Hans-Peter Friedrich (CSU) trägt als damaliger Bundesminister des Innern Mitverantwortung an der Vernichtung von Beweismaterial, NSU-Aktenbeständen des Verfassungsschutzes. Statt Einhalt zu gebieten wurde ein “Vernichtungserlass” gegeben, die Öffentlichkeit im Unklaren gelassen. Scheibchenweise kommt jedoch die Wahrheit ans Tageslicht. Die Frage drängt sich auf: Hatte Friedrich sein Ministerium im Griff oder war er nur eine Marionette des tiefen Staates? Ein chronologischer Überblick über die Akten-Vernichtung von November 2011 bis Ende 2012.
28.06.12: Die erste Aktenvernichtung wird publik
Am 28.06.2012 bringt der “Spiegel” die Meldung, dass der Verfassungsschutz am 11. November 2011 sieben Akten über Informanten der Geheimoperation “Rennsteig” zerstörte, “schredderte” – kurz nach dem Aufliegens der Zwickauer Geheimzelle, des “Trios” Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt (fr-online).
Am 13. November 2011 verfügte die Leitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zwar einen “Stopp der Aktenvernichtung”, trotzdem ging die Akten-Zerstörung in einem zweiten Schritt sogar noch weiter (stern). Laut der sueddeutsche hätte der Referatsleiter, der die Akten-Zerstörung anordnete, seine Vorgesetzten belogen. Er behauptete, dass die Akten schon im Januar 2011 zerstört worden seien.“Die BfV-Spitze kam den Lügen des Beamten erst am Mittwoch auf die Spur.” (SZ)
02.07.12: Verfassungsschutz-Präsident Erich Fromm wird entlassen
Als Grund für sein Rücktritts-Gesuch gab er an, dass er sich von seinen eigenen Mitarbeitern getäuscht fühlt. Hinter seinem Rücken wurde weiter geschreddert.
“Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand handelt es sich um einen Vorgang, wie es ihn in meiner Amtszeit bisher nicht gegeben hat. Hierdurch ist ein erheblicher Vertrauensverlust und eine gravierende Beschädigung des Ansehens des Amtes eingetreten.” (spiegel)
Eine Mitarbeiterin des Bundesamt für Verfassungsschutz weigerte sich erst, die Anordnung zur Aktenvernichtung zu befolgen, und ist jetzt krankgeschrieben.
“Die Frau ist nicht nur dienst-, sondern auch reiseunfähig. Sie stehe unter “erheblicher psychischer Belastung”, erklärt der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy, und soll von zwei Mitgliedern des Ausschusses zu Hause in ihrem Wohnort Köln vernommen werden.” (kontext)
05.07.12: Abgeordnete dürfen rekonstruierte Akten einsehen
Der mediale Aufschrei war groß. Die Abgeordneten des Bundestag-Untersuchungsausschuss (UA) dürfen die teilweise rekonstruierten sieben Akten ein paar Stunden lesen, sogar mit ungeschwärzten Klarnamen. Der Verdacht war zu widerlegen, dass es im Umfeld oder im NSU bezahlte Informanten des Verfassungsschutzes gab. Nach der Besichtigung gaben die Abgeordneten Entwarnung und sprachen von der Widerlegung von “Verschwörungstheorien” (friedensblick).
“CDU/CSU-Obmann Clemens Binninger: “Keiner der acht V-Leute hat etwas mit den Personen zu tun, gegen die ermittelt wird” (…). Insofern sei das Vertrauen wiederhergestellt.
SPD-Obfrau Eva Högl lobte: “Es war sehr wichtig, nämlich diese Akten zu sehen, um Verschwörungstheorien auch den Boden zu entziehen.” (Tagesschau)
Quelle: youtube
Es gab jedoch eine Seltsamkeit: Beate Zschäpe hatte offenbar eine Doppelgängerin im Thüringer Heimatschutz (friedensblick), ein katzen-vernarrtes Oma-Kind mit Verbindung zum Führungszirkel des “Thüringer Heimatschutzes”: Eine Werbeakte zeugt vom Anwerbeversuch einer namentlich anderen Person.
