NSU: Kein Brandruß in Mundlos Lunge, BKA-Chef Jörg Ziercke log!

Am 4.11.11 hätte Uwe Mundlos erst seinen Wohnwagen angezündet, dabei Brandruß eingeatmet, und dann sich selbst erschossen. Für diese Darstellung führte der Chef des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke das Ergebnis der Obduktion an: In Mundlos Lunge hätten sich Rußpartikel befunden, also lebte er als das Feuer ausbrach! Jetzt kommt heraus, dass diese Darstellung gelogen war.

Der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss erhielt offenbar erst im März 2014, zum Ende seiner Arbeit, den Bericht der Jenaer Gerichtsmedizin. Sie untersuchte die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Jetzt wird offensichtlich, warum der Bericht solange zurückgehalten wurde:

“Laut Ausschusschefin Marx heißt es in dem Sektionsbericht, dass sich weder in der Lunge von Böhnhardt noch in der Lunge von Mundlos Rußpartikel befunden hätten. (ist)

Die Vorsitzende des NSU-Ausschuss, Dorethea Marx, kommentiert:

“Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat”, sagte Marx unserer Zeitung.” (ebd)

Der Chef des BKA Jörg Ziercke informierte Ende November 2011 die Öffentlichkeit falsch. Er log, dass …

“… bei der Obduktion nur in der Lunge von Mundlos Rußpartikel des Feuers gefunden wurden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag in Berlin.” (welt)

Mehr Infos:

NSU: Böhnhardt, Mundlos wurden erschossen, keine Selbstmorde! (Friedensblick)

10 Gedanken zu „NSU: Kein Brandruß in Mundlos Lunge, BKA-Chef Jörg Ziercke log!“

  1. Zufälle gibt es. Narürlich sind im Fall Edathy:
    – die Durchstechereien der StA Hannover
    – das Übersehen des Namens Edathy in der BKA-Liste
    – die mehrfachen Aufrufe des Namens Edathy im BKA-Vorgangssystem und das “Übersehen” des KiPo-Verdachts
    alles nur Zufälle, ebenso wie das Bekanntwerden des Obduktionsergebnis nachdem Edathy “abgeschossen” wurde.

  2. Jörg Ziercke vor den Bundestagsabgeordneten im NSU-Ausschuss:
    “Wir haben eine Waffe gefunden, die tatsächlich eingesetzt worden ist. Daraus ergibt sich im Grunde zwangsläufig, wenn der eine mit einem aufgesetzten Schuss stirbt und der andere sich in den Mund schießt, dass man dann im Grunde rekonstruieren muss. Dazwischen muss noch ein Brand gelegt worden sein. Deshalb hatte ich gesagt: In dem einen Fall haben wir bei der Obduktion Ruß in der Lunge gefunden und in dem anderen Fall nicht. Daraus ergibt sich dann im Grunde die Abfolge, wer wen.
    (Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hat als Letzter gelebt?)
    – Es war mir klar, dass Sie das so fragen. Ich kann das mit absoluter Sicherheit nicht sagen; denn das sagt auch der Obduktionsbericht in der Form nicht. Es kann letztlich nur eine Rekonstruktion sein.
    Vorsitzender Wolfgang Bosbach: Aber einer hat doch Rußpartikel in den Lungen gehabt.
    (Zuruf: Wer hatte denn Rußpartikel? – Dr. Konstantin von Notz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann muss ich das im Spiegel lesen, Herr Ziercke!)
    Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: Entschuldigen Sie bitte; ich habe doch eben ausführlich dargestellt, wie das Obduktionsergebnis im Kern aussieht. Wenn ich den Namen nicht sage, dann möchte ich hier keinen falschen Eindruck erwecken, als wenn das eine Erkenntnis des Bundeskriminalamtes sei. Ich weiß auch nicht, welche Relevanz das für Sie hat, dass Sie sich jetzt so echauffieren.
    (Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN): Dann sagen Sie es halt, wenn es keine Relevanz hat!)
    – Ich verstehe nicht ganz, was Sie jetzt von mir wollen.
    (Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN): Den Namen, Herr Ziercke!)
    – Ich kann Ihnen den im Moment nicht sagen. Das habe ich doch gerade gesagt. Also wo ist da das Problem?
    Vorsitzender Wolfgang Bosbach: Bevor wir jetzt herumraten – das dauert zehn Minuten -, Herr Range.
    Harald Range, Generalbundesanwalt: Ich denke, das kann man sagen. Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.
    Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: Nach dem bisherigen Ergebnis.
    Harald Range, Generalbundesanwalt: So wie es dargestellt ist. Gut; das kann man ja schlussfolgern. Warum nicht?
    Vorsitzender Wolfgang Bosbach: Herr Ziercke, Sie sind dran.
    Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: Ich weiß nicht, was das jetzt für eine Erkenntnis bringt. Aber das mag ja dahingestellt sein. Es ist okay.

