Polizistenmorde von Kusel und Heilbronn

Die Polizistenmorde von Kusel stehen offenbar im engen Zusammenhang mit einer Kontrolle, siehe Pressekonferenz: Die Polizisten kontrollierten Wilderer, die daraufhin den Beamten in die Köpfe schossen, um nicht verhaftet zu werden. Es handelt sich hier um ein wenig glaubhaftes Motiv. Ich vermute, dass eine zusätzliche Tatmotivation vorliegt. Das Vorgehen der Täter erscheint mir bei der Tatausführung professionell und skrupellos. Offenbar nahmen sie die Polizisten eine längere Zeit unter Beschuss, ohne selbst getroffen zu werden. Die Spurensicherung fand andererseits den Ausweis und Führerschein eines der Tatverdächtigen am Tatort.

Der heilbronner Mord an Michele Kiesewetter (MK) vom 25. April 2007 wird dagegen nicht mit einer Kontrolle erklärt, auch nicht mit der Polizeiaktion „Blizzard“ gegen die örtliche Drogenmafia. Die schnelle Festnahme der (mutmaßlichen) Mörder von Kusel und ihre mediale Präsentation steht im Kontrast zum heilbronner Polizistenüberfall. Hier kam es gleichfalls zu frühzeitigen Festnahmen, aber die Polizei ließ die beiden Männer noch am selben Tag laufen. War die damalige Entscheidung berechtigt? Was steht in den Ermittlungsordnern der Sonderkomission (Soko)?

Wie läuft eine Kontrolle ab?

Eine Verkehrskontrolle läuft derart ab, dass die verdächtigen Personen von der Streife angesprochen werden. Die Ausweise werden eingesammelt. Einer der Polizisten verbleibt „außerhalb des Fahrzeuges“1, „in unmittelbarer Nähe der zu kontrollierenden Personen“. Währenddessen geht der andere zum Streifenwagen zurück und funkt die sogenannte Daten und Auskunftsstation (Dasta) an. Die Dasta nimmt die Funkanfragen an und fragte die Personalien oder Kennzeichen in den polizeilichen Systemen ab. Dann informiert sie die Kollegen zeitnah über das Ergebnis.

Die Heilbronnerin Karin S. wurde beispielsweise am 25. April von MK kontrolliert und erinnerte sich: Beide Polizisten stiegen vom Streifenwagen aus und Kiesewetter sammelte die vier Ausweise ein. Dann ging sie zum Streifenwagen zurück und funkte. Ihr Kollege verblieb währenddessen im Hintergrund. Kurz darauf händigte MK die Ausweise wieder aus.2

Reiner M. war damals Einsatzleiter bei der heilbronner Polizei. Für ihn war der Hintergrund des Polizistenmordes eine Racheaktion der Russen-Mafia. Bereitschaftspolizisten setzten der Bande zuletzt schwer zu. In Bedrängnis gerieten „vereinzelt auch Litauer.“3 In diesem Zusammenhang regte er 2010 bei der Soko an, doch den durchgeführen Kontrollen nachzugehen. Anhand der Funkrufnamen in den Aufzeichnungen der Datenstation wäre es möglich herauszubekommen, welcher Bereitschaftspolizist, wann, welche Kontrollen durchführte.

Dagegen betonte der erste Soko-Chef Frank Huber, dass seine Ermittler „100 Personen überprüft“4 haben, die während des „Blizzard“ kontrolliert wurden: „Hier haben wir aufgrund der Fragestellung, ob sich hieraus möglicherweise eine Motivlage ergab. (…) Es gab hier keine relevanten Erkenntnisse daraus.“ In einem Soko-Vermerk steht dementsprechend, dass die überprüften „96 Personen aus dem Ermittlungsverfahren der EG „Blizzard““5 zwischen Januar und Mitte März kontrolliert wurden. Im dem Ermittlungsbericht steht, dass der Stichtag der „09.03.2007“ war. Der „Blizzard“ lief allerdings laut der Einsatzlisten der Bereitschaftspolizei (Bepo) bis zum 23. April, also bis zwei Tage vor der Tat. Überprüfte die Soko auch die Personen, die nach dem 09. März von Bereitschaftspolizisten kontrolliert wurden?

Überprüfte Soko wirklich alle kontrollierte Personen? Fallbeispiel nährt Zweifel

Den Funkrufnamen „Bruno 5/70“ nutzte die Streife von Volker G. und Ralf S.. Die Bereitschaftspolizisten waren mit dem Mordopfer in derselben Einsatzgruppe. Obwohl sie am Tattag neun Personen bei der Dasta abfragten, fragten Ermittler die beiden Beamten nicht über ihre durchgeführten Kontrollen, glaubt man den Wortprotokollen der Befragungen.

