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Teil 6) Auf sogenannter “NSU-Todesliste” steht kein einziger der Tatorte

Der zweite parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages war parteiübergreifend überzeugt, dass es ein bisher unbekanntes rechtsterroristisches Netzwerk gäbe. Auf diese Art erklärten sich die Bundestagsabgeordneten die sogenannte “Todesliste”, die im Brandschutt vor Beate Zschäpes Haus Mitte November 2011 gefunden wurde. Das Trio hätte unmöglich alleine hunderte (angebliche) Anschlagsziele auskundschaften können. Aber handelte es sich überhaupt immer um Anschlagsziele? Teil 6) Auf sogenannter “NSU-Todesliste” steht kein einziger der Tatorte weiterlesen

Tatort-Zeugen entlasten eher Mundlos und Böhnhardt

Die Anklage gegen die beschuldigte NSU-Haupttäterin Beate Zschäpe steht auf wackligen Beinen. Es besteht der begründete Verdacht, dass Beweise in ihrer Wohnung und im Wohnmobil der toten Uwe Mundlos (UM) und Uwe Böhnhardt (UB) untergeschoben wurden. Darüberhinaus sicherte die Polizei zwar bei den NSU-Tatorten verdächtige DNA und Fingerabdrücke – die passen jedoch nicht zu denen des Trios. Daher stützt sich die Anklage stark auf Zeugen, die UB oder UM gesehen hätten. Aber auch hier schaut es schlecht für die Version der Bundesanwaltschaft aus.

Kriminalhauptkommissar Rainer Grimm, Bundeskriminalamt (BKA), war einer der Ermittler der “EG Ceska”.  Im Bundestag-Ausschuss sagte er: Bei “den wenigen Hinweisen aus der Bevölkerung …

… sei nie von „rechten Erscheinungstypen die Rede gewesen“. Neben den fehlenden Bekennerschreiben sei das einer der Gründe dafür gewesen, warum das Bundeskriminalamt (BKA) bis zur Enttarnung des NSU im November 2011 nie in Richtung Rechtsterrorismus ermittelt habe. „Uns haben harte Fakten gefehlt, um ein solches Motiv belegen zu können“. (Bundestag)

Mehr Informationen über die Phantombilder und Hintergründe der Verbrechen finden Sie im folgendem Artikel: “NSU-Opfer wurden vor Hinrichtung bedroht“.

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