Am 1. November 2018 hielten die RAe Sturm und Heer vor Jurastudenten der Bucerius-Law-School einen Vortrag, über ihre Erfahrungen im NSU-Prozess. Die anschließende Fragerunde leitete ein Student wie folgt ein, Zitat:
Student: Die entscheidende Frage die ich mir so gestellt hab am Anfang gerade bei ihren Ausführungen war ja, wie sie es eigentlich geschafft haben, dass die ganzen Leute jetzt straffrei davongekommen sind, die so gegen den Rechtststaat verstoßen haben und die Prinzipien so eigentlich mit Füßen getreten haben. Es kann doch nicht sein, dass wir vorher Ergebnisse veröffentlichen, das wir in einen Prozess reingehen mit feststehenden Ergebnissen und das im Endeffekt auch keine Konsequenzen hat für die Beteiligten.
RA Heer: Ich stimme Ihnen zu, dass kann nicht sein.
Student: Naja, letztendlich meine ich, die Idee wäre doch jetzt, wir ziehen los und treten Strafprozesse gegen all die Beteiligten los, die da so gegen verstoßen haben und das muss ja eigentlich auch soweit führen können, dass wir sagen, wir kriegen die Immunität der Politiker aufgehoben an den Stellen, weil das so grundlegend gegen unseren Rechtsstaat verstößt das wir sagen, das können wir hier nicht dulden
RA Heer: Ja dazu müssten bestimmte Verhaltensweisen erstmal strafbar sein, also nach dem StGB ja….” Zitat Ende – ab Minute 1:09:30
Mutige Aussage eines jungen Mannes, der das Herz auf dem richtigen Fleck trägt. Hoffe der wird zu einem Zeitpunkt Generalbundesanwalt, wenn die Behörde keinerlei politischen Zwängen mehr unterworfen ist.
Abgesehen davon frage ich mich natürlich, was RA Heer mit seinen Antworten und seinem gesamten Vortrag sagen wollte. Was regt er sich vor den Studenten dann über “strafprozessuale Schweinerein” auf, wenn diese doch angeblich legal waren? Wer im Glashaus sitzt, wirft halt nicht gern mit Steinen. So siehts aus.