Sponsert der Staat nur patentierbare Corona-Mittel?

Covid-19 fördert die Neigung zu Blutgerinnseln und diese können zu schweren Verläufen führen, wenn sie die Lunge und oft auch andere Organe schädigen. Dies weiß man seit April 2020 und man hätte es schon früher wissen können, wenn der ungerechtfertigte Rat, wegen einer vermeintlichen Infektionsgefahr doch bitte keine Obduktionen vorzunehmen, schon früher beiseite geschoben worden wäre.

Die altbekannten Medikamente Aspirin und Heparin können als Blutverdünner eingesetzt werden und speziell Aspirin ist zugelassen zur Behandlung von grippalen / viralen Infekten sowie zur Thromboseprophylaxe in Arterien.

Dr. Erika Mendoza, Venenärztin und Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie, beklagt, dass diese Mittel vermutlich bereits in einem sehr frühen Stadium nutzbringend eingesetzt werden könnten, es zum Beweis dieser plausiblen Vermutung aber immer noch keine Studie gibt.

Denn für eine allgemeine Empfehlung müsste man sich auf Studien als Beweis stützen können – und während für die Zeit ab Krankenhaus-Aufnahme unzählige Studien vorliegen und auch für die Prophylaxe große Anstrengungen erfolgen (Impf-Forschung, AHAL-Regeln, Lockdown), gibt es eine ärgerliche Forschungslücke für die Zeit zwischen Symptombeginn und stationärer Aufnahme.

Nun könnte man auf die Idee kommen, solche Mittel auch ohne vorliegende Studien zu verabreichen und manch ein Arzt wird dies auch tun, ohne dass man ihm einen rechtlichen Strick draus drehen kann. Bei einer Seuchenbekämpfung geht es aber um eine schnelle und breite Durchsetzung nützlicher Strategien und damit um offizielle Empfehlungen, die auf Studien basieren müssen.

Zwei bereits bewährte, zugelassene Medikamente müssten lediglich auf die Wirksamkeit für ein etwas erweitertes Anwendungsgebiet untersucht werden. Dr. Mendoza erhielt im Juni 2020 vom Vorsitzenden der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hannover jedoch eine frustrierende Mail:

Eine Studie die gegen Plazebo randomisiert wird, müsse immer nach Arzneimittelgesetz(AMG) erfolgen, auch wenn das Verum zulassungskonform eingesetzt wird.

§ 4 Abs. 23 AMG regelt also, dass der Vergleich von Aspirin gegen ein Placebo „bei einer fieberhaften Infektionskrankheit (für die Aspirin durchaus zugelassen ist) denselben Prüfplan durchlaufen muss, wie z.B. die neue Coron-Impfung!!!“

Allgemeiner formuliert:

Seit der Gesetzesänderung (2004) ist es nicht mehr möglich, ein „bekanntes“ Medikament gegen Placebo zu testen, ohne eine zwei Millionen Euro teure Studie durchzuführen!

Die Pharma-Industrie hätte das nötige Kleingeld; sie hat an der Erforschung von nicht mehr patentierbaren Stoffen aber nachvollziehbarer Weise keinerlei Interesse!

Der Gesetzgeber gibt im Normalfall auch kein Geld dafür her – aber könnte er, wenn er nicht völlig pharma-hörig ist, in Zeiten einer Pandemie vielleicht mal eine Ausnahme machen?
Und zu den Milliarden, die er der Impfstoff-Industrie bereits hingeworfen hat, mal zwei Millionen für eine eindeutig nützliche Sache ausgeben?

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