Erwartungsgemäß hat der 6. Strafsenat des OLGs-München nur einen Tag vor Fristablauf – also 93 Wochen nach dem Ende der Hauptverhandlung der 1. Instanz -, die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Strafprozess vorgelegt.
Es dürfte den Strafverteidigern objektiv unmöglich sein, innerhalb eines Monats 3025 Seiten durchzulesen und analytisch für die Begründung der Revision auszuwerten, Mit demokratischer Rechtssprechung wie sie der Bürger versteht und mit dem Recht auf ein faires Verfahren, ist dies bereits dem ersten Anschein nach unvereinbar. Quasi als Kompensation gibt es für die “Teilnahmeberechtigten” des Strafprozesses eine ganze Reihe von Unsicherheiten außerhalb des strafprozessualen Geschehens.
Weder Tatgericht noch Revisionsgericht noch Anklage noch Verteidigung werden sich später darauf berufen können, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, den LKD Michael Menzel, seit Ende 2017 wegen Verdachts des Mordes an zwei von drei Mitgliedern der terroristischen Vereinigung NSU und wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage ermittelt wird. (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17)
Zweifellos ist es eine herausragende journalistische “Meisterleistung” von Faktenfinder und Co, über ein derartig brisantes Verfahren mehr als zwei Jahre nicht berichtet zu haben. Immerhin können die Staatsanwaltschaften so ohne öffentlichen Druck ermitteln, und das versöhnt mich mittlerweile mit dieser Art von Pseudojournalismus.
Weitere Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage richten sich gegen (ehemalige) Angehörige der KPS-Eisenach. (Az. StA-Meiningen 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18)
Ergänzend ist mitzuteilen, dass ich mit Schreiben vom 28.02.2020 Strafanzeige gegen den LKD Michael Menzel und den POR Thomas Gubert wegen Verdachts des versuchten Mordes an den Einsatzkräften der Feuerwehr, im Zusammenhang mit dem am 4. November 2011 durch die Polizei veranlassten Löscheinsatz gestellt habe. Die Bewertung der Staatsanwaltschaft Meiningen bzw. das Aktenzeichen dazu liegen noch nicht vor.
Weder Tat- noch Revisionsgericht noch Verteidigung werden sich später darauf berufen können, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt seit Ende 2017 gegen 12 Zeugen des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/1 wegen uneidlicher Falschaussagen im Zusammenhang mit der Aufklärung der Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt. Die (mutmaßlichen) Falschaussagen lassen sich auch als Beihilfe zum Mord interpretieren, sodass ich im Falle einer Verjährung sofort die entsprechende Strafanzeige neu stellen werde. (Az. StA Erfurt 525 Js 40761/17)
Des weiteren hatte die Staatsanwaltschaft München I innerhalb von nur 10 Tagen, mit einer objektiv rechtsfehlerhaften Begründung meine Strafanzeige gegen die Verteidiger Beate Zschäpes wegen des Verdachts des Parteiverrats, als gegenstandslos zurückgewiesen. Dagegen habe ich diesmal Beschwerde eingelegt. Weil die Sache doch von erheblichem öffentlichen Interesse ist, verlinke ich hier die Einleitung dieser Beschwerde:
Selbstverständlich sind auch die zuständigen Rechtsanwaltskammern über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sofern sich Weiterungen – insbesondere zur Beschwerde – ergeben, werde ich diese hier veröffentlichen.
Eine weitere Untiefe, welche im Fahrwasser der Urteilsbegründung liegt, stellt der Mord an Michele Kiesewetter und der Mordversuch an Martin Arnold dar. Diesbezüglich hatte ich Strafanzeige wegen Beihilfe gegen den LKD Michael Menzel beim Generalbundesanwalt erstattet, wobei sich die Behörde offensichtlich weigert, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zu eröffnen bzw. die Nichteröffnung eines solchen Ermittlungsverfahrens entsprechend zu begründen. Näheres dazu hier:
Die Frist ist mittlerweile abgelaufen. Trotzdem werde ich noch bis Ende Mai zuwarten, ehe ich dann ganz im Sinne Dr. Diemers weiteres veranlasse.
