Es ist ein interessanter Vorschlag: Eine sogenannte “Mikrosteuer” besteuert Umsätze von Girokonten bzw. Sichtguthaben. Der Steuersatz ist gering, mit “bis zu 2 Promille auf allen elektronischen Geldtransaktionen, zum Beispiel 1 Promille je Belastung und Gutschrift”. Die Mikrosteuer kann auch Finanztransaktionssteuer genannt werden. Mikrosteuer von 2 Promille auf Giro-Umsätze weiterlesen