Heribert Prantl fragte am 4. August 2014 in der SZ, Zitat:
„Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das aufdeckt und öffentlich macht? Muss man, zumindest dann, wenn man Staatsbediensteter ist, den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt? Und wann darf man wie den Mund aufmachen und wem gegenüber?“ Zitat Ende
Folgendes Anschreiben ging am 30.05.2018 per FAX an Dr. Kai Gniffke. Es gab bis dato [01.06.2018, 17:36] keine Reaktion zu diesem an und für sich sensationellen Sachverhalt.
ARD-Nachrichtenredaktion
Dr. Kai Gniffke / persönlich
Hugh-Greene Weg 1 Berlin, 30.05.2018
22529 Hamburg
Beweiserhebliche Tatsachen zum NSU-Strafprozess:
- Aktenzeichen 227 Js 22943/17 – Ermittlungsverfahren gegen den Leitenden Kriminaldirektor (LKD) Michael Menzel wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, pdf-Dokument der Staatsanwaltschaft Meiningen
Sehr geehrter Dr. Gniffke,
am 25.05.2018 um 16.26 Uhr meldete die Tagesschau auf ihrer Website: „Bundespolizei ermittelt in Asylaffaire“. Im Text dazu hieß es, Zitat: „Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Strafanzeige gegen BAMF-Chefin Cordt an die Ermittlungsbehörde in Bremen weitergegeben. Dort liege mittlerweile die gleiche Strafanzeige gegen die Leitung des BAMF vor, teilte die Staatsanwaltschaft mit. “Eine gemeinsame Sachbehandlung empfiehlt sich.” Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte am Mittwoch den Eingang einer Anzeige gegen Cordt bestätigt. Auf deren Grundlage sollte geprüft werden, ob ein Verdacht auf eine Straftat besteht.“ Zitat Ende
Nun kann in diesem Land eigentlich jeder jeden anzeigen und dies allein bedeutet noch gar nichts. Deswegen war ich ehrlich gesagt etwas verwundert darüber. Googelt man den Sachverhalt unter den
Stichworten „Strafanzeige BAMF“, werden zum jetzigen Zeitpunkt beachtliche 78 000 Einträge angezeigt.
Wie Sie wissen, neigt sich in München der NSU-Strafprozess dem Ende zu. Am 05.06.2018 werden dort die letzten Plädoyers gehalten. Im Zusammenhang mit der ansich banalen Meldung zweier Strafanzeigen gegen Frau Cordt, finde ich es bemerkenswert, dass es Ihrer Nachrichtenredaktion bisher keine Meldung wert war, dass gegen einen der zentralen Zeugen im NSU-Prozess, wegen Mordes an den Beschuldigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt wird.
Finden Sie es nicht auch bemerkenswert, dass der Staatsschutzsenat drauf und dran ist, Zschäpe und Co. für lange Zeit wegzusperren und dass der Staat gleichzeitig offenbar tatsächliche Verdachtsgründe dafür gegeben sieht, dass der Leitende Kriminaldirektor Michael Menzel die Beschuldigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos persönlich ermordet haben könnte? Außerdem habe Menzel um seine Tat zu tarnen in der Folge die Ermittlungsergebnisse manipuliert und Ermittlungsbehörden und Öffentlichkeit belogen. Verschwörungstheorie kann das nicht sein, es sei denn Sie unterstellen der Staatsanwaltschaft selbst, solchen Theorien anzuhängen.
Wäre eine solche Meldung nicht etwas brisanter, als die Meldung banaler Strafanzeigen gegen Frau Cordt? Ist es nicht von übergeordnetem öffentlichen Interesse, im Angesicht des derzeitigen Verfahrensstands die Tatsachen in öffentlich rechtlichen Medien zu benennen? Wenn Sie den Sachverhalt googeln, finden Sie indes überhaupt keine Nachricht mit Sachbezug dazu.
Das Ermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, wird bei der Staatsanwaltschaft Meiningen geführt. Es wurde am 12.12.2017 eröffnet und trägt das Aktenzeichen 227 Js 22943/17. Das Ermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel wegen Fälschung beweiserheblicher Daten, wird bei der Staatsanwaltschaft Erfurt geführt. Es hat dort das Aktenzeichen 525 Js 14593/16.
