Seit Jahren drehen sich die Diskussionen um die Frage, ob der “National-Sozialistische-Untergrund” nur aus drei Personen bestand (Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe), oder ob es noch mehr Täter gegeben hätte. Damit bewegt sich das Meinungsspektrum seit November 2011 im gleichen Rahmen – es wird stets vorausgesetzt, dass “NSU-Rechtsterroristen” die Ceska-Mordserie begangen hätten, genauso wie den heilbronner Polizistenüberfall sowie zwei Bombenanschläge in Köln und einen weiteren in Nürnberg. Wer dies anzweifelt, bricht ein Tabu, obwohl die Beweislage für eine NSU-Täterschaft sehr dünn ist.
Daher sollte die Diskussion endlich eine dritte Möglichkeit ins Auge fassen: Dient der NSU als Tarnlegende, um die wahren Hintergründe zu vertuschen? Wurde das Trio gezielt 1998 in den Untergrund platziert, um ihnen später Verbrechen als (angebliche) Rechtsterroristen anhängen zu können?
Im Folgenden werden erst die Aussagen des Informanten “Erbse” diskutiert, dann geht es um den Bericht des hessischen Geheimdienstes, dem sogenannten “Verfassungsschutz”, der 120 Jahre weggeschlossen werden soll. Was spricht für die dritte Möglichkeit, was dagegen?
Es existieren keine Beweise für eine Täterschaft von Böhnhardt/Mundlos an den Tatorten. Daher gingen Bundestagsabgeordnete im zweiten NSU-Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) parteiübergreifend von weiteren Tätern aus. Es soll ein Netzwerk verschiedener rechtsterroristischer Täter geben.
Der Bundestag geriet damit in Konflikt mit der Bundesanwaltschaft, der ungenügende Ermittlungsbereitschaft vorgeworfen wurde. Die vom Justizministerium weisungsgebundene Behörde propagiert eine abgeschottene NSU-Kleinstzelle aus Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe. Damit befindet sich die Staatsanwaltschaft in einer schwierigen Lage: Einerseits bestätigt die Bundesregierung die Existenz einer rechten Terrorzelle, andererseits werden mehr Täter als Böhnhardt/Mundlos ausgeschlossen. Der Grund für diesen Drahtseilakt ist folgender:
Es kann kein Netzwerk gegeben haben, ohne Duldung der Behörden. Das Trio war von Informanten der Geheimdienste und Polizeispitzel förmlich umstellt. In der Vorgänger-Organisation des NSU im sogenannten “Thüringer Heimatschutz” wimmelte es nur so von Informanten. Die Spitzel hätten zweifellos ihr Wissen über die (angeblichen) Rechtsterroristen verkauft, auch angesichts der stattlichen Belohnung von über 300.000 Euro.
Informanten bestätigen keinen rechtsterroristischen NSU
Seit November 2011 kam es zur Enttarnung einer ganzen Reihe von Informanten und Polizeispitzeln aus dem rechtsextremen Bereich, die das Trio kannten. Teilweise standen sie ab 2012 im direkten Kontakt mit Abgeordneten in U-Ausschüssen und Journalisten. Laut ihrer übereinstimmenden Aussage bekamen sie nichts davon mit, dass der NSU die ihm zu Last gelegten Verbrechen begangen hätte.
Im “Thüringer Heimatschutz” war man laut Sven Rosemann zwar im Gespräch, eine Art “braune RAF” zu bilden, jedoch wollte man “erstmal” keine Leute verletzen:
“Das Thema wurde angesprochen, ob wir nicht langsam mal dazu übergehen möchten, irgendwie einen bewaffneten Arm ähnlich der RAF zu bilden (…) so ein Gedenkstein oder so was. Das war also erstmal der Plan, Leute irgendwie zu verletzen erstmal nicht.” (youtube)
Während unter den Rechtsextremen eine “braune RAF” theoretischer Natur war, prophezeite der sächsische Geheimdienst förmlich die sogenannte NSU-Anschlagsserie.
