NRW-Parlamentarier auf der Jagd nach dem NSU-Netzwerk

In Nordrhein-Westfalen (NRW) untersuchte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Verbrechen, für die behördlich eine rechtsterroristische Kleinstzelle namens „National Sozialistischer Untergrund“ (NSU) verantwortlich gemacht wird. Der Ausschuss stellte kürzlich seinen Endbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Er konzentriert sich auf drei Tatorte, die in NRW liegen: Die Kölner Bombenanschläge in der Probsteigasse am 19.01.2001 und Keupstraße, 09.06.2004, sowie die Erschießung von Mehmet Kubasik in Dortmund am 04.04.2006.

Es wird deutlich, dass die Parlamentarier parteiübergreifend, der seit dem 22. November 2011 geltenden Marschroute folgen: Damals beschloss der Bundestag einstimmig, dass die Täter aus Fremdenhass handelte Neo-Nazis gewesen wären. Diese Theorie steht jedoch auf wackligen Beinen.

Die politische Festlegung basiert auf einer Medienkampagne, die seit November 2011 läuft. Unter der sogenannten „Selbstenttarnung“ am 04.11.11 versteht man den (angeblichen) erweiterten Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die in Wohnmobil und Zwickauer Wohnung gefundenen Beweismittel und, maßgeblich, das Verschicken ihrer sogenannten NSU-Bekennerfilme.

Gegenteilige Hinweise, etwa dass Böhnhardt, Mundlos sich nicht selbst richteten, sondern ermordet wurden, erwähnt der Ausschuss im Bericht nicht. Skandalös ist, dies der Öffentlichkeit vorzuenthalten, und sich stattdessen 37 Mal im Bericht auf die sogenannte “Selbstenttarnung” zu berufen. Unverantwortlich gerade deshalb, weil an den eigentlichen Tatorten keine Beweise gegen das sogenannte „NSU-Trio“ gefunden wurden, weder unmittelbar nach den Verbrechen, noch nach den Ermittlungen ab dem 04.11.11. Daher geht der Ausschuss davon aus, dass eben andere Neo-Nazis als Täter in Frage kommen. 

So werden einerseits die Aussagen des polizeilichen Staatsschutzes und des Geheimdienstes angezweifelt, es würden keine konkreten Hinweise auf eine rechtsextremistisch motivierte Tat geben, andererseits liefern die Parlamentarier selber keine eigenen einschlägigen Ermittlungsergebnisse, trotz intensiver Nachforschungen: Auf mehreren hundert Seiten beschreibt der Bericht verschiedene rechtsextremistische Gruppen, Hinweise auf Aufenthalte des “NSU-Trios” in NRW, Aussagen von Informanten, mögliche Tatortauswahl nach in der Nähe umgekommener “NSDAP-Blutzeugen” oder ob die Tatorte, in einer Karte eingezeichnet  und mit einer Linie verbunden, geografisch ein “NSU-Logo” ergeben.

Paradoxerweise lehnt der Ausschuss gleichzeitig die von den Ermittlern bis zur “Selbstenttarnung” favorisierte sogenannte „Organisationstheorie“ ab. Sie besagt, dass hinter den Morden eine Organisation steht. Hintergrund dieser Theorie war, dass sämtliche Opfer der Mordserie vor ihrer Erschießung bedroht wurden, meistens ging es dabei um Geldforderungen.

Diese Drohungen schilderte der Ausschuss im Fall Kubasik wie folgt:

„Ein Zeuge gab einen Hinweis auf vier ausländische Männer, die am 02. April 2006 das spätere Opfer Mehmet Kubasik in seinem Kiosk bedroht hätten. In diesem Zusammenhang wies er auf zwei PKW hin, die mit eingeschalteter Warnblinkanlage vor dem Kiosk auf der rechten Seite Fahrbahn geparkt hätten.“

Es gibt eine weitere Zeugenaussage in den Ermittlungsakten, die auf eine bedrohliche Situation hinweist. Diese Aussage enthält der Bericht des Ausschusses jedoch nicht, obwohl sie die obige Aussage stützen würde.