Ob beide Ermittlungsverfahren zum Zeitpunkt der Übermittlung dieser Informationen noch offen sind, kann ich Ihnen nicht sagen. Jedenfalls habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt [01.06.2018, 17:36] keine Einstellungsverfügungen erhalten. Das Ermittlungsverfahren wegen Mordes geht auf meine Strafanzeige vom 17.11.2017 zurück. Vom anderen Ermittlungsverfahren habe ich deswegen Kenntnis, weil eine meiner Analysen von der Staatsanwaltschaft diesem Verfahren zugeordnet wurde. Meine Daten behandeln Sie bitte vertraulich. Eine alte Wohnanschrift habe ich geschwärzt. Ich möchte nicht, dass mein Name veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
NSU: Böhnhardt, Mundlos wurden erschossen, keine Selbstmorde!
Oha, steile These,
wobei ich jede Strafanzeige in Zusammenhang mit dem Phantom begrüße.
Daß die Staatsanwaltschaft (besonders die in Meiningen) tatsächlich Ermittlungsverfahren einleitet und eben nicht mit der üblichen Floskel – “konnte kein Anfangsverdacht festgestellt werden” – das juristische Genital völlig unerigiert zwischen die Beine klemmt, läßt erahnen, daß Menzel als Uwe-Mörder schon mal nicht in Frage kommt.
Vielmehr deuten die real existierende Ermittlungsverfahren auf die im Dönerzusammenhang als normal geltenden Maulkorbgeschirre hin. Sie sind wirksame Mundtotmacher.
Botschaft: Halt bloß die Schnauze.
Sollte ans Tageslicht geraten, welche Seilschaft Menzel zu seinen Straftaten verpflichtete, ist der Döner-Mythos endgültig reif für seine Beerdigung.
Sollte ich mich also nicht völlig irren, verlaufen diese Verfahren im Sand, sobald alle Döner-Vertuschungs-Verfahren-Ausschüsse ergebnislos in juristisch trockene Tücher gepackt wurden.
Damit irgendetwas bestraft würde, könnte man ihn vielleicht drankriegen, weil er seine Untergebenen nicht gendergerecht zu Verdunklungstaten anhielt. Das wäre wahrlich ein Verbrechen.
So sehe ich das.
Für mich ist der Knackpunkt bezüglich Michael Menzel, dass er als Ermittler die Tür zum Wohnwagen umständlich öffnete und dabei KEINE Handschuhe trug, so dass Fingerabdrücke von ihm – sollten sie später gefunden werden – auf diese Aktion zurückführen könnten (sollen?). In einer Episode ‘Ein starkes Team’ fasste ein Ermittler bewusst Dinge in der Wohnung einer Ermordeten ohne Handschuhe an, da er diese kannte und dort ohnehin Fingerabdrücke von ihm zu finden sein würden.
Sollte M. Menzel evtl. schon vorher am Wohnmobil gewesen sein?
Nachgereicht sei hier noch ein Brief an die Verteidigung, Zitat:
Sehr geehrtxx xxxxxxx xxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin juristischer Laie und gehe deswegen von der einfachen Überlegung aus wie es wäre, wenn ich selbst in so einem Fall auf der Anklagebank sitzen würde. Menzel ist DER Schlüsselzeuge schlechthin, denn bei ihm begann die “Selbstenttarnung”. Der Prozess würde mit Klärung der Frage nicht aufgebläht, sondern er wäre zu Ende. Die Bundesanwaltschaft blamiert. Es handelt sich hier um einen fundamentalen Grundsachverhalt dieser schwachsinnigen Tathergangshypotrhese der BAW, welcher selbstverständlich für alle Angeklagten relevant ist. Die Grundlage der Anklage stimmt unter dieser Prämisse nicht mehr und der Staat stellt diese Grundlage selbst in Frage. Der ganze Prozess balanciert 500 000 Aktenseiten auf der Nadelspitze der Selbstenttarnung.
