Während ich die Analyse von Kay-Uwe Hegr studierte, fiel mir ein Zitat aus einem amtlichen Dokument ins Auge. Die Linken-Abgeordnete Katharina König zitierte aus dem polizeilichen Einsatzverlaufprotokoll. Dort protokolliert die Polizei ihre Aktivitäten und Ermittlungsergebnisse:
“Aus dem Einsatzablaufprotokoll, das wir haben, das ist Band 9 LPI Gotha, geht hervor, dass um 16.28 Uhr die Waffe Arnold, nein, nicht die Waffe Arnold, sondern eine Waffe Heckler und Koch gefunden wird. Da ist aber noch nicht bekannt, wem die Waffe gehört. Da ist natürlich die Identifizierung noch nicht gelaufen usw. usf. Sind Sie sich sicher, dass Sie am Einsatzort erfahren haben, dass eine Tatwaffe, die dem Mord an Michele Kiesewetter zuzuordnen ist, gefunden wurde?
Herr Ba.:
Also spätestens vor dem Dienstende habe ich es gewusst. Entweder war es auf der Dienststelle oder halt in Stregda.”
Im Einsatzverlaufsprotokoll steht also, dass eine Waffe der Marke Heckler und Koch im Wohnmobil um 16:28 gefunden wurde. Diese amtliche Feststellung ist außergewöhnlich, aus folgenden Gründen: Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen! weiterlesen →