Die Zeugin Alessandra A. ging am 03.04. zum Kiosk. Es war seltsam für sie, dass die Eingangstür abgesperrt und die Gitterjalousie der Tür „zu einem Viertel heruntergelassen war“. Ansonsten wäre die Tür „immer offen“ gewesen.

Sie klopfte an das Fenster. Das spätere Mordopfer schaute „ganz langsam um die Ecke“, um sich „augenscheinlich zu vergewissern, wer denn geklingel habe.“ Die Zeugin fragte Kubasik, „warum er so ängstlich“ sei.

„Der Verstorbene habe ihr daraufhin geantwortet, dass am vorherigen Abend (02.04.2006) „komische Leute“ bei ihm Geschäft gewesen seien. Daher müsse das von jetzt an so sein.“ (Sonderkommission „Bosporus“, Sachstandsbericht 2007)

Der Ausschuss bezweifelt die Zeugenaussage, weil Ermittlungen ergaben, dass sich Herr Kubasik „zu der genannten Zeit nachweislich nicht im Kiosk“ aufgehalten hätte. Desweiteren betont der Bericht:

„Keine Person, die in den letzten Lebenstagen des Mehmet Kubasik noch Kontakt mit ihm gehabt hatte, hatte Verhaltensauffälligkeiten an ihm feststellen können.“

Für eine Schutzgeld-Erpressung und vorherige Kontaktaufnahme würden jedoch weitere Punkte sprechen. Im Bericht steht, dass die Spurensicherung beim erschossenen Kubasik „eine größere Summe Bargeld“ fand, in der Geldbörse 2.620 Euro und in der Hosentasche 380 Euro. Einen Grund erwähnt der Bericht nicht.

Ermittler plädierten deshalb für die „Organisationstheorie“, insbesondere weil die Täter um die Verfügbarkeit der Opfer an den Tatorten wussten, sich mit dem Opfer offenbar verabredeten. Auch beim Fall Kubasik könnte dies der Fall gewesen sein.

Im „Regelfall“ fing er ab 14:00 im Kiosk zum arbeiten an. Er löste zu der Uhrzeit seine Frau ab. Im Bericht steht:

„Im Normalfall lösten sich die Eheleute gegen 14:00 (…) mit dem Verkauf (…) ab. (…) Am Morgen des Tattages wechselte sich die Zeugin Elif Kubasik ausnahmsweise bereits gegen 10:00 Uhr mit ihrem Ehemann im Verkauf ab. Sie hatte sich mit ihrer in England lebenden Schwester (…) in der Stadt verabredet (…).“

Die Mörder erschossen Kubasik im Kiosk zwischen 12:00 und 13:00.

Trotz diesen klaren Falls widerspricht der Ausschuss den Ermittlern: In den letzten Wochen vor dem Tattag hätte Herr Kubasik „immer häufiger morgens“ gearbeitet, da seine Frau gesundheitliche Probleme hatte. Dabei übersehen die Abgeordneten:

Rechtsextreme konnten sich nicht sicher sein, dass Kubasik an dem Tag vormittags wirklich im Kiosk war. Frau Kubasik war nur „ausnahmsweise“ nicht anwesend.

 Phantombild

Die Täter kannten auch den Tatort: Im Kiosk gab es eine installierte Überwachungskamera, die jedoch nicht in Betrieb war. Laut Ermittlern hätten die Täter davon „ausgehen müssen, dass die Kamera funktioniert.“ Es gibt eine Überschneidung zum Fall des neunten Opfers, Halit Yozgat. Auch im dortigen Tatort, einem Internetcafe, war eine nicht eingeschaltete Kamera installiert gewesen.

Nichtsdestoweniger kommt der Ausschuss zum Schluss, dass in Dortmund  …

„… keinerlei Hinweise auf eine Verstrickung in die Organisierte Kriminalität im Sinn der 1. Operativen Fallanalyse“

… bestünden. Hier ist zu das Wort “Verstrickung” fehl am Platz. Wenn eine Person erpresst wird, ist sie nicht verstrickt in die Organisierte Kriminalität.

