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Eine Sammlung unglaublicher NSU-Ermittlungspannen der Polizei
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Drei Wochen nach Uwe Böhnhardts Flucht hörten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) dessen Handy ab, vom 18.02.98 bis 17.03.98. In vier Wochen etwa 100 Telefonate (mdr). Herr Böhnhardt telefonierte mit “wichtigen mutmaßlichen Fluchthelfern”. Die aufgezeichneten Gespräche mussten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Gera am 18.03.98 gelöscht werden, “obwohl nicht einmal alle Gesprächspartner identifiziert” worden waren (ebd). Im NSU-Untergrund: Uwe Böhnhardt benutzte abgehörtes Handy weiterlesen