Es kam im Jahr 2000 zu einer behörden-internen Warnung, direkt aus dem sächsischen Geheimdienst selbst. Der sogenannte “Verfassungsschutz” begründete die Abhöraktion “Terzett” damit, dass vom Trio eine große Gefahr ausginge. Ihr Ziel wäre, schwerste Straftaten zu begehen. Als Grund wurde Zschäpes (angebliche) Bombenwerkstatt genannt, die im Frühjahr 1998 ausgehoben wurde, und ihr (angebliches) spurlose Verschwinden. „Report Mainz“ titelte:
Quelle: swr
Der damalige grüne Bundestags-Abgeordnete Wolfgang Wieland kommentierte die Terrorwarnung:
“Die ganze schöne, richtige, im Nachhinein geradezu prophetische Analyse hat nie zu richtigen Handeln geführt.” (swr)
Wieland kam nicht auf den Gedanken, dass das Trio gezielt als untergetauchte “Rechtsterroristen” platziert worden sein könnten. Als mögliches Motiv der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU” im November 2011 nannte der frühere Präsident des thüringer Geheimdienst Helmut Roewer ein “Entsorgungsgeschäft”!
Der Fall “Erbse”
Torsten Ogertschnig war 1989/90 Informant des baden-württembergischen (bw) Geheimdienstes. 1990 traf er auf den Geheimdienst-Beamten Günter Stengel, der ein Treffen europäischer Rechtsextremisten von einem Sondereinsatz-Kommando stürmen ließ. Einer der Festgenommenen war Ogertschnig.
“Vor dem Gespräch habe er auch schon vor dem Jahr 1990 mit T. O. als Truppführer einer Observationseinheit Kontakt gehabt, als eine Quelle gesagt habe, dass sich in einem Waldgebiet in Stetten a.H. die „Crème de la Crème“ des europäischen Rechtsextremismus treffen würde. Er habe dann als anonymer Hinweisgeber die Polizei in Heilbronn anrufen und sagen sollen, es kämen Schüsse aus dem Wald. Der Polizeibeamte habe dann einen „zufälligen” SEK-Trupp beauftragt, in das Waldgebiet einzurücken. Es sei dort zu einer großen Schlägerei gekommen, dabei seien alle festgenommen und nach Heilbronn verbracht worden. Dort sei er auch T. O. begegnet, zuvor habe er ihn auch observiert. Im Jahr 2003 habe er ihn aber nicht wiedererkannt.” (Abschlussbericht, bw-NSU-U-Ausschuss)
2003 kam es dann zu einem weiteren Aufeinandertreffen. Ein Pfarrer informierte das bw-Innenministerium, dass “ein Mann” verschiedene Informationen hätte, die er weitergeben wolle. Laut der Aussage des Pfarrers ging es zwar um Rechtsextreme, aber nicht um Rechtsterror. Wolfgang Wieland:
“Nach unseren Akten bestätigt der eine Pfarrer mit Namen „Hartmann“ tatsächlich, dass auch über Rechtsextremismus geredet wurde, dass das Thema war, aber nach unseren Akten nun nicht „Mundlos“ und „NSU“ und „Braune Armee Fraktion“ oder,oder, oder, sondern einfach Rechtsextremismus.” (Bundestag, Protokoll)
Daraufhin vermittelte das Innenministerium ausgerechnet Stengel:
“Zeuge Günter Stengel: Eigentlich die letzten Jahre nicht. Ich war im Bereich Wirtschaftsschutz auch tätig und habe Firmen beraten über Exporte in Krisenländer. Zu dieser Befragung wurde ich eingeteilt. Warum man mich da genommen hat – – Der Pfarrer von Flein hatte sich ja an die Leitungsstelle des Innenministeriums gewandt, dass da ein Mann sei, der hätte Redebedarf bezüglich verschiedener Dinge im Sicherheitsbereich. Dann ist das vom Innenministerium an das LfV übergeben worden, und schließlich bin ich dann raus.” (ebd)
Laut Stengel war Ogertschnigs Absicht, als Informant für monatlich 1000 Euro angeworben zu werden. Seine Informationen drehten sich um (angebliche) Aktivitäten des israelischen Geheimdienstes “Mossad”, um die Ermordung des schwedischen Politikers Olof Palme und um eine Bankräuber-Bande aus Thüringen.
Da Ogertschnig erst am Ende des vier bis fünfstündigen Gesprächs die “rechtsterroristische Vereinigung NSU” erwähnte, mit einem beteiligten Mann namens Mundlos, fragte Stengel offenbar nicht weiter nach.