Bei der “Widerlegung der Verschwörungstheorie” blieb nicht berücksichtigt:
-… nicht alle Akten rekonstruierbar waren. Nach Informationen der Berliner Zeitung wäre die Rekonstruktion “in mindestens einem Fall” nicht mehr möglich gewesen. Es würde sich dabei um den “vermutlich aus Thüringen stammenden Spitzel „Tarif“ handeln, “der unter anderem über die niedersächsische Naziszene berichtet haben soll.” Da bei “Tarif” zusätzlich der Klarname nicht in den Quellencomputer des Dienstes eingetragen wurde, gibt es keine Möglichkeit, “Tarifs” Identität zu klären (FR-online).
– … nach SPIEGEL-Informationen Verfassungsschützer “offenbar auch Computerdateien bewusst lückenhaft” geführt hätten. Aus einem Bericht, den Spiegel-Online vorläge, gehe hervor, dass die “Werbungsdatei der Abteilung 2 nicht alle tatsächlich durchgeführten Werbungsfälle” enthielt. Die wäre “aus operativen Gründen” passiert (Spiegel).
Desweiteren befragte am 05.07.12 der Ausschuss den Referatsleiter alias “Lothar Lingen”, der die Akten-Zerstörungen vornehmen ließ.
Er bestätigte, dass er zuerst am 08.11.11 eine “Anfrage” erhielt. Laut des FDP-Abgeordneten Hartfrid Wolff wurde darin nicht “nur nach dem Trio gefragt (…), sondern am 08.11. nach Trio, „Thüringer Heimatschutz“ und NPD, also alle drei.”
Laut des Nebenklage-Anwaltes Mehmet Daimagüler hätte die Bundesanwaltschaft bereits am 07.11. ein “Rundschreiben an alle Verfassungsschutz-Behörden” verschickt und nach Informationen über Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos gefragt.
ARD-Interview mit Bundesinnenminister Friedrich am 05.07.12
Quelle: youtube
Friedrich spricht dreist über “Nachlässigkeiten” in der Aktenvernichtung und über rekonstruierte Akten, die belegten, dass es keinen “Zusammenhang zwischen V-Leuten und dem NSU-Umfeld” gäbe. Eine Doppelgängerin Zschäpes wäre eine “Falschmeldung”:
“Es ist heute wohl deutlich geworden, dass es bei der Frage “Wann müssen Akten vernichtet werden aus Datenschutzgründen?” die eine oder andere Nachlässigkeit gegeben hat. Es gibt allerdings, neu wohl im letzten Jahr auch allen bekannt gemacht, Richtlinien, die das unterbinden sollen, wenn das nicht ausgereicht hat, dann muss man natürlich noch zusätzliche Maßnahmen ergreifen. (…)
Ich glaube im Ausschuss ist jetzt auch die Erkenntnis da, dass es einen solchen Zusammenhang zwischen V-Leuten und dem NSU-Umfeld nicht gegeben hat. (…)
… und das hat, glaub ich, auch den Untersuchungsausschuss überzeugt, denn wir haben alles auf den Tisch gelegt, was in dem Zusammenhang vorhanden ist.” (youtube)
Herr Friedrich beauftragte Hans-Georg Engelke, die Hintergründe der Aktenzerstörung aufzuklären, auch um das Vertrauen in das Amt wiederherzustellen.
18.07.12: Weitere Aktenvernichtung, auf Anweisung des BIM
Die Zeitung „Stuttgarter Nachrichten“ berichtete am Mittwoch den 18.07.12 (StZ), dass das Bundesinnenministerium am 14.11.2011 dem Verfassungsschutz “anordnete”, Abhörprotokolle von Telefongesprächen zu zerstören. Die Protokolle hätten Spitzel-Aktionen gegen Rechtsextremisten betroffen. Sie wurden vernichtet, obwohl kurz zuvor am 13.11.11 die Vernichtung von Akten seitens des Verfassungsschutz-Präsidenten Fromm ausdrücklich untersagt wurde (welt).
19.07.12: Dementi des BIM
Am Donnerstag den 19.07. beschwichtigte schnell ein Ministeriumssprecher, dass die Vernichtung der Abhörprotokolle ein “völlig normaler Vorgang” gewesen wäre und “ganz klar keinen NSU-Bezug” gehabt hätte (heute). Es hätte sich lediglich um Protokolle zur Telefonüberwachung von Rechtsextremisten gehandelt, die …
“… nach Ablauf der Speicherfrist schon vor einigen Jahren [2005!] „fristgerecht“ hätten gelöscht werden müssen. Dies sei im November 2011 mit Verzug geschehen, ohne dass die Akten vorher nochmals inhaltlich geprüft worden wären.” (Bundestag)
19.07.12: Bundestag-UA zeigt sich empört
Am gleichen Tag kam im Rahmen der UA-Sitzung heraus, dass die vernichteten Abhör-Protokolle aus den Jahren 1998/1999 in Wahrheit doch einen NSU-Bezug hatten. Für den grünen Ausschuss-Obmann Wieland wären “personelle und inhaltliche Klammern (…) selbstverständlich” da [gewesen].”
“Die Ausschussmitglieder widersprachen damit der Darstellung des Ministeriums, das erklärt hatte, die Unterlagen hätten nichts mit dem NSU zu tun.” (BZ)
Die zerstörten Protokolle beinhalteten u. a. Gespräche des Informanten Thomas Starke, die er über 10 Monate im Zeitraum 1998 und 1999 führte (mz). 1998 hätte Starke das TNT für Zschäpes “Rohrbomben” geliefert, weswegen Haftbefehl gegen sie, Mundlos und Böhnhardt erging. Erst ab 2000 wäre Starke jedoch Informant der Berliner Polizei geworden, zuvor stand er lediglich unter Beobachtung (nadir).
Am 19.07 forderte der NSU Untersuchungsausschuss die deutschen Behörden auf, “die Vernichtung von Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus sofort einzustellen.” Abgeordnete zeigten sich teilweise “fassungslos” darüber, „wie die Sicherheitsbehörden mit den Akten umgehen und umgegangen sind“. Sie fordern eine “Lösch-Moratorium”: Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern dürften keine Akten mit Bezug zum Rechtsextremismus vernichten, solange bis der NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit beendet hätte (friedensblick). (youtube)
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD):
„In der heutigen Sitzung ist nachdrücklich klar geworden, dass es eine Vertuschungsaktion gegeben hat.“
20.07.12: Pressekonferenz des Bundesinnenministeriums (BIM)
Ein Sprecher des BIM, Herr Teschke, verteidigte die Falschaussage am 19.07 damit, dass “teilweise die Daten 14. November und 14. Dezember verwischt oder vermischt worden” seien. Die zerstörten Akten vom November hätten in der Tat keinen NSU-Bezug gehabt, nur die Akten vom Dezember.
“Korrekt ist: Die im November veranlassten Löschungen hatten keinerlei NSU-Bezug. (…) Die Meldung ist insofern falsch, dass es einen NSU-Bezug gab.
Richtig ist: Bei den am 5. Dezember gelöschten Akten gibt es einen NSU-Bezug. Das ist dieser Bezug. (…) Das ist richtig. Teilweise sind die Daten 14. November und 14. Dezember verwischt oder vermischt worden.” (Bundesregierung)
Frage:
Wusste der Sprecher am 19.07. noch nichts über die Dezember-Daten?
