Der zweite NSU-Untersuchungausschuss des Bundestages stellt sich parteiübergreifend hinter die katastrophalen Todes-Ermittlungen der Polizei und propagiert einen (angeblichen) erweiterten Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Eine große Ungereimtheit betrifft die Todestfeststellung von Uwe Böhnhardt. Er lag im Gang des Wohnmobils mit dem Gesicht zum Boden, verschüttet von Brandschutt. Er wurde nach dem Auffinden über eine Stunde lang medizinisch nicht untersucht, sein Tod nicht festgestellt. Das würde für Täterwissen der Polizei sprechen.
Der Abschlussbericht der Abgeordneten stützt sich in seiner Erklärung auf die Darstellung des damaligen Leiters des Kommissariats 1 der Kriminalpolizeistation Eisenach Michael Lotz. Im Abschlussbericht heißt es, wie folgt:
“KHK Lotz habe dann Handschuhe angezogen und im Wohnmobil um die Ecke geschaut, wo er eine weitere Person habe liegen sehen:
„Das Erste, was ich gesehen habe: dass eine Person zusammengesunken hinten an der Wand lag. Schwere Schädelverletzungen, also, für mich bekanntermaßen schwere Schussverletzungen am Schädel, so wie ich das jetzt schon auch einige Male in meinem polizeilichen Leben gesehen habe, wenn jemand sich eben entsprechend mit einer großkalibrigen Waffe erschießt.
Und vor mir die Person, da musste ich mich regelrecht drüberbeugen. Da war ja dieses von oben heruntergestürzte Dach des Wohnmobils; das hat ja draufgelegen. Da war nicht viel zu erkennen von der Person – – na ja, so ein Stück vom Kopf gesehen. Ich habe mich dann noch weiter nach vorne gereckt, und da habe ich eben auch gesehen, dass der Kopf der Person total zerstört war […].”
“Nach Sichtung des Innern des Wohnmobils hat KHK Lotz gegenüber den anwesenden Rettungskräften erklärt, dass Erste-Hilfe-Maßnahmen aus seiner Sicht nicht in Betracht kämen.
„Und ich bin dann aus dem Wohnmobil raus. Ich weiß, dass dann doch immer mehr Personen hinzugekommen sind, also Polizei, Feuerwehr. Es waren auch Rettungssanitäter da. Mit denen hatte ich auch ganz kurz gesprochen und habe denen sinngemäß zu verstehen gegeben, dass es – – Also, man kann da nicht helfen. Das sind Verletzungen bei beiden Personen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind, insofern ein sicheres Todeszeichen […].”
“Ich habe dann den Bereich USBV, also Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen, des TLKA angefordert, aus dem Grund: Unter dem Tisch im Wohnmobil war noch ein Gerät, also so eine Art Ladegerät. Es brannte dort ein Lichtchen, so eine rote Leuchtdiode. Und im ersten Moment konnte ich dort auch nicht klar sagen, was das zu bedeuten hat. Das kann ja alles Mögliche sein. Das könnte ja auch eine Sprengfalle oder irgendwas sein. Ich habe zu dem Zeitpunkt auch zu den Leuten dort vor Ort gesagt: Wir gehen jetzt alle weg von dem Wohnmobil, weil wir es eben nicht wissen, was genau dort ist […].”
Dazu im Vergleich zitiere ich sinngemäß aus der Sequenzanalyse von Kay-Uwe Hegr. Er basierte seine Analyse auf behördliche Dokumente und Aussagen von Polizisten in Ausschüssen.
Beispielsweise wies Hegr auf den Einsatzverlaufsbericht hin, verfasst von Michael Lotz am 23.02.12. Darin steht nichts davon, dass er den Kopfschuss Böhnhardts bemerkt hätte. Vielmehr machte Lotz die Todesfeststellung eher am verrauchten Wohnmobil fest:
“Es war zu erkennen, dass bereits erheblich Rauch aus dem Inneren drang und die Scheiben des Führerhauses dick mit Rußniederschlag von innen bedeckt waren. Da dem Unterzeichner klar war, dass unter diesen Umständen niemand mehr im Wohnmobil handlungsfähig sein kann und mit hoher Sicherheit schon allein wegen der Rauchgasintoxikation im Sterben ist bzw. schon verstorben ist, näherte (…).”
