-
Auffindung
Es gibt zwei unterschiedliche Versionen der Polizei:
Ihr Gruppenführer Timo H. (BFE 523) wies auf seine Beobachtung hin, dass MK noch im Tod ihr „rosa Handy”1 in ihrer Hand „festgehalten” hätte. Laut Joachim T. „fiel ihr Handy runter“, als er sie „nochmal verlagert“2 hätte. Es wäre auf den Boden gefallen, der Grund: „Es ist davon auszugehen, dass die Kollegin das Handy in der Hand hatte oder im Schoß lag.“3
Im Bericht der Spurensicherung steht, dass ein Nokia-Handy neben Kiesewetters Hand gesichert wurde, „im Tastenbereich blutverschmiert“4 und „eingeschaltet“. Laut Asservatenverzeichnis sicherte es der Kriminaltechniker Peter F. um 15:35 Uhr. Zwar wurde es fotografiert, die Aufnahmen sind jedoch zu schlecht, um ein Urteil über das Modell zu bilden, aber: Ihr Nokia-Handy der Marke 6111 hatte einen Schiebemechanismus, mit dem das Tastenfeld im zusammengeschobenen Zustand hinter dem Display verschwindet. Die Erwähnung eines Tastenbereichs im Bericht der Spurensicherung spricht dagegen, dass es ihr Handy war, der Grund: In der operativen Fallanalyse steht, dass das Nokia-Handy „zusammengeschoben”5 aufgefunden wurde. Wie konnte dann die Spurensicherung Blut „im Tastenbereich“ feststellen?
Handys galten als gestohlen
Die heilbronner Kriminalpolizisten Bettina S. und Jörg T. haben eine andere Version: Die privaten Handys der Opfer konnten nicht gefunden werden.
In ihrer Vernehmung sagte Bettina S., dass sie neben der Leiche Kiesewetters stand, ohne ihre Motiviation zu erklären. Tatsächlich sind dementsprechende Filmaufnahmen vorhanden, die offenbar Bettina S. am Tatort stehen zeigen. Suchte sie vielleicht nach dem privaten Handy? Am Abend hätten sie auch im Opferauto „nach den Handys gesucht. Ich weiß nur nicht, ob wir ins Auto gelangt haben oder ob wir die Handys angerufen haben und nichts geklingelt hat und wir deswegen die Türen gar nicht erst aufgemacht haben.“6 Aufgrund dessen bereitete Jörg T. die „Schaltung mehrerer TKÜ-Maßnahmen“ [TKÜ: Telekommunikationsüberwachung] vor, um eine „Überwachung dieser Geräte zu starten und entsprechende Beschlüsse zu erwirken.“7
Im Bericht über den „Sicherstellungs-/Abladevorgang“ steht dagegen, dass Jörg T. und Bettina S. im Opferfahrzeug das dienstliche FEG-Handy gesucht hätten. Sie wählten daher die Nummer des dienstlichen Handys an und lokalisierten es durch den Rington. Dann ließen sie das Beweisstück aber im Auto liegen.8
Suchte Thomas B. das Kiesewetter-Handy?
Für eine Suche nach dem Handy spricht: BFE 523 – Einheitschef Thomas B. rief Kiesewetters privates Handy an, während er neben ihrer Leiche stand. Im Polizeivermerk steht fälschlich, dass sein Anruf um 15:26 erfolgte.9 Das stimmt nicht: Im Nokia-Handy Kiesewetters wurde sein Anruf als „entgangener Anruf” registriert, um 15:34. Laut Asservatenverzeichnis wurde es um 15:35 gesichert. In der Doku „Tod einer Polizistin“ wird eine Filmaufnahme gezeigt: Bei dem Mann mit dem schwarzen T-Shirt handelte es sich um Thomas B. – augenscheinlich geht er an der Leiche Kiesewetters in die Hocke und hebt etwas vom Boden auf, hält es dann an sein Ohr und entfernt sich damit.10 Nicht zu sehen, ist die heilbronner Kriminalpolizisten Bettina S., die zuvor noch neben der Leiche Kiesewetter stand.
