Alter Landesvater kehrt zu seinen maoistischen Wurzeln zurück
Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident meint gegenüber der taz: Freiheit, Vernunft und Pflicht müssen angesichts von Pandemie und Klimakrise neu justiert werden, [1].
„In einer Krise wie der Pandemie brauchen wir plötzlich Zustimmungen, die das demokratische Mehrheitsprinzip so nicht vorsieht, beim Impfen jetzt über 90 Prozent. Solche Mehrheiten zu erzwingen, ist eine große Herausforderung.“
Jetzt in der Pandemie sei es „verstörend, dass sich eine starke Minderheit weigert, sich auf der Grundlage von Tatsachen impfen zu lassen. Spätestens seit Kant ist der Freiheitsbegriff immer an die Vernunft gebunden“.
Philosophen-Namen wie Kant und Hegel fallen noch einige Male. Dagegen nicht der Name des antiken Griechen Platon, der ganz ausdrücklich eine Herrschaft der Philosophen ersehnte, denn die Demokratie als Herrschaft des dummen Pöbels könne auch nur dumme Führer hervorbringen. Solche wie Kretschmann, mag man sich hinzudenken – aber selbiger macht uns ja klar, dass er trotz des Makels seiner demokratischen Bestellung in Wirklichkeit ein wahrer Philosoph im Platon’schen Sinne sei …
Denn mit banalen Tatsachen, die die „Weigerer“ ins Feld führen, will er sich natürlich ebensowenig befassen wie sein Interviewer.
An echten (sprich: wissenschaftlichen) Tatsachen gibt es für beide nämlich nur solche, die fürs Impfen sprechen. Daher hält er es – wie heutzutage jeder solide Impf-Fanatiker – nicht für nötig, ungefragt auch nur ein Wort an die Möglichkeit zu verschwenden, dass es auch Tatsachen geben könnte, die dagegen sprechen.
Wenn es schon keine Tatsachen zu diskutieren gibt, sieht er in den Imfpgegnern wenigstens menschliche Wesen, denen man sich mit Empathie nähern kann / darf?
„Der Mensch denkt halt gern in die eigene Richtung oder in die, die ihm genehm ist. Dadurch entsteht ein Einfühlungsdefizit. Ich versuche, mich in Impfgegner hineinzuversetzen, sie nicht alle in einen Topf zu werfen. Aber umgekehrt besteht ein Mangel. Das merke ich an Diskussionen, die ich im eigenen Bekanntenkreis hatte.“
Empathie und Unterscheidungsvermögen:
Das Monopol der Impf-Fanatiker – in der Praxis leider unsichtbar
Kretschmann bescheinigt sich selber also ein maximales Einfühlungs- und Differenzierungs-Vermögen, vermisst aber umgekehrt diese Fähigkeiten bei der Gegenseite. Da kommt der gelernte Lehrer zum Vorschein, der sich als Inhaber der amtlichen Wahrheiten selbstlos größte Mühe gibt, aber bei den ungezogenen, unvernünftigen Rabauken auf nur wenig Einsicht stößt.
Und der die lästigen Fragen der dummen Unmündigen kurz und knapp abfertigen darf, denn die warten ja nur auf den Pausengong und darauf, dass der Herr Lehrer nicht mehr dazu kommt, noch eine tüchtige Portion Hausaufgaben zu verhängen.
Die Freiheit der Hausaufgaben- bzw. „Impfverweigerer“ ist für ihn somit eine reine Freiheit zu Unvernunft und sturem Eigensinn. Sowohl für Freiheitsrechte als auch für den Datenschutz will er – auch für künftige Pandemien – dem Staat mehr Rechte geben.
Als neu bekehrter Gegner der offenen Gesellschaft möchte er aber dennoch nicht gelten: „Wenn wir die Pandemie effektiv bekämpfen, sind die Freiheitseinschnitte am Ende weniger tief und andauernd.“
Sinngemäß soll das wohl heißen: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Warum dann nach einjährigem Impfen die Inzidenzen höher sind als vor Impf-Beginn, dazu fällt ihm nichts ein. Muss ihm auch nicht, denn solche narrativ-widrigen Fragen würde ein plandemisch ausgerichteter ordentlicher taz-Journalist ihm auch niemals stellen.
