Verleumden Aust/Laabs Ralf Marscher oder “nur” fehlerhafte Darstellung?

Im vorherigen Artikel fragte ich, ob es sich lediglich um einen gravierenden Recherchefehler von Aust/Laabs handelte oder um eine Verleumdung? Die Vernehmung des Polizeibeamten Paul Lehmann fand am 02.06.2016 statt, auf der Internetseite des Bayerischen Rundfunkes steht als Ausstrahlungstermin der Langfassung des “NSU-Komplexes” der 18.10.2016! Die Kurzfassung wurde jedoch schon am 06.04.2016 ausgestrahlt. Im Fall der Kurzfassung könnten sich Aust/Laabs also verteidigen, nichts von der entlastenden Aussage von Lehmann gewusst zu haben. Im Falle der Langfassung, die erst Monate später ausgestrahlt wurde, würde die Erklärung jedoch nicht greifen.

“Die Langfassung des Dokumentarfilms ist am Dienstag, 18. Oktober 2016, auf dem Dokumentarfilmplatz um 22.30 Uhr erstmals im Fernsehen zu sehen. (…)

Die 52-minütige Kurzfassung von “Der NSU-Komplex” wurde am 6. April 2016 im Rahmen des ARD-Schwerpunkts “Mitten in Deutschland: NSU” in Das Erste gezeigt.! (BR)

Schwächten Aust/Laabs die Vorwürfe in der Langfassung gegen Ralf Marschner ab?

Genau umgekehrt. In der Langfassung wird der Eindruck sogar noch verschärft, Marschner hätte das Auto angemietet, mit welchem Mundlos nach Nürnberg gefahren wäre, um Herrn Özüdoğru zu erschießen.

Auch diese “Kurzfassung” ist bei youtube zu sehen. Darin befindet sich gleichfalls die von mir kritisierte Sequenz [32:41-33:00], jedoch in abgeschwächter Form. Zwar wird weiterhin Marschner verdächtigt, Mundlos beim Mord durch Autoanmietung geholfen zu haben, aber es gibt einen gravierenden Unterschied zur Langfassung:

Die Kurzfassung zeigt nicht unmittelbar vor dem Mietvertrag das blutverschmierte Mordopfer Özüdoğru!

In der Langfassung wird das Foto des erschossenen, blutverschmierten Özüdoğru hinzugefügt und gezeigt [52:14-52:18], sofort danach [52:19- 52:30] kommt der Auto-Mietvertrag von Ralf Marschner.

Quelle: youtube

Die Aussage von Paul Lehmann in NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages fand am 02.06.2016 statt. Statt obige Sequenz zu streichen oder die entlastende Aussage Lehmanns einzuspielen, wurde der Vorwurf also nochmals -verschärft-!

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