NSU: Ex-Geheimdienstler erleidet Erinnerungs-Verlust vor Gericht!

Am 6. April 2006 wurde Halit Yozgat in Kassel erschossen. Der “NSU” wird dafür verantwortlich gemacht. Der Verfassungsschützer Andreas Temme stand zeitweise unter Mordverdacht, auch weil er aussagte, dass er vom Mord nichts mitbekommen hätte. Gegenüber seinem damaligen Chef Lutz Irrgang sagte Temme nicht so “restriktiv” aus, wie bei der Polizei. Vor Gericht dazu befragt konnte er sich nicht erinnern.

Befolgt Temme auch vor Gericht den Ratschlag eines Geheimdienstlers? Der sagte ihm damals, dass er bei seiner dienstlichen Erklärung “so nah wie möglich an der Wahrheit” sein sollte. (Friedensblick)

Wie zu erwarten war, will die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen keinen Untersuchungsausschuss zum Geheimdienstskandal.

“Laut Abhörprotokoll hatte ein Kollege Temme darauf angesprochen, daß er im Gespräch mit Irrgang »nicht so restriktiv« gewesen sei als gegenüber den Mordermittlern. Der Kollege sagte Temme in diesem Zusammenhang laut Protokoll: »Es geht nicht um mich, es geht nicht um alle, es geht um die Kasseler Problematik.” (junge-welt)

“T. konnte oder wollte sich in seiner Vernehmung am Nachmittag allerdings nicht mehr im Detail an das Telefonat erinnern. „Ich habe keine Erinnerung. Immer noch nicht. Dass es stattgefunden haben muss, ist ja unstreitig“, sagte er.” (focus)

Vier Tage nach dem neunten Ceska-Mord in Kassel wollte die Polizei über den Mordfall mit dem Verfassungsschutz reden. Zu dem Zeitpunkt war die Polizei noch unwissend über Andreas Temmes Anwesenheit am Tatort. Aber wen schickte der Geheimdienst ausgerechnet zum Treffen? Richtig – Andreas Temme! War er etwa zuständig für die Ceska-Mordserie? Daran kann sich Temme auch nicht erinnern.

“Götzl: “Können Sie sich erinnern, ob Sie am Montag mit Kollegen über die Tat gesprochen haben?

Temme: “Denke schon, dass es Thema war. Kann mich aber an kein konkretes Gespräch erinnern.”

Richter Götzl konfrontiert Temme daraufhin mit einem Aktenvermerk von KOK Teichert aus den Ermittlungsakten. Aus diesem Aktenvermerk geht hervor, dass es am Montag, den 10.04.2006 im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen zu einem Gespräch mit einer Frau E. gekommen sei. In diesem Gespräch wurde offenbar der Mord an Halit Yozgat und insbesondere der Tatort, das Internetcafe thematisiert.

Götzl: “Frau E.? Wer ist das?”

Temme:”Ist eine Arbeitskollegin. Sie hat das gleiche gemacht, wie ich. Nur in einem anderen Bereich.

Götzl macht einen weiteren Vorhalt aus den Ermittlungsakten: “Frau E. wurde beauftragt, Herrn Temme zum Mord im Internetcafe in der Holländischen Straße zu befragen. Haben Sie dazu eine Erinnerung?”

Temme: “Kann mich nicht erinnern. Wir waren ja alle per Du, da könnte sie vielleicht gefragt haben.”

Götzl: “Lassen wir mal die ganzen hättest! Frau E. sollte am 10.04. den Andreas fragen, ob er das Internetcafe und den Namen des Opfers kennt und ob es einen dienstlichen Bezug zum LfV Hessen gibt. Andreas hätte dem Aktenvermerk zu folge gesagt: ‘Nein.’”

Temme: ” Kann sein, dass ich das gemacht habe.”

Götzl: “Jetzt hätten Sie ja jemanden für ein Gespräch gehabt.”

Temme: “Ja, ich hätte ja geredet, aber eben gerade nicht mit Arbeitskollegen.”

Götzl: “Ich habe Probleme mit Ihrer Erinnerung. Sie sagen ‘kann sein’. Warum antworten Sie auf meine Fragen mit Hypothesen? Da kann man schon an der Wahrheit zweifeln.”

Temme: ” Ich kann mich an das Gespräch nicht erinnern. An diesem Montag war ich sehr durcheinander. Im NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag wurde mir diese Quelle bezüglich des 10.04.2006 vorgeworfen, weil ich keine Erinnerung hatte.”

Götzl: “Sie meinen, wenn Sie sich an eine Sache nicht erinnern, dann an andere auch nicht? An solche Gespräche erinnern Sie sich nicht, aber an die Stempelkarte schon. Da fragt man sich schon, wie das geht.” (…)

Götzl: “Haben Sie im April 2006 mit Kollegen über die Tat als Teil einer Serie gesprochen?”