Der liefert ihm stattdessen das nächste Stichwort: Dauerhaft?
„Nein, natürlich nicht. Wenn wir die Pandemie niedergezwungen haben, dann werden die Freiheitsrechte wieder voll hergestellt.
Das Versprechen geben wir. Aber da sind wir jetzt mitten in einer fundamentalen Debatte: Was heißt Freiheit im 21. Jahrhundert angesichts von Pandemie und der Klimakrise?“
Grundrecht Freiheit: Immer offener runtergestuft zum reinen, unverbindlichen Politiker-Versprechen
Selbst die Leserkommentatoren, die überwiegend impfgläubig sind wie ihre taz, mucken an dieser Stelle auf: Was sind gegebene Politiker-Versprechen wert? Eigentlich nicht viel mehr als zwei Worte: „geänderte Rahmenbedingungen“ – von Politikern fleißig und meist floskelartig benutzt, so dass sie gleich ohne weitere Begründung sagen könnten: „ist gecancelt“.
Und vorliegend gibt der gemütliche Landesopa Kretschmann ja in seltener Offenheit im Folgesatz freimütig zu, dass sein Versprechen schon von vorneherein ein wertloses ist:
Nach der Plandemie ist nämlich vor der Klimakratie
Bolschewiken-Revolution beim Ethikrat?
Ein anonym bleibender Philosophie-Dozent einer deutschen Uni berichtet unterdessen bei Norbert Häring von einer Radikalisierung beim Deutschen Ethikrat, die mich ein bisschen erinnert an den Sieg der Bolschewiken 1917 über die Menschewiken – also den Putsch einer Minderheit, die sich anschließend als angebliche Mehrheit (bzw. als deren wahre Vertreter) inszenierte und ihre Tat als „dialektischen“, geschichtsnotwendigen Schritt ausgab, [2].
Statt der 26 (sowieso eigentlich politisch handverlesenen) Mitglieder gibt es derzeit nur 24 und sogar davon waren vier zeitweise „verschwunden“.
Die anderen 20 beschlossen mit 13 zu 7 Stimmen etwas, was man eher Impf-Dogma als Impf-Gutachten nennen kann.
Ethiker-Freibrief für künftige „Ermächtigungsgesetze“?
Der Ethikrat bestätige die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht, ohne auch nur die konkrete Gestalt der Maßnahme zu kennen oder zu benennen: Ab wann soll sie gelten und wie oft muss geimpft werden? Unbekannt. Insgesamt entstehe der Eindruck, dass hier eine „gesetzliche Impfpflicht auf Vorrat installiert“ und die „Inpflichtnahme auf Dauer gestellt“ werden solle, ohne Risiken dieser Maßnahme oder alternative Maßnahmen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Gegenpositionen würden erst gar nicht ernst genommen. Die Empfehlung „suggeriert eine ergebnisoffene Abwägung, ohne indes im Ergebnis mit der Vertretbarkeit unterschiedlicher Ansichten ernst zu machen“.
Der Gastautor schildert hier nicht seine eigene Wertung, sondern das, was die vier (eben zeitweise verschwundenen) „Dissidenten“ inzwischen gemeinsam monieren.
Äußerungen einzelner Mitglieder und insbesondere der Vorsitzenden Alena Buyx hatten die putschartige Kehrtwende bereits angekündigt. Für den Gastautor ist die Entscheidung des zuvor personell „gesäuberten“ Rates „ein vergiftetes und perfides Dokument“.
Legitimes Staatshandenln:
künftig möglich ohne Rücksicht auf Verluste?
Denn der Ethikrat verzichtet nicht nur auf das abwägende Begründen seiner Entscheidung (also das, was eigentlich seine Kerntätigkeit und Existenzberechtigung ausmacht).
Er empfiehlt irreversible, einschneidende Maßnahmen, für deren mögliche negative Folgen er aber bereits vorab erklärt, nicht die Verantwortung übernehmen zu wollen.
Bei sich künftig herausstellenden, noch so verheerenden Schäden wird er achselzuckend sagen können:
„Auf dem damaligen Wissensstand war unsere Empfehlung korrekt, auch wenn wir es jetzt besser wissen.“
Als Punkt 2 beanstandet der Gastautor die Parteilichkeit in der Ausdrucks- und Vorgehensweise des Gremiums.
