Der Tod des damaligen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) wäre ein Selbstmord gewesen. Dabei sprechen die Beweise für mindestens eine am Mord beteiligte Person. Trotzdem propagieren die Sicherheitsbehörden mithilfe abstruser Erklärungsversuche (siehe wiki) weiter Selbstmord. Es zeigt, welchen Einfluss Geheimdienste in Deutschland haben, Justiz, Medien und Politik fügsam machen können.
Von diesen geheimdienstlichen Machenschaften berichtet das Buch “Ein Mord, der keiner sein durfte: Der Fall Uwe Barschel und die Grenzen des Rechtsstaates”. Es stammt vom damaligen Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, der trotz großer Widerstände die Barschel-Ermittlungen entschlossen und mutig führte.
Letztlich scheiterte seine Lübecker Staatsanwaltschaft an der gezielten Sabotage seiner Ermittlungen, die er ausführlich beschreibt:
Willes Gegenspieler in Schleswig Holstein waren die ihm vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft und teilweise das Justizministerium.
Wille wurde im Stich gelassen, als sich staatliche Institutionen über Willes Ermittlungen beschwerten. Das war der Bundesnachrichtendienst (BND) und die sogenannte “Gauck-Behörde”. Trotz gegenteiliger Versprechungen verlief die Zusammenarbeit schlecht:
Die vom jetzigen Bundespräsidenten Joachim Gauck geführte Behörde verwaltet die Akten der damaligen Staatssicherheit der DDR. Die Staatsanwaltschaft hatte konkrete Verdachtsmomente, dass die Behörde bestimmte Akten, die Uwe Barschel betrafen, zurückhalte. So wurde ein Durchsuchungsbefehl erwirkt und Akten wären vor Ort schließlich ohne Durchsuchung übergeben worden. Gaucks Stellvertreter Hansjörg Geiger hätte Staatsanwalt Sönken Gela angekündigt, es würde “noch ein Nachspiel haben (…).”
Die Folge wäre ein Anruf von Joachim Gauck beim Schleswig Holsteinischen Justizministers gewesen, außerdem eine Medienkampagne der “Gauck-Behörde”.
Die Generalstaatsanwaltschaft unter Heribert Ostendorf gab Oberstaatsanwalt Wille daraufhin einen “Maulkorb” und veröffentlichte mit der Gauck-Behörde eine gemeinsame Presseerklärung, inder sie sich auf die Seite der “Gauck-Behörde” stellte! Wille kommentiert diesen ungeheuerlichen Vorgang:
“Welche Zugzwänge politischer oder anderer Art sie dazu bewegten, ist mir bis heute rätselhaft geblieben. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind ebenso wie Beamtinnen und Beamte der Polizei darauf angewiesen, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht Genüge tut. Es lag hier eine förmliche Dienstaufsichtsbeschwerde der Gauck-Behörde vor, die zurück-zuweisen selbstverständliche Pflicht der Dienstvorgesetzen gewesen wäre. Es sollte nicht das letzte Mal sein, dass in diesem Verfahren mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zurückhaltend umgegangen wurde. (…)
Ab diesem Zeitpunkt gab es keine realistische Chance mehr, in dem Ermittlungsverfahren zu einem Erfolg zu kommen. (…) Jedem möglichen Hinweisgeber war jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass die Staatsanwaltschaft Lübeck nicht – nicht mehr? – das Vertrauen der vorgesetzten Dienststellen, des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft, hatte. (…)
Bereits zwei Monate nach förmlicher Aufnahme der Ermittlungen waren wir also an einem Punkt angekommen, an dem ihr erfolgloses Ende von den vorgesetzten Dienststellen vorprogrammiert war. Wie viele Hinweise hätten wir erhalten können, wenn wirklich die Vertraulichkeit sichergestellt worden wäre und wir als Ermittlungsbehörde das Verfahren auch dynamisch und kreativ hätten gestalten können – ohne die Behinderungen, denen wir in Zukunft ständig ausgesetzt sein sollten.”
Im Dezember 1996 ließ Wille in einem Interview durchblicken, dass die Kooperation mit dem BND zu Wünschen übrigen ließe. Noch “am Sendeabend” im Dezember 1996 rief der damalige Spiegel-Redakteur Hans Leyendecker bei der Staatsanwaltschaft an, offenbar um sich über die Ermittlungen zu beschweren. Er sagte wörtlich zu Staatsanwalt Sela:
“Wollt ihr etwa eine neue Front gegenüber dem BND aufmachen?
Wille kommentiert diesen Anruf in seinem Buch folgendermaßen:
“Die Zahl der Journalisten überregionaler Medien, bei denen wir die Möglichkeit eines nachrichtendienstlichen Hintergrunds in Betracht ziehen mussten, schien sich zu vergrößern.” (S. 247)
Der damalige Stellvertreter von Joachim Gauck, Hansjörg Geiger, wurde im Jahr 1995 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und 1996 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Auch Geiger beschwerte sich. Im Dezember 1996 schrieb der BND-Präsident einen Brief an den Generalstaatsanwalt. Darin drückte er sein “Befremden und Unverständnis” aus, dass Wille “den Bundesnachrichtendienst in der Vergangenheit schon mehrfach kritisiert” hätte, und schloss mit den Worten:
“Ich bitte Sie deshalb sicherzustellen, dass derart unsubstantiierte Vorwürfen nicht wiederholt werden, und dass Herr Will den tatsächlichen Sachverhalt schriftlich klarstellt.”
Kurz nachdem Generalbundesanwalt Kay Nehm sich persönlich mit Ostendorf traf, wurde im Januar 1997 Wille seitens Ostendorf angewiesen, dass “Ermittlungsverfahren innerhalb einer Frist von 3 Monaten einzustellen.” (S. 250) Nachdem sich Wille weigerte, zog Ostendorf “mit sofortiger Wirkung” das Verfahren an sich. Während diese Meldung bereits in den Medien verbreitet wurde, kam es zum Rückzieher. Justizminister Gerd Walter (SPD) widerrief Ostendorfs Entscheidung. Wille:
“Bei dem kurzen Gespräch mit Minister Walter sagte er einen Satz, der mich sehr gefreut hat. Nur beiläufig und mit einer gewissen Wut, die unverkennbar war, sagte er: “Und du hast ja auch deine Bataillone mobilisiert.” Ganz offensichtlich hatten ihn aus den Reihen der SPD Anrufe erreicht (…).”
Ein weiteres Problem war, dass die Lübecker Staatsanwaltschaft “ausgeblutet” wurde.
“Während ich hinsichtlich der Besetzung der EG Genf insgesamt noch optimistisch in die Zukunft blickte, war dieses bei der personellen Besetzung der Staatsanwaltschaft nicht der Fall. Zu deutlich waren die Signale. Im Januar 1997 erhielt ich Kenntnis davon, dass die Unterbesetzung der Lübecker Amtanwaltschaft landesweit einmalig war, die anderen Behrden hatten solche Probleme nicht.”
Am 27.01.97 verfasste die Generalstaatsanwaltschaft einen geheimen Bericht über die Ermittlungen. Er wurde am 31.01 in einer Zeitung stellenweise abgedruckt!
“Der Bericht war zu diesem Zeitpunkt, bei Redaktionsschluss des “Flensburger Tageblattes”, bereits im Justizministerium eingegangen, allerdings in einem verschlossenen Umschlag, der bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der Zeitung noch nicht geöffnet wurde. Daher kommt als Quelle für die SHZ-Berichte nur die Behörde des Generalstaatsanwaltes in Schleswig in Betracht. Die Ungeheuerlichkeit dieses Vorganges ist seinerzeit kaum ins öffentliche Bewusstsein gelangt. (…)
Die Publikation im Flensburger Tageblatt” war in der Tat ein einmaliges Ereignis, das für das Ermittlungsverfahren entscheidend werden sollte. Gab es bis zu diesem Zeitpunkt noch eine jedenfalls minimale Erfolgschance, war diese durch die massiven Indiskretionen zunichte gemacht worden.“
Laut Wille wären Ermittlungsansätze aufgedeckt und Informanten enttarnt worden. Staatsanwalt Sela bekam eine schriftliche Todesdrohung.