Vernichtungs-Erlass wird als “Vernichtungsstopp” umdeklariert
Der Erlass, die Protokolle zu vernichten, wäre bereits in den Jahren 2004 und 2005 ergangen. Basierend auf dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses müssten offenbar Mithörprotokolle am Ende des Folgejahres oder (!) nach fünf Jahren gelöscht werden. Wortwörtlich:
“Zu der Meldung der „Stuttgarter Nachrichten“, dass noch im Dezember 2011 im BMI Akten vernichtet wurden, kann ich sagen: Das ist falsch. Die Akten wurden vom Verfassungsschutz vernichtet, allerdings auch nicht aufgrund eines aktuellen Erlasses, sondern aufgrund eines Erlasses von 2005.
(…)
Dass es diesen Rückstand von sechs Jahren bei der Löschung gibt, erklärt sich teilweise so: Es gibt eine Widerspruchsfrist, wonach, wenn die G-10-Maßnahme eingestellt wird, entschieden wird, dass der Beobachtete oder Abgehörte informiert werden muss. Danach hat er ein Jahr Zeit, Widerspruch einzulegen und Informationsanspruch zu erheben. Wenn dieses Jahr ohne den Widerspruch und Einspruch verstrichen ist, soll die Akte gelöscht werden. Es gibt gleichzeitig aber auch eine Vorschrift, die vorsieht, diese Akte erst einmal fünf Jahre aufzubewahren. ‑ Das ist alles sehr verwirrend. Ich gebe es zu. Ich muss mir das auch jeden Tag neu aneignen.” (ebd)
Der 2005-Erlass wurde erst am 14.11.11 umgesetzt (6 Jahr später!), da sich beim Vernichten der Akten ein Art Stau gebildet hätte und weil die zuständigen Beamten die Protokolle nicht erneut prüften.
“Das ist jetzt verwirrend, weil es um 2005 geht und dann erst 2011 beziehungsweise 2012 gelöscht wurde. Das erklärt sich aus den unwahrscheinlichen Rückständen an Löschungen, die noch nicht vorgenommen wurden. Es wird immer wieder sukzessive gelöscht, weil das auch ganz klar den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht.
Im Grunde gibt es also einen gewaltigen Rückstand an Löschungen, der immer wieder abgearbeitet werden muss. Das erfolgte dann eben sowohl im Dezember als auch im April und im Mai.” (ebd)
Die vernichteten Akten würden zwar teilweise auf einen “Vernichtungserlass” des Ministeriums zurückgehen, aber der wäre tatsächlich ein “Vernichtungsstopp” gewesen! Trotzdem wurde weiter vernichtet. Das verwirrt selbst den Sprecher des Bundesinnenministeriums Teschke, im besten “neu-sprech”:
“Seit dem 14. November gibt es bei uns zumindest einen ganz offiziellen Vernichtungsstopp. Das Ganze nennt sich Vernichtungserlass. Den gab es am 14. November. Danach gab es aber keine weitere Aktenvernichtung.
Was es gab ‑ das ist insofern etwas verwirrend ‑, sind Aktenvernichtungen im Dezember 2011 und dann noch einmal im April und Mai 2012.” (Bundesregierung)
Frage:
Warum erinnerte das Ministerium am 14. November den Verfassungsschutz an den Vernichtungs-Erlass von 2005?
Jedoch es gab weitere vernichtete Akten, im April und Mai …
Weitere spitzfindige Entschuldigungen
Teschke räumte ein, dass zusätzlich auch noch im April und Mai 2012 Verfassungsschutz-Akten vernichtet wurden. Jedoch wären lediglich die Anlagen von Fallakten zerstört worden. Damit würde es sich nicht um Aktenvernichtung handeln, da die “eigentlichen Fallakten” noch vorhanden wären. Der Sprecher:
“Lassen Sie mich zu der Meldung zunächst sagen, dass es erneute Löschungen nach dem 14. November ‑ es gab ja gestern Meldung von Löschungen am 14. November ‑ im BMI nicht gab. Seit dem 14. November gibt es bei uns zumindest einen ganz offiziellen Vernichtungsstopp. Das Ganze nennt sich Vernichtungserlass. Den gab es am 14. November. Danach gab es aber keine weitere Aktenvernichtung.