„Philosophisch betrachtet liegt der Fehler in Folgendem: Entweder man untersucht einen Menschen empirisch und fragt sich nach den psychologischen und soziologischen Ursachen seiner Überzeugungen, gleich ob man sie teilt oder nicht. Oder aber man lässt sich auf eine Diskussion mit ihm ein, und hört und bewertet seine Argumente.“
Als Nicht-Philosoph würde ich eine juristische Metapher bevorzugen: Wer ein Richteramt hat, darf nicht zugleich als (Staats-)Anwalt agieren und umgekehrt. Die Verletzung dieses Prinzips war nämlich (wenn auch ungleich blutiger) das Erschreckende an Stalins bolschewistischen Schauprozessen.
Notlage rechtfertigt (fast) alles
– unter Punkt 3 beklagt Härings Gastautor etwas, was der Ethikrat dem aktuellen Urteil zur „Bundesnotbremse II“ abschaut: „Verhältnismäßig ist jedes geeignete Mittel, auch die unverhältnismäßigen.“
Das von Merkel neu aufgestellte Bundesverfassungsgericht hatte Ende November die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung vom Frühjahr dieses Jahres als verhältnismäßig bewertet, [3].
Klingt widersprüchlich, daher zur Erläuterung:
Verhältnismäßige Mittel müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hierbei heißt
– erforderlich (Stufe 2): mildere Mittel sind nicht ersichtlich
– angemessen (Stufe 3): das wirksame Mittel darf nicht mehr Schaden anrichten, als es Nutzen bringen soll (Übermaßverbot).
Die dritte Stufe – Angemessenheit (Übermaßverbot) – bezeichnet man traditionell als Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
Was der Gastautor also sagen will: Von den drei Stufen der Verhältismäßigkeit entfällt die Prüfung der zweiten und der dritten Stufe, sobald der Staat Alarm, Pandemie oder etwas Ähnliches ruft.
Im Alarmfall kann der Staat alles Geeignete (bzw. was er dafür ausgibt) tun, Alternativen müssen nicht geprüft und daher die Prüfung und Gewichtung von Alternativen künftig nicht öffentlich dargelegt werden, damit staatliche Handlungen vor Gerichten Bestand haben können.
Praktisches Beispiel Intensivbetten
Unser Staat kann im dritten Pandemie-Winter hintereinander Betten abbauen und dann anschließend unsere Freiheiten beschränken, weil eben nicht genügend Intensiv-Betten vorhanden sind. Zwei Winter hintereinander hat es ja schließlich geklappt ohne nennenswerten Aufschrei in Parlamenten, Medien und Mehrheits-Bevölkerung – also muss man als Beobachter kein Prophet sein. Und als Täter nicht viel Mut aufbringen; der Irrsinn hat nämlich Methode, Akzeptanz und jetzt auch eine ordentliche ethische und verfassungsgerichtliche Rückendeckung.
Die Mehrheit der Impf-Willigen hat schon die ganze Zeit über nicht einmal bemerkt, dass der (vermeidbare) Freiheitsentzug eben keine reine Frage der Impf-(Un-)Willigkeit ist, sondern alle betrifft, egal was sie wollen oder tun (ganz nach dem Gates-Motto: Sie glauben, sie hätten eine Wahl – die haben sie aber nicht).
Es läuft vorhersehbar wie schon bei den vormals ausgegebenen Zielmarken 60 oder 70 Prozent: Auch bei Erreichen von 90 (oder 95) Prozent Impfquote werden keine Erleichterungen kommen, sondern bloß eine noch höhere Quote oder eine irgendeine andere, vermeintlich nur kleine und vermeintich nur kurzfristige Hürde.
Eine neue Inzidenz für irgendein Schreckens-Merkmal, das man als Plandemiker im Hintergrund selber nach Belieben steuern kann: Infizierten-Anzahl (=per Testhäufigkeit) oder eben Betten-Belegungsquote (=per Betten-Abbau-Subventionen) etc.