“Zum Schluss des Gespräches – das ging so vier, fünf Stunden –kam er noch mit dieser rechtsterroristischen Vereinigung NSU. Ich habe gesagt: „Also, da ist mir nichts bekannt“, und habe ihn gefragt, ob er das nicht mit Neckarsulm verwechselt, weil das alte Kennzeichen für den Altkreis NSU bis Mitte der 70er-Jahre noch vielen präsent ist. Er hat gesagt, nein, es gehe hier nicht um eine Verwechslung mit der Stadt Neckarsulm, sondern es würde hier eine Terrorgruppe existieren in den neuen Bundesländern, und zwar im rechten Bereich, so stark oder so wie früher Linksterrorismus/Linksextremismus. Ich muss leider sagen: Ich habe das nicht so für voll genommen und habe dann Berichte gefertigt.”
Im Jahr 2015 sagte Stengel dem bw Ausschuss außerdem, dass Ogertschnig für den NSU nicht nur eine Bank auskundschaften sollte, sondern auch in einem Stadtplan “Moscheen einzeichnen” hätte sollen.
“Er hat gesagt, er hat die dann besucht. Und dort erhielt er einen Auftrag, in Heilbronn Banken auszuspähen, zu schauen, wie sie für einen Banküberfall geeignet sind nach Örtlichkeit und Lage. Außerdem sollte er in einem Stadtplan oder Plan Moscheen einzeichnen, wo gebetet wird – also nicht nur Moscheen, sondern auch Gebetsräume.”
Tatsächlich wurden in Zschäpes Wohnung hunderte Stadtpläne mit Markierungen gefunden, jedoch ist keiner der sogenannten “NSU-Tatorte” darin vermerkt! Eingezeichnet waren zum Teil Banken, auch Standorte islamischer Organisationen oder von Geflügelfarmen.
“Die Ermittler stießen auf etliche Markierungen auf den Karten: Mal waren es rosa Kreise mit Punkten, mal blaue Kreuze, manchmal stand einfach ein „P“ auf den Unterlagen. In etlichen Fällen ist bis heute nicht klar, welche Bedeutung die Einträge haben. Etwa ein Punkt auf der Chemnitz-Karte, der eine Geflügelfarm markiert. Oder der bei einer Kleingartenanlage: „War da vielleicht ein Versteck?“, so die Beamtin vor Gericht – man habe nichts derartiges feststellen können.” (spiegel)
Wahrscheinlich hatte Ogertschnig tatsächlich Kontakt mit dem NSU, jedoch war es ein anderer NSU, als er offiziell beschrieben wird. Es handelte sich wohl “nur” um ein Bande von Bankräubern und Spitzeln. Sie begingen jedoch nicht die Anschläge, die ihnen heute zugeschrieben werden.
Wenn Ogertschnig von rechtsterroristischen Aktivitäten etwas konkret mitbekommen hätte, dann hätte er versucht sie Stangel zu verkaufen. Stengel hätte die Information sehr ernst genommen. Zum Zeitpunkt ihres Gespräches, 2003, lief bereits die Ceska-Mordserie! Es wurden bis dahin 4 Menschen erschossen und zwei Bombenanschläge, die heute gleichfalls dem NSU zugeschrieben werden, verübt.
Aktenvernichtung
Falls ein NSU-Terrornetzwerk existierte, müssten die Behörden davon erfahren haben, soviel ist klar. Einerseits gibt es dafür aber keine Beweise, andererseits kann entgegnet werden, dass ganze Aktenbestände seit November 2011 (angeblich) zerstört wurden.
Warum wurden die Akten geschreddert? Was stand darin? Sollte vielleicht “nur” vertuscht werden, dass die Behörden das Trio kontrollierten? Stand in den Akten vielleicht gar nichts über terroristische Aktivitäten, sondern “nur” etwas über Banküberfälle und Auskundschaftungen?
Dafür spricht beispielsweise die Aussage des früheren Informanten Michael See. Im Jahr 1998 fragte ihn ein Rechtsextremist, ob er das (angeblich) untergetauchte Trio beherbergen könnte. See informierte den Geheimdienst, der antwortete: Es sei nicht notwendig, da sich um das Trio schon jemand kümmere. Die Akte von See wurde im November 2011 geschredderte, in der teilweise rekonstruierten Akte steht von diesem Vorgang nichts (mehr). See wusste nichts von den sogenannten NSU-Verbrechen.
Bericht 120 Jahre gesperrt
Ein anderes Beispiel ist ein Bericht aus dem Jahr 2014, der vom hessischen Geheimdienst stammt. Der Bericht soll 120 Jahre für die Öffentlichkeit gesperrt sein. Darin werden über die Aktivitäten von militanten Neo-Nazis in Hessen berichtet, über deren Kontakt zum Trio und Erkenntnisse zum NSU.
