Glaubwürdigkeitsanalyse der Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, betreffend Tatort Wohnmobil in Stregda

Kay-Uwe Hegr investierte viel Zeit in einer vergleichenden Zusammenstellung der verschiedenen Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. Er konzentrierte sich dabei auf den Tatort in Stregda, wo am 04.11.11 das Wohnmobil mit den erschossenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 12:00 zum brennen anfing. Auch anhand Tatortfotos bewertet er die Zeugenaussagen als wahr, unglaubhaft oder gelogen.

Er hat sich entschlossen, die 630-Seiten starke Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass so ein gewisser Schub in Sachen Aufklärung bewirkt wird.

“Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen”, Stand 03.01.2017

Klicken auf:

https://pastebin.com/FkaL8slr

Hinzufügung, 05.05.2017 um 12:57, persönliche Stellungsnahme von Kay-Uwe Hegr:

“Ich hatte mich keinesfalls entschlossen, diese Analyse zur Veröffentlichung freizugeben. Der unter dem Beitrag stehende Link zum Herunterladen der Arbeit wurde vielmehr von Personen eingerichtet und befüllt, welche sich meine Arbeit unter dem Bruch des Briefgeheimnisses widerrechtlich und gegen meinen Willen angeeignet haben. Ich habe diesbezüglich über einen Rechtsanwalt Strafanzeige stellen lassen.

Tatsache ist allerdings, dass es nicht in meiner Macht steht, der weiteren Verbreitung meiner Analyse im Internet Einhalt zu gebieten, nachdem diese eingescannt und durch Dritte öffentlich verfügbar gemacht wurde. Der untenstehende Link wurde von einem gewissen Bernd gepostet und von Georg lediglich unter den mich betreffenden Beitrag verschoben. Er wurde nicht von mir eingerichtet aber es ist klar, dass er an jeder beliebigen Stelle ins Netz gestellt werden kann, ohne das ich Einfluss darauf hätte.

friedensblick.de/24159/nsu-wurde-die-einzeltaetertheorie-schon-im-dezember-2005-in-auftrag-gegeben/#comment-7717

Allein der Umfang der Arbeit lässt erkennen, dass die Beschäftigung mit dem Thema für mich geradezu meditativen Charakter angenommen hat. Trotzdem kam für mich eine Veröffentlichung nicht in Frage, da ich Teile der Arbeit für unausgereift halte und die Einleitung erhebliche Mängel aufweist. Zudem halte ich das Thema wegen seines Umfangs grundsätzlich nicht geeignet, auf Blogs oder in Foren besprochen zu werden. Ich war schon 2014 der Ansicht, dass das zugrunde liegende Aktenmaterial entsprechend aufbereitet, in Papierform zurück zu den Ermittlungsbehörden geleitet werden muss, oder dass es wegen seines Umfanges in Buchform publiziert werden sollte. Schorlau und Sieker haben hier mit ihrem Nachwort zur neuen Taschenbuchausgabe „Die schützende Hand“ einen vielversprechenden Anfang gemacht.

Nicht in Abrede stellen möchte ich, dass Blogs und Foren im Internet einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Allerdings steht das nicht im Widerspruch zum oben Gesagten. Sollte jemand Fragen oder Anregungen haben, kann er mich gern über kayuwehegr@eclipso.de kontaktieren.”

2 Gedanken zu „Glaubwürdigkeitsanalyse der Zeugenaussagen im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, betreffend Tatort Wohnmobil in Stregda“

  1. http://arbeitskreis-n.su/blog/2017/05/08/unterwanderung-zersetzung-verrat-drohungen-die-hegr-dieter-oink-story/

    Aus dem oben verlinkten Beitrag von NSU-Leaks möge sich jeder Leser seine eigene Meinung bilden. Aus Zweckmäßigkeitsgründen möchte ich lediglich den Teil eines Satzes herausgreifen und kommentieren, Zitat:

    “Der Besessene, so würde ich Oink-@dieter-Hegr bezeichnen, (…) hat sich also nach seinem Rausschmiss, erneut im AK NSU Forum eingeschlichen, sich durch grossen Fleiss für Zugang zum internen Bereich qualifiziert, und hat dort vertrauliche Unterlagen gestohlen, die er sich vom Russenserver des AK NSU herunterlud, und damit machte er eineAnalyse der Aussagen im Erfurter NSU-Ausschuss.” Zitat Ende

    Inwieweit das erste Teilstück dieses Satzes die Realität wiederspiegelt kann jeder einmal selbst ausprobieren, indem er sich einfach unter einem beliebigen Namen im NSU-Leaks Forum “einschleicht”.

