Am 21. August 2014 stellten die Erfurter Abgeordneten ihren Bericht “Rechtsterrorismus und Behördenhandeln” vor (pdf). Die wichtigste Erkenntnis aus diesem Bericht ist, dass auch dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss die grundlegenden Zusammenhänge nicht oder falsch darstellte und damit trotz hoher Detaildichte am Kern der Sache vorbei ermittelte.
Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem von den Ermittlungsbehörden kommunizierten Phänomen “NSU” sind:
– Existierte eine rechtsterroristische Gruppe namens “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)” tatsächlich und bestand sie im Kern aus Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe (dem so genannten Trio)?
Der Bericht des Thüringer PUA umfasst 1896 Seiten, hunderte geben das Leben des Trios vor ihrer “Flucht” Ende Januar 1998 wieder, so etwa auf den Seiten 869 bis 1132. Viele Passagen daraus geben über das staatlich geförderte rechtsextreme Umfeld der drei Jenaer Auskunft (S. 132-490, S. 869-1132, S. 1200 ff.) Die Sicherheitsbehörden waren demnach über das Leben des Trios bis Anfang 1998 sehr gut informiert. Diese Erkenntnisse erbrachten allerdings kaum Hinweise auf die eventuelle Bildung einer Terrorzelle.
Teil 1: Der Absatz “Den Sicherheitsbehörden vorliegende Kenntnisse über die Bildung einer rechtsterroristischen Gruppe von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe und anderen bis 1998” umfasst lediglich die locker erzählten Seiten 490 – 505!
Teil 2: Der Absatz “2. Den Sicherheitsbehörden vorliegende Kenntnisse über die Bildung einer rechtsterroristischen Gruppe von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe und anderen bis 1998, deren Aktivitäten und sich darauf gründende Maßnahmen der Sicherheitsbehörden” besteht lediglich aus 3 Seiten (S. 1388-1390)!
– Verübte das Trio tatsächlich die ihnen zugeschriebenen Verbrechen?
Teil 2: Der Absatz “Hinweise zur Beschaffung finanzieller Mittel, von Waffen und der Begehung von Straftaten” erstreckt sich über die Seiten 1146 bis 1188. Dabei werden Hinweise auf Überfälle, Bewaffnung durch Geheimdienst-Informanten und Verbindungen zum Umfeld von Michele Kiesewetter thematisiert. Der wenig erhellende Tenor dabei ist, dass niemand die Verbrechen dem Trio zugeschrieben habe.
– Was genau führte zur sogenannten “Aufdeckung des Trios” am 04.11.2011?
Unglaublicher Weise ging der Ausschuss dieser Frage kaum nach und räumt dies auch offen ein!
“Aufgrund der Tatsache, dass dem Untersuchungsausschuss für diesen Komplex nur ein Tag zur Anhörung von Zeugen zur Verfügung stand, konnten die vielen offenen Fragen, die sich insbesondere zum Ablauf des 4. November 2011 stellen, nur angerissen werden.” S. 1568
– Wie kamen die zentralen NSU-Beweismittel in die ausgebrannte Wohnung in Zwickau und in das Wohnmobil in Stregda?
Trotz großer Zeitnot konnte der Ausschuss Hinweise auf Beweismittel-Manipulation feststellen. Das ist allerdings kein Wunder und kaum eine anerkennenswerte Leistung, da die Darstellung der Bundesanwaltschaft an Absurdität in dieser Hinsicht kaum zu überbieten ist.
So hätten die als kaltblütige Mörder dargestellten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich beim Anblick zweier älterer, dicklicher Streifenpolizisten selbst erschossen. Zu ihrem letzten Banküberfall am 04.11. hätten sie Geldbündel vorheriger Überfälle mitgenommen, sogar ordentlich in Banderolen gefasst. Auch die Dienstwaffe der erschossenen Polizistin Michele Kiesewetter und so genannte “Bekennerfilme” wurden im verbrannten Wohnmobil in Stregda gefunden.
Beate Zschäpe hätte als Terroristin erst die Bekennerfilme deutschlandweit verteilt und sich dann der Polizei gestellt. Trotz ihrer Selbstbezichtigung schweigt sie allerdings bis heute.
“Der Untersuchungsausschuss kommt zum Schluss, dass die Verbringung des Wohnmobils in eine Halle zum Zweck der Spurensicherung weder sinnvoll noch geboten gewesen ist. Für
den Ausschuss ist offenkundig, dass die Spurenlage unter dem Transport zwangsläufig gelitten haben muss. (…)
Der Zeuge PD Michael Menzel konnte überdies keine überzeugende Begründung dafür geben, warum er, wie es im Einsatzprotokoll der Polizei festgehalten ist, bereits um 13:22 Uhr den Abschleppauftrag auslöste, obwohl er erst kurz davor in Stregda eingetroffen war.
