Teil 5) Ryczko, Menzel, Löther und die “Selbstenttarnung des NSU”

2009 übernahm Michael Menzel die Polizei in Gotha, zu der die Dienststellen Eisenach, Gotha und Ilmenau gehören. Er führte den Einsatz gegen die Bankräuber von Eisenach am 04.11.11, welcher zur “Selbstenttarnung des NSU” geführte hätte. Damit wird der (angebliche) erweiterte Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt umschrieben, samt dem Verschicken der sogenannten “NSU-Bekennerfilme” (angeblich) durch Beate Zschäpe.

Nachdem Menzel am 04.11.11 die geraubte Polizeiwaffe von Michele Kiesewetter Martin Arnold im Wohnmobil fand, informierte er um 16.28 Uhr telefonisch das thüringer Innenministerium. Die Abfrage der Waffennummern erfolgt durch die Kriminalpolizei Gotha. Im Innenministerium war Menzels Ansprechpartner Robert Ryczko, der 2009 in die Polizeiabteilung 4 zurückkam, als Abteilungsleiter! Gegen 16:32 begann ein Anrufer, „dessen Handynummer auf das Landesinnenministerium in Dresden zugelassen ist“ (stern), Frau Zschäpe anzurufen.

Ryczkos Büroleiter war ausgerechnet Dirk Löther. Er war in den kommenden Monaten in der “NSU-Aufklärung” als rechte Hand Ryczkos eingebunden, etwa stellte er Akten für die “Schäfer-Kommission” und dem NSU-Untersuchungsausschuss zusammen. Auch informierte Löther am 11. November 2011 den Innenausschuss des Landtags, oder er forderte Berichte von Polizisten an, die am 04.11.11 in Eisenach eingesetzt waren.

Abg König: “Der Zeitpunkt der Anforderung dieses Berichts weist explizit daraufhin, dass es öffentliche Debatten gibt zum Vorgehen am 04. November 2011 und auch zu den Erstmaßnahmen der Feuerwehr/der Polizei. Das ist zutreffend. Darauf gehen Sie dann in Ihrem Bericht ein und weisen unter anderem darauf hin, dass es entsprechende Hinweise an die Feuerwehr gegeben habe, sich zu schützen. Kann es sein, dass dieser Bericht explizit darauf abhebt, weil Herr Löther in Bezug auf mögliche Kritik das so abfordert?” (Protokoll der 14. Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags vom 07.04.2016, Seite 36 des Protokolls)

Bei der “NSU-Aufklärung” kam es zu einem vielsagenden Ereignis:

Robert Ryczko wies Ende November 2011 kurzfristig an, den Polizeibeamten Thomas Matczak ins Innenministerium zu verbringen und zu vernehmen. Matczak war bei der Garagendurchsuchung 1998 beteiligt gewesen. Dem TIM steckte zuvor ein lieber Kollege, dass Matczak eine andere Erinnerung hätte, als die offizielle Darstellung angibt: Laut Thomas Matczak hätte sich Böhnhardt vom Durchsuchungsobjekt entfernt, nachdem die Bombenwerkstatt gefunden wurde!

“In den Nachmittagsstunden des 29.11.2011 informierte mich Herr Trilus, der Sachbearbeiter im Referat 40 und da für Staatsschutz zuständig ist, dass ein Kriminalbeamter der KPI Jena, welcher an der Durchsuchung der Garage beteiligt war, den Ablauf der Durchsuchung anders dargestellt hat, als es bisher die beteiligten Beamten des LKA dargestellt hatten. Nach seiner Darstellung, so hat mir Herr Trilus berichtet, war der Beschuldigte Böhnhardt noch anwesend, als Teile der Rohrbombe in der Garage aufgefunden wurden.”

Daraufhin wurde Matczak ins Innenministerium geschafft, obwohl er in dem Moment krankgeschrieben war. Laut Robert Ryczko hätte er jedoch nicht mit Matczak gesprochen.

“Vors. Abg. Marx:
Haben Sie mit Herrn Matczak an dem Tag auch noch selbst gesprochen?
Herr Ryczko:
Nach meinern Kenntnisstand nicht. Soweit ich das noch in Erinnerung habe, hat er zunächst im Zimmer von Herrn Löther gesessen. Wo dann diese dienstliche Erklärung abgegeben worden ist, weiß ich nicht. Ich bin dann auch nach Hause gegangen. Es kann sein, dass ich in das Zimmer mal kurz reingegangen bin und Herrn Matczak, der mir ja nicht bekannt war und dessen Namen ich zwischenzeitlich auch vergessen hatte, da drin gesehen habe. Das weiß ich nicht.”

Dem widerspricht jedoch Sven Trilus: Ryczko hätte mit Matczak gesprochen.

“Vors. Abg. Marx:
Also Herr Trilus hatte uns gerade gesagt, Herr Matczak hätte als erstes noch mal mit Ihnen ein kurzes Gespräch gehabt.
Herr Ryczko:
Daran kann ich mich nicht erinnern. Es hat auch den Auftrag gegeben, den Herrn Matczak zu vernehmen. Am nächsten Tag habe ich eine dienstliche Erklärung gehabt, gut. (…).”

Sven Trilus verteidigte die Zeugenvernehmung von Matczak. Die linke Abgeordnete Martina Renner fragte ihn daraufhin, warum nicht gewartet wurde, bis die Schäfer-Kommission den Zeugen vernahm. Das dienstliche Gespräch mit Matczak fand am 29.11 statt, die Kommission wurde am 23.11. eingerichtet.

Abg. Renner:
Herr Trilus, ich muss noch einfach einen zeitlichen Ablauf klären. Sie sagten, 29.11. war dieses Gespräch mit Herrn Matczak, Vernehmung, dienstliche Erklärung, wie auch immer. Und weitere dienstliche Erklärungen haben Sie dann nicht mehr eingeholt oder weitere Gespräche geführt, weil es gab ja die Schäfer-Kommission.

Die Schäfer-Kommission ist am 23.11. eingerichtet worden, also sechs Tage, bevor dieses Gespräch mit Herrn Matczak, in dessen Rahmen die dienstliche Erklärung abgegeben wurde, geführt wurde.

Mit dem Argument, es gibt ja die Schäfer-Kommission, hätte man gar nicht dieses Gespräch führen brauchen. Mit dem Argument hätte man gar keine dienstliche Erklärung von ihm verlangen müssen, denn es gab ja die Schäfer-Kommission. Ich verstehe das nicht.

Herr Trilus:
Und was erwarten Sie jetzt von mir? Hätte ich die Information zurückhalten sollen? Verstehe ich das richtig?
Abg. Renner:
Nein, nein, ich verstehe Ihre …
Herr Trilus:
Sie erwarten von mir, dass ich eine ungesicherte Information weitergebe? Auch nicht. Dann formulieren Sie es noch mal.”

Als Begründung für das Gespräch gab Robert Ryczko an, dass er eine Beeinflussung des Zeugen verhindern wollte. Seine Aussage sollte verschriftet werden.

“Denn wenn die Erklärung zuträfe, so hätte eine andere Rechtslage bestanden und eine Festnahme erfolgen müssen. Aus diesem Grund habe er auch nicht zuerst die „Schäfer-Kommission“ informiert und deren Reaktion abgewartet.”

Innerhalb der Polizei gab es Vorwürfe gegen die Polizeiführung, es würden Akten vorsortiert und gefiltert werden. Es könnten Akten manipuliert oder entfernt worden sein.

“Ein weiterer Verdachtsfall ergab sich aus einer Äußerung des Zeugen KHM Mario Melzer vor dem Untersuchungsausschuss, Herr Wunderlich habe ihm im November 2011 mitgeteilt, im TLKA würde eine Sortierung der zum Sachverhalt aufgefundenen Akten vorgenommen. Es stand im Raum, dass hierbei Aktenbestandteile manipuliert oder entfernt worden sein könnten.

Die hierzu vorgenommene eingehende Befragung des Zeugen EKHK Jürgen Dressler vermochte diesen Verdacht zwar nicht völlig zu entkräften, lieferte jedoch auch keine Anhaltspunkte für eine erfolgte Manipulation. So vermochte der Zeuge überzeugend darzulegen, wie, durch wen und aus welchen Gründen eine Arbeit mit den Akten im November 2011 erfolgte.