Auf den Intensivstationen landen ganz überwiegend die Ungeimpften:
eine Narrativ-Behauptung, die großen Eindruck machte und den Glauben in Nützlichkeit und Notwendigkeit der Impfung enorm förderte. Passt dazu aber die Ungeimpften-Quote auf den Intensivstationen einfach nicht, dann wächst auf ungeklärte Weise in der Statistik die Zahl der „ungeklärten Fälle“ auf zwei Drittel – aber niemand erklärt der Friseurin, wieso sie den Impfstatus ihrer Kunden zuverlässig erheben muss, wenn doch anscheinend Klinik-Personal und Behörden-Statistiker mit vereinten Kräften diese Leistung nur für eine Minderheit ihrer Fälle auf die Reihe bekommen.
Ethikrat und Verfassungsgericht müssen sich über solche Kleinigkeiten künftig nicht mehr den Kopf zerbrechen: Behauptet der Staat Alternativlosigkeit, dann ist das eben so und von allen als wahr hinzunehmen. Und an der einzig noch möglichen Alternative (d.h. die, für die der Staat sich entschieden hat) kann man dann schon aus technischen Gründen nicht mehr mäkeln – weil es eben keine zweite Alternative gibt.
Die Plandemiker haben richtig erkannt und geschickt eingefädelt: Fürs Volk ist es einfacher und attraktiver, auf ungeimpften Sündenböcken herumzuhacken statt kritisch zu fragen nach dem Verbleib der Intensivbetten und der staatlichen Planung generell!
Ähnliches und Unterschiedliches zu 1968:
Honorige APO gegen Papiertiger Notstandsgesetze
Die protestierende Außerparlamentarische Opposition – APO – galt als links und (außer in rechten Kreisen) als fortschrittlich; viele der späteren (teils bis heute tätigen) biederen Politiker haben dort ihre Wurzeln, so auch Kretschmann. Damals ging es aber nur um einen theoretischen Notfall, eine befürchtete Handlungsunfähigkeit im Krisenfall, [4].
Eine tatsächliche Krise blieb aus, die APO schlief ein und am Ende war alles war nur wie ein schlechter Traum auf bedrucktem Papier, was bekanntlich seit 2020 sich ganz anders entwickelt – die heutigen neuen Regeln sehen einer baldigen Anwendung entgegen.
Merkels leichtfertig auf den Lippen geführte und oft bespöttelte Alternativlosigkeit bekommt jetzt quasi Verfassungsrang.
„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“
– diese berühmt-berüchtigte Formulierung wird zum Normalzustand, der an die Stelle der eigentlich vorgesehenen Volkssouveränität tritt. Sie stammt von Carl Schmitt (1888–1985), bekannt als „Kritiker des Parlamentarismus“, „Theoretiker des Ausnahmezustands“ und „Kronjurist des Dritten Reiches“, [5].
Jurist Heribert Prantl, langjähriger Ressort-Leiter bei der Süddeutschen Zeitung, zum Corona-Urteil des personell und inhaltlich gewendeten Bundesverfasssungsgerichts, [6]:
„Ich bin ungläubig, empört, zornig!“
Er hält das Karlsruhe-Urteil zu Corona für „dürftig, gefährlich, feige“; das Grundgesetz werde unter Pandemie-Vorbehalt gestellt.
[1] https://taz.de/Kretschmann-ueber-Klima-und-Pandemie/!5817676/
[2] https://norberthaering.de/medienversagen/die-impfpflicht-empfehlung-des-deutschen-ethikrats-unter-der-lupe-kein-schoener-anblick/
[3] https://www.tagesschau.de/inland/bundesnotbremse-bundesverfassungsgericht-101.html
[4] https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/269874/notstandsgesetze
[5] https://www.swr.de/swr2/programm/download-swr-5506.pdf
[6] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/prantl-zu-corona-urteil-ich-bin-unglaeubig-empoert-zornig-li.198750
Impfpflichtgegner im Establishment
Vier der 24 Mitglieder des Ethikrats wenden sich gegen die Empfehlung einer erweiterten (d.h. allgemeinen) Impfpflicht.
