Bayerische Verfassung für bodenwertbasierte Grundsteuer

In “wikipedia” steht, dass die bayerische “Verfassung des Jahres 1946” u. a. geprägt wäre …

“… vom christlichen Staats- und Menschenbild sowie von Gemeinwohl-Vorstellungen sowohl christlich-konservativer als auch sozialdemokratischer Denktraditionen. Zudem finden sich vor allem im Wirtschaftsteil starke sozialdemokratische Ideen.”

Beachtenswert ist vor allem Artikel 161, der indirekt eine bodenwertbasierte Grundsteuer befürwortet.

“(1) a)Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen überwacht. b)Mißbräuche sind abzustellen.
(2) Steigerungen des Bodenwertes, die ohne besonderen Arbeits- oder Kapitalaufwand des Eigentümers entstehen, sind für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

Der Journalist der “Süddeutschen Zeitung” Heribert Prantl ist nicht als Befürworter einer bodenwertbasierten Grundsteuer bekannt. Laut des Buches Erinnerung als Politik: NS-Vergangenheit und deutsches Selbstverständnis” hätte Prantl jedoch eine richtige Beobachtung niedergeschrieben. In seinem “Staatlichen Liebesbrief” vom 3./4.12.2016 wies er auf die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit hin:

“In München ist seit dem Jahr 1950 der Bodenwert um das 332-fache gestiegen. Und welcher Teil dieser ungeheuren Steigerung ist für die Allgemeinheit nutzbar gemacht worden?”

In heutigen sozialdemokratischen oder christlich-konservativen Parteiprogrammen findet man die Forderung nicht. Es erscheint, als ob diese wertvollen Gedanken komplett in Vergessenheit geraten sind. Dabei sind die Probleme heute mehr denn je sichtbar:

  • Steigende Grund- und Bodenpreise, z. T. abgekoppelt von der wirtschaftlichen Entwicklung, Blasenbildung.
  • Damit einhergehende steigende Mieten und Pachtzahlungen.
  • Immobilien-Spekulation mit unbebauten Flächen und freistehenden, verfallenen Gebäuden, trotz Wohnungsnot.

Destatis” schätze den Wert des Grund und Bodens in Deutschland im Jahr 2012 auf 3,198 Billionen Euro; das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf fast 12 Billionen Euro, Gebäude jedoch eingerechnet.

“Der Wert aller Immobilien (Gebäude inklusive Grundstücke) betrug in Deutschland Ende 2015 knapp 11,8 Billionen Euro und machte damit etwa 87 Prozent des gesamten volkswirtschaftlichen Sachvermögens aus. Rund 61 Prozent des Vermögens an Bauten, Grund und Boden befindet sich im Besitz privater Haushalte.” (bmub)

Die Einnahmen aus der bodenwertbasierten Grundsteuer müssten zur Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung genützt werden. Auf diese Weise würden die Leistungserbringer ent- und Spekulanten belastet werden. Spekulanten würden sanft gezwungen werden, ihre Objekte realwirtschaftlich zu nutzen. Durch fallende Bodenpreise würde sich ihre Tätigkeit  immer weniger lohnen.

Der Vater der Idee einer bodenwertbasierten Grundsteuer war Henry George. Laut ihm könnte der Staat sämtliche Ausgaben mit lediglich dieser einen Steuerform decken.

Ein Veranstaltungshinweis des Steuerexperten Prof. Dirk Löhr:

“Am 18./19. November 2017 finden die 60. Mündener Gesprächen zum Thema “Bodenreform und Staatsfinanzierung” in der Silvio-Gesell-Tagungsstätte am nördlichen Stadtrand von Wuppertal statt. Alle Informationen zum Programm und zum Organisatorischen sowie den Link zum Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite:

http://www.sozialwissenschaftliche-gesellschaft.de/de/muendener-gespraeche.html

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