Laut der Dasta-Aufzeichnungen kontrollierte die Streife den Deutsch-Russen Wladimir L. (Name geändert). Die Streife traf um 11:10 auf ihn und fragte seine Personalien ab. Gegen ihn wurde wegen Drogenhandels ermittelt, im Rahmen des „Blizzard“.6 Er wohnte in Bad Friedrichshall und hatte 30 Eintragungen in der polizeilichen Datenbank.

Am 23. April 2007 wurde er zum ersten Mal zusammen mit einem anderen Mann festgenommen, wegen „gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen zwei Personengruppen“7, „mit vermutetem fremdenfeindlichen Hintergrund“. Es hätte sich um einen staatschutzrelevanten Vorfall gehandelt. Ein Streetworker wies auf einen Hinweisgeber hin, dass sich die zwei Russlandeutschen anschließend wiefolgt geäußert hätten: „Wir wurden festgenommen – dafür müssen zwei Bullen sterben.“

Aufgrund dessen gab es am 26. April um 02:00 früh eine Hausdurchsuchung mit Festnahmen durch ein Sondereinsatzkommando (SEK). Als Begründung für die Aktion steht in den Polizeiakten aber nicht, dass Wladimir L. am Tattag, 25. April,. kontrolliert wurde! Stattdessen wird die Aktion nur mit seiner vorherigen Drohung begründet. Es gab auch keine Nachfragen bei der Streife Volker G. und Ralf S.!

Um 04:00 früh wurden von den Händen der beiden Russlanddeutschen Schmauchproben genommen, Nummer „ÜVK 1“, „ÜEW 1“, sowie der Fingernagelschmutz abgeschabt, „ÜVK 2“ und „ÜEW 2“. An der rechten Hand von einem der Männer befand sich eine „blutverdächtige Antragung“, die per Wattestäbchen, „ÜEW 3“, gesichert wurde. Da sich an der weißen Jogginghose von Wladimir L. ebenfalls blutvertächtige Antragen befanden, wurden auch sie gesichert, „ÜVK 3“8.

Seine Hautabschürfungen an Knie und Gesicht erklärte Wladimir L. mit dem Zugriff des SEK. Der Untersuchungsbericht zu den Schmauchproben datiert vom nächsten Jahr, 2008, mit einem negativen Ergebnis: Es gab an den Händen keinen Schmauch.9 Die DNA-Untersuchungen von „ÜVK 2“ und „ÜEW 2“ wurden „zurückgestellt“10. An dem Wattestäbchen „ÜEW 3“ befand sich Blut einer Frau, welches aber “nicht identisch mit DNA-Profil von Opfer“11 war.

Zwei Frauen gaben den russisch-stämmigen Männern Alibis. Daher wurden die beiden Männer bereits am 26. April mittags um 12:45 entlassen und ihre Verfahren am 21. Mai 2007 eingestellt. Die Jogginghose wurde Wladimir L. „ausgehändigt“. Das Spurencontrolling kam 2010 zum Schluss, dass die Spur erledigt sei. Der Hinweisgeber wäre ein Alkoholiker gewesen, dessen Aussage daher „zweifelhaft“ sei, außerdem: „Er kann sich nicht an das Gespräch der Russen erinnern.“12

1O. 10, S. 228, A. a. 13.07.07

2Vgl. O. 7, S. 147

3O. 11, S. 68, A. a. 20.12.10

4Landtag Baden-Württemberg, UA, 19. Sitzung, 22.05.15, S. 17

5O. 29, S. 355, Vermerk vom 21.06.07

6Vgl. O. 14, S. 268

7O. 29, S. 116, Vermerk vom 30.04.07

8O. 22, S. 350 ff

9Vgl. O. 28, S. 46, Bericht vom 15.05.08

10O. 26, S. 102, Untersuchungsbericht vom 04.06.09

11O. 26, S. 102, Untersuchungsbericht vom 04.06.09

12O. 50, S. 90, Spurenkontrolling 2010

2 Gedanken zu „Polizistenmorde von Kusel und Heilbronn“

  1. Polizist und Polizei-Anwärterin waren in einem Zivilfahrzeug unterwegs und hatten keinen Kontrollpunkt aufgebaut, was an der Stelle auch nicht günstig gewesen wäre, so die Polizei im Video.

    (4:20 Uhr am Montag-Morgen an einer einsamen Kreisstraße wäre für eine allgemeine Kontrolle zudem weder zeitlich noch räumlich sinnvoll und pandemiebedingt gab es wohl keine vorabendlichen Karnevals- oder Kneipen-Feste.)

    Das polizeiliche Zivilfahrzeug müsse an das bereits stehende Fahrzeug der beiden Männer herangefahren sein (vielleicht zunächst zum Helfen und dann zur Kontrolle).
    Dort gebe es jedenfalls gelegentlich Pannen, Unfälle – und eben auch Wildunfälle. Über Wilderei habe man dagegen in der Tatort-Gegend sehr wenig Erkenntnisse – ein gezieltes Aufspüren irgendwelcher Wilderer in Aktion (die die zwei ja letztlich gewesen sein sollen) oder eine sonstige Fahndungsaktion lag also wohl nicht vor und wäre vermutlich nicht ohne Kenntnis / Auftrag ihrer Dienststelle erfolgt.

    Ohne den aufgefundenen Ausweis wäre eine Identifizierung der samt Fahrzeug geflohenen Tatverdächtigen schwierig gewesen, da der Beamte vor seinem Tod über Funk nur spärliche Angaben machen konnte.
    Der Ausweis gehörte dem 38-jährigen „Haupttäter“, was später auf Nachfrage zum nur noch „zuerst identifizierten Täter“ reduziert wurde. Er macht vom Schweigerecht Gebrauch, während der 32-jährige das Wildern einräumte, zum Schusswechsel mit den Beamten aber auch nichts aussagte.

    Tatwaffen seien ein Einlader gewesen, der nach jedem Schuss neu munitioniert werden müsse und ein Schrotflinte, mit der man ohne Nachladen zwei Patronen abschießen kann.

    Die Frau habe ihre Pistole noch im Halfter gehabt, habe also wohl arglos mit Taschenlampe und Papieren hantiert, als sie unvorbereitet der eine Schuss in den Kopf sie traf. (Beide trugen Uniform und darüber eine Schutzweste von Hals bis Hüfte.)

    Den männlichen Kollegen hätten vier Geschosse getroffen, eines davon in den Kopf. Er habe seinerseits immerhin noch 14 Schüsse abgeben können – wohin, darauf konnten die behördlichen Pressesprecher nur zögerlich Auskunft geben.
    Die beiden Tatverdächtigen blieben jedenfalls unverletzt; bei den Beschädigungen an ihrem Fahrzeug könnten vielleicht Treffer aus der Polizeiwaffe dabei sein, was noch zu klären sei.

    Der verlorene Ausweis erinnert zunächst an 9/11 – aber wenn ein Tatverdächtiger auf die Polizistin zielt, die gerade seine Papiere kontrolliert, dann kann in der Dunkelheit und Hektik schon mal was runterfallen und liegen bleiben.

    Wie der Schusswechsel im einzelnen ablief, ist jedoch sehr rätselhaft: Gewehre sind ja recht sperrig – zum Zielen vom Fahrer- und Beifahrer-Sitz aus ist kaum Platz und zum baldigst fälligen Nachladen sowie keine Zeit.
    Daher geht man davon aus, dass beide geschossen haben müssen (also jeder aus einem Gewehr, nicht einer aus beiden).

    Hätten die herantretenden Beamten aber im Schein der Taschenlampe z.B. schon eines Gewehre oder beide bei den sitzenden Männern gesehen, dann wäre das Ziehen beider Pistolen kaum unterblieben und eigene Verletzungen der schießenden Tatverdächtigen kaum zu vermeiden gewesen – oder wann und wohin soll der Polizist seine 14 Schüsse abgegeben haben?

    Ob die Tatverdächtigen daher vorm Schusswechsel das Fahrzeug verlassen hatten – diesen naheliegenden Vorlauf hätte man ja als zu prüfende Möglichkeit einräumen können – hierzu wollte man aber keinerlei Auskunft geben.
    Ermittlungstaktische Gründe? Die beiden Tatverdächtigen waren wohl schon irgendwie polizeibekannt, aber jedenfalls nicht rechtskräftig verurteilt und gehörten auch nicht z.B. den Reichsbürgern an.

    In den Wohnhäusern der Verhafteten fand man jedenfalls ein ganzes Arsenal an Lang- und Kurzwafffen, deren Herkunft und Verwenderkreis man näher prüfen will, auch wenn man für die Morde nur von diesen zwei Tatverdächtigen ausgeht und als Mordmotiv die Verdeckung der anderen Straftat (Wilderei) ansieht.

  2. The “smoking gun” sind die beiden angeblichen Tatwaffen
    Sie mussten zu dem “Wilderer” Tatverdacht passend gemacht werden. Die Schrotflinte als Tatwaffe ist bereits als Ausfall zu betrachten. Mit einer Jagdflinte zwei, mit automatischen Pistolen ausgerüsteten Polizeibeamten zu “liquidieren” erscheint eher unwahrscheinlich. Selbst nicht bei einer Ablenkung durch Personalaufnahme (Polizistin)
    Auch die offiziellen Angaben zu der Tat, lassen auf “Profi’s” schliessen. Die beiden Opfer sind wohl auf was gestossen, das nicht sein durfte.
    Eine freie Presse würde zu der Übereinstimmung der Kaliber. Geschoss/Waffe, nachfragen. Doch dort überwiegt (wider einmal) das Emotionelle. Hinterfragt wird schon gar nichts. Kommt mir irgendwie bekannt vor. Ein deja-vu !

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