Eine der Vier: Juristin Frauke Rostalski. Im Interview begründet sie ihre Entscheidung,
https://www.focus.de/politik/deutschland/interview-mit-ethikratsmitglied-frauke-rostalski-sie-lehnt-allgemeine-impfpflicht-ab-sollten-solidaritaet-der-jungen-nicht-ueberstrapazieren_id_29344486.html
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ethikrat-professorin-die-gewichtigen-gruende-die-gegen-impfpflicht-sprechen-li.204832
Die Ampelkoalition will eine allgemeine Corona-Impfpflicht einführen – doch nun fuhr ihr Bundestagsvizepräsident und FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki (FDP) in die Parade. Auch sachlich sind die Hürden hoch,
https://www.rnd.de/politik/ampel-will-allgemeine-impfpflicht-aber-wie-WLD5HRJEQ5BN5IADMGO7GWEB7I.html
Neues vom Tyrannei-Experten Montgomery
„Saddam Hussein der Ärzteschaft“: Kubicki hatte sich sich im November bei Scharfmacher Montgomery für diese Charakerisierung entschuldigt. Laut Montgomery habe Kubicki bei der Bezeichnung nur an Husseins Schnurrbart gedacht.
(Niedlich, dass er es so sieht – man könnte die Kubicki-Begründung auch so lesen: Bei Saddam waren da wenigstens noch ein paar Hirnzellen überm Schnurrbart – Montgomerys spitzes Mundwerk funktioniert ohne jegliche.)
https://www.rnd.de/politik/wolfgang-kubicki-entschuldigt-sich-nach-montomery-attacke-XTN37BN6VBEJVEYOBSBM7I66LI.html
Zahmer ist Montgomery durch diesen beigelegten Streit seither allerdings nicht geworden: Seine aktuelle Justizschelte betrachtet die FAZ als Respektlosigkeit sondergleichen. Er hatte sich über die gerichtliche Aufhebung der 2G-Maßnahmen aufgeregt und sprach von „kleine Richterlein“, die „sich hinstellen“ und Maßnahmen „kippen“.
Die (nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ergangene) Entscheidung bezeichnete Montgomery als „Anmaßung“ des Gerichts.
Große Worte eines Nicht-Juristen und gefloppten Triage-Propheten, der sich selber nicht im geringsten anmaßend oder peinlich vorkommt!
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/weltaerztepraesident-frank-ulrich-montgomery-vergreift-sich-im-ton-17703825.html
Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter wies die Äußerungen des Weltärztebund-Präsidenten zurück und die Bundesärztekammer distanziert sich ausdrücklich von Montgomery,
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/130482/Bundesaerztekammer-distanziert-sich-ausdruecklich-von-Montgomery
Forscher fordern: Umbau überforderter Strukturen
„Deutsches Gesundheitssystem erinnert in Teilen eher an Bananenrepublik“:
Edmund Neugebauer, ehemaliger Präsident der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) Theodor Fontane und Seniorprofessor für Versorgungsforschung hat ein in der Pandemie nicht funktionierendes Monitoringsystem ausgemacht.
„Wir können nichts sagen über die Dynamik des Infektionsgeschehens, die Impfmaßnahmen und die Wirksamkeit einzelner Gegenmaßnahmen.“ In der Politik hat sich ihm zufolge jeder seinen Experten herangezogen und sich der Meinungen bedient. Da jeweils unterschiedliche Datenquellen verwendet wurden, habe das in der Bevölkerung zu Verwirrung geführt,
https://www.tagesspiegel.de/wissen/forscher-fordern-pandemie-masterplan-deutsches-gesundheitssystem-erinnert-in-teilen-eher-an-bananenrepublik/27924488.html
Da kann sich auch der so gar nicht selbstkritische MP Winfried Kretschmann noch einiges auf die To-Do-Liste schreiben!
Weitere Hausaufgaben für Oberlehrer Kretschmann:
– Der Betrugsverdacht um die 10,2 Milliarden Euro schwere Intensivbetten-Förderung in Krankenhäusern ist weiterhin unaufgeklärt,
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/corona-intensivbetten-betrugsverdacht-divigate-100~amp.html
– Anders als Deutschland verhängte Schweden fast keine Zwangsmassnahmen, sondern gab klare und nachvollziehbare Empfehlungen. Und obwohl Schweden (je 100.000 Einwohner gerechnet) nur über ein Sechstel der deutschen Intensivbetten verfügt (und im Vergleich nur ein Drittel der Krankenhaus-Betten hat), ist die Zahl der Toten 2021 seit den sommerlichen Tiefstwerten nicht mehr angestiegen.