Was es gab (…) sind Aktenvernichtungen im Dezember 2011 und dann noch einmal im April und Mai 2012. Allerdings wurden nur Anlagen vernichtet. Das heißt, die eigentlichen Fallakten sind nach wie vor erhalten, sodass es keinen Datenverlust gibt. (ebd)
Ob die Akten, die im April und Mai zerstört wurden, einen NSU-Bezug hatten, äußert sich Teschke typisch spitzfindig:
“Mir liegt derzeit noch nicht vor, was genau in diesen Akten steht. Ich habe, wie gesagt, auch den Eindruck, dass das eher Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist, als das jetzt hier öffentlich zu erzählen. Das vermag ich jetzt nicht.” (ebd)
Offenbar keine gesetzliche Verpflichtung zur Protokoll-Zerstörung!
Die November- und Dezember-Akten hätten vernichtet werden müssen wegen strengster gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit Daten aus telefonischen Überwachungsmaßnahmen. Diese Begründung ist jedoch nicht stichhaltig, da die Protokolle der Telefonüberwachung nicht vernichtet werden müssen, wenn der Verdacht auf eine Straftat bestünde. Nach dem Auffliegen der NSU-Geheimzelle am 04.11.11 war der Verdacht da.
Am 20.07. sprang Regierungssprecher Steffen Seibert dem bedrängten Innenminister zur Seite. Seibert betonte, es seien durch den Löschantrag des Innenministeriums keine Gesetze verletzt worden wären (Fr-online).
Jedoch bestand für das Bundesinnenministerium offenbar auch keine gesetzliche Lösch-Verpflichtung! Der Lösch-Zwang des “G10-Gesetzen” kann ausgesetzt werden, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Am 14.11. dürfte dieser Verdacht gegen Frau Zschäpe und ihr Umfeld ja vorgelegen haben. Damit hätte man die Beschränkung zur Aufbewahrung der Protokolle aussetzen können. Eventuell wurden gerade deswegen die Protokolle von 2005 bis 2011 auch gar nicht gelöscht.
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Frage:
Warum bestand das Innenministerium -ohne gesetzliche Verpflichtung- auf die Löschung der Protokolle?
“Es gab, wie gesagt, seit dem 14. November von BMI-Seite keinen Löschungsantrag mehr.”
Laut Teschke gäbe es ab Juli ein “Moratorium”, “seit dem 14.11.” keine weiteren Löschanträge seitens des Innenministeriums:
“Das Bundeskriminalamt hat Mitte Dezember einen Löschstopp verhängt, das BfV Anfang Juli und wir nun offiziell ein Moratorium. Das betrifft aber alle Akten, die irgendwie etwas mit Rechtsextremismus zu tun haben. Wenn man es genau nimmt, ist das sehr, sehr weitreichend. Das hat den Hintergrund, dass die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss sagen: Egal, was jemand irgendwann einmal mit Rechtsextremismus zu tun hatte. Es könnte für unseren Untersuchungsauftrag relevant sein. Das ist sehr weitreichend. Das machen wir jetzt. Es gab, wie gesagt, seit dem 14. November von BMI-Seite keinen Löschungsantrag mehr. (ebd)
18.11.12: BIM-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche (CSU)
Die Akten-Zerstörung hätte ihn “fassungslos” gemacht. Er hätte im Juni dieses Jahres erfahren, “dass wenige Tage nach der NSU-Enttarnung am 4. November 2011 im BfV am 11. November Akten vernichtet wurden.” (Bundestag) Fritsche:
“Das Fehlverhalten eines Referatsleiters hat das BfV in Verruf gebracht.”