Letztendlich stellen jedoch all die vorgenannten Verfahren lediglich Nebenkriegsschauplätze dar, welche sich automatisch im Zuge der fortschreitenden Durchdringung des Sachverhalts öffneten. Schließlich habe ich neue Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen immer zeitnah den Behörden mitgeteilt und eben nicht hier auf dem Blog veröffentlicht. Es sei deswegen darauf hingewiesen, dass die Hauptstoßrichtung meiner Recherchen von Beginn an eine andere war, als es hier den Anschein erweckt.
Betrachtet man die Facetten des NSU-Komplexes, so erscheinen der Strafprozess und die jetzt vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung lediglich als wichtige Sequenzen unter vielen. Es erfüllt mich mit brennender Neugier zu erforschen, inwieweit die Mitglieder des Tatgerichts in der Lage waren die notwendige Denkleistung aufzubringen, um das von ihnen (mit) errichtete offizielle NSU-Kartenhaus auszubalancieren.
André E., der Mann, der auf seinem Bauch die Worte „Die Jew Die“ tätowiert hat (Stirb, Jude, stirb) hatte nach der mündlichen Urteilsverkündung den Gerichtssaal als freier Mann verlassen,
http://www.sz.de/1.4887487
Die Bundesanwaltschaft konnte nicht glauben, dass ein in der Wolle gefärbter Gesinnungsgenosse wie er ahnungslos gewesen sein soll, obwohl er 13 Jahre lang das BMZ-Trio trifft, sie mit Tarnnamen anspricht, eine Wohnung und dreimal ein Wohnmobil für sie anmietet, seine Krankenkassenkarte zur Verfügung stellt und (im Gegenzug?) kostspielige Geschenke von ihnen annimmt.
Weit gefehlt: „Eine derartige lockere persönliche Beziehung in Zusammenschau mit ihrer ideologischen Verbundenheit eröffneten für den Angeklagten E. jedoch keine tief gehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen“, schreibt Götzl im Urteil und folgert, „dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten“.
Eminger, Gerlach und Schultze und zum Teil auch Wohlleben haben doch ihren “Lohn” in Form einer geringen Strafe erhalten. Der Eminger hat sich doch im Prozess vor Lachen nicht mehr eingekriegt….. eine Menge Deals im Münchener Schauprozess. Dabei haben die drei doch wahrscheinlich eine höhere Beteiligung am Geschehen, als Zschäpe selber. Die Revision der Bundesanwaltschaft bezüglich Eminger ist doch nur ein Feigenblatt, weil sonst niemand in der Öffentlichkeit, dieses milde Urteil verstehen würde. Es steht einzig weiterhin noch immer die Frage im Raum, warum Zschäpe sich im Angesicht einer zu erwartenden lebenslangen Strafe nicht selbst verteidigt hat , bzw. natürlich auch durch ihre Anwälte nicht verteidigt wurde.
Es geht ja nicht nur um Eminger, sondern auch darum, dass es in der Frühlingsstraße eine weitere (offiziell) unbekannte Person gegeben haben muss, welche maßgeblich in die in die Sache verstrickt ist.
http://friedensblick.de/29310/unbekanntes-nsu-mitglied-bis-heute-auf-freiem-fuss-kann-schon-sein-aber-wir-haben-davon-nichts-gewusst/
Das Dogma welches bei den verschiedenen Behörden in Karlsruhe entgegen der objektiven Beweislage vertreten wird, hatte die StA Karlsruhe mit Fettdruck (sic) wie folgt mitgeteilt:
„Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht in der Weise zu verstehen ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe von der Existenz weiterer Mitglieder des NSU ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt auch keinen in den Unterlagen behaupteten Tatsachen zu. Das gilt auch für Behauptungen, denen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ausdrücklich widersprochen wird“ Zitat Ende (siehe Schreiben StA Karlsruhe vom 25.07.2019)
Mit keinem Wort ist man in der Sache auf das von mir Vorgetragene eingegangen, obwohl es sich dabei um objektive, weil auf forensischen Untersuchungen des BKAs gründende Indizien handelt. Das werde ich so auch nicht unwidersprochen stehen lassen.
Auch die Angehörigen der Mordopfer und die von ihnen bestellten Nebenklagevertreter haben ein Interesse daran, dass der Staat den Sachverhalt aufklärt.