Wann könnte die Zustimmung zu den Coronamaßnahmen kippen?

Nach meiner Einschätzung wird die Zustimmung erst kippen, wenn die Menschen das Vertrauen in die Systemmedien und -parteien verlieren. Dann informieren sie sich auch aus oppositionellen Quellen. Wann kommt es dazu?

Die Zustimmung zu den Maßnahmen wird kippen,  wenn …

1. … die das persönliche Leben einschränkende Maßnahmen langfristig aufrecht erhalten werden, kein Ende in Sicht ist. Viele realisieren bislang nicht, dass die Veränderungen permanent sein werden (“neue Normalität”). Tatsächlich wird bereits vor mutierten Coronaviren gewarnt, weswegen die Gefahrenlage trotz Impfung weiter hoch bliebe.

Die Akzeptanz würde sinken wenn …

2. … die persönliche Betroffenheit massiv ist. Das heißt: Arbeitslosigkeit, Pleitewelle, Steuererhöhungen, Impfschaden. Im Vergleich zur Situation in anderen Staaten geht es uns wohl noch etwas besser. Die Probleme werden allerdings nur unter der Decke gehalten, aber das ist mittel- und langfristig nicht möglich. Viele Zeitgenossen glauben, dass die Kosten “aus der Portokasse” bezahlt werden könnten. Linke Politiker glauben, dass sie die “Super-Reichen” abkassieren könnten, auch wenn das bisher nicht geklappt hat. Den Staat finanzieren heute die Leistungserbringer (Arbeitgeber und Arbeitnehmer),  der Mittelstand, nicht die global agierenden Kapitalunternehmen und -investoren.

Naivität und Obrigkeitsgläubigkeit sind für viele Menschen nur sehr schwer zu überwinden. Das Schulsystem macht die Schüler zu “Rädchen im Getriebe”. Es macht auch vielen Angst, ihre Referenzpunkte und Autoritäten in Frage zu stellen.

6 Gedanken zu „Wann könnte die Zustimmung zu den Coronamaßnahmen kippen?“

  1. Und ? Dann ist die Zustimmung halt gekippt. Deswegen werden die Massen sich ganz sicher nicht auf die Strasse begeben, ist ja verboten. Und die paar Radikalinskis die es trotzdem versuchen werden mit Hilfe der “Anständigen” ratzfatz entsorgt, auf welche Weise auch immer. Wenn ich auf meinem tagtäglichem Arbeitsweg mittlerweile mehr Maskierte als Unmaskierte sehe, zu Fuß oder auf dem Rad, von einzelnen Maskierten in Privatfahrzeugen ganz zu schweigen, dann weiß ich, daß man auf ein Kippen der Stimmung noch lange wird warten können, und daß dieses Kippen der Stimmung erstens noch lange dauern wird und zweitens beim deutschen Untertan ganz sicher keinerlei Widerstand auslösen wird. Man muss sich da ja nur mal die Gespräche der Mitfahrenden im ÖPNV anhören.

    MfG

    1. ich glaube, dass sich die Spaltung weiter vertiefen wird. Sicherlich wird sich eine Minderheit von 20% der Bevölkerung radikalisieren und mit zunehmenden Hass auf “Querdenker” reagieren. Die sich zuspitzenden Probleme sind der Grund. Wenn dann von einem Demagogen gerufen wird “Wollt ihr den totalen Lockdown”, dann wird von dort “Ja” geschriehen werden. Aber die Mehrheit denkt so nicht. Es geht um die Mitläufer, die sich bis jetzt auf die Systemmedien und -parteien verlassen. Hier liegt eine gewisse Chance, sie auf die Straße zu bekommen, wenn der eigene Leidensdruck groß genug ist. Warum lassen die Ordnungsämter die Querdenker nicht durch die Straßen ziehen? Weil sie wissen, dass die Menge anschwellen würde. Unbeteiligte könnten sich ja spontan entscheiden mitzulaufen, wie in Leipzig.