“(…). wird darin über rund „30 Belege“, bei denen sich ein möglicher Bezug hessischer Neonazis zum NSU-Kerntrio ableiten lässt, berichtet. Zudem verweist der Bericht auf mehr als 300 Fälle von illegalem Waffen- oder Sprengstoffbesitz durch Neonazis, denen nicht immer nachgegangen wurde.” (nsu-watch)
Dem Geheimdienst liegen zwar fundierte Erkenntnisse über illegalen Waffen- und Sprengstoffbesitz von hessischen Neo-Nazis vor, ihre möglichen Verbindungen zum Trio, aber vom entscheidenden Punkt berichtete die “Frankfurter Rundschau”:
“Im Abschlussbericht von 2014 ist zu lesen, dass die Akten „keine Bezüge oder Informationen zu den Straf- und Gewalttaten des NSU“ enthielten. Sie umfassten allerdings „Informationen zu szenetypischen Aktivitäten“ des NSU-Trios „bzw. zu Personen aus deren Umfeld“.” (FR, der Zeitung liegen Auszüge des Berichtes vor)
Der hessische Geheimdienst wusste zwar von einer email der „National Sozialistischen Untergrundkämpfer Deutschlands“, aber es handelte sich um keine Terrorgruppe. Wer hinter der Absenderangabe steckt, ist bis heute unbekannt. Sie schrieben 1999 eine email an das brandenburgische Innenministerium. Statt rechtsterroristische Anschläge anzukündigen bzw. anzudrohen, wird sich über das Verbot rechtsextremer Musik beschwert!
Dass der NSU die ihm zugeschriebenen Verbrechen wirklich beging, dafür erbringt der Bericht keinerlei Belege.
Der NSU bestand nur aus den ermordeten Böhnhardt/Mundlos?
Auch die Mitangeklagten im münchner NSU-Prozess verneinen, bei einem rechtsterroristischen NSU mitgemacht bzw. davon gewusst zu haben.
“Von der Behrens geht zudem davon aus, dass neben den weiteren Angeklagten Holger G. und Carsten S. „mindestens mehrere Dutzend Personen“ in Sachsen und Thüringen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt unterstützt haben, „in dem Wissen um die Existenz des NSU und dessen Taten“.
“Holger G. schüttelt immer wieder den Kopf und redet auf seinen Verteidiger ein. Ralph Wohlleben und sein Anwalt Olaf Klemke schauen sich wiederholt amüsiert an. André E. grinst. Carsten S. runzelt hin und wieder die Stirn.
Nur Beate Zschäpe zeigt keine Reaktion. Ihr Verteidiger Mathias Grasel scheint den Ausführungen keinerlei Bedeutung beizumessen. Notizen macht er sich nicht.” (sz)
Die Forderungen, endlich mehr NSU-Täter zu ermitteln, ist gefährlich. Der tiefe Staat könnte sich zu einer zweiten “Selbstenttarnung” ermuntert fühlen. Es könnten wieder Beweismittel neben Toten auftauchen.
Was soll an der Forderung nach “Ermittlung von mehr NSU Tätern” gefährlich sein ? Es ist eine Forderung, mehr nicht. Erst wenn konkreter Handlungsbedarf besteht, wie offenbar am 4.11.2011, wird dbzgl. etwas passieren. Und relevant ist ja wohl auch, wer diese Forderung stellt. Irgendwelche Legislativler sind doch völlig irrelevant, die Exekutive macht ja wohl was sie will, ohne sich um lästigen Pipifax wie Gesetze, Ausschüsse, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und ähnlichen Schnickschnack zu kümmern, was u.A. auch auf diesem Blog hier ausführlichst dokumentiert wurde.
Die Causa “NSU” wird in die Geschichte als unlösbares Rätsel eingehen und als solches dort verbleiben, im Nirvana der Kompetenz- bzw. Interessenüberschneidungen von Legislative, Exekutive, Judikative. Solange man nicht bereit ist, die verantwortlichen Personen der Exekutive persönlich zu belangen und sie repressiven Maßnahmen zu unterwerfen, wie die für jeden Normalo sofort angeordnete U- Haft, Vermögensbeschlagnahme o.ä., wird, nein, muss alles spekulativ bleiben. Und das wird es, denn wer glaubt denn ernsthaft, dass das System seine Büttel und Handlanger verfolgt ?
Frohes neues Jahr !
MfG
Zu einer zweiten (NSU-)„Selbstenttarnung“ wird der tiefe Staat sich m.E. nicht drängen lassen, jedenfalls nicht durch den Druck einer fragenden Öffentlichkeit.