  3. § 153 StGB, uneidliche Falschaussage, Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.
    Das hier ist ein besonders schwerer Fall, Ziercke hat seine Lügen über 2 Jahre aufrecht erhalten, und es ist ein Mordermittlungsverfahren behindert worden. Daher auch: § 258a, Strafvereitelung im Amt, zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Eine Bewährung ist kaum vorstellbar, oder doch, ich vergaß, dass die Herren Bundesanwälte selber mit drinstecken.
    Jeder, der hier kommentiert, sollte die relevanten Artikel aus dem Netz ausdrucken und bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige stellen. Ich werde das heute tun.

  4. @ Georg Lehle:

    Du fragtest drüben bei politikforen.net:

    »Mir ist eine Quelle flöten gegangen. Kann mir jemand bitte eine Quellenangabe geben? Es um eine Quelle dafür:
    Bzgl. Temme meine ich mich zu erinnern, dass er vor dem Yozgat-Mord mit dem kurz vorher passierten Dortmunder Mord befasst war. Er hätte dazu seine Informanten befragen sollen.«

    Hat fatalist damals drüben zitiert:

    »Vor der Vernehmung präsentiert Nebenklageanwalt Yavuz Narin einen Beweisantrag, aus dem deutlich wird, wie mysteriös die Vorgänge in der hessischen Behörde gewesen sein müssen. Narin beantragt, die Abteilungsleiterin Iris P. zu laden. Diese habe T. und andere Mitarbeiter am 24. März 2006 in einer E-Mail über die Mordserie an Migranten informiert – noch vor dem Mord an Halit Yozgat. In dem Schreiben forderte P. ihre Untergebenen auf, ihre Quellen nach den Morden zu fragen, angehängt war ein Informationsblatt des Bundeskriminalamts.«

    http://mail.politikforen.net/showthread.php?117674-quot-D%C3%B6nermorde-quot-NAZI-Hysterie-und-der-Verfassungsschutz&p=7002334&viewfull=1#post7002334

    Viele Grüße an fatalist – Du hast großartige Arbeit geleistet!

  5. “Nach Angaben des Gutachters wurden in den Lungen beider Toter keine Rußpartikel gefunden. Das deutet darauf hin, dass die beiden vor dem Ausbruch des Feuers im Wohnmobil bereits tot waren. Die Kleidung, aber auch die Körper beider Leichen, wiesen dagegen Brandspuren auf.”
    http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Chronik-Tagebuch-des-NSU-Prozesses-in-Muenchen-Teil-9-1397012000

    Der Mediziner war schon am 21. Mai im Münchner Gericht gewesen. Gerade vom dem Tag fehlt das Protokoll bei nsu-watch.
    “Protokoll 117. Verhandlungstag – 3. Juni 2014
    Protokoll 116. Verhandlungstag – 28. Mai 2014
    Protokoll 115. Verhandlungstag – 26. Mai 2014
    Protokoll 112. Prozesstag – 19. Mai 2014
    Protokoll 111. Verhandlungstag – 8. Mai 2014”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert