Dank Veröffentlichung und kritischer Analyse der Ermittlungsakten im Internet sprach es sich in den letzten Jahren bei informierten Zeitgenossen herum, dass die Beweislast gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, verschiedene Verbrechen begangen zu haben, gering bis nicht-existent ist. Beispielsweise gibt es keine DNA, Fingerabdrücke der Drei an den 29 Tatorten, sondern teilweise von unbekannten Personen.
Ernstzunehmende Journalisten wie Thomas Moser melden daher deutliche Zweifel an der 3-Täter Theorie an, die geteilt werden seitens des momentan tagenden zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages sowie seitens eines Teils der Anwälte der Nebenklage im NSU-Prozess. Es müsste ein NSU-Netzwerk geben, mit anderen Tätern.
Im Falle der Untersuchungsausschüsse und der Nebenklage scheitert dieser Ansatz jedoch an einem wichtigen Punkt: Es wird nicht die sogenannte “NSU-Selbstenttarnung” ab dem 04.11.11 massiv in Frage gestellt. Dazu gehört der angebliche Selbstmord von Böhnhardt, Mundlos, die Beweismittelsicherung in Wohnmobil und Zwickauer Zschäpe-Wohnung sowie die Erstellung und Verteilung des sogenannten NSU-Bekennerfilmes. Gab es wirklich ein terroristisches NSU-Netzwerk? weiterlesen