Wo sollte der auch herkommen? BAW, OLG und MSM verlassen die vorgegebene Spur nicht. Leute wie Binninger und Edathy sind durch Mandatsablauf bzw. geeignete Maßnahmen aus dem Rennen ausgestiegen bzw. rausgeworfen worden. Selbst die Linke ist über den vermeintlich neu gewonnenen staatlichen Anti-Neonazismus so glücklich, dass sie nicht auf das schöne volkserzieherische Narrativ verzichten will, sondern lieber auf die Fragen nach der Rolle des Staates hinter der Sockenpuppe NSU. Der Abschlussbericht des ersten Thüringer U-Aussschusses äußerte 2014 detailreich seine Zweifel an der von ihm durchgängig so bezeichneten „Selbstmordthese“ – die publizistische Bombe verpuffte aber, die Folge-Ausschüsse auch der anderen Bundesländer sind wieder auf der staatlichen Linie der suizidierten Serienmörder.
Die Öffentlichkeit hat sich daran gewöhnt, dass ein Prozess fünf Jahre dauert, obwohl es in jedem dieser fünf Jahre hieß, er stehe kurz vor seinem Ende, weil schon so gut wie alles geklärt sei. Der oberflächlich informierte deutsche Michel gibt einer übertriebenen deutschen Gründlichkeit die Schuld und einer angeblichen Verzögerungs-Strategie der Verteidigung.
Dies obwohl Zschäpes 5-köpfige anwaltliche Verteidigung eigentlich kaum was tat – außer Schulter an Schulter mit der Anklage die lästig werdenden Nebenkläger auszubremsen. Publicity-trächtiges Schweigen und gelegentliche Befangenheitsanträge täuschen darüber hinweg, dass die Verteidigung die Hauptangeklagte schon vor zwei Jahren ein hinter den Kulissen sorgfältig ausgehandeltes 1:1-Geständnis ablegen ließ, das hinsichtlich Zschäpe in einem normalen Prozes innerhalb weniger Wochen zu einem Urteil hätte führen müssen.
Hinter all diesen Rahmenbedingungen übersieht man leicht, dass bereits die von der Anklage konstruierte „Hierarchie“ der Angeklagten absurder nicht sein könnte: Katzenfrau Zschäpe soll ganz oben stehen, obwohl zu sensibel, um die Ceska-Übergabe mitbekommen zu dürfen. Wohlleben als der große Mastermind hinter der Ceska-Beschaffung wird ausschließlich belastet als Anstifter – und ausgerechnet ausschließlich durch den angeblich von ihm angestifteten Carsten Schultze, der vor lauter Lügen und Lücken in seinen Aussagen vom Wohlleben-Anwalt sogar daran erinnert werden musste, dass er nicht vergessen haben kann, woher er die Kaufsumme bekam, sondern dass er auch hierfür Wohlleben belasten wollte-sollte.
Damit der als „Kronzeuge“ gehätschelte Schultze als harmlos eingestuft und aus der U-Haft entlassen werden konnte, durfte er vom Schalldämpfer irgendwie nichts gewusst oder ihn beim Kauf nur als (nicht bestellt gewesene) Dreingabe bekommen haben.
Für „Anstifter“ Wohlleben soll hingegen eben dieser Schalldämpfer wissentlicher und willentlicher Teil des Kaufes gewesen sein, denn nur so kann man ihn wegen Beihilfe zum Mord in U-Haft halten und einer hohen Strafe zuführen.
Wie das zusammenpassen soll und wie Schultze und Wohlleben überhaupt von Mordabsichten gewusst haben sollen (bzw. dass gerade mit „ihrer“ Waffe eine Mordserie startet statt mit einer der vielen anderen Waffen) interessiert niemanden – so wenig wie wie die fehlenden DNA- und Fingerabdruck-Spuren der offiziellen Täter Mundlos / Bohnhardt an Ceska und Tatorten als Problem zählen. Oder wie der Umstand, dass ein starkes Motiv für den Kauf eines Schalldämpfers anstelle von Mordabsichten auch sein kann, intensive, aber unauffällige Schießübungen abzuhalten.