Vielleicht wollte sich Thomas B. vergewissern, dass ihr privates Handy „dort liegt“11, stellte LKA-Ermittler Wolfgang F. in den Raum. Thomas B. erklärte seinen Anruf jedoch nicht auf diese Weise, weder der Soko noch dem UA. Stattdessen berief sich Thomas B. auf seine verwirrte Geisteshaltung – er hätte in diesem Moment nur noch „funktioniert“ und wild herumtelefoniert. Vor dem bw UA bezweifelte er sogar den Anruf gänzlich: „Also wenn das sicher ist, dann habe ich es wohl gemacht.“12
Kiesewetters Handy befand sich um 15:26 nicht am Tatort
Die Darstellung von Bettina S. könnte teilweise richtig sein: Um 15:26 erhielt das Opfer eine SMS von einer O2-Servicenummer. Wer die SMS abschickte, ist ungeklärt, aber: Diente die SMS der Auffindung des Handys? Es wählte sich in eine Funkzelle kilometerweit von der TW entfernt ein, am Europaplatz.
Der CDU-Abgeordnete Matthias Pröfrock konfrontierte LKA-Ermittler Wolfgang F. mit dem Sachverhalt, dass sich ihr Handy um 15:26 in die vom Tatort 1,3 km entfernte Funkzelle Europaplatz einbuchte. Wäre das nicht merkwürdig? Wolfgang F. erste Antwort war, dass das Handy eventuell in der Polizeidirektion angeschaltet wurde. Meinte er die Kriminalpolizeidirektion Heilbronn, die im Gebäude des Polizeipräsidiums in der Bahnhofsstraße 3513 ist? Tatsächlich liegt das Gebäude genau zwischen der TW und dem Europapark.
Daraufhin hielt ihm Matthias Pröfrock einen Vermerk der Soko-alt vor: Das Handy hätte sich um 15:26 in der TW befunden, aber aufgrund „Überlastung näher gelegener Funkmasten“14 sich in der Funkzelle Europaplatz eingewählt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hätten Polizisten viele Handygespräche gleichzeitig am Tatort geführt. Jetzt antwortete Wolfgang F.: Er hätte bereits versucht sich darüber „schlauzumachen“. Für ihn wäre das Überspringen von Funkzellen „theoretisch möglich“, aber laut LKA-Technikern in dem Fall nicht: Gemäß ihrer Expertise hätte Kiesewetters Handy, statt überlastete Funkmasten zu überspringen, einfach keine Verbindung zu einem Netz herstellen können. Die Abgeordneten sollten diese Frage dem Sachverständigen von einem Handyprovider stellen, der kurz darauf im Ausschuss geladen war:
Der Sachverständige Ulrich J. wies ausdrücklich die Abgeordneten darauf hin, kein Techniker zu sein, sondern Kaufmann. Dann erzählte er dem UA, dass die Reichweite von Funkzellen im ländlichen Bereich bis zu 20 km Durchmesser betragen können. Die Abgeordneten übertrugen die Information auf den städtischen Bereich und sahen die Ungereimtheit als geklärt an.15
Dabei wird die Reichweite von Funkmasten (in dicht besiedelten Innenstädten) in der Fachwelt durchweg mit 200 Meter angeben, so schreibt etwa die Telekom in „Fakten, Mobilfunktechnik“: „Funkzellen sind je nach erwarteter Nutzerzahl unterschiedlich groß. Ihr Durchmesser liegt bei etwa 200 Metern in Städten und einigen Kilometern auf dem Land.“16 In einem Vermerk der Soko-alt wird die Reichweite einer Funkzelle dementsprechend grafisch als Kreis dargestellt, der 500 Meter um den Funkturm herum geht.17 Das heißt: Kiesewetter-Handy war um 15:26 nicht am Tatort, sondern befand sich im Radius von max. 500 Meter um den Funkmasten am Europaplatz.
Die Erklärung der Soko-alt macht auch deshalb keinen Sinn, da sich Kiesewetters Handy bereits um 11:24 Uhr und 11:48 in die Funkzelle Europaplatz einwählte, während sie angeblich auf der TW gepaust hätte. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Überlastung der Funkmasten in und an der TW. Zum zweiten ist die Erklärung auch deswegen widerlegt: Der Taxifahrer Mustafa K. telefonierte um 14:56 Uhr von der TW aus. Sein Handy wählte sich in drei Funkzellen ein, die alle in oder unmittelbar an der TW liegen.18 Er nutzte wie MK den Provider „tmobile“.
-
Auswertung
Der Kriminaltechniker Peter F. sicherte ihr Handy um 15:35. Laut Spurensicherung war es „angeschaltet“ gewesen. Es kommt aber erst am 27. April in die Datenverarbeitungsabteilung der heilbronner Polizei an. Dort beschrieben es die Experten als ausgeschaltet. Außerdem konnte es wegen eines gebrochenen Akkus bis zum 29. April nicht in Betrieb gesetzt werden.19 Dann kam es zu einem Software-Problem: Es war nur möglich, die „Verbindungsdaten, abgespeicherte Bilder/Videos und das Telefonbuch“ auszulesen. Die SMS dagegen nicht, da die Software „MobilEdit 2.3.0.0“ nicht funktionierte. Weder auf der SIM-Karte, noch im Gerätespeicher befanden sich Nachrichten, wortwörtlich heißt es im Auswertebericht: „Kiesewetter ohne SMS“20. Die Experten lasen die SMS erst am 30. April aus, mit der Software namens „PCSuite 6“. Die Daten wären von diesem Programm „in eine Excel-Datei umgewandelt“21 worden.