Das liegt nicht an natürlichen oder demographischen Faktoroen, sondern das schwedische Gesundheitssystem bietet Spitälern und Ärzten wenig finanzielle Anreize, um mit unzweckmässigen Operationen Geld zu verdienen,
https://www.infosperber.ch/gesundheit/public-health/schweden-2021-halb-so-viele-intensivbetten-und-corona-tote/
Der Umbau überforderter Strukturen lässt noch auf sich warten – und wird vielleicht gar nicht gezielt angegangen, denn verantwortungsscheue Politiker behalten so einen willkommenen Sündenbock, hinter dem sie ihre eigene Unfähigkeit und Untätigkeit bequem verstecken können.
Das ist wichtig in Zeiten, in denen es ein bröckelndes Narrativ aufrechtzuerhalten gilt.
Statt Umbau erfolgt ungerührt und hartnäckig weiterhin der irrwitzigste Abbau seit es Corona gibt:
Dem vermeintlichen Mangel zum Trotz läuft der Intensivbettenabbau ungehindert weiter und erreicht einen neuen Höhepunkt,
https://www.rubikon.news/artikel/wahnsinn-mit-methode
Impfen wir so hektisch, um die abzubauenden Betten davor zu schützen, doch noch belegt zu werden? Immerhin hat man uns ja angedroht, die andernorts schon abgeebbte Omikron-Welle werde mehr als „Wand“ denn als Welle über uns kommen, so schlimm sei sie. („Wand“ ist das neue Trendwort anstelle des abgenutzten und von der Wirklichkeit widerlegten „exponentiell“.)
Oder kämpfen wir verzweifelt gegen die sich als immer kürzer erweisende Wirkungsdauer der Impfstoffe?
Bei folglich fehlender Hauptwirkung sollten wir wieder mal eine Blick auf die Nebenwirkungen werfen:
„Das Massensterben – Die viel gepriesene Sicherheit der mRNA-Spritze gegen Covid ist mehr als fragwürdig“,
https://www.rubikon.news/artikel/das-massensterben
Zu Letztgenanntem liefert der neueste Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) mit Stand 31. November 2021 Daten, die natürlich Ersteres (Massensterben) nicht bestätigen wollen:
In nur 78 der insgesamt 1.919 bis zu diesem Zeitpunkt gemeldeten Todesfälle, also bei circa 4,1 Prozent der Verdachtsmeldungen, seien Menschen durch die Impfung zu Tode gekommen.
RUBIKON-Autor Klaus König analysiert den Bericht und geht davon aus, dass diese 78 Fälle womöglich nur die Spitze des Eisbergs sein könnten, da aus vielerlei Gründen von einer Untererfassung der Nebenwirkungen ausgegangen werden kann.
„Internationale Studien belegen eindeutig, dass von passiven Meldesystemen wie dem deutschen selbst bei schwerwiegenden Nebenwirkungen — und der Tod ist zweifellos eine solche — bestenfalls 5 bis 10 Prozent der tatsächlichen Fälle gemeldet werden.“
Dies ergäbe hochgerechnet 780 bis 1.560 Todesfälle; König sieht jedoch Anlass zur Annahme, dass der Faktor der Untererfassung noch höher liegen könnte.
Dass es in Österreich im Oktober und November gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger Covid-19-Todesfälle gab, zugleich aber eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen Bereich, „lässt auch Experten rätseln“, meldete selbst die Mainstream-Presse Anfang Dezember,
https://www.derstandard.de/story/2000131577990/weniger-covid-opfer-als-letzten-herbst-aber-hoehere-uebersterblichkeit
Während die Sieben-Tage-Inzidenz zum Höhepunkt der zweiten Welle im November 2020 bei 580 haltmachte, wurde dieser Wert 2021 in der vierten Welle nahezu verdoppelt, was zum Teil dem ausgedehnten Testregime geschuldet sein dürfte.
Dass dagegen weniger Menschen mit Coronavirus starben oder hospitalisiert wurden, dürfte nach Meinung der Zeitung (auch) auf den Einfluss der Schutzimpfung zurückzuführen sein.
