Corona-Soforthilfe geht nur an Unternehmer mit hohen Betriebsausgaben

Nachdem sich die Politiker medial großzügig zeigen, erhielt ich einen negativen Bescheid zu meiner beantragen Corona-Soforthilfe. Kleinunternehmer ohne hohe Betriebsausgaben haben keine Chance die Soforthilfe zu erhalten, auch wenn sie ihre privaten Kosten (Miete, Krankenversicherung etc) nicht mehr tragen können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Voraussetzung für die Soforthilfe ist, das Sie betriebliche Ausgaben (z.B. Miete/Pacht, Leasingraten) haben die Sie mit den Einnahmen nicht mehr decken können. 

Ein reiner Umsatz- oder Gewinnverlust berechtigt nicht für die Soforthilfe.

Personalkosten und Kosten des privaten Lebensunterhalts können nicht bezuschusst werden.

Bitte überprüfen Sie Ihren Antrag dementsprechend und senden mir ggf. einen korrigierten Antrag zu.

Mit freundlichen Grüßen,

Name gelöscht
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
PC-Fax: 0981 53 981517
Zentral-Fax: 0981 53 1206
E-Mail: gelöscht@reg-mfr.bayern.de 
www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert