Der öffentlich-rechtliche Sender “mdr” verschickte an den Blogger “Danisch” eine Abmahnung, weil er (angeblich) gegen das Urheberrecht verstoßen hätte. Er zitierte wörtlich aus einem Kommentar des mdr-Redakteurs Stephan Schulz.
Der Blogger kritisierte eine Aktion von Antifaschisten (“Antifa”), eine AfD-Veranstaltung mit Gewalt verhindert zu haben, als “dumm”. Gerade dadurch wäre der AfD eine Bühne geboten worden. Um den Übergriff darzustellen, zitiert “Danisch” wortwörtlich und in mehreren Absätzen aus einem Kommentar des mdr-Redakteurs Stephan Schulz, der bei der Veranstaltung anwesend war. Darauf bezieht sich die Abmahnung:
“In dem Beitrag „Der AfD eine Bühne gebaut“ vom 14. Januar 2017, 0:28 Uhr, zitieren Sie aus einem auf den Internetseiten des MDR veröffentlichten Kommentar unseres Mandanten Herrn Schulz. Der Kommentar unseres Mandanten Stephan Schulz für den MDR ist als Sprachwerk gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt. Für dessen Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung auf Ihrer Internetseite www.danisch.de (§ 19a UrhG) fehlt die erforderliche Zustimmung unserer Mandanten, so dass eine Urheberrechtsverletzung nach § 97 Abs. 1 UrhG vorliegt.”
Wenn sich diese Rechtsauffassung des mdr vor Gericht durchsetzt, können Medienkritiker damit leicht mit Prozessen überzogen und mundtot gemacht werden. Perfide ist die Abmahnung vor allem deshalb, weil die Öffentlichkeit die öffentlich-rechtlichen Medien finanziert.
Unglaublich ist auch folgender Abschnitt der Mahnung. Der “mdr” möchte dem Blogger verbieten, jemals wieder aus mdr-Berichten zu zitieren:
“…zukünftig zu unterlassen,
1a) urheberrechtlich geschützte Werke des Herrn Schulz und/oder des MDR ohne deren Zustimmung zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen,”
Es lohnt sie die Ausführung von “Danisch” zu lesen. Ich wünsche ihm finanzielle Unterstützung, es auf einen Prozess ankommen zu lassen.
Der Blogbeitrag von Danisch ist sehr interessant.
Interessant deshalb, weil er das Thema strategisch breit aufgestellt hat. Dadurch wird die Problemstellung gut ausgeleuchtet, wer will kann in der Sache schnell schlau werden. Danisch hat ein ganzes Gerüst an Schwachstellen aufgezeigt, nicht zuletzt juristische, die diese Zensurversuchsmasche hat.
Nicht zuletzt stellt er zu Recht die juristische Fiktion ARD in Frage. Sie ist überhaupt nicht rechtsfähig. Daraus ergibt sich schon im Ansatz ein Bauchklatscher, da unklar ist, wer überhaupt ein Mandat in diesem Laden stellen darf, um irgendjemanden wegen Urheberrecht anzugehen. usw.
Danisch sollte mal ein Crowdfunding auf die Beine stellen, das hilft, diese gute Strategie auch an allen Fronten voranzutreiben. Hier gibt es einige Sandburgen grundsätzlicher Art und Wichtigkeit, die beim bloßen an tippen, die Statik verlieren …