Stattdessen, schreibt der Ausschuss, würde das Täterprofil der 2. Operativen Fallanalyse der Polizei zutreffen. Diese Analyse aus dem Jahr 2006 geht von zwei (abgeschotteten) Einzeltätern mit persönlichen Motiv aus, etwa Fremdenhass. Im Bericht des Ausschusses steht, dass die „Einzeltätertheorie“ …

„.. dem tatsächlichen Motiv für diese Verbrechen und dem zutreffenden Täterprofil …“

… entsprechen würde.

Damit widerspricht sich der Ausschuss selbst: Die „Einzeltätertheorie“ geht eben von Einzeltätern aus, nicht von einem rechtsterroristischen Netzwerk verschiedener Täter. In der zweiten Analyse steht, dass die Auswahl der Tatorte die zwei Einzeltäter allein vornehmen würden, etwa „im Rahmen einer (beruflichen) Routinetätigkeit“. 

Im Gegensatz dazu stehen die Aussagen der Tatortzeugen: Im zeitlichen Vorfeld der Erschießungen sind keine verdächtigen Personen beobachtet worden, deren Beschreibung zu den zwei glatzköpfigen “Uwes” passen könnten. Im Gegenteil: Zeugen beobachteten immer wieder ausländisch (dunkelhaarig, -häutig) aussehende Männer, die sich mit den späteren Opfern stritten und sie bedrohten, zum Teil in einer ausländischen Sprache.

Warum geht die 2. operative Fallanalyse von Einzeltätern aus?

Ermittler aus dem Bereich “Staatsschutz” und Geheimdienstler erklärten den NRW-Parlamentariern den Hintergrund: Angesichts ihrer vielen Informanten in der rechtsextremen Szene und der beträchtlichen Belohnung für Hinweise auf die Täter (300.000 Euro) wären Hinweise auf einen rechtsextremen Täterkreis eingegangen. Laut der CDU ergaben ihre umfangreichen Aktenauswertungen und Zeugenbefragungen keine Anhaltspunkte auf Mittäter in NRW. In ihrem Sondervotum steht:

„Wie von den Zeugen des Verfassungsschutzes und des Staatsschutzes immer wieder hervor-gehoben wurde, sind auch wir der Auffassung, dass die ausgesetzte extrem hohe Belohnung zur Ergreifung der Täter in Höhe von 300.000 Euro für die Mitglieder der rechtsextremistischen Szene ein enormer Anreiz gewesen wäre, auch nur vage Erkenntnisse zu den Tathintergründen oder den Tätern an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben.“

Der Verdacht gegen die (angeblichen) Einzeltäter Böhnhardt, Mundlos, geschürt seitens der Medien, hat sich durch die Ermittlungen nach dem 04.11.11 nicht bestätigt. Die „Einzeltätertheorie“ kann als widerlegt gelten.

Selbst die Abgeordneten gehen von mehr Tätern als diesen zwei Männern aus. Zur Untermauerung zitiert der Bericht eine schriftliche Stellungsnahme im “Bekennerfilm”: Dort wird in Textform eingeblendet, dass der NSU ein „Netzwerk von Kameraden“ sei.

Anschlag Probsteigasse

So ordnen die Abgeordneten den Anschlag in der Probsteigasse zwar dem NSU zu, jedoch bestehen „erhebliche Zweifel“, dass Mundlos oder Böhnhardt die perfide Sprengfalle im Lebensmittelladen abgegeben hätten. Diese Einschätzung begründet der Ausschuss in erster Linie auf den Aussagen der Opferfamilie, die Böhnhardt, Mundlos als Bombenleger ausschließen, und der fehlenden Ähnlichkeit des Phantombildes.  Phantombild

Daher kommen die Parlamentarier zum Schluss:

„Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt die Sprengfalle abgelegt haben.“

Die bis heute offene Frage ist wie der Ort ausgewählt wurde. Die Probsteigasse ist eine Nebengasse, die Namensanzeige des kleinen Lebensmittelgeschäfts war “Gerd Simon”. Wie konnten Rechtsextremisten aus Sachsen wissen, dass dort iranische Menschen ein kleines Geschäft betreiben, vor allem da die Probsteigasse in keinem Viertel liegt, wo viele Menschen mit Immigrationshintergrund leben?