Ausgenommen waren jedoch die NSU-Akten-Vernichtungen, die auf den “Vernichtungserlass” des eigenen Hauses zurückgehen. Staatssekretär Fritsche meint, dass es gesetzlich geboten gewesen wäre:
“Festhalten möchte ich ganz grundsätzlich, dass die Löschung von Akten nichts mit Vertuschung zu tun hat, sondern mit Grundrechtsschutz.” (SZ)
Der UA-Vorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) fragte Fritsche, warum das “Innenministerium erst im Juli 2012 und nicht sofort nach dem Auffliegen des NSU einen Stopp jeder Vernichtung von Akten angeordnet habe. Fritsche entgegnete, im November 2011 habe es dafür keinen Anlass gegeben, da niemand mit einem Schreddern gerechnet habe.” (Bundestag) (youtube).
18.10.12: Das Ausmaß der Vernichtung wird bekannt
Nach dem Eklat, den Fritsches aggressives Auftreten im UA auslöste, gingen die Aussagen des Beauftragten Engelke weitgehend medial unter. Er berichtet vor dem UA von der monströsen Dimension der Aktenvernichtung, den Bereich Rechtsextremismus betreffend:
“Zwischen dem 4. November und dem 4. Juli 2012 haben Mitarbeiter insgesamt 310 Akten in den Reißwolf gesteckt – zusätzlich zu den sieben V-Mann-Akten, die ein Referatsleiter offenbar eigenmächtig am 11. November vernichten ließ und damit die „Schredder-Affäre“ auslöste.” (tagesspiegel)
Dazu zählten “94 Personenakten und acht Sachakten aus dem Bereich Auswertung kamen demnach in den Schredder. Aus dem Bereich Beschaffung seien 137 Akten über Forschung und Werbung sowie 45 Akten zu Gewährspersonen zerstört worden.” (zeit)
Laut des “stern” wären darunter Personen aus dem “engeren Unterstützerumfeld” gewesen: “Juliane W., Thomas S. und Hermann S.”
Engelke betonte, dass „in den weitaus meisten Fällen eine Querverbindung zu Personen aus dem Umfeld des NSU ausgeschlossen werden (…)“ könnte. Es hätte jedoch auch vernichtete Akten gegeben, “in denen Querbezüge zu Personen aus dem NSU-Umfeld bestehen“, dort lägen ihm jedoch „keine Anhaltspunkte auf eine Verheimlichungsabsicht“ vor. (tagesspiegel) Stattdessen hätte …
“Der Referatsleiter (…) vielmehr „Nachfragen, Wiedervorlagen und Prüfarbeiten“ zu Akten vermeiden wollen, die ohnehin bereits unter Löschungsfristen gefallen wären.” (Bundestag)
Diese Begründungen sind nicht stichhaltig, da es sich bei vielen der zerstörten 310 Akten -nicht- um Abhörprotokolle handelte sondern um ganze Personal- und Handakten! Dafür gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur Zerstörung.
Daher wurde bereits die Zerstörung der sieben Personalakten im November vom Verband der deutschen Archivarinnen und Archivare e.V. scharf kritisiert:
Der Verband teilte mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz für die Entscheidung des “Schredderns” von Akten “keine Zuständigkeit” habe. Es würde sich der Eindruck aufdrängen, …
“… dass es sich bei den Vernichtungen nicht um individuelles Fehlverhalten Einzelner handelte, sondern um eine weitverbreitete, wenn nicht sogar systematische Praxis im Bundesamt für Verfassungsschutz. Damit wird der Rechtsstaat ausgehöhlt.” (VdA)
Auch über die jüngsten Akten-Vernichtungen der Verfassungsschutz-Ämter in Berlin und Thüringen findet der Verband klare Worte:
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Hinweis auf noch größeren Skandal
Laut dem Magazin “kontext” wären die Aktenvernichtungen “selbst nachdem Engelke seine Tätigkeit am 12. Juli aufgenommen hatte” weitergegangen. “Erst am 18. Juli erließ das BMI einen umfassenden Aktenvernichtungsstopp.” (kontext)
Am 20.07.2012 berichtete dies teilweise der Focus:
“Einen Schredder-Stopp für Akten über Abhöraktionen im Bundesamt für Verfassungsschutz gab es erst Anfang Juli. Und erst am vergangenen Mittwoch ordnete das Innenministerium an, keinerlei personenbezogenen Daten aus dem Bereich Rechtsextremismus mehr zu löschen.” (focus)
Wenn dies stimmen würde, dann wären die Schredder-Maschinen im Verfassungsschutz auf vollen Touren gelaufen, während Bundesinnenminister Friedrich die Öffentlichkeit noch beschwichtigte und über “Nachlässigkeiten” in der Aktenvernichtung sprach.
