Es gab einen interessanten Dialog im letzten Tatort “Es lebe der Tod“. In der Folge gesteht ein Verdächtiger dem Kommissar (Ulrich Tukur) die Tötung von fünf Menschen und “legitimiert” sich mit gemachten Fotos der toten Opfer. Daraufhin wird er festgenommen. Am tags darauf richtet der Staatsanwalt dem Kommissar aus, dass er den Verdächtigen laufen lassen muss.
“Ich denke, er wird freikommen. Wenn er angeklagt wird, wird er freigesprochen. Wir haben nicht genügend Beweise. Was wir haben, sind Indizien. Ein guter Anwalt nimmt den Fall auseinander.”
Der Staatsanwalt begründet seine Entscheidung:
- An den fünf Tatorten und an den Fotos wurden keine DNA und Fingerabdrücke des Verdächtigen gefunden.
- Das Geständnis ist nichts wert, da er es jederzeit widerrufen könnte.
- Die Fotos der toten Opfer beweisen nichts, da er diese auch gefunden haben könnte.
Übertragen auf Frau Zschäpe, ergibt sich folgendes:
- An allen 27 Tatorten, gefundenen Mordwaffen wurden keine DNA und Fingerabdrücke von ihr gefunden.
- Ihr Geständnis ist nichts wert, da sie es jederzeit widerrufen könnte.
- Die gefundenen Waffen u.a. beweisen nichts, da sie diese auch gefunden haben könnte.
Dazu passt folgende Aussage von Michael Buback, dem Sohn des erschossenen RAF-Mordopfers Siegfried Buback. Zwar fanden Ermittler die Tatwaffe bei der RAF-Terroristen Verena Becker, die Bundesanwaltschaft sagte ihm jedoch:
„Es sei naiv anzunehmen, dass die Besitzer der (…) Tatwaffe (…) auch die Täter seien. Eine solch brisante Waffe werde selbstverständlich von den Tätern an Dritte weitergegeben.“