Würde sich das Strafmaß für Ihrxx Mandantxx erhöhen, wenn das Gericht zur Auffassung gelangen würde, Menzel sei der Mörder von Mundlos und Böhnhardt? Wohl kaum. Die Sache würde immer zugunsten ihrxx Mandantxx ausschlagen und niemals zu ungunsten. Dazu kommt die mit Recht empörte Öffentlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen” Zitat Ende
Der heutige Verhandlungstag wird zeigen, wer in diesem Strafprozess seinen Mandanten tatsächlich verteidigt und wer nicht. Sollte die Zschäpe-Verteidigung keine Beweisanträge stellen, um die Ermittlungsakten der o.g. Verfahren als Beweismittel in den Strafprozess einzuführen, dann wäre offenkundig, was viele bislang schon vermuteten. Sollten die Anträge jedoch gestellt werden und das Gericht wiese diese Anträge zurück, wäre es als befangen abzulehnen. Sollte dagegen das Gericht diesen Anträgen stattgeben, wäre ein großer Teil der Widersprüche, welche seit Jahren auf NSU-Leaks und hier thematisiert werden, Teil der öffentlichen Beweisaufnahme. Und natürlich noch einiges mehr, was bisher nirgendwo zu lesen war.
Es geht am heutigen Verhandlungstag aber nicht um den Inhalt der o.g. Ermittlungsverfahren, sondern nur um die beweiserhebliche Tatsache, dass diese überhaupt existieren. Das Gericht hat selbstverständlich die naheliegende Pflicht, den Sachverhalt auch ohne jeden Beweisantrag der Verteidigung zu klären.
Und merke: Es kann keine Deals mit dem Gericht auf Grundlage falscher Geständnisse geben. Weder für Zschäpe, noch für Gerlach und auch nicht für Schultze.
Frau Ramm hat schon eine leise Ahnung, wenn sie in der SZ fragt, “Vielleicht könnte der Prozess doch noch etwas länger dauern”.
http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-ein-plaedoyer-fuer-zschaepe-gegen-ihren-willen-1.4001655-2
Wir werden sehen.
Die Staatsanwaltschaft konnte die Anzeigen wegen Mordes etc. gelassen entgegen nehmen, zwecks gemütlicher Abarbeitung: Menzels Freispruch ist nämlich kurz zuvor (Ende Oktober) erfolgt, durch die „Königin“ höchstpersönlich:
https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Linken-Abgeordnete-Mundlos-und-Boehnhardt-wurden-nicht-von-einer-dritten-Person-139879093
Weder der Artikel noch vermutlich Katharina König-Preuss gehen jedoch auf das Ergebnis ein (erhebliche Zweifel an der Suizid-Version), die der 1. Thüringer Ausschuss 2014 in seinem Schlussbericht parteiübergreifend und sehr ausführlich festhalten hatte. Dessen kühle Analysen sind einer inbrünstigen Beschwörung gewichen: „Ich bitte um eins“, betont Katharina König-Preuss, Obfrau der Linken im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss: „Den 4. November 2011 als abgehakt zu betrachten.“
Mit dem 4.11.11 nimmt sie den Uwes das Recht auf weitere Untersuchungen – und dem NSU den Tag der Geburt als öffentlich bekannte Organisation. Für sie ist der 4.11.11 vermutlich der Tag der Geburt eines Antifa-Deutschland, dass (geeint im Kampf gegen den NSU) den Linken zum Ersatz für den langweilig gewordenen „Klassenkampf“ werden soll.
Viel Feind, viel Ehr – daher reicht es auch nicht, den Popanz NSU auf das 20-jährige Abtauchen des Trios zu begrenzen, das wir aktuell als Gründungs-Jubiläum „feiern“ könnten.
Weil das Trio „in der Jenaer Neonaziszene und auch im Thüringer Heimatschutz aktiv“ war, „werde über 25 Jahre NSU diskutiert, so die Abgeordnete“.
Sie sieht auch kein (Logik-)Problem darin, warum das Monster NSU nach dieser Rechnung acht Jahre Vorlauf für den ersten Mord hat, aber seine Terrorbotschaften dann nicht mal in einen einzigen Bekennerbrief fassen kann oder wenigstens, für die Analphabeten der Bewegung, Hakenkreuze an die Tatorte schmiert.
Die drei gingen 1998 aber nicht freiwillig und nicht mit Kampf-Plänen samt NSU-Logo in den Untergrund, sondern flohen gem. offiziellem Narrativ zunächst mal (sprich: tauchten betreut unter), um die akut anstehende Böhnhardt-Inhaftierung zu vermeiden. Dort standen sie angeblich zunächst unentschlossen vor der Wahl zwischen einerseits der Vorstellung der zwei Männer, nach Südafrika „auszuwandern“, um Gras über die alten Sachen wachsen zu lassen und andererseits Zschäpes Neigung, sich doch noch der Polizei zu stellen und reinen Tisch zu machen. Keine der beiden Varianten klingt auch nur entfernt nach (ideologischer) Radikalisierung oder (ausrüstungsmäßiger) Militarisierung. Und doch soll genau Radikalisierung und (einstimmige?) Mordbereitschaft der „Kompromiss“ gewesen sein, der das Trio dann schließlich zusammenhielt?