“Durch die Indiskretion eines ranghohen Mitarbeiters der Behörde des Generalstaatsanwalts war nicht nur das Verfahren beschädigt, sondern auch Menschen wurden in Lebensgefahr gebracht.” (S. 271)
Das Tageblatt bedankten sich bei ihrer Quelle, indem sie die “einseitige Sicht des Generalstaatsanwaltes” transportierte. Es wurde das Ende der Ermittlungen gefordert mit dem Beharren auf einen “Selbstmord” Barschels.
Wesentliche Gegenspieler Willes in der Behörde hatten in der Tat einen “nachrichtendienstlichen Hintergrund”. Wille beschreibt rückblickend:
“Ein Rätsel bleibt mir bis heute noch das Verhalten meiner Vorgesetzten; der meisten einzelnen für sich und in ihrer Gesamtheit. Was hätte man sich vergeben, wenn man uns einfach hätte unsere Arbeit machen lassen? Zwei Landesminister nacheinander, vielfältigen Einflüssen ausgesetzt, Staatssekretär Stefan Pelny, früher auch hochrangiger Geheimdienstmann, Staatssekretär Wulf Jöhnk, unter anderem auch früherer Chef des Landesverfassungsschutzes (…) Genau genommen möchte ich die Antworten darauf wahrscheinlich gar nicht wissen.” (S. 371)
Der befreundete Internet-Blogger Dirk Gerhardt fasst treffend die Faktenlage zusammen:
“Die Nicht-Ermittlung und die “Pannen” (oh mein Gott, man sollte solche Euphemismen nicht benutzen, wenn man nicht ganz sicher weiß, dass es wirklich keine Absicht war!) zeigen deutlich:
1: Die Ermittlungsbehörden bzw. die weisungsbefugte Politik haben die ganze Zeit gewusst, dass es ein Mord war und keine Absicht gehabt, diesen aufzuklären. Um sowohl die Medien, als auch die Schweizer wie Deutschen Untersuchungsbehörden zu korrumpieren, muss das sehr hoch angesiedelt gewesen sein, von Anfang an. So etwas passiert nur, wenn wichtigste staatliche Sicherheitsinteressen wie etwa illegale Waffengeschäfte berührt sind und kongruente Staatsräson ist, diese nicht an die Öffentlichkeit dringen zu lassen.
Und 2. zeigt es, wie wenig investigativ unsere Medien in Wirklichkeit sind, wenn es um politisch wie juristisch nicht gewollte Aufklärung geht und Desinformationen gestreut werden, die einen Nebel erzeugen, der schwer zu durchdringen ist. Oder wie investigative Ansätze leicht torpediert werden können. Vielleicht sind die Medien auch selber teil dieser Desinformation- Hans Leyendecker vertritt ja noch heute die Selbsttötungshypothese bei Barschel, gemäß Wikipedia ist er einer der profiliertesten “investigativen” Journalisten in Deutschland!” (911-archiv)
Interview von DRS 4 Zeitblende vom Samstag, 15.9.2012, 13.03 Uhr, DRS 4 News:
“Der Tod Uwe Barschels auch nach 25 Jahren ungeklärt”
Im Gespräch: Heinrich Wille – er war früher Leitender Oberstaatsanwalt in Lübeck und jahrelang Chefermittler in der Affäre Barschel. (drs)
“Der BND muss Journalisten keine Einsicht in Akten gewähren, die der Geheimdienst über den 1987 unter fragwürdigen Umständen zu Tode gekommenen CDU-Mann Uwe Barschel besitzt. Einer Klage des Journalisten Hans-Wilhelm Saure auf Akteneinsicht erteilten die Richter am heutigen Mittwoch eine Absage. Grund sei laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das Bundesarchivgesetz, nach dem Akten erst nach 30 Jahren geöffnet werden müssten. Da es von dieser Regelung auch keine Ausnahme gebe, sei der BND nicht verpflichtet, Einsicht zu gewähren.
Die Pressefreiheit verpflichte staatliche Einrichtungen zwar, Journalisten deren Fragen zu beantworten. Dies schließe aber nicht das Vorlegen oder gar das Kopieren von Originalmaterial mit ein. Damit brauchen die Behörden lediglich ein Mindestmaß an Informationen bereitzustellen, um der grundgesetzlich verankerten Pressefreiheit zu genügen.” (dwn)