Es gibt eine Überschneidung zum Heilbronner Polizistenüberfall. Laut des “Bekennervideos” hätte ihn der NSU begangen. Der Leiter der Sonderkommission “Parkplatz”, Axel Mögelin, wurde vom grünen Abgeordneten Jürgen Filius im Baden-Württemberger Ausschuss gefragt, was auf eine Täterschaft Böhnharts, Mundlos hindeuten würde:

„Bei den objektiven Spuren: nichts.“(Südwest Presse)

Aussage “Bekennerfilm”

Die vom Ausschuss vorgenommene inhaltliche Interpretation des Filmes ist abwegig – abgesehen von der Frage, ob der Film eine vom wahren Täterkreis gelegte Trugspur ist oder nicht.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung fällt nicht zufälligerweise mit dem Tod von Mundlos, Böhnhardt zusammen. Der Film wird als ihr Vermächtnis verstanden, erst veröffentlicht aufgrund ihres Ablebens. Das „Netzwerk von Kameraden“ wäre „nur“ als Unterstützerkreis zu verstehen. Die handelnde, erzählende Person ist im Comicfilm Paulchen Panther, der auch die Bombe in der Probsteigasse ablegt. Laut Zeugen hätte Mundlos diese Comicserie gerne gesehen. Es ist also anzunehmen, dass Paulchen Panther Uwe Mundlos darstellen soll.

Aufgrund der berechtigen Zweifel an ihrer Täterschaft in der Probsteigasse, ist der Wahrheitsgehalt des sogenannten Bekennerfilmes anzuzweifeln. Indirekt räumt das der Ausschuss selbst ein. Obwohl der Anschlag im „Bekennerfilm“ auftaucht, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der NSU gar nicht den Anschlag begangen hat:

„Letztlich ist auch nicht auszuschließen, dass es sich bei den Tätern des Anschlages um völlig andere, nicht dem NSU, zuzurechnenden Personen gehandelt hat.“

Anschlag Keupstraße

Gleichfalls hätte der Ausschuss solche grundsätzliche Zweifel beim Anschlag in der Keupstraße anmelden müssen, denn eine Täterschaft Böhnhardts kann als widerlegt gelten. Auf einer Festplatte, gefunden während einer Nachsuche im Schutthaufen, befand sich eine Kopie des sogenannten NSU-Bekennerfilmes, außerdem verschiedene dazu benötigte Dateien, die ebenfalls aus dem Täterkreis stammen. Der Name einer abgespeicherten Datei “Gerri auf Kamera” stellt Uwe Böhnhardt als einen der Keupstraßen-Bombenleger dar, “Gerri” war sein Spitzname. Der Fehler ist – das dazugehörige Bild kann ihn nicht zeigen. Der dort gezeigte Mann ist zu klein. Böhnhardt sollte gezielt angeschwärzt werden. Der Hintergrund:

Kurz nach dem Bombenanschlag analysierten Ermittler Videoaufzeichnungen, die die Bombenleger der Keupstraße zeigen. Sie transportierten zwei Fluchträder sowie die Bombe auf einem Fahrrad und wurden dabei gefilmt. So konnten ihre Körpergrößen festgestellt werden. Im Gutachten des Landeskriminalamtes NRW steht:

„Täter 1 (schiebt die Fluchtfahrräder) 1,76 – 1,77 m (inkl. Kleidung) (…) Täter 1 erscheint leicht korpulent.“

 

Laut des Fahndungsplakates des thüringer LKA´s wäre Böhnhardt jedoch 186 cm groß gewesen. Der Unterschied beträgt 10 cm.