Starker Tobak ist das selbst in der Logik des offiziellen Narrativs, dessen 2. Schicht (unübersehbare Betreuung beim und nach dem Abtauchen) besser zum Problem passt:
Die (staatlichen) Betreuer besorgten nicht nur Abtauchen, Schutz vor Verhaftung und Quartier, sondern auch Kontakte, legale Jobs (Marschner) und gaben den dreien vermutlich eine Langfrist-Perspektive, wie sie rund 40 andere Kollegen im Thüringer Heimatschutz (samt Chef Tino Brandt) auch bekamen: als bezahlte V-Leute oder Helfer der Dienste für was auch immer (aber jedenfalls nicht für die spurenfreien Tatorte).
Nur Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens (Familie Kubasik) stellt die (einigermaßen) richtigen Fragen: „Wie wurden die Mordopfer ausgewählt? Welche NSU-Helfer gibt es in Deutschland?“ und beklagt, dass in München einerseits (für den engen Kreis der Angeklagten) möglichst hohe Haftstrafen angestrebt werden und andererseits: „Netzwerke hinter dem rechtsextremen Terror oder die Rolle der Sicherheitsbehörden würden nicht beleuchtet“.
Indem sie dies auf der gemeinsamen Diskussions-Veranstaltung namens „25 Jahre NSU: Aufklärung, Verantwortung, Erinnerung“ tut, hat sie sich dem Antifa-Narrativ der „Königin“ aber bereits als Helferin unterworfen.
Menzel spielt eine wichtige, dubiose Rolle, die eine staatsanwaltliche Untersuchung verdient. Aber er kann das Narrativ vom November 2011 nicht im Alleingang geplant und auch nicht als überall entscheidender Mastermind die Regie geführt haben.
Sind neben den Vorgängen in und um Eisenach-Stregda auch die Präparierung der Zwickauer Wohnung mit Beweisbergen, Erstellen und Versand der Bekenner-DVDs in den Anzeigen gegen Menzel enthalten bzw. kann man ihm für diese Dinge überhaupt realistischerweise verantwortlich machen?
Wenn nein, dann könnte das OLG in München sich auf den Standpunkt stellen: Selbst wenn Menzel die Uwes ermordet haben sollte (statt sie z.B. zu verhaften), dann macht das die (offizielle) Vergangenheit der Uwe zumindest für die Zeit der Morde bis 2007 nicht ungeschehen. Die für eine Prozess-Verwertung ggf. wegfallenden Wohnmobil-„Beweise“ sind zwar kein Pappenstiel, aber man hat ja noch die Beweisberge aus der Zschäpe-Wohnung (auch die fehlenden Tatortspuren des Trios hätten ja schon bisher ein Problem sein müssen – waren und sind es aber ganz offensichtlich für Justiz und MSM nicht).
Für den NSU-Fake als Ganzes wird die Geschichte „Menzel als Einzeltäter“ im Sand verlaufen, weil an mehreren Stellen gleich- und höherrangige Mittäter – eine Verschwörung innerhalb des Staatsapparats – angenommen und untersucht werden müsste. In Hessen wird so was schnell und einfach mit 120-jährigen Aktensperren unterbunden; ob das in Thüringen am Ende wirklich sehr viel anders laufen wird?
“Gegen Menzel im Speziellen hat sie Schritte einleiten lassen, weil er lügt und viel mehr weiß, als er sagt. Menzel wurde nach ihrer Überzeugung schon am 4.11.11 und zwar von Anfang an von weiteren Personen instruiert.” Zitat Ende
http://friedensblick.de/22947/persoenliche-diskussion-mit-dorothea-marx-ueber-den-nsu/
Dies ist zutreffend und sowohl der Staatsanwaltschaft, dem Gericht als auch der Verteidigung so dargelegt worden.