Allerdings trat dabei ebenfalls zutage, dass eine Paginierung der Akten bei der Aufarbeitung nicht erfolgte. Ebenfalls fand eine laufende Kontrolle der Vollständigkeit bei Ausgabe und Rückgabe der Akten nicht statt. Eine beabsichtigte oder auch unbeabsichtigte Veränderung der Akten im November 2011 kann also nicht gänzlich ausgeschlossen werden auch wenn sich hierfür keine Belege ergeben haben. Ein hierzu durch die Landesregierung vorgelegter Prüfbericht der Stabsstelle Innenrevision enthielt ebenfalls keine Belege für eine irreguläre Aktenvernichtung, wohl aber zu einer turnusmäßigen Aktenvernichtung beim TLKA im März 2012, bei der aber nach Versicherung des TLKA keine Akten aus dem Bereich.” (Abschlussbericht, thüringer NSU-Ausschuss)

Sven Trilus ließ sich schon am 07.11.11, Zitat König, “alle Akten, die in den 90er-Jahren in seiner Verantwortung waren, kommen”, um das “aufzuarbeiten”.

Abg. König:
Sich des Themas NSU nach dem 7. November … Er ist am 7. November informiert worden und hat am 7. November begonnen, sich alle Akten, die in den 90er-Jahren in seiner Verantwortung waren, kommen zu lassen und das aufzuarbeiten.
Herr Ryczko:
Zu diesem Zeitpunkt hat es noch keinen Auftrag des Regierungsbeauftragten an die Abteilung 4 gegeben. Nach meinem Kenntnisstand wurde der Auftrag irgendwann im Sommer erteilt. Herr Trilus ist Mitarbeiter im Referat Verbrechensbekämpfung. Da gibt es einen Referatsleiter und ich weiß nicht, ob der Herr Trilus das mit dem Referatsleiter abgestimmt hat. Wenn er das gemacht hat, dann kann ich mir das nur so vorstellen, dass er für den Zeitpunkt, wo diese Akten abgefordert werden sollten, dass er die dann auch schon parat hatte.
Abg. König:
Gut. Herr Trilus sagt, er hat das selber und eigenständig gemacht.
Herr Ryczko:
Das kann ich nicht beurteilen, da müssen Sie mal den zuständigen Referatsleiter fragen. Ich weiß es nicht.
‚Abg. König:
Also über so etwas sind Sie nicht informiert?

Herr Ryczko:
Vielleicht am Rande. Noch mal eines zur KlarsteIlung: Ich habe bis letztes Jahr da drüben eine Abteilung gehabt mit einem Personalkörper von 170 Bediensteten. Ich habe einen nachgeordneten Bereich mit über 7.000 Leuten in der Polizei, ich habe Bundeswehr, ich habe Feuerwehr, ich habe Katastrophenschutz und ich habe Rettungsdienst.

Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich mich nicht um jede Kleinigkeit mit Sicherheit kümmern kann und auch nicht informiert bin. Den ganzen Komplex NSU habe““ ich federführend übertragen dem Herrn Löther, der hat damals auch organisiert, nachdem wir an einem Freitag diesen Auftrag bekommen haben, eine Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe hat bereits am Montag früh darauf begonnen zu arbeiten. Ich habe in der Folge 40 Beamte der Bereitschaftspolizei zugeordnet, habe angewiesen Mehrdienstleistung bis hin zu Wochenendarbeit und innerhalb absehbarer Zeit waren dann auch die meisten Akten abgearbeitet.
Abg. König:
Diese Arbeitsgruppe unter der Regie von Herrn Löther, ist denn da der Herr Trilus abgeordnet worden, wissen Sie das?
Herr Ryczko:
Nein, der Herr Trilus war nicht in dieser Arbeitsgruppe.
Abg. König:
Das heißt, Herr Trilus hat eigen …
Herr Ryczko:
Ich gehe mal davon aus, dass Herr Trilus seine Akten, die er hatte, dann dieser Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt hat.”

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