Warum die Gesamtsterblichkeit dann aber nicht sank, sondern stieg, dafür haben die Experten noch keine plausible Erklärung gefunden: demografische Altersverschiebung scheidet ebenso aus wie ein verstärktes Sterben an Krankenhauskeimen (das angesichts der Intensivbetten-Auslastung eher in 2020 zu erwarten gewesen wäre).
Weitere Zahlen:
Die Übersterblichkeit in Deutschland lag im Dezember 2021 bei rekordverdächtigen 22 Prozent — und für das gesamte Jahr 2021 bei vorläufig rund 8 Prozent, dem höchsten Wert seit 75 Jahren.
Die Todesraten der ab 60-Jährigen in England stieg innerhalb von zwei Wochen nach der Erstimpfung bzw. der Impfphase für die jeweiligen Altersgruppen deutlich — um das Drei- bis Vierfache – an.
Flo Osrainik hat eine Erklärung:
Die frisch geimpften Todesfälle wurden halt als ungeimpfte Todesfälle in die Statistiken aufgenommen,
https://www.rubikon.news/artikel/willkommen-an-der-front-3
Und bei den nicht mehr ganz frischen Impfungen haben wir ja gelernt: Impfnebenwirkungen kommen entweder sofort oder gar nicht – hier muss es sich also um andere Ursachen handeln, vermutlich so „rätselhaft“ wie in Österreich.
„Plötzlich und unerwartet“
– Felix Feistel fasst eine große Zahl von Quellen zusammen und „die Anzahl dieser Nachrichten scheint mit Beginn und Ausweitung der Impfkampagne zuzunehmen“,
https://www.rubikon.news/artikel/plotzlich-und-unerwartet
Das „plötzliche und unerwartete“ Sterben scheint 2021 neue Dimensionen erreicht zu haben, unter Arbeitnehmern und auch unter Sportlern und Jugendlichen. So meldet der US-Versicherer OneAmerica einen „massiven Anstieg der Todesfälle: 40 Prozent bei den 18- bis 64-Jährigen“,
https://de.rt.com/international/129339-usa-40-prozent-mehr-todesfalle/
Das Unternehmen habe auch einen „Aufschwung“ bei den Invaliditätsansprüchen beobachtet – zunächst kurzfristig und jetzt auch langfristig.
Neben Impfschäden kommen auch die Kollateralschäden der geschürten Corona-Panik Betracht:
„Suizidversuche junger Menschen steigen um 400 Prozent –
Laut einer noch unveröffentlichten Studie der Uniklinik Essen steigt die Zahl der Suizidversuche bei Kindern und Jugendlichen im zweiten Jahr der Pandemie sprunghaft.“
Bei Nachrichten wie dieser wird Deutschlands oberster Scharfmacher natürlich sofort zum Ober-Beschwichtiger: „Gesundheitsminister Lauterbach sieht die Krise insgesamt als Grund und warnt vor voreiligen Schlüssen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen“,
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Suizidversuche-junger-Menschen-steigen-um-400-Prozent-article23049391.html
Es gebe mehr psychische Störungen auch in Staaten, die weniger gemacht haben als Deutschland. Als Beispiel nannte er die USA, wo seiner Ansicht nach sehr viele Tote vermeidbar gewesen wären,
https://www.n-tv.de/politik/Lauterbach-Nicht-mehr-Psyche-Stoerungen-wegen-Lockdowns-article23048968.html
Das ist ein schwaches Argument: Die USA haben traditionell ein viel schlechteres soziales Netz. Bei Schicksalsschlägen und Stress allgemein greifen sogar alle Schichten viel schneller zu Drogen als bei anderen Nationalitäten – man berichtet nicht umsonst schon lange von der seit Jahren immer schlimmer werdenden Opioid-Krise.
Dass der deutsche Sozialstaat die Panik-Folgen etwas besser abfedert, ist kein Beweis gegen die Existenz dieser Panik-Folgen und schon gar nicht ein Argument für das weitere ungehemmte Schüren von Panik und Verzweiflung.
Alena Buyx vom Ethikrat bekam kalte Füße – und Norbert Härings Blog-Beitrag ein Update.