“Der Unterzeichner nahm von außen durch die geöffnete Tür Einsicht in das Wohnmobil. Im Gang v:om wurde eine leblose männliche Person auf dem Bauch liegend festgestellt und im hinteren Bereich des Ganges war eine weitere leblose männliche Person im zusammengesunkener Lage zu erkennen. Der Schädel dieser Person war offenbar durch Schusseinwirkung erheblich verletzt. Auf dem Rücken der zuerst genannten Person waren die Reste des Dachfensters zu sehen.”
Beweis: – Ermittlungsakte 2 BJs 162/11-2, Bd 4-1, Ordner 1, Wohnmobil Allgemeines, Einsatzverlaufsbericht des Zeugen vom 23.02.2012, ab Seite 25 d.A. (PDF)
Folgendes Foto zeigt die Auffindesituation.
Foto aus „Stefan Aust/Dirk Laabs: Heimatschutz“
Aus dem Bericht von Michael Lotz kann geschlossen werden, dass er das Wohnmobil nicht betrat, sondern auf der Straße stand und durch die Türe hineinschaute. Er beschrieb lediglich bei Mundlos eine Kopfverletzung, da er Böhnhardts Kopfschuss nicht erkennen konnte.
Michael Lotz nahm höchstwahrscheinlich gegen 12.30 Uhr Einblick, da um 12.33 Uhr Polizeiführer Gubert nach Gotha meldete:
“Leblose Person -S: Mitteilung über PR Gubert. Eine Leiche befindet sich im Wohnwagen. Eine zweite vermutlich.” Zitat Ende
Beweis: – Protokoll der 5.Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags vom 27.08.2015, Seite 90 des Protokolls
Auch Gubert bestätigte lediglich eine Person mit Kopfschuss vor dem thüringer Untersuchungsausschuss:
Also wenn das im Gang die zweite Leiche ist, was ja wohl so ist, dann, denke ich mir mal, ist es unstrittig, dass die tot ist. Ich glaube, nach den Mitteilungen vor Ort war der junge Mann, der hinten saß von den beiden derjenige, der den Kopfschuss aufwies.
Beweis: – Protokoll der 14.Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags vom 07.04.2016, Seite 71 des Protokolls
Daher hätte Böhnhardt untersucht werden müssen. Die Autoren Weihmann/de Vries schreiben unter Punkt 22.4.3; Sichere und unsichere Todesanzeichen:
Unsichere Todesanzeichen sind z.B. Stillstand der Atmung, Pulslosigkeit, Abkühlung und fehlende Reflexe u.v.a.m. Liegen nur diese Anzeichen vor, so ist sofort Erste Hilfe zu leisten und ein Notarzt hinzuzuziehen” Zitat Ende
Beweis: – Kriminalistik für Studium, Praxis, Führung; Weihmann/de Vries, 13. Auflage Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, Seite 457
Die Aussage von Michael Lotz aus dem Einsatzverlaufsbericht stimmt überein mit einem Befehl Guberts, den der vor dem thüringer Untersuchungsausschusses schilderte:
Gubert wies an, dass alle Personen vom Tatort zurücktreten müssen. Als Polizeiführer vor Ort gab er den strikten Befehl, ein Betreten des WoMos zu unterlassen. Auch das spricht dafür, dass Lotz nur von außen Einsicht nahm:
Herr Gubert:
…Von…Unseren Kollegen inklusive mir war ein striktes Verbot durch mich auferlegt, dass Wohnmobil zu betreten. Also sowohl die Mitarbeiter…Zu meiner Erinnerung standen also der Herr M. und der Herr M. haben das Wohnmobil nicht betreten. Auch alle anderem Kollegen, die dort auf dem Bild – zumindest von meiner Dienststelle-, haben das Wohnmobil nicht betreten und ich auch nicht…. (Zitat Ende)
Beweis: – Protokoll der 14.Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags vom 07.04.2016, Seiten 22, 23 des Protokolls
Niemand überprüfte in der ersten Stunde nach dem Auffinden den Gesundheitszustand der im Gang liegenden Person. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Rettung von Menschenleben und zum menschlichen Sozialverhalten.