Heute gab der Kriminalpolizist Jürgen G. dem Baden-Württemberger NSU-Ausschuss Auskunft über seine Ermittlungen betreffend des Wohnmobils, das eine halbe Stunde nach dem Heilbronner Polizistenüberfall notiert worden wäre. Die wichtige Frage, die die Abgeordneten nachgehen sollten, wäre: Welche Beweise gibt es, dass tatsächlich Polizisten das Kennzeichnen des Wohnmobils notierten. Es gibt dazu widersprüchliche Darstellungen im Abschlussbericht des NSU-Ausschusses des Bundestages.
Weiter müsste die Frage geklärt werden, ob es tatsächlich eine Verlängerung des Mietzeitraums gab. Ursprünglich war es lediglich bis zum 19.04.07 ausgeliehen. Der Heilbronner Polizistenüberfall fand jedoch am 25.04.07 statt. Ob die Abgeordneten diesen Fragen heute ernsthaft nachgingen, ist offen. Leider gibt es keine Protokolle der Sitzungen, die Zeugen lehnen meist Audiomitschnitte ab.
Eine klare Aussage des Polizisten fällt ins Auge. Die Verleiher des Heilbronner Wohnmobils hätten Uwe Böhnhardt als Mieter identifiziert.
Quelle: Twitter
Der Verleiher Alexander H. war im NSU-Prozess vorgeladen. Dort war seine Aussage mehr als verwirrend. Leider gab es offenbar kein gerichtliches Interesse, die Sache aufzuklären:
Einerseits sagte H., dass der Mieter, die Person gewesen wäre, “die aus den Medien bekannt sei.” Andererseits identifizierte Alexander H. dann anhand Lichtbilder den Mitangeklagten Holger G.! Im Gegensatz zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ist Holger G. nicht aus den Medien bekannt!
“Dann wird H. ein Bogen mit Lichtbildern vorgelegt, als Nummer 2 ist der Angeklagte Holger G. mit Brille und veränderter Frisur zu sehen. H. sagt, dieser Herr sei bei ihm gewesen.” (nsu-watch)
Interessant ist auch, wie es überhaupt zu dieser zweifelhaften Idenfifizierung Böhnhardts kam. Der damalige BKA-Chef Jörg Ziercke schildert den “Ermittlungsangriff” dem U-Ausschuss des Bundestages:
“Das Wohnmobil in Heilbronn. Sie hatten von Gerlach als Anmieter gesprochen. Es war im ersten „Angriff“ – in Anführungsstrichen; Ermittlungsangriff – so, dass eine Zeugin gesagt hat: Ja, ich erkenne ihn wieder. –
Beim zweiten Mal hat sie gesagt: Ich bin nicht ganz sicher. –
Beim dritten Mal hat der Sohn dann gesagt: Nein, das ist er nicht; das ist ein anderer, nämlich einer von den beiden, die jetzt ums Leben gekommen sind. – Dann hat sie sich mit einem Mal mit ihrem Sohn darauf verständigt: Ja, das ist ja der, der da jetzt ums Leben gekommen ist.” (zgtonline)
Eine ähnliche Zeugen-Beeinflussung fand offenbar bei der Frage statt, ob das Wohnmobil nach dem Ende der offiziellen Leihfrist am 19.06.2007, noch “schwarz”, weiter im Besitz der NSU blieb.
Die Vermieter verneinten kategorisch “Quatsch, Niemals”, schwarz das Wohnmobil an Gerlach weitervermietet zu haben.
Im Gegensatz dazu ist ein handschriftlicher Vermerk im Wohnmobil-Mietvertrag hinein-geschmiert, dass H. eine Verlängerung des Wohnmobils im Verhör bestätigt hätte!
Diese Darstellung bestätigt Jürgen G. im U-Ausschuss nicht: Die Vermieter können sich an eine Verlängerung der Mietdauer nicht erinnern.
Quelle: twitter
Unglaublicherweise interessierte sich der münchner NSU-Prozess offenbar auch hier nicht um Aufklärung. Der Zeuge Alexander H. wurde zu dieser Diskrepanz nicht befragt, wenn dem Protokoll von “nsu-watch” Glauben geschenkt wird.
Hallo!
Ist da ganz oben beim Datum nicht ein Tippfehler?
19.06.07 bzw. 26.06.07 müsste doch jeweils 04. = April heißen.