    Der hervorgehobene zweite Teil des Satzes beinhaltet indes eine Lüge und zwar aus vier Gründen:

    1. beauftragte Herr Reißer die Entwendung meines Schriftsatzes schon mehrere Wochen bevor er Kenntnis von der Identität Dieters im Forum besaß. Mithin konnte er vor sich selbst auch nicht davon ausgehen, dass der Autor ihm etwas “vom Russenserver gestohlen” haben könnte. Es fehlt der Begründungszusammenhang.

    2. gab es in dem mir zugänglichen Bereich des Forums lediglich zwei Protokolle der 21. Sitzung des Thüringer UA 6/1 zum Herunterladen für die Zugangsberechtigten. Mithin wissen die Mitglieder des AK-NSU ganz genau, dass schon Mangels real vorhandener Möglichkeit ein “Diebstahl der Protokolle vom Russenserver” garnicht hätte stattfinden können.

    3. habe ich mir die Wortprotokolle des Erfurter UA 6/1 vollkommen unabhängig von Herrn Reißer selbst besorgt, und zwar von der gleichen Quelle, welche auch Herrn Reißer beliefert. Der Kontakt dieser Quelle zu Herrn Reißer wurde durch einen meiner Freunde hergestellt.

    4. verfügte ich von Beginn an über einen größeren Bestand an Ermittlungsakten als Herr Reißer selbst besitzt. Es ist demzufolge besonders kurios, dass ich Mitglieder des AK-NSU mit Akten versorgt habe, welche Herr Reißer nicht bereit war herauszugeben. Lediglich die Anlage 4 meiner Analyse entstammt einem öffentlichen Blogbeitrag von NSU-Leaks und kann deswegen weder vertraulich, noch als Aktennotiz der PD Südwestsachen Eigentum eines Herrn Reißers gewesen sein

    Man könnte also auch formulieren, dass die oben zitierte Lüge Herrn Reißers dessen Unrechtsbewusstsein belegt – nicht zu verwechseln mit einem schlechten Gewissen. Er versucht damit die illegale Entwendung und Veröffentlichung meiner Analyse nachträglich vor sich selbst und vor den Mitgliedern des AK-NSU zu legitimieren.

    Wahrscheinlich werden durch Herrn Reißer damit auch Personen in die Angelegenheit hineingezogen, welche für Journalisten unersetzlich sind und welche es durch ihre Zivilcourage erst ermöglicht haben, dass die Protokolle und anderes Aktenmaterial überhaupt einer öffentlichen Prüfung unterzogen werden konnten. Selbstverständlich werde ich keine meiner Quellen jemals preisgeben, aber im Rahmen von straf- oder zivilrechtlichen Verfahren werden möglicherweise Zeugen geladen werden, welche keinen Grund haben, in dieser Angelegenheit zu schweigen. Herr Reißer sitzt ja sicher in Kambodscha.

    Bemerkenswert finde ich auch das Verhalten der anderen Mitglieder des AK-NSU. Einige haben sich mittlerweile vom Vorgehen Herrn Reißers in dieser Sache distanziert. Der größte Teil trägt das rechtswidrige Tun jedoch mit. Ich war lange Zeit der Ansicht, dass diese Leute eigentlich die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze – z.B. In Sachen NSU – bedrückt und das sie sich deswegen für eine Wiederherstellung des Rechtsstaates einsetzen. Inwieweit das glaubhaft ist, möge jeder selbst beurteilen.

  2. “verfügte ich von Beginn an über einen größeren Bestand an Ermittlungsakten als Herr Reißer selbst besitzt”

    Herr Hegr, was spricht dagegen, diesen Bestand zu veröffentlichen?

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