Erwartungsgemäß hat das Gericht gestern entsprechende Beweisanträge abgelehnt. Es kann unmöglich in der kurzen Zeit den Sachverhalt geprüft haben. Zudem gründet die Strafanzeige auf einer Beweiswürdigung, die sich exakt an die Richtlinien hält, welche von Armin Nack, Vorsitzender des 1. Strafsenats am BGH a.D. dazu vorgegeben worden sind. Das Gericht wäre demzufolge als befangen abzulehnen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Nack
Letztendlich wird das Gericht sein Urteil begründen müssen. Es wird sehr interessant, wie die detaillierte Urteilsbegründung ausfällt.
Katharina König-Preuss, die jetzt so beschwörend den 4.11.11 als abgehakt behandelt haben möchte, ist genau die Person, die „von einem Schreiben der Rechtsmedizin sprach, in dem sie den Todeszeitpunkt zunächst mit 8-11 Uhr erwähnte und anschließend auf vormittags korrigierte“ (siehe o.g. Friedensblick-Link). Sie weiß also sehr wohl, dass die Mord-These für den 4.11.11 alles andere abgehakt ist.
Rechtsmediziner, OLG München und (der intelligentere Teil der) MSM müssten das ebenfalls wissen, ignorieren es aber einvernehmlich. Aus bösem Willen, aus Herdentrieb oder aus Angst?
Man muss sich nur einmal vor Augen führen wie es wäre, wenn man selbst in so einem Fall auf der Anklagebank säße, und wenn ein vergleichbares Strafmaß – nämlich lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung – im Raum stünde.
Kurz vor der Urteilsverkündung kommt nun heraus, dass die Staatsanwaltschaft ausgerechnet gegen den Zeugen, welcher die Selbstenttarnung “aufgedeckt” hat, wegen Mordes und Fälschung beweiserheblicher Daten ermittelt. Der Zeuge steht demnach im Verdacht, zwei von drei Mitgliedern der Terrorzelle eigenhändig umgebracht, oder deren Ermordung zumindest beigewohnt zu haben.
Jeder Strafverteidiger würde selbstverständlich sofort beantragen, die Akten des Ermittlungsverfahrens in den Prozess zu ziehen. Für den Angeklagten kann es im Angesicht des beantragten Strafmaßes nämlich nicht mehr schlimmer kommen – sondern nur noch besser. Auch ginge es vorerst nicht um die Prüfung des Inhalts dieser Ermittlungsverfahren. Es ist offensichtlich, dass das Gericht nicht in einer Woche das prüfen kann, was die Staatsanwaltschaft über Jahre nicht in der Lage war zu prüfen. Wobei hier eher davon auszugehen ist, dass die Staatsanwaltschaft sehr wohl geprüft hat, aber keine vernünftigen Einstellungsgründe finden kann. Die reine Existenz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist Garant genug, dass “an der Sache etwas dran sein muss”. Die Prüfung der Inhalte müsste im Rahmen der Beweisaufnahme im Strafprozess erfolgen. Vorerst wäre den Beweisanträgen im Rahmen einer Art Eilrechtsschutz statt zu geben. Denn der Angeklagten droht schwerer Schaden, gegen welchen Berufung nicht mehr möglich wäre.
Was erleben wir aber seit gestern vor Gericht? Heer, Stahl und Sturm stellen keine solchen Beweisanträge. Statt dessen erzählen sie vergleichsweise unwichtiges Zeug, welches nicht mal annähernd in der Lage ist, die Tathergangshypothese der BAW zu erschüttern. Warum das so ist? Nun, die “ehrenwerten Strafverteidiger” würden bei Einführung der Akten o.g. Ermittlungsverfahren in den Strafprozess, ihre eigene Beteiligung an der Vertuschung der tatsächlichen Gegebenheiten zu Lasten ihrer Mandantin offenlegen. Grundlage eines Deals kann nur ein wahrhaftiges Geständnis sein, und keine der Mandantin abgepresste Lügengeschichte. Herauskommen würde, dass Zschäpe im Rahmen der Tathergangshypothese der BAW überhaupt keinen Grund hatte, ihre Wohnung in Zwickau anzuzünden. Gerlach und Schultze wären maßgeblicher Lügen überführt. Eminger wäre auf das Schwerste im Sinne der Anklage belastet.
Deswegen wird die beweiserhebliche Tatsache, der in diesem Blogbeitrag thematisierten Ermittlungsverfahren, von allen ignoriert. Die Presse schweigt kollektiv.