Bei Einsatzbeginn rüsteten sich die Bereitschaftspolizisten aus. In ihrer Kaserne gab es ein abgeschlossenes Waffenfach, über welches die Polizisten die Schlüsselgewalt hatten. Dort befand sich die gesamte Ausrüstung, die in die Holster und Taschen der Gürtel gesteckt wurde: Dienstwaffe, Ersatzmagazin, Taschenlampe, Reizstoffsprühgerät, schnittfeste Handschuhe, Handschließe und Multifunktions-Taschenmesser.
Auffindesituation der Taschen und Holster
Als Arnold gegen 14:45 Uhr in den Rettungshubschrauber gelegt wurde, wurden der heilbronner Polizistin Kerstin K. seine Ausrüstungsteile übergeben. Als Zeugin in NSU-Prozess sagte Kerstin K., dass sie erst in diesem Moment merkte, dass Arnolds Dienstwaffe fehlte.1 Joachim T. notierte in seiner Anzeige vom 25. April, dass sie drei von Arnolds Ausrüstungsgegenstände „gegen 15:15“2 an die Kripo Heilbronn übergaben: „Pfefferspray, Schließe und Taschenlampe“. Im ludwigsburger Krankenhaus stellten Ermittler fest, dass alle Gürteltaschen von Arnolds Gürtel leer waren, bis auf die Handschuhe. Bei Kiesewetter waren sämtliche Taschen leer.
Durchsuchung der Waffenfächer in böblinger Kaserne
Am 26. April schickte die Bepo an die Soko-alt eine „Ausrüstungsliste des Fahrzeugs und der Beamten“. Ein Abgleich mit der aufgefundenen Ausrüstung ergab die „Fehlbestände“. Bei Kiesewetter ging ab: Dienstwaffe, Ersatzmagazin, Taschenmesser, Taschenlampe und Handschließe. Bei Arnold: Dienstwaffe. Die Gegenstände wurden, bis auf das Ersatzmagazin, zur Fahndung ausgeschrieben. Sie konnten durch angebrachte Nummern identifiziert werden.
Als Ermittler der Soko-alt am 29. April die Waffenfächer durchsuchten, fanden sie nur ein leeres Ersatzmagazin im Fach Arnolds. Das Vorhängerschloss zum Fach Kiesewetters war unbeschädigt, das Schloss Arnolds aufgebrochen. Dies wäre veranlasst worden, um „feststellen zu können, welche Ausrüstungsgegenstände möglicherweise fehlen.“3 Soko-Ermittler fassten am 30. April zusammen, welche der „dienstlich, persönlich zugeteilten Gegenstände“4 noch vorhanden waren Dies erfolgte indem, die „nicht aufgefundenen und dienstlich zugeteilten Gegenstände“ miteinander verglichen wurden.
Ungereimtheiten
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Der heilbronner Polizist Joachim T. schrieb am 25. April, dass die Dienstwaffen der Opfer abgehen würden, „sowie die Schließe der Kollegin.“ In seiner Befragung Ende 2010 bestätigte der Kripo-Beamte Jörg T., dass bereits am Nachmittag die Dienstwaffen als „entwendet“ galten. Aber warum verbreitete sich diese Nachricht nicht im Kollegenkreis, nicht einmal im heilbronner Führungs- und Lagezentrum (FLZ)?5 Beispielsweise wurde dort lediglich protokolliert, dass Kripo-Chef Volker Rittenauer „die Absuche des Tatorts nach Tatwerkzeugen oder verdächtigen Gegenständen“ anordnete. Eine Suche nach geraubter Ausrüstung wurde im Einsatzprotokoll nirgends erwähnt. Ein explizit dazu befragter Bereitschaftspolizist wusste nichts vom Abgehen der Ausrüstungsteile, während er am Bahnhof Personenkontrollen durchführte.6
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Arnolds dienstliches Taschenmesser befand sich unter den Ausrüstungsgegenständen, die am 30. April „bei der Bereitschaftspolizei Böblingen (…) festgestellt“ wurden. Das würde heißen, dass er das Messer nicht mit zum Einsatz nahm. Am 03. März 2008 teilte Arnold mit, dass er sein privat erworbenes, identisches Taschenmesser vermisst. Er hätte es am Tattag mitgeführt. Das Messer galt seitdem als entwendet. Da es keine Individualnummer hatte, wurde es nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Arnold nahm offenbar gleichfalls nicht sein Ersatzmagazin mit, da es leer in seinem Fach gefunden wurde.
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Kiesewetters dienstliche Handschuhe waren weder in der dazugehörigen Gürtelschnalle, noch lagen sie im Waffenfach der böblinger Kaserne. Trotzdem galten sie nicht als entwendet. Ab 2010 suchte die Soko-neu nach ihnen, bis sie schließlich Mitte 2011 bei Onkel Mike W. auftauchten, der die Wohnungseinrichtung seiner Nichte bei sich lagerte. Daher war klar, dass MK die Handschuhe „nicht am Tattag mitgeführt“7 hatte, sondern in ihrer Wohnung lagen. Woher wusste die Soko-alt, dass die Handschuhe nicht entwendet wurden?