Tauchte Kiesewetters Handy am Nachmittag wieder auf und wurde ab 18:31 ausgelesen?
Um 18:31:10 Uhr registrierte das Handy einen verpassten Anruf ihrer Mutter. Einzig über diesen verpassten Anruf informierte die Telekom per Service-SMS, abgesendet von der Nummer 72410. In den „SMS-Daten“ steht, dass die SMS um 18:35:15 einging: „Verpasster Anruf von „Mutsch“ um 18:31“.22
Entweder wurde das Handy während des Anrufes ausgeschaltet oder der Anruf wurde abgewiesen. Stand der unterbrochene Anruf der Mutter um 18:31 also mit der Auswertung des Handys in Verbindung? Entfernten Ermittler die SIM-Karte aus dem Handy, als die Mutter anrief? Steckte die SIM-Karte ab 18:35 in einem Ersatzhandy?
Für eine abendliche Auswertung spräche auch, dass sowohl die Aufzählung der verpassten Anrufe im Gerätespeicher als auch die Aufzählung der SMS in der Excel-Tabelle um 18:35 enden! Ab diesem Moment gibt es zwar laut Einzelverbindungsnachweis weiter eingehende SMS, aber in der Excel-Tabelle stehen sie nicht. Einzig eine erhaltene SMS ist aufgeführt, am 28. April um 21:33. Es fehlen (bis auf die diese eine Ausnahme) sämtliche SMS, die MK ab 18:35 Uhr erhielt. Steckte die SIM-Karte in einem fremden Handy?
Befragung von Marcello P.
Am 01. Mai 2007 erstellte die Soko-alt einen Vermerk: Noch am Tattag vernahm die heilbronner Kriminalpolizistin Bettina S. ausgerechnet Marcello P. (Bepo Lahr).23 Als er am 04. Mai vernommen wurde, war die erste Frage: „Frage Herr P., Sie wurden bereits am 25.04.07, also am Tattag vernommen. Wie kam das zustande?“24 Marcello P. begründete die frühe Vernehmung mit seinen drei Treffen und der Affäre, die er mit MK während seiner Fortbildung in der böblinger Kaserne begonnen hätte. Das Wortprotokoll seiner Vernehmung vom 25. April befindet sich nicht in den Hauptakten.
Die Frage ist, wie die heilbronner Kriminalpolizisten Bettina S. überhaupt auf ihn kam? Könnte es sein, dass Bettina S. das Handy Kiesewetters hatte? Las sie seine um 08:05 Uhr abgeschickte SMS, die er an MK schrieb? Seine morgendliche SMS wäre jedoch völlig belanglosen Inhaltes gewesen („3Dates“). Wenn dies stimmt, warum vernahm Bettina S. ihn dann noch am Tattag?
Auch der BFE 523 – Einheitschef Thomas B. knüpfte sich Marcello P. noch am Tattag vor.25 Laut seines damaligen WG-Partner Peter S. hätte er sich danach „sehr aufgeregt“26. Die Soko-neu fragte Marcello P. nicht nach dem Grund seiner Entrüstung. Was war der Grund für den Gesprächsbedarf? Er erlitt offenbar einen “Fadenriss”. Sie hätten nach dem Polizistenmord „geredet und geweint. Danach kann ich mich an nichts erinnern.“27
Ein verräterisches DIN-A4 Blatt
Am 29. April 2007 besichtigten Ermittler gegen 12:00 Uhr Kiesewetters Wohnung. Sie fanden u. a. eine DIN A-4 Seite auf dem Schreibtisch. Handschriftlich standen auf dem Papier Telefonnummern, die Kiesewetter wählte. Sie wurden zum Teil aus dem Handyspeicher „gewählte Rufnummern“ abgeschrieben.