Da der Brand ausweislich des Feuerwehrberichts erst um 12:40 Uhr gelöscht war, erscheint ausgeschlossen, dass er diese Entscheidung erst, wie er aussagte, angesichts der komplizierten Spurenlage getroffen haben will. “
Hinweise im Bericht des Thüringer PUA auf grob falsche Darstellungen durch die Ermittlungsbehörden
“7. Die These vom Suizid
Der Zeuge PD Michael Menzel gab an, dass er am 5. November 2011 gegen 16:30 Uhr von der Rechtsmedizin die telefonische Nachricht erhalten habe, dass nach erster Begutachtung die im Wohnmobil aufgefundenen großkalibrigen Waffen vermutlich die Tatwaffen gewesen seien und „mit hoher Wahrscheinlichkeit” die Toten durch Suizid ums Leben gekommen seien. Bei der Leiche des Uwe Mundlos sei Ruß in der Lunge gefunden worden, bei der anderen Leiche nicht.
Auf Vorhalt der schriftlichen Obduktionsberichte, die bestätigen, dass bei beiden Toten keinen Ruß in der Lunge hatten und auch keine Hinweise auf Rauchgaseinatmung festgestellt wurden, meinte der Zeuge, er könne nur das wiedergeben, was man ihm damals gesagt habe und nicht wissen, ob es sich hierbei möglicherweise um einen Übermittlungsfehler gehandelt habe.
(…) ist doch erstaunlich, dass sich die falsche Behauptung, in der Lunge einer der Toten seien Rußspuren gefunden worden, bis zur Zeugenbefragung des Untersuchungsausschusses im März 2014 in der Öffentlichkeit gehalten hat, und dies immer als Nachweis dafür galt, dass einer erst den anderen erschossen, dann das Wohnmobil entzündet und anschließend Suizid begangen hat.” (S. 1574)
“9. Die Ereignisse am 5. November 2011
Die Angaben der Zeugen PD Michael Menzel, EKHK Jürgen Dressler, KHK Sven Wunderlich und Norbert Wießner zu den Abläufen am 5. November 2011 widersprechen sich,
insbesondere zu den geführten Telefonaten, in Teilen. Der Untersuchungsausschuss konnte dies trotz intensiver Befragung nicht auflösen.” S. 1575
– Wer erstellte den sogenannten Bekennerfilm und verteilte ihn?
Über den dubiosen Film sind keine neuen Erkenntnisse im Bericht anzutreffen. Es ist also weiter ungeklärt, wer überhaupt den “NSU-Bekennfilm” erstellte und verteilte.
Fazit
Angesichts dieser Fakten stellt sich einmal mehr die Frage, warum Politik und Medien von einer gesicherten Täterschaft des Trios ausgehen und einen rechtsterroristischen Hintergrund der Verbrechen unterstellen. Der Bericht des Thüringer PUA setzt diese unselige Tendenz fort, ohne neue Belege beizubringen.
Damit wird angesichts der allgemein sehr dünnen Beweislage und des Verdachts der Beweismittel-Manipulation massiv gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen.
Sehr guter Artikel!
Genau den Nukleus getroffen.
Mitten ins Auge…
Schau mal hier: Womo, wie haben sie es gemacht?
Dumm nur, dass der Vermieter Mario Knust das Wohnmobil nach Rückgabe am 1.11.2011 abmeldete.
Es hatte am 4.11.2011 gar keine Zulassung mehr, weshalb es auch kein Foto gibt vom Nummernschild hinten, weil dort die TÜV/AU-Plakette fehlt.
Echt dumm gelaufen.
Das BKA hat dieser TATSACHE auch Rechnung getragen, indem in der Akte “Fahrzeuganmietungen” (65 Ausleihen…) NUR bei diesem Wohnmobil !!!!
das Kennzeichen fehlt:
Und schon die SOKO Capron des PD Menzel hat als Asservat die blaue Hülle des Fahrzeugscheins erfasst, und NICHT den (gefälschten) Fahrzeugschein.
Kriminalität der Exekutive wohin man auch schaut.
Ein Fass ohne Boden, so scheint es.
Wo steht die Aufklärung des NSU-Phantoms?
Ganz am Anfang.
Und nein, es war nicht der Verfassungsschutz, wen interessieren denn Garagen von 1998?
Oder eine V-Aushorchzelle mit gefaktem,
nacherfundenen TNT?
Das ist Alles nur Desinformation.
ES WAR DAS BKA !!!
ES WAR DIE BAW !!!
ES WAR MENZEL und das THÜRINGER LKA!
ES WAR DAS STUTTGARTER LKA!
und es war die Regierung in Berlin, die das BKA nötigte, “mit einzusteigen” in das NSU-Phantom, und es “rund zu machen” für die Anklage.
J’accuse !!!