      1. Ich stimme dildoldi zu. Ich halte diese Demos für sinnlos. Das waren die in der DDR schon, nur haben die Leute eben nicht kapiert, dass ihre Ziele damals – Maueröffnung – zufällig mit den Zielen der Herrschenden übereinstimmten. Man hat die also regelrecht aufgebaut und ihnen die ganze Sache hinterher als ihren Erfolg verkauft. Ich bin davon überzeugt, dass ein solcher Interessengleichklang zwischen Herrschenden – und damit sind heute wie damals nicht die Politiker gemeint – und Demonstranten heute nicht existiert.

        Was mich bei der Masse der Protestler wieder mal wundert, ist die geringe Anzahl der Klagen bzw. Anträgen auf einstweilige Verfügungen vor den Verwaltungsgerichten. Es ist ja nicht so, dass Richter – im Gegensatz zu Staatsanwälten – weisungsgebunden wären. Und es ist auch nicht so, dass alle Richter obrigkeitshörige Entscheidungen treffen. Mittlerweile ist ja auch eine objektive Beweisaufnahme im Hauptverfahren möglich, sollten die Anträge im Eilverfahren samt zugehöriger Begründung das Gericht nicht überzeugen, bzw. an den Folgeabwägungen scheitern.

        Aber kaum einer will die 250 Euro Gerichtsgebühren aufbringen, um sich mal die Meinung der Regierung zu seinen Vorwürfen selbst anhören zu können. Dazu braucht es keinen Anwalt. Den braucht es erst vor dem OVG im Normenkontrollverfahren.

        Ein Hindernis ist natürlich der fortwährende Erlass neuer Verordnungen, während die alten – und damit die jeweils darauf gerichteten Klagen – außer Kraft gesetzt werden. Aber auch in Punkto Fortsetzungsfeststellungsklage darf sich der mündige Staatsbürger selbst weiterbilden.

        Die Frage ist nur, wo der mündige Staatsbürger geblieben ist. Es gibt ein paar seltene Ausnahmefälle, aber im Großen und Ganzen scheinen die Menschen einfach die Grundproblematik wie vorab geschildert entweder nicht zu kennen, oder aber nicht zu begreifen. Niemand muss sich deshalb wundern, wenn er am Ende aller Rechte beraubt ist.

        1. Wie kann man bitte im Dezember 2020 noch an die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit glauben? Es wird doch geklagt, ohne Ende. Ohne, dass es etwas nützen würde. Auch die zunehmend vor den Amtsgerichten landenden Verfahren derer, die sich gegen den Wahn aufgelehnt haben und mit Bußgeldern belangt wurden, enden meines Wissens ohne Beweisaufnahmen erfolglos.

          Man braucht sich doch die ganzen Entscheidungen nur durchzulesen und erkennt die nackte Willkür. Diese Richter beugen das Recht nicht nur, sie brechen es in einer noch nie dagewesenen Art und Weise. Die Behauptungen der Exekutive (RKI) werden nicht hinterfragt. Ein OVG schreibt sogar in seinen Beschluss, dass PCR-Test keine Infektionen nachweisen – und ignorieren damit einfach den § 2 IfSG. Und die Hauptsacheverfahren werden einfach ewig lange liegengelassen.

          Seit Harbarth die Demo in Bremen höchstinstanzlich verboten hat, ist der Zug sowieso abgefahren. Diese der Exekutive hündisch ergebene Justiz wird kein “Recht” mehr sprechen, die winken seit März(!) alles durch, was sich die Exekutive an ausdenkt; sei es noch so hirnrissig (wie z. B. das Feuerwerksverbot an Silvester). Verwaltungsrichter sahen sich sowieso schon immer als verlängerter Arm der Exekutive. Man lese hierzu RA Karpenstein, Prof. Jungbluth oder RA Füllmich.

          In Österreich ist es ja auch nicht besser; da hat der VfGH nun schon mehrfach die Verfassungswidrigkeit vieler “Maßnahmen” festgestellt. Sie machen einfach eine Neue.

          Wer da sein Geld zum Fenster rausschmeißen will, kann das ja machen. Ich z. B. hab keine 250 oder 350 Euro für solche Späße.

          1. Ihre Ansichten sind nicht neu. Erinnert sei nur an die NSU-Aufklärung, wo ja sinngemäß dasselbe über die Staatsanwaltschaften geäußert wurde.

            Hier wie dort wird vollkommen ignoriert, dass für eine Entscheidung zuerst einmal die persönliche Überzeugung des jeweiligen Richters/ Staatsanwalts ausschlaggebend ist. Zuerst einmal sollte man also versuchen, sich in dessen Lage zu versetzen.

            Staatsanwälte sind mit Strafsachen in aller Regel vertraut, aber eben nicht mit Ausnahmefällen wie Rechtsbeugung, Parteiverrat oder verfassungsfeindlicher Sabotage. Damit hat ein Staatsanwalt in seiner beruflichen Laufbahn in der Regel nie etwas zu tun. Der hat dann also auch keinen persönlichen Zugang, um den Sachverhalt auch nur abschätzen zu können. Und bei Corona ist es ganz ähnlich. Zu welchen Folgeabwägungen soll denn ein Verwaltungsrichter in Sachen einer tatsächlichen oder angeblichen Pandemie kommen? Der ist doch kein Mediziner. Woher soll der die SICHERE Überzeugung für Entscheidungen mit solcher Tragweite erlangen.

            Ich finde die Auffassung, ein Großteil der Verwaltungsrichter träfe keine unabhängigen Entscheidungen weltfremd. Das Ganze sollte man eher “sportlich” betrachten und man sollte seine Erfolgsaussichten von vornherein nicht überbewerten. Denn egal wohin der Wind sich dreht, es werden in jedem Fall dieselben Richter und dieselben Staatsanwälte vor Ihnen sitzen, welche das auch heute tun.

            Auf den Kettenerlass von nur geringfügig anders begründeten “Eindämmungsverordnungen” mit dem Ziel, unangenehme Entscheidungen der Justiz quasi leerlaufen zu lassen, hatte ich selbst schon hingewiesen.

            Letztendlich ist der merkwürdige Vorwurf, ich würde heute noch an die Verwaltungsgerichtsbarkeit “glauben” – in etwa wie ein Kind an den Weihnachtsmann – doch ein Offenbarungseid. Eine solche Perspektive erschließt sich mir nicht.

  2. In aller Regel tragen die Polizisten jetzt auch FFP2 oder FFP3 Masken. Unter anderem hier zu sehen:

    https://youtu.be/ZgGSos_Hwvk

    https://youtu.be/TAgTHIkbiT4

    Jeder kann das mal im Selbstversuch probieren, mit so einer Maske auf der Nase eine größere Strecke zu rennen oder 5km unter Last – z.B., einen Berg hoch zu laufen. Hinterher ist man für den Rest des Tages erledigt, auch wenn man gesund und gut trainiert ist.

    Ich denke, dass sich die Herrschenden mit der Dienstanweisung zum Tragen der FFP2 Masken durch Polizeibeamte, während dieser körperlich anspruchsvollen Einsätze, keinen Gefallen getan haben, Dies könnte sich massiv auf “ein Kippen der Stimmung” auswirken, da die Polizei mit solchen Masken effektiv nicht mehr in der Lage ist, die Anweisungen ihrer Vorgesetzten umzusetzen. Siehe Wien. Man kann denen locker davonrennen, wenn man selbst keine Maske trägt. Das wiederum wirkt sich natürlich auf die Moral der Polizei aus, welche mehr und mehr zum Hampelmann verkommt.

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