Ergänzung: 13.11.12 Die Berliner Verfassungsschutzchefin Claudia Schmid hat einen weiteren Fall von rechtswidriger Aktenvernichtung in ihrer Behörde eingeräumt.
Im Juli 2010 seien Akten über die verbotene rechtsextreme Organisation “Blood & Honour” geschreddert worden, ohne diese, entgegen den Vorschriften, zunächst dem Landesarchiv vorgelegt zu haben.
haskala.de hat übrigens auch sehr interessante Protokolle von den UA-Sitzungen in Thüringen
Der Skandal um das LKA Berlin und Thomas S. geht weiter:
http://www.morgenpost.de/berlin/article111241926/Berliner-Polizei-missachtete-detaillierte-V-Mann-Hinweise.html
Die Verbindung des Berliner V-Mannes Thomas S. zum Thüringer Terrortrio um Beate Zschäpe war nach Informationen von Morgenpost Online möglicherweise enger als bekannt.
Thomas S. gab in seinen Gesprächen mit dem Berliner Landeskriminalamt (LKA) auch Hinweise auf einen Waffenhändler in Ludwigsburg, zu dem auch das NSU-Mitglied Uwe Mundlos engen Kontakt pflegte.
Auch merkwürdig:
Die Morgenpost schreibt: “Thomas S. war zwischen 2001 und 2011 V-Mann des Berliner LKAs.” Andere Quellen behaupten, er sei V-Mann des VS Berlin gewesen.
Die Bundesanwaltschaft ließ Beweismittel bzgl. des Rechtsextremisten Werner zerstören, Auftrag erfolgte im November 2014. Kurz davor im Oktober verweigerte Werner die Aussage im NSU-Prozess, da er Beschuldigter ist. Die “welt” lässt einfließen, dass sein Spitzname “der Lange” ist. Es gibt einen Geheimdienst-Informanten, dessen Alias “Lange” ist. Das soll jedoch (angeblich) eine andere Person sein.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article158260792/Bundesanwaltschaft-vernichtete-wichtige-Dokumente.html
Wolf Wenzel schreibt heute in den “Nachdenkseiten“:
“Der PUA in Berlin befragte am 25. November 2016 den ranghohen Mitarbeiter des BfV mit dem Decknamen Gerd Egevist. Unter anderem wurde er nach dem rekonstruierten Aktenbestand zum V-Mann „Tarif“ gefragt.
Zur Verblüffung der Parlamentarier gab er den Noch-Bestand mit „zehn bis zwanzig Prozent“ an.
„An dieser Stelle griff ein Mitarbeiter der Bundesregierung ein: Es seien tatsächlich mehr als zwanzig Prozent.“ (hib 693/2016)
Dass jemand die Farce dieses Einwurfes begriffen hat, ist in besagtem Protokoll des PUA nicht vermerkt.”
„Lothar Lingen“, der Referatsleiter, der die ersten 11 Akten zerstörte, rutschte offenbar die Karrierleiter nach oben:
“Und die Moral der Geschichte
Der Beamte wurde ins Bundesverwaltungsamt ‚versetzt’, „wo er unter anderem Personenvorschläge für Auszeichnungen durch den Bundespräsidenten erarbeitet“. (FR vom 5.10.2016)