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Obwohl ihr dienstliches Taschenmesser ebenfalls nirgends gefunden werden konnte, galt es am 30. April als „bislang nicht aufgefunden“8. Dann wurde es doch zur Fahndung ausgeschrieben. Am 25. Mai schickte der LKA-Ermittler Mathias F. der Soko eine email. Darin informiert er, dass das Taschenmesser „zurückgegeben wurde“9. Er wies darauf hin, dass nach dem Messer gefahndet wird, obwohl es sich im Besitz der Bepo ist.
Auflösung der Ungereimtheiten
Galten die fehlenden Ausrüstungsteile am Tattag nicht als entwendet, weil die Ersthelfer die Ausrüstung während der ersten Hilfe sicherten? Der Grund für die Entnahme könnte gewesen sein, dass die Opfer handlungsunfähig waren, und die Gefahr bestand, dass etwa die Waffen abhanden kommen. Diese Sicherung der Ausrüstung könnte vorgenommen worden sein, als Ersthelfer die Opfer in Schocklage verbrachten. Die Entnahme von den Gürteltaschen diente dazu, die Opfer bequem auf dem Boden hinzulegen.
Dann wäre die Ausrüstung nicht im Besitz der Polizistenmörder gewesen, sondern Besitz der neckarsulmer Polizisten. Für ihre frühe Anwesenheit am Tatort gibt es jedoch im Rahmen der offiziellen Darstellung keine plausible Erklärung. Bei ihnen handelt es sich zudem um wichtige Zeugen. Mussten deshalb (nachträglich) Ausrüstungsteile als geraubt deklariert werden, obwohl sie der Soko-alt vorlagen?
Zeigen Phantombilder zum Teil Zivilpolizisten?
Waren folgende zwei neckarsulmer Polizisten für die zweite Umlagerung und die Sicherung der Ausrüstung verantwortlich? Steffen B. und Jörg H.? Haben sie sich mit Blut verschmiert? Dafür gibt es Hinweise: Marcus G. (BFE 522) erinnerte das Phantombild „Libi 2407“ an Steffen B.!10 Noch am Tattag gab es einen polizeiinternen Hinweis auf Jörg H.. Er „war als erster am Tatort und leistete Erste Hilfe. Er wurde blutverschmiert gesehen, Betreuung wird angeregt (20.10 Uhr).“11
Die neckarsulmer Polizisten Steffen B. und Daniela B. fuhren wegen Kontrollen ausgerechnet zum Wertwiesenpark, wo Zeugen blutverschmierte Männer und einen beigen Mercedes sahen. Steffen B. schwächte allerdings diese Darstellung: „Ich wüsste nicht einmal mehr, ob Wir überhaupt jemanden kontrolliert haben. Wenn ich jemanden kontrolliert hätte, dann hätte ich das ganz sicher aufgeschrieben.“
Die TEZ-Zivilpolizisten Janette R., Cecille R. und Matthias G. hielten sich gleichfalls im Wertwiesenpark auf. Als Janette R. auf die Zeugenaussagen angesprochen wurde, antwortete sie: „Wir waren zu dem Zeitpunkt zu dritt. Zwei Frauen und ein Mann. Wir haben damals nicht russisch miteinander gesprochen und von uns hat sich auch keiner die Hände im Fluß gewaschen.” 12
1NSU-watch, 75. Verhandlungstag, 16.01.14, https://www.nsu-watch.info/2014/01/protokoll-75-verhandlungstag-16-1-2014/
2O. 2, S. 488, Anzeige vom 25. April 2007
3O. 8, S. 172, Bericht vom 30.04.07
4O. 32, S. 407, Vermerk vom 30.04.07
5O. 2, S. 502, Protokollierung von Einsatzmaßnahmen im Führungs- und Lagezentrum
6Vgl. O. 11, S. 265, Aussage von Jochen R. (BFE 522): „Wusstet ihr zu diesem Zeitpunkt bereits, dass den Opfern Einsatzgegenstände entwendet wurden? Antwort: Nein.“
7O. 6, S. 339, Vermerk vom 11.08.11
8O. 32, S. 407, Vermerk vom 30.04.07
9O. 6, S. 19, email vom 25.05.07
10Vgl. O. 10, S. 92, A. a. 06.10.10: „(…) an den Drogensachbearbeiter des Prev Neckarsulm im Jahre 2007. (…) Ich glaube, der Kollege heißt B., aber genau kann ich es nicht sagen.“
11O. 2, S. 506, Nachträgliche Protokollierung von Einsatzmaßnahmen im Führungs und Lagezentrum, 25.04.07
12O. 11, S. 229, A. a. 13.10.10