Hessische Beamte bauten Thüringer Sicherheitsbehörden auf!

Bereits am 23. Juli 2012 brachte die hessische Landtagsfraktion der Linken einen “dringlichen Beweisantrag betreffend mangelhafte Aufklärung und eklatante Widersprüche bzgl. Terrorserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) ein.” Es werden die Verdachtsmomente gegen die Landesregierung, Verfassungsschutz und Verfassungsschützer Andreas Temme zusammengefasst und angegeben, dass Thüringer Sicherheitsbehörden “maßgeblich” durch hessische Beamte aufgebaut worden seien! Ist dies eine Querverbindung zwischen dem Verfassungsschützer Andreas Temme und den Thüringer Neo-Nazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe?

Hessen baute Thüringer Sicherheitsbehörden auf

Laut “Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag” hätte das Land Hessen “in den 90er Jahren” Beamte nach Thüringen entsandt und die Thüringer Sicherheitsbehörden “maßgeblich” aufgebaut. Dazu stellt “die Linke” folgende Fragen:

“5. Aufbauhilfe der Thüringischen Sicherheitsbehörden durch das Land Hessen:
a. Wie viele Beschäftigte des Landes Hessen wurden zwischen 1990 und 2000 für einen Zeitraum von mehr als einem Monat nach Thüringen abgeordnet, um dort im Bereich Polizei, Justiz und Verfassungsschutz Aufbauhilfe zu leisten? Bitte aufschlüsseln.
b. Wie viele Beschäftigte des Landes Hessen wurden zwischen 1990 und 2000 im Bereich Polizei, Justiz und Verfassungsschutz nach Thüringen versetzt? Bitte aufschlüsseln
c. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts des offensichtlichen Versagens der
Thüringischen Behörden beim Kampf gegen rechte Gewalt diese geleistete
„Aufbauhilfe“?” (linksfraktion-hessen)

Zu diesen Hessischen Beamten dürfte Peter Jörg Nocken, 67 Jahre alt, zählen. Er war von 1997 bis 2001 stellvertretender Verfassungsschutzpräsident in Thüringen. Er begann seine Geheimdienstlaufbahn “vor fast 40 Jahren beim Verfassungsschutz in Hessen.” (kontext)

Akten-Vernichtung

Es wird nachgefragt, ob auch in Hesse “Daten und Akten” nicht gesichert, sondern vernichtet wurden:

d. Hat die Landesregierung seit Bekanntwerden des NSU-Terrors Initiativen zur Sicherung derartiger Daten und Akten ergriffen?
e. Hat die Landesregierung seit Bekanntwerden des NSU-Terrors Initiativen zur Löschung derartiger Daten und Akten ergriffen?

Die hessische Regierung übergab dem Bundestag-Untersuchungsausschuss (UE) Unterlagen zu Andreas Temme erst verspätet. Dazu wird nachgefragt:

f. Warum konnten dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages die
notwendigen Akten und Daten für die Zeugenvernehmung am 28. Juni nicht rechtzeitig zugesandt werden, sodass die Vernehmung des ehemaligen
Verfassungsschutzpräsidenten Lutz Irrgang um Monate verschoben werden musste?
g. Wie erklärt der Innenminister diese Verschiebung vor dem Hintergrund seiner Aussage im Innenausschuss am 20. Juni, als er – nochmals angesprochen auf das Problem nicht zur Verfügung gestellter Akten – antwortete „Mit der Art und Weise ihrer Fragestellung haben sie konstruiert, wir würden die Akten nicht an den Bundestag übersenden. Das weise ich noch einmal weit von mir.“? (INA 18/76 S. 24)

Themenkomplex Andreas Temme

“Wie erklären sich die eklatanten Widersprüche zwischen Darstellungen des Innenministers im Innenausschuss und der Zeugenaussage des hessischen Chefermittlers, Kriminaldirektor Hoffmann, wonach

a. die Ermittlungen gegen den Beschuldigten Andreas T. mit einem „Freispruch erster Klasse“ endete (Boris Rhein, INA/18/62 S.20), wohingegen Hoffmann darstellte, Andreas T. sei bis zuletzt als Beschuldigter völlig unglaubwürdig und tatverdächtig geblieben, was sich jedoch wegen des Verhaltens von Landesamt und Innenministerium („Unterstützungshaltung“) nicht zu Ende ermitteln ließ?

b. gegen T. außer seiner Anwesenheit am Tatort keine weiteren belastenden Indizien
vorgelegen hätten (Boris Rhein, INA/18/76 – S. 12), während Hoffmann von einer
Vielzahl weiterer Verdachtsmomente spricht ( hätte Schuss hören und Leiche sehen
müssen, hatte mehrere Kontakte zu V-Leuten an drei Mordtagen, V-Männer als Mittäter oder Auftraggeber denkbar, Tatortnähe zu geführten Quellen usw.)

c. von einer Spur ins rechte Milieu nicht zu sprechen war (Boris Rhein, INA/18/76 – S. 14), wohingegen Hoffmann aussagte, die bundesweit omnipräsente Spur T. habe zur Neubewertung des Täterprofils in Richtung Rechtsextremismus geführt und die Polizei deshalb dem Verdacht nachgehen wollte, der Verfassungsschutz habe sich einen verkappten Nazi eingehandelt?

d. Warum wurde 2006 den Ermittlern die beantragte Einsicht in die Sicherheitsakte des T. beim HLfV verwehrt?

Ob “die Linke” eine Antwort erhielt, ist nicht bekannt.

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