Erstellte Jerzy Montag dem Bundestag ein ungenügendes Gutachten über toten NSU-Zeugen Thomas Richter?

Am 06.10.14 beauftragte das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages den ehemaligen grünen Spitzenpolitiker Jerzy Montag, die Vorgänge, im Zusammenhang mit der am 07.04.2014 tot aufgefundenen V-Person Corelli, zu untersuchen. Am 05.05.2015 legte er dem Gremium, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist, seinen Bericht vor. Dort enthalten ist eine Weißwaschung der Behörden: Er als ernannter Sachverständiger stellte fest, dass “keine vernünftigen Zweifel an einem natürlichen Tod” von Thomas Richter (Corelli) bestünden. Angesichts der sich verdichtenden Hinweise auf eine Ermordung, stellt sich die Frage: Wie konnte es zu dieser Darstellung Montags kommen?

Es gibt drei Möglichkeiten: Entweder enthielt Jerzy Montag wichtige Informationen dem Bundestagsgremium vor oder er verließ sich auf die gelieferten Akten, ohne persönlich mit Zeugen gesprochen zu haben, oder, dritte Möglichkeit, die Zeugen änderten später als Zeugen im Ausschuss ihre Aussagen.

Diese Schlussfolgerung wird anhand zweier Beispiele kurz verdeutlicht:

Jerzy Montag stützt sich in seinem Bericht auf das Gutachten von Prof. Dr. Werner Scherbaum, das er wie-folgt zusammenfasst:

“Es gebe keine Substanz, die eine zum Tode führende Hyperglykämie auslösen könne. Demgemäß schloss die Staatsanwaltschaft Paderborn ein Fremdverschulden am Tod von R*** aus und stellte das Ermittlungsverfahren am 12.11.2014 nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein.

Der Sachverständige [Jerzy Montag] hat sich in seinem Bericht diesem Ermittlungsergebnis angeschlossen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Feststellungen kommt er zu dem Schluss, dass es keine vernünftigen Zweifel an einem natürlichen Tod R***s gebe.” (Bundestag, Drucksache 18/6545 vom 05.11.2015)

Als Zeuge im Untersuchungsausschuss im Jahr 2016 relativierte Prof. Dr. Werner Scherbaum seine Aussage. Ihm wäre 2014 als Gutachter die Dimension des Falls nicht bewusst gewesen (wdr). Es gäbe Giftstoffe, die eine Überzuckerung auslösten können, etwa das Rattengift Vacor. Daraufhin wurden neue Untersuchungen seitens der Staatsanwaltschaft angeordnet.

Die Frage ist, ob Jerzy Montag mit Prof. Scherbaum persönlich reden konnte. Die dubiosen Vorkommnisse Anfang 2015 würden auf die Bedeutung eines Gesprächs hinweisen: Prof. Scherbaum erhielt keine Aussagegenehmigung, vor parlamentarischen Gremien zu sprechen!

Im Januar 2015 kam es zu einem Eklat im Innenausschuss des Bundestages. Der damalige Vorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) wollte Prof. Scherbaum in den Ausschuss vorladen und als Zeugen hören. 

„Der Gutachter Prof. Dr. S., teilte dem Innenausschussvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) mit, dass ihm der Paderborner Oberstaatsanwalt telefonisch mitgeteilt habe, dass er keine Aussagegenehmigung bekommen hat. Er könne nicht wie vorgesehen an der Sitzung des Ausschusses am 2. Februar teilnehmen.“ (Ruhrbarone)

Der Mediziner durfte sich auch nicht vor Abgeordneten aus NRW zum Fall äußern.

„Über den Ablauf und die Gründe für den frühen Tod des V-Mannes könnte ihnen nur der maßgebliche Gutachter, Prof. Dr. S., ein umfassendes Bild verschaffen. Doch diesen dürfen die Abgeordneten nach dem Willen des Justizministers nicht befragen.“ (ebd)

Ein zweites Beispiel ist die SMS-Nachricht, die (angeblich) Richter kurz vor seinem Tod an einen langjährigen Freund geschrieben haben soll. Die SMS führt Jerzy Montag als Hinweis an, dass Richter tatsächlich krank gewesen war.

“Am 02.04.2014, 18.55 Uhr über Whats App von einem Leipziger Nachbarn, mit dem R*** entgegen den Vorgaben des BfV auch in der Schutzphase Kontakt gehalten hatte, nach seinem Befinden gefragt, hat er am 03.04.2014 um 14.26 Uhr geantwortet, er sei krank.” (Bundestag, Drucksache 18/6545 vom 05.11.2015)

Auch der Freund wurde im Ausschuss als Zeuge gehört. Für ihn war die SMS ungewöhnlich kurz. Er nimmt daher an, dass der Absender gar nicht Richter gewesen war. Stattdessen könnte sich eine andere Person dem Handy bemächtigt und die SMS geschrieben haben. 

„Am 2. April fragte Thomas M. per SMS: „Alles klar?“ Am 3. April kam eine kurze Antwort-SMS vom Handy Richters: „Bin krank“. Daraufhin fragte M. zurück: „Wie krank?“ Doch Richter meldete sich nicht mehr. M. danach noch einmal per SMS: „He, was ist los? Schreibst du jetzt endlich mal?“
(…)
Thomas M. kam es seltsam vor, dass Richter lediglich mit zwei Worten antwortete. Das sei absolut untypisch für ihn gewesen, Richter habe immer ganze SMS-Romane geschrieben – und wörtlich: „Als wäre er es nicht selbst gewesen.“ Stammte die Rückmeldung „Bin krank“ überhaupt von Richter selber? (Heise)

Es wäre angebracht, Jerzy Montag über seine gutachterliche Tätigkeit zu befragen. Auch wenn, wie der Blogger “Lecorte” meint, Montag “über den Verdacht der Vertuschung erhaben” wäre.

Der Vorgang zeigt, dass Sachverständige nicht die Arbeit von Untersuchungsausschüssen ersetzen können. Das müsste die Lehre aus dem Fall sein.

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