In den Notizen stehen vier Nummern untereinander, die genauso im Handyspeicher als „gewählte Rufnummern“ zeitlich nacheinander gemacht wurden. Am 13. April von 10:46 bis 10:48 Uhr wählte Kiesewetter die folgenden Rufnummern in der Reihenfolge: Alexander D. (BFE 523), eine unbekannte Handynummer, Rainer K. (BFE 523) und die Handynummer von „Bb 71“. Auf der DIN A-4 Seite steht oberhalb der Nummer von Alexander D. die Nummer von Daniel S. (BFE 523), den sie offenbar zuerst anrief. Seine Nummer ist allerdings in ihrem Handyspeicher nirgends zu finden.28
Es gibt ein weiteres interessantes Detail. Es gibt zwei (fast) identische Nummern. Dort schlich sich der Fehlerteufel ein: Statt einer fünf wurde eine sieben handschriftlich notiert. Tatsächlich gingen laut des Einzelverbindungsnachweis am 26. April um 0:24:20 und 0:24:23 Uhr zwei SMS von ihrer Freundin Anja ein. Ihre SMS war so lang, dass sie in zwei SMS aufgeteilt wurde. Den Verbindungsnachweis erstellte die Telekom aber erst am 30. April und die SMS hätten erst am 30. April ausgelesen werden können! Die Seite mit der Auflistung fanden Ermittler dagegen schon am 29. April. Wie ist das möglich? Hatten zuvor unbekannte Personen Zugriff auf das private Handy und gingen dem Inhalt nach, bevor die „SMS-Daten“ am 30. April ausgelesen wurden?
1O. 10, S. 216, A. a. 24.05.11
2Bayerischer Rundfunk, 75. Verhandlungstag, 16.01.14, online: https://www.br.de/nachricht/nsu-prozess/140116-gerichtssaal-protokoll-saalinformation-100.html: „Ja, nachdem wir die Kollegin Kiesewetter nochmal verlagert haben, fiel ihr Handy runter, ob sie es aber in der Hand oder im Schoß hatte, kann ich nicht sagen.“
3O. 2, S. 488, Seine Anzeige vom 25.04.07
4O. 21, S. 112, Bericht der Spurensicherung vom 29.05.09
5O. 13, S. 281, Fallanalyse vom 21.05.07
6O. 11, S. 329, Aussage von Bettina S. am 30.03.11
7Vgl. O. 12, S. 45, A. a. 21.03.11: Laut Jörg T. ging man am Tattag „noch davon aus, dass mehrere Mobiltelefone zusammen mit den Dienstwaffen entwendet wurden“.
8Vgl. O. 21, S. 55, Bericht vom 29.05.09. Der Bericht wurde mehr als zwei Jahre nach dem Überfall angefertigt.
9Vgl. O. 6, S. 71, Bericht vom 26.09.07: “Die Einbuchung erfolgte sehr wahrscheinlich nachdem der am Tatort anwesende Zugführer der BFE Herr B. (phon.) das Handy Kiesewetter angewählt hat.”
10ARD, „Tod einer Polizistin, Das kurze Leben der Michèle Kiesewetter“, 24.04.17
11Bundestag, NSU-UA, 35. Sitzung, 20.10.16, S. 78: „Vielleicht wollte er wissen, welches Handy dort liegt. Ich weiß es nicht.“
12Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 30. Sitzung, Montag, 19.10.15, S. 136
13Online: https://www.oeffnungszeitenbuch.de/filiale/Heilbronn-Kriminalpolizeidirektion%2520Heilbronn%2520-%2520Polizeipraesidium%2520Heilbronn-3444645R.html
14Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 36. Sitzung, 30.11.15, S. 22
15Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, Abschlussbericht, 28.04.16, S. 348 + 36. Sitzung, 30.11.15, S. 40: Der grüne Abgeordnete Jürgen Filius fragte: „Herr J., Sie sagten vorher, die Funkzelle – – also der Durchmesser, wenn ich das richtig im Kopf habe, 5 km.“
16Deutsche Telekom Technik GmbH, 10/2013, online: https://www.telekom.com › blob › dl-fakten-mobilfunktechnik-data
17Vgl. O. 3, S. 175, Vermerk vom 30.09.10
18Vgl. O. 2, S. 496
19Vgl. O. 6, S. 82
20O. 6, S. 84, Auswertebericht vom 01.05.07
21O. 6, S. 83
22O. 6, S. 99
23O. 11, S. 179, Vermerk vom 01.05.07: „Eine Recherche ergab, dass POM P. am 25.04.2007 durch KOK’in S. in dieser Sache bereits vernommen wurde.“
24O. 11, S. 180
25Vgl. O. 11, S. 196, A. a. 02.12.10
26O. 11, S. 338, A. a. 01.12.10
27O. 11, S. 196, A. a. 02.12.10
28O. 6, S. 376