Heribert Prantl fragte am 4. August 2014 in der SZ, Zitat:
„Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das aufdeckt und öffentlich macht? Muss man, zumindest dann, wenn man Staatsbediensteter ist, den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt? Und wann darf man wie den Mund aufmachen und wem gegenüber?“ Zitat Ende
Folgendes Anschreiben ging am 30.05.2018 per FAX an Dr. Kai Gniffke. Es gab bis dato [01.06.2018, 17:36] keine Reaktion zu diesem an und für sich sensationellen Sachverhalt. Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 gegen Michael Menzel aufgrund Mordverdachts an Böhnhardt/Mundlos weiterlesen