Ihre Absetzbewegungen sind allerdings eher kosmetischer Natur – nur die Entscheidungs-Verantwortung für die weiterhin befürwortete Impfpflicht solle schön bei der Politik bleiben:
„Am 7.1. also als bereits absehbar war, dass das Scholz-Regime bei der allgemeinen Impfpflicht einen Rückzieher machen würde, stellte Ethikratsvorsitzende Alena Byux in einem Beitrag der Berliner Zeitung die Empfehlung des Ethikrats als bloße Analyse da. Sie sagte der Zeitung, bei einer im Dezember veröffentlichten Stellungnahme sei es dem Ethikrat ,weniger um eine Positionierung gegangen als um eine Analyse relevanter Fragen (…) Es ging uns darum zu sagen: Liebe Politiker, Ihr müsst das am Ende entscheiden, das nehmen wir euch nicht ab. Aber hier sind die Dinge, über die man bei dieser Entscheidung nachdenken muss. (…) Wir wollten mit dieser Empfehlung, die sich intensiv mit den Argumenten befasst, eine Gewissensschärfung befördern. Die letztliche Positionierung und Ausgestaltung ist Aufgabe und Verantwortung der Politik. (…) Es gibt gute Argumente sowohl für als auch gegen eine Impfpflicht.’
Das sagt Frau Buyx an einem Tag, an dem man immer noch, wenn man die Website des Deutschen Ethikrats besucht zuoberst in großen Lettern darauf hingewiesen wird, dass derselbe eine Ausweitung der gesetzlichen Impfpflicht empfiehlt. Da steht nicht ,Ethikrat analysiert Argumente für und wider Ausweitung der Impfpflicht,’ da steht empfiehlt.“
https://norberthaering.de/medienversagen/die-impfpflicht-empfehlung-des-deutschen-ethikrats-unter-der-lupe-kein-schoener-anblick/
Alt-Maoist Winfried Kretschmann erhält von den obersten Verwaltungsrichtern seines Landes eine Nachhilfe in Sachen Grundrechts-Anwendung:
„Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss vom 20. Januar 2022 § 2 Abs. 5 der Corona-Verordnung Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums mit Ablauf des 23. Januar 2022 außer Vollzug gesetzt. Denn das ,Einfrieren der Alarmstufe I’ durch die Corona-Verordnung der Landesregierung, das für nicht-immunisierte Studierende zum weitgehenden Ausschluss von Präsenzveranstaltungen führe, sei voraussichtlich rechtswidrig.“
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Neuer+Eintrag+Pressemitteilung/?LISTPAGE=1213200
Ungeimpfte Studierende dürfen ab Montag wieder getestet zur Uni, 3G gilt wieder. Die Landesregierung wollte ohne Berücksichtigung der (unter die Grenzwerte gesunkenen!) Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz einfach mal in der Alarmstufe II bleiben – die Leute hatten sich ja so schön daran gewöhnt und wer vom dummen Volk weiß denn schon bzw. noch, dass die Infektions-Inzidenz (anders als vergangenen Winter) eben nicht mehr der Dreh- und Angelpunkt ist.
Vor Gericht bemühte man natürlich sachlichere Argumente: Die Infektions-Inzidenz der hochansteckenden Omikron-Variante steige derzeit trotz der Schutzmaßnahmen so stark und wenn sich schon nicht die Krankenhausbetten füllten (=Hospitalisierungs-Inzidenz), so fürchte man doch, das Krankenhauspersonal selber können reihenweise erkranken. Der lästige Umstand, dass neuerdings (man will ja wissenschafts-basiert sein) bei Omikron dem Merkmal „hochansteckend“ das Merkmal „milde verlaufend“ gegenübersteht, ließ man dabei großzügig unter den Tisch fallen.
Die Richter verwarfen diese Argumentation:
Eine Landes-Verordnung, die ausdrücklich „unabhängig“ von der 7-Tage-Hospitalisierungs- Inzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen normieren wolle, stehe mit den (bundes-)gesetzlichen Vorgaben aus § 28a Abs. 3 Satz 3 IfSG nicht in Einklang.
Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten nicht abgekoppelt von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden. Die Beschränkung des Zugangs zu Präsenzveranstaltungen für Studierende sei keine Maßnahme des präventiven Infektionsschutzes nach § 28a Abs. 3 Satz 2 IfSG.