In den NSU-Ermittlungsakten aus dem Jahr 2012 wird auf diesen Widerspruch nicht eingegangen, im Gegenteil. Es wird obiges Kamerabild von “Täter 1” gezeigt. Das Bundeskriminalamt (BKA) schreibt:

„Hier ist vermutlich BÖHNHARD gemeint, welcher auf einer Überwachungskamera im Bereich Schanzenstr. 22, Köln-Mühlheim aufgezeichnet worden war als er sich – zwei Fahrräder schiebend – in Richtung des späteren Tatorts, Keupstraße 29 bewegte.“

Die Begründung ist, dass Böhnhardts Spitzname “Gerri” gewesen ist.

Die Größe von „Täter 2“ (“schiebt Tatfahrrad”) wird in dem Gutachten mit 1,78m bzw. 1,80m angegeben, inklusive Bekleidung. Darunter fallen Schuhe und Kappi. Uwe Mundlos war jedoch laut Fahndungsplakat 1,80 cm groß, gemessen ohne Bekleidung. Wenn deshalb 2cm dazugezählt werden, ist er eigentlich auch zu groß, um “Täter 2” zu sein.

Die Parlamentarier schließen sich den Ergebnissen des Experten-Gutachtens nicht an. In ihrem Bericht heißt es stattdessen:

„Auf einer im Brandschutt in Zwickau aufgefundenen Festplatte wurde eine Datei sichergestellt, die „gerri auf kamera.avi“ hieß. In dieser befand sich ein Bild eines mutmaßlichen Täters des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße. Vermutlich ist damit Uwe Böhnhardt gemeint.“

Die Kamera-Aufnahmen von „Täter 1“ und „Täter 2“ wertet der Ausschuss fälschlicherweise als Hinweis auf eine Täterschaft des „NSU-Trios“. Dabei müssen die Abgeordneten das Gutachten kennen. In ihrem eigenen Bericht steht etwas über die …

„… Rolleimetric-Gruppe, welche die Vermessungen hinsichtlich der Körpergrößen aufgrund des VIVA-Videos durchgeführt hatte“.

Warum steht dann im Bericht nichts über die Ergebnisse des Gutachtens, wenn es schon angeführt wird?

Genauso unerwähnt bleibt im Bericht auch, dass die Bombe einen in der Keupstraße anwesenden türkischen Armeeoffizier verletzteKritisch muss auch gewertet werden, dass sich die Parlamentarier festlegen, dass “die Täter der Ceska-Serie und die Bombenleger in Köln identisch sind”. Dafür spricht lediglich die Zeugenaussage von Beate K. Gegen die Annahme identischer Täter sprechen gleich mehrere andere Zeugen. Außerdem passen die unterschiedlichen, bis heute anonymen DNA-Muster nicht überein, die an beiden Tatorten festgestellt wurden.

Fazit

Zeugen sahen tatverdächtige hellhäutige, blonde Männer. Darauf weisen die Parlamentarier in ihrem Bericht hin. Ihre Identitäten und ihre Motivation sind jedoch bis heute ungeklärt – die Wahrhaftigkeit des sogenannten „Bekennerfilmes“ und die angebliche „Selbstenttarnung“ des sogenannten “NSU-Trios” muss bezweifelt werden.

Dies könnte zu einem Umdenken führen, zu einem Neubeginn der Ermittlungen in Richtung der “Organisationstheorie”. Anknüpfungspunkte zwischen Geheimdienstlern, Kriminellen im “NSU-Netzwerk” und den türkischen “grauen Wölfen” sind vorhanden. Dies unterlassen jedoch die Parlamentarier, weil dann auch dunkelhaarige, bzw. -häutige Männer in Verdacht geraten könnten. Auf unzulässige Weise verteufeln gerade linke und grüne Parlamentarier diese (möglichen) Nachforschungen und begründen dies mit einer angeblichen “Kriminalisierung” der Opfer. Daher werden den Drohungen nicht nachgegangen.

Dabei deutet die Beweislage darauf hin, dass am 04.11.11 ein kriminelles Netzwerk mit guten Verbindungen zu Politikern und Behörden ein „Entsorgungsgeschäft“ vorgenommen hat, dass das „NSU-Trio“ als Sündenbock dient.

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