielmehr von Personen eingerichtet und befüllt, welche sich meine Arbeit unter dem Bruch des Briefgeheimnisses widerrechtlich und gegen meinen Willen angeeignet haben. Ich habe diesbezüglich über einen Rechtsanwalt Strafanzeige stellen lassen.
Tatsache ist allerdings, dass es nicht in meiner Macht steht, der weiteren Verbreitung meiner Analyse im Internet Einhalt zu gebieten, nachdem diese eingescannt und durch Dritte öffentlich verfügbar gemacht wurde. Der untenstehende Link wurde von einem gewissen Bernd gepostet und von Georg lediglich unter den mich betreffenden Beitrag verschoben. Er wurde nicht von mir eingerichtet aber es ist klar, dass er an jeder beliebigen Stelle ins Netz gestellt werden kann, ohne das ich Einfluss darauf hätte.
friedensblick.de/24159/nsu-wurde-die-einzeltaetertheorie-schon-im-dezember-2005-in-auftrag-gegeben/#comment-7717
Allein der Umfang der Arbeit lässt erkennen, dass die Beschäftigung mit dem Thema für mich geradezu meditativen Charakter angenommen hat. Trotzdem kam für mich eine Veröffentlichung nicht in Frage, da ich Teile der Arbeit für unausgereift halte und die Einleitung erhebliche Mängel aufweist. Zudem halte ich das Thema wegen seines Umfangs grundsätzlich nicht geeignet, auf Blogs oder in Foren besprochen zu werden. Ich war schon 2014 der Ansicht, dass das zugrunde liegende Aktenmaterial entsprechend aufbereitet, in Papierform zurück zu den Ermittlungsbehörden geleitet werden muss, oder dass es wegen seines Umfanges in Buchform publiziert werden sollte. Schorlau und Sieker haben hier mit ihrem Nachwort zur neuen Taschenbuchausgabe „Die schützende Hand“ einen vielversprechenden Anfang gemacht.
Nicht in Abrede stellen möchte ich, dass Blogs und Foren im Internet einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings steht das nicht im Widerspruch zum oben Gesagten. Sollte jemand Fragen oder Anregungen haben, kann er mich gern über kayuwehegr@eclipso.de kontaktieren.”