Temme: “Ich erinnere mich an das Gespräch von diesem Montag nicht. Deswegen habe ich dazu auch keine Erinnerungen.”

Götzl zitiert aus den Ermittlungsakten: “Temme habe ihr gesagt, das Internetcafe und das Opfer nicht zu kennen. Frau E. bat Andreas beim hiesigen ZK 10 (Anm.: Zentrale Kriminalinspektion 10 Hessen. Zuständigkeit für Staatsschutz, Sprengstoffdelikte) das Internetcafe abzuklären.”

Temme: “Kann sein. Keine Erinnerung dazu. Eventuell war der Termin schon vorher.”

Götzl zitiert weiter: “Andreas Temme sagte: ‘Kein regionaler Bezug der Tat, vielleicht wurde gleiche Waffe bei mehreren Morden im Bundesgebiet eingesetzt.’ Erinnerungen dazu?”

Temme: “Wie gesagt: An das Gespräch habe ich keine Erinnerung mehr. Aber das ist nicht meine Sprechweise.”

Götzl: “Was wollen Sie mir damit sagen, dass das nicht Ihre Sprechweise ist?

Temme: “Als das in der Presse zitiert wurde, dachte ich, dass ich mit meinen Arbeitskollegen nicht so gesprochen habe. Ich hatte für mich selbst die Empfindung, so redest du nicht. ‘Regionaler Bezug’, ich denke nicht, dass ich es so formuliert hätte. Wenn ich so über das Gespräch nachdenke, wie es da geschildert wird, dann erschließt sich mir das nicht.”

Götzl: “Haben Sie gegenüber Frau E. mal diese Äußerungen gemacht?”

Temme: “Ich habe zu ehemaligen Kollegen schon lange keinen Kontakt mehr. Außerdem: Wenn ich hier als Zeuge auftrete, dann finde ich das nicht ganz klug, mich mit Frau E. zu treffen.”

Götzl: (scharf) “Ja, aber es wäre schon gut, sich mal mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Wenn diese Situation mit Frau E. der Wahrheit entsprechen würde, wäre es Anlass mal mehr zu sagen. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob das von Ihnen bisher gesagte die Wahrheit ist. Nur weil Sie die ganze Zeit schon so ausgesagt haben, müssen Sie es hier nicht so aufrechterhalten. Ich belehre Sie hiermit nochmals ausdrücklich, dass Sie hier als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegen.”

Temme: “Ich habe keine Erinnerung an das Gespräch mit Frau E. Was ich bisher gesagt habe, ist die Wahrheit gewesen. Ich kann es nicht besser erklären, weil es nichts anderes gibt.” (juergen-pohl)

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© Götz Wiedenroth, www.wiedenroth-karikatur.de

Status quo

„CDU und Grüne wollen die Aufklärung allein in die Hand des Innenministers legen, der schon aufgrund seiner Nähe zum damals verantwortlichen Innenminister Volker Bouffier (CDU) keine Gewähr für neutrale und objektive Aufarbeitung bieten kann“, kritisierte die SPD-Vize-Fraktionschefin Nancy Faeser am Freitag in Wiesbaden.” (faz)

Einen Untersuchungssaussuss mag die SPD jedoch auch nicht einrichten. Staatsräson?

Ein Gedanke zu „NSU: Ex-Geheimdienstler erleidet Erinnerungs-Verlust vor Gericht!“

  1. Über meinem Beitrag steht:
    “Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.”

    Also müsste der eigentlich für andere Leser unsichtbar sein.
    “Fatalist” im politikforen.net zitiert aber diesen Beitrag, also kann er ihn auch sehen, obwohl er noch gar nicht freigeschaltet ist.

    Das Zitieren ist gut, aber es wäre noch besser, wenn fatalist auch all die anderen Beiträge sehen könnte, die in den letzten Tagen allesamt zensiert worden sind, nicht nur hier, sondern auch bei Elsässer und bei Wolf Wetzel.

    Offenbar ist diese Spur für Linksideologen zu unkorrekt, so dass man eine Diskussion darüber verhindern will und deswegen zensiert.

    Die genannten Fakten sind also allesamt purer Zufall und es gibt gar keine Verbindung?

    Elsässer kann man auch für “controlled opposition” halten. Man darf zwar frei über den “NSU” reden, aber nur dann, wenn man entweder der offiziellen Linie folgt oder aber wenn man falsche Spuren diskutiert.

    Sobald man aber die richtige Spur anspricht, wird zensiert was das Zeug hält.

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