Daher fällt auch gar nicht mehr auf, dass der Mitangeklagte Holger Gerlach bis zum bitteren Ende 2011 zu den BMZ-Unterstützern gehörte und daher gemäß Narrativ viel eher als Mitwisser / Mittäter hinsichtlich der Morde gelten müsste – Wohllebens und Schultzes BMZ-Kontakte hatten schließlich schon zu oder vor Beginn der Mordserie geendet. Weder Gerlachs Langzeit-BMZ-Begleitung noch sein juristisch als hochproblematisch geltendes Teil-Schweigen konnte jedoch seine Entlassung aus der U-Haft verhindern. Sie verhinderten auch nicht sein fast völliges Vergessen-Werden in der Prozess-Öffentlichkeit.
Angela Wierig als Nebenkläger-Anwältin der Tasköprü-Schwester wagte es vor wenigen Tagen, in ihrem Plädoyer auf die Substanzlosigkeit der Vorwürfe gegen Wohlleben hinzuweisen sowie auf die Haltlosigkeit der Rassismus-Vorwürfe gegen die ursprünglichen Dönermord-Ermittler. Damit zeigt sie Rückgrat auch gegenüber ihrer Mandantin, denn die Nebenkläger-Kreise befinden sich im Zwiespalt: Einerseits schmeichelt das Narrativ ihnen gehörig (lieber Rassismus- statt Mafia-Opfer), andererseits wissen sie wohl nur zu genau, dass sie vom Narrativ bloß benutzt und in Sachen Wahrheitssuche verarscht werden. Große Folgen für die Wahrheitsfindung wird das nicht haben; Wierigs Mandats-Entziehung ist schon angekündigt.
Eine Ermittlung weiterer (d.h. noch nicht angeklagter) Täter braucht man übrigens gar nicht lange fordern – einige stehen nämlich schon in der Warteschlange der Anklage.
Insbesondere der langjährige V-Mann Thomas Starke, der sich als Zschäpe-Lover, Sprengstoff-Lieferant und Abtauchhelfer / Wohnungsgeber betätigte. Er brachte das Trio nach Sachsen (also weg von Wohlleben / Schultze in Thüringen) zu seinen Blood-&-Honor-Freunden, die einen viel besseren Zugriff auf Waffen hatten. Erst dort konnte das Trio (immer gemäß Narrativ) auch ideologisch „auftanken“ und die ersten Gedanken an eine Flucht nach Südafrika ersetzen durch die dann realisierten Dönermord-Pläne. Starke hat sich um den NSU daher so sehr verdient gemacht, dass er sich auf der Anklagebank einen Platz neben Wohlleben (eher sogar vorrangig vor diesem) redlich verdient hätte.
Noch 10 Jahre nach dem Abtauchen des Trios (Thomas Starke hatte angeblich längst keinen Kontakt mehr) fanden sich in der Zschäpe-Wohnung DNA-Spuren eines Abkömmlings von ihm, die dann aber schnell einem „schlampigen Spurensicherer“ zugeordnet wurden. All die Jahre blieb ihm allerdings der wohltuende Status „Beschuldigter“ erhalten, was ihm Auftritte vorm OLG München erspart – im Gegensatz zu vielen anderen Belasteten, die zahlreich vorgeladen wurden, nur um das (absehbare) Ärgernis ihres ausgeübten Zeugnisverweigerungs-Rechts einer entrüsteten Öffentlichkeit theatralisch vorführen zu können.
Der Status „Beschuldigter“ hält auch die Illusion aufrecht, gleich nach dem Münchner Prozess gehe der Prozess gegen ihn los. Wenn das nicht Vergesslichkeit, Verjährungsfragen, Beweisprobleme (Akten-Shredderei Folge XY) und allgemeine Prozessmüdigkeit verhindern werden, dann gibt es immer noch die 120-jährige Aktensperre. Oder er macht den Corelli (auf Nachrichtenebene – einen ersten Identiätswechsel durch die Ablegung des Namens „Starke“ hat er ja schon hinter sich).
Eine Notwendigkeit, dass „wieder Beweismittel neben Toten auftauchen“, sehe ich dagegen noch lange nicht gegeben. Zumal ich bekanntlich schon die erste „Selbstenttarnung“ 2011 nicht kriminalistischen (Vertuschungs-)Notwendigkeiten geschuldet sehe, sondern als gezielt inszenierten Paukenschlag betrachte, der eine ganz bestimmte ausländer- und außenpolitische Botschaft publizieren und zur Dauer-Nachricht erheben sollte. Ohne erneut eine vergleichbar wichtige Botschaft loswerden zu müssen, werden sich die Verantwortlichen nicht den Mühen